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Schulausschuss
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Sitzung kompakt
04.02.2025 · Schulausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Schulausschuss · Sitzung vom 04.02.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 19.03.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
3. Falls die Verwaltung die Einschätzung hat, dass der Rechtsanspruch 2026 noch nicht erfüllt werden kann: Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Rechtsanspruch erfüllt werden können?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/009/2025 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 04.02.2025 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf Offener Ganztag an städtischen Grundschulen Frage 1: Wie viele Plätze fehlen nach Einschätzung der Verwaltung aktuell in Düsseldorf im offenen Ganztag damit ab dem Jahr 2026 der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz erfüllt werden kann? (aufgeschlüsselt nach Schulen und Schulklassen) Antwort: Im laufenden Schuljahr 2024/25 liegt die gesamtstädtische Versorgungsquote durch Betreuungsangebote für Kinder im Primarbereich bei 84%. Zum Stichtag am 15.10.2024 wurden über alle Schulstandorte hinweg rund 900 Kinder auf einer Warteliste geführt. Diese Zahl würde einer zu erwartenden gesamtstädtischen Versorgungsquote von 89% zum Schuljahr 2026/27 entsprechen. Die Verteilung kann dabei je Schulstandort und Jahrgangsstufe variieren. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen und welche sind geplant, um die steigenden Bedarfe decken zu können? (bitte Maßnahmen konkret benennen) Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt bereits seit vielen Jahren einen stetigen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe. Grundlage hierfür war immer der erfolgreiche Eigenanspruch dem zunehmenden Betreuungsbedarf durch steigende Schüler*innenzahlen und die vermehrte Nachfrage der Düsseldorfer Familien nachzukommen. Alleine in den letzten 10 Jahren konnten durch eine jährliche Erhöhung der Versorgungsquote um 1% rund 5.000 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn die landesrechtlichen Regelungen im Hinblick auf eine ganztägige Betreuung in der Primarstufe weiterhin ausstehen, plant die Landeshauptstadt Düsseldorf einen weiteren sukzessiven Ausbau der Betreuungsangebote mit dem Ziel, an allen Schulstandorten ein bedarfsgerechtes Angebot zu sichern. Zum Schuljahr 2026/27 wird von dem Erreichen einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 89% ausgegangen. Hierbei liegt die Landeshauptstadt Düsseldorf im interkommunalen Vergleich in Nordrhein-Westfalen (NRW) sowohl bei den Bedarfszahlen als auch bei der Versorgungsquote bei einem deutlich überdurchschnittlichen Wert. Daneben bereitet die Verwaltung aktuell eine umfassende Informationsvorlage über den aktuellen Sachstand zum Ganztag in der Primarstufe vor, welche den Gremien im nächsten Sitzungslauf vorgelegt werden soll. Seite 1 von 2 SCHUA/009/2025 Stadtdirektor Hintzsche Frage 3: Falls die Verwaltung die Einschätzung hat, dass der Rechtsanspruch 2026 noch nicht erfüllt werden kann: Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Rechtsanspruch erfüllt werden können? Antwort: Strittig ist weiterhin, ob es überhaupt einen auf die Kommunen übertragenen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/27 gibt. Aktuell stehen hierfür notwendige landesrechtliche Vorgaben weiterhin aus. Unabhängig der juristischen Würdigung, geht die Landeshauptstadt Düsseldorf davon aus, mit Ergreifung notwendiger Maßnahmen in den nächsten Jahren ein bedarfsdeckendes Angebot zu schaffen und damit auch einen möglichen Rechtsanspruch umsetzen zu können. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem zdi-Netzwerk MINT Düsseldorf, der Unternehmerschaft Düsseldorf, dem Amt für Schule und Bildung und der Kommunalen Koordinierung ein Konzept für die Errichtung eines außerschulischen Lernortes (Excellenz-Cluster) für den Bereich MINT in Düsseldorf zu entwickeln.
Um das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Wissenschaft und Technik zu wecken und nachhaltig zu fördern, gibt es in Düsseldorf bereits drei Schülerlabore. Diese bieten schulische Angebote, die während der normalen Unterrichtszeit durchgeführt werden (siehe Antwort auf die Anfrage im Schulausschuss am 19.11.2024 - SCHUA/087/2024).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau von 2 Mensen mit Ausgabeküche für den Doppelstandort Fleher Straße 70 und Im Dahlacker 15, 40223 Düsseldorf", mit einer Gesamtsumme von 6.460.000,00 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 366.776,32 EUR (netto).
Kosten konsumtive Kosten 49.335 EUR + investive Kosten 6.410.665 EUR Gesamtkosten 6.460.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 366.776,32 EUR Ausgangssituation Der Standort Fleher Straße 70 / Im Dahlacker 15 liegt im Stadtteil Bilk, dem bevölkerungsreichsten Stadtteil Düsseldorfs mit etwa 41.600 Einwohnern (Stand Dezember 2023) auf einer Fläche von sechs Quadratkilometern und mit einer stetig wachsenden Bevölkerung. Das 1384 eingemeindete Gebiet zeichnet sich im Norden durch dichte Bebauung aus. Diese lockert sich nach Süden hin auf und wird im Südosten vom Universitätsklinikum der Heinrich-Heine-Universität geprägt. Auf dem Planungsgebiet befinden sich zwei Grundschulen: die dreizügige Bonifatius- Schule (Katholische Grundschule Fleher Straße 70) und die zweizügige Sternwartschule (Gemeinschaftsgrundschule Im Dahlacker 15). Beide Schulen teilen sich den Schulhof, die Aula und die Turnhalle. Das Gebäudeensemble, bestehend aus der 1958 gegründeten Bonifatius-Schule und der 1966 gegründeten Sternwartschule, steht seit 1997 unter Denkmalschutz. Im Jahr 1980 wurde die Sternwartschule durch einen zweigeschossigen Erweiterungsbau ergänzt. Derzeit erfolgt die Essensversorgung dezentral in den Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) wie folgt: An der Bonifatius-Schule werden etwa 285 Kinder in zwölf Gruppen der OGS betreut. Die Verpflegung findet in Gruppenräumen mit Küchenzeilen sowie in einigen Klassenräumen statt. Die einzelnen Jahrgänge essen gestaffelt nach Schulschluss, beginnend um 11:30 Uhr. An der Sternwartschule werden derzeit ca. 150 Kinder im Rahmen der OGS in Form von sechs OGS-Gruppen verpflegt. Das Mittagessen wird durch eine Küchenzeile in einem Multifunktionsraum im Untergeschoss des Hauptgebäudes organisiert. Dort gibt es eine Küchenzeile mit zwei Spülmaschinen. In diesem Raum werden alle sechs Gruppen in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr versorgt. Die Kinder werden von den Erzieher*innen individuell und gruppengemischt, je nach der Abholzeit und AG-Zeit an diesem Tag zum Essen geschickt. Das Essen wird vom Caterer angeliefert und im Cook-&-Chill-Verfahren zubereitet. Im Jahr 2017 wurde die Erhöhung der Zügigkeit der Sternwartschule von zwei auf drei Züge beschlossen (vgl. Beschluss 40/57/2017-1 des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 1. nimmt den beigefügten Medienentwicklungsplan der städtischen Schulen für die Jahre 2025 bis 2029 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der sich hieraus ergebenden notwendigen Maßnahmen mit Gesamtkosten i.H.v. 140.904.578 E uro (davon 66.563.000 Euro investiv, 74.341.578 Euro konsumtiv).
Die Digitalisierung stellt global gleichsam eine der größten Chancen wie Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Entsprechend ist auch die Bedeutung von Digitalisierung für den Bildungssektor. In Einklang mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenzen hat das Land Nordrhein-Westfalen in einem Medienkompetenzrahmen pädagogische Leitlinien zur digital gestützten Unterrichtsgestaltung erlassen. Alle Schulen sind angehalten die didaktische Umsetzung dieses Medienkompetenzrahmens in schulinternen Medienkonzepten zu konkretisieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte Erhöhung von Teilhabechancen. Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 als Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule für schulabsente Schüler*innen gegründet und von 1997 bis 2023 durch den eingetragenen Verein „Rather Modell e. V." geführt. Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung der Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Jugendförderung, Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell. Das Projekt Rather Modell ist dabei als nachrangig zu den Aufgaben von Schule im Kontext der Schulpflichtüberwachung sowie der Unterstützung und Begleitung durch die Schulsozialarbeit im Handlungsfeld Schulvermeidung zu betrachten.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung auf Empfehlung der Kunstkommission, die Durchführung und Realisierung eines geladenen, einphasigen, anonymen, künstlerischen Wettbewerbs für das Gymnasium Bernburger Strasse in Höhe von bis zu 132.000 Euro.
1. Kurzdarstellung In Düsseldorf Eller errichtet die Landeshauptstadt Düsseldorf angegliedert an das historische Bestandsgebäude einen mehrstöckigen Neubau für das im Schuljahr 2024/2025 neu gestartete Gymnasium Bernbu rger Strasse. Auf dem großzügigen Schulgelände ist zudem der Bau einer Dreifachsporthalle geplant. Die Schule wird mit pädagogisch gestalteten Klassenclustern mit Flächen für Differenzierung und Lernlandschaften ausgestattet.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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