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Jugendhilfeausschuss
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Sitzung kompakt
15.01.2025 · Jugendhilfeausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 15.01.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger KinderHut gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 476.088,00 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2025.
Bei dem vorgenannten Träger KinderHut gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger KinderHut gGmbH hat unter der Anschrift Grafenberger Allee 293 Büroflächen zu einer neuen fünfgruppigen Tageseinrichtung für Kinder umgebaut. Hierbei wurden vier behindertengerechte WCs geschaffen, um den E mpfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland - Landesjugendamt - zu folgen. Hierdurch wurde die Möglichkeit geschaffen, auch behinderte Kinder betreuen zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 134.283,00 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2025.
Bei dem vorgenannten Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger betreibt die zweigruppige Kindertageseinrichtung Am Stufstock 6a. Die Linoleumböden sind im Innenbereich - insbesondere im Eingangsbereich - durch Materialermüdung stark beschädigt. Es haben sich bereits Gefahrenstellen durch die dauerhafte Belastung (Stolperstellen) gebildet, so dass ein zwingender Austausch dringend erforderlich ist. Im Weiteren kommt es bei starken Regenfällen zu Wassereinbrüchen im Keller der Kindertageseinrichtung. Hierfür ist es erforderliche eine Außenwand auszuschachten und abzudichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) (Anlage 1) inklusive der Anpassung der Beitragssätze in der Tagespflege an die Beitragssätze für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder.
Die neu gefasste Elternbeitragssatzung stellt eine umfassende Überarbeitung dar, die mehr rechtliche Klarheit und damit mehr Rechtssicherheit schafft, soziale Gerechtigkeit fördert und Verwaltungsprozesse optimiert. Sie berücksichtigt moderne Familienstrukturen und Lebensrealitäten, bietet mehr Transparenz und stärkt die Verbindlichkeit der Beitragsregelungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Träger Kinderparadies GbR arbeitet seit vielen Jahren im Bereich der Jugendhilfe und für das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf. Mittlerweile betreibt der Träger acht Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Düsseldorf mit rund 440 Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren. Eine weitere Einrichtung ist in Planung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Rahmen der Fachplanung zum neuen Kinder - und Jugendförderplan 2026-2030 hat die Servicestelle Partizipation verschiedene Methoden entwickelt und aufsuchende Aktionen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt, um Jugendliche im Alter von 12 bis 27 Jahren aktiv zu beteiligen. Im Fokus der Beteiligung, die von Juni bis Oktober 2024 lief, stand das Thema „Freiräume für Jugendliche" und die damit verbundenen Bedarfe und Wünsche der angesprochenen Zielgruppe. Dafür wurden geeignete Methoden und Materialien entwickelt, die den Einrichtungen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe Düsseldorf zur Verfügung gestellt wurden. Die Ergebnisse der Beteiligung liegen zusammengefasst vor und stellen die Perspektiven der Jugendlichen dar.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Engagement für die Kinderrechte auf Grundlage der UN- Kinderrechtekonventionen ist eine der Aufgaben der Abteilung Jugendförderung des Amtes für Soziales und Jugend und der Freien Träger. Dies wird nicht nur in der alltäglichen Arbeit in den Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sichtbar, sondern auch in vielen weiteren Angeboten und Projekten auf öffentlichen Plätzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Seit nunmehr 25 Jahren bietet der Sportactionbus ein innovatives und bewährtes Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche, das den Zugang zu sportlichen und gemeinschaftsfördernden Aktivitäten niedrigschwellig und flexibel gestaltet. Dieses mobile Angebot hat sich als ein zentraler Baustein zur Förderung von Chancengerechtigkeit und einem gesunden Aufwachsen etabliert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte Erhöhung von Teilhabechancen. Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 als Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule für schulabsente Schüler*innen gegründet und von 1997 bis 2023 durch den eingetragenen Verein „Rather Modell e. V." geführt. Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung der Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Jugendförderung, Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell. Das Projekt Rather Modell ist dabei als nachrangig zu den Aufgaben von Schule im Kontext der Schulpflichtüberwachung sowie der Unterstützung und Begleitung durch die Schulsozialarbeit im Handlungsfeld Schulvermeidung zu betrachten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung bestehender sowie die Durchführung neuer Maßnahmen zur Linderung der Folgen von Kinderarmut (Armutsfonds) für 2025 gemäß nachstehender Übersicht. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige Änderungen aufgrund veränderter Bedarfslagen im Rahmen der unterjährigen Mittelverausgabung umzusetzen.
Im Rahmen des Ausbaus und der Stärkung der Düsseldorfer Präventionsketten hat der Rat der Stadt 2018 die Verwaltung beauftragt, Ansätze zur Reduzierung von Kinderarmut zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Der zu diesem Zweck eingerichtete „Armutsfonds" bietet die einmalige Möglichkeit, innovative Programme und Projekte zur Linderung der Folgen von Kinderarmut zu initiieren. Neben der Finanzierung kurzfristig notwendiger Hilfen, pragmatisch, schnell, bedarfsorientiert und zunächst unabhängig von einer langfristigen Planung, sollte auch darauf geachtet werden, erfolgreiche Maßnahmen in eine Regelförderung zu überführen, um über den Fonds weitere neue Ideen entwickeln zu können. Darüber hinaus wird das vom Rat beschlossene Handlungsfeld „Armutsbekämpfung" - im Kontext der Düsseldorfer Nachhaltigkeitsstrategie - vom Amt für Soziales und Jugend verantwortet und koordiniert. Im Rahmen der Umsetzung der vielfältigen Handlungsfelder zur Nachhaltigkeit ist das Ziel des Handlungsfeldes die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sowie bedarfsgerechter Maßnahmen zur Bekämpfung der Armutsfolgen - insbesondere der Kinder- und Jugendarmut.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Jugendhilfeplanung der Düsseldorfer Erziehungs -, Familien- und Jugendberatungsstellen - Planungsbericht für den Zeitraum 2024-2028 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen.
Seit 2005 wird die Jugendhilfeplanung für die Beratungsstellen der Jugendhilfe in Düsseldorf mit Zielen und Handlungsempfehlungen hinterlegt, jeweils trägerübergreifend erarbeitet und im Jugendhilfeausschuss verabschiedet und dargestellt. Zum einen wird damit die bis dato geleistete wertvolle Arbeit der Erziehungs- Familien- und Jugendberatungsstellen sichtbar, zum anderen zeigt sie die aktuellen Herausforderungen und notwendigen zentralen Handlungsansätze auf. Der nun vorliegende Planungsbericht für den Zeitraum 2024-2028 (siehe Anlage) startet mit dem Hinweis auf eine notwendige, trägerübergreifend in 2024 abgestimmte Konsolidierung, die ab 2025 greift. Diese Einsparungen werden verwendet, um die neu strukturierte Landschaft der Düsseldorfer Erziehungs- Familien - und Jugendberatungs- stellen verlässlich kommunal abzusichern. In den 26 im Planungsbericht beschriebenen inhaltlichen Zielen und Handlungs - empfehlungen für den Planungszeitraum bis einschließlich 2028 stehen vor allem Aspek te der Digitalisierung sowie des Schnittstellenmanagements im Vordergrund.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die zwölf vom Rat beschlossenen Handlungsfelder sind die Pfeiler der strategischen Eckpunkte für nachhaltige Entwicklung in Düsseldorf. Für das Handlungsfeld „Lebenslanges Lernen und Kultur für nachhaltige Entwicklung (BNE)" ist das Amt für Bildung und Schule handlungsfeld-koordinierend. Ziel des Handlungsfeldes ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell bei Bildungsangeboten und Bildungseinrichtungen zu verankern. Es folgt eine Übersicht über die derzeitigen Aktivitäten in diesem Handlungsfeld. Auf die Informationsvorlagen „Bildung für nachhaltige Entwicklung" (SCHUA/074/2022 und SCHUA/092/2023) wird Bezug genommen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.