Informationsvorlage Aktenzeichen AUS/001/2025

Politisches Controlling 2. Halbjahr 2024

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 9. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

In seiner Sitzung am 25.09.1996 hat der Ausschuss für Umweltschutz die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen Anträge und Aufträge zu berichten.

In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AUS/001/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Politisches Controlling 2. Halbjahr 2024 Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 16.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 25.09.1996 hat der Ausschuss für Umweltschutz die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen Anträge und Aufträge zu berichten. In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind. Anlagen: Beschlusskontrolle 2. Halbjahr 2024
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Seite 1 von 12 Anlage zu Vorlage Nr. AUS/001/2025 Politisches Controlling 2. Halbjahr 2024 Liste der nicht erledigten Anträge und Aufträge aus den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz lfd. Nr. Auftrag - Vorlagennummer- zuständiges Fachamt Sitzungs- datum Ausschussbeschluss/ Bearbeitungsstand 1 Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Bienenlehrpfads prüfen AUS/040/2021 06.05.2021 08/2021 Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Kreis-Imkerverband Düsseldorf im Imkerverband Rheinland e. V. zu prüfen, in welcher Form und auf welchen Flächen in Düsseldorf ein Bienenlehrpfad errichtet werden kann. Ziel soll sein, die bestehenden Initiativen rund um das Thema Bienen in Düsseldorf zu vernetzen und für die ehrenamtlich Tätigen eine sinnvolle Unterstützung zu leisten. Dabei sollen auch weitere Initiativen und Verbände im Bereich Umweltförderung, Tierschutz und Kinder- und Jugendbildung einbezogen werden. Gleichzeitig soll untersucht werden, wie das Thema Wildbienen in das Projekt aufgenommen werden kann. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, mögliche Förderungen durch Europa-, Bundes- und Landesebene zu untersuchen. Zusätzlich wird die Bitte um Prüfung an die Verwaltung gerichtet, wie Informationen in einfacher und verständlicher Sprache vorgehalten werden können und die Barrierefreiheit berücksichtigt werden kann. Der Antrag hat zu einem regen Interesse geführt, so dass im Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen erfreulich viele Anfragen und Rückmeldungen eingegangen sind. Darin wurden zahlreiche Angebote zur Mitarbeit/Unterstützung gemacht, als auch die Bereitstellung von Flächen für den Aufbau eines Lehrpfades in Aussicht gestellt. Diese Meldungen werden derzeit geprüft. Aufgrund der Ferienzeit konnte noch nicht mit allen Interessierten Seite 2 von 12 12/2021 06/2022 12/2022 zeitnah Kontakt aufgenommen werden. Die ersten Gespräche sowie die Besichtigung der möglichen Flächen sollen bis Ende August abgeschlossen sein. Parallel zu den beschriebenen Maßnahmen wird seitens der Verwaltung geprüft, ob und welche Fördermittel für das Projekt beantragt werden können. Mögliche Flächen wurden besichtigt und bewertet. Damit ein breit aufgestelltes Angebot an Informationen über Honig- und Wildbienen geschaffen werden kann und eine dauerhafte Betreuung eines solchen Bienenlehrpfads sichergestellt ist, wird die Zusammenarbeit mit dem Ökotop Heerdt e.V. favorisiert. Eine für den Lehrpfad sehr gut geeignete Fläche, die vom Liegenschaftsamt verwaltet wird, wurde dem Ökotop dafür vorgeschlagen. Eine Rückmeldung erfolgt im Januar 2022. Sobald eine positive Entscheidung vorliegt, kann mit der konkreten Planung begonnen werden. Die für den Bienenlehrpfad vorgesehene Fläche wurde zwischenzeitlich von Amt 65 freigestellt. Die Aufbauten wurden abgerissen und die Fläche wurde planiert, so dass eine Übergabe der Fläche an das Ökotop zeitnah erfolgen kann. Eine Vertragsanpassung mit dem Ökotop ist bei Amt 68 in Vorbereitung. Die vorgesehene Fläche wird um eine weitere - unmittelbar angrenzende Fläche - erweitert. Die erforderliche Freimachung ist beauftragt und wird bis zum Februar 2023 umgesetzt. Auf Grundlage des neuen Flächenzuschnitts wird ein Vorentwurf für den Wildbienengarten mit Lehrpfad erstellt. Die Freimachung der zusätzlichen Fläche wurde im ersten Quartal 2023 abgeschlossen. Anschließend wurde gemeinsam mit den involvierten Vereinen eine Planung erstellt. Derzeit läuft das Vergabeverfahren zur baulichen Umsetzung der Einfriedung und Wege. Erste bauliche Umsetzungen sind für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant. Seite 3 von 12 11/2023 Ende August 2023 wurde durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Garten- und Landschaftsbaufirma für die Herstellung der Grundinfrastruktur des Wildbienengartens beauftragt. Die Firma hat Mitte Oktober mit den Arbeiten begonnen. Aufgrund des regnerischen Wetters und der damit einhergehenden Bodenvernässung pausieren die Arbeiten aktuell. Ein Großteil der Arbeiten, insbesondere Bodenbewegungen und Wegebauarbeiten sind erfolgt. Als nächstes werden das Feuchtbiotop, die Zaunanlagen sowie der Grundwasserbrunnen hergestellt. Parallel dazu finden Abstimmungen zwischen dem Verein Ökotop e.V. Und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt bezüglich des Pachtvertrages statt. Die ursprünglich für Anfang November vorgesehene Übergabe an den Verein verschiebt sich aufgrund der Wetterlage und weiterer Verzögerungen voraussichtlich auf das erste Quartal 2024. Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten haben sich durch anhaltende widrige Wetterbedingungen und durch notwendige Nacharbeiten weiter verzögert, so dass der ursprünglich vorgesehene Termin zur Übergabe nicht eingehalten werden konnte. Nun sind die Arbeiten jedoch abgeschlossen worden und damit die von städtischer Seite zu erstellende Grundinfrastruktur fertiggestellt. Parallel dazu wurde die Nutzungs- und Pflegevereinbarung zum Bienenlehrpfad Anfang Mai vom Verein Ökotop e.V. gegengezeichnet. Die Übergabe an den Verein steht noch aus und wird kurzfristig unter Beteiligung der Unterhaltungs- abteilung angestrebt, da der Verein beabsichtigt, die Infrastruktur des Bienenlehrpfades zeitnah weiter zu vervollständigen. Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die Grundinfrastruktur wurden im Juni 2024 abgeschlossen und die Anlage am 19.06.2024 an den Verein Ökotop e. V. zur weiteren Ausarbeitung übergeben. Der Verein erstellt und gestaltet wie vertraglich vereinbart in dem Zeitraum bis 31.12.2025 drei Vegetationsflächen mit verschiedenen Bienennährpflanzen sowie zwei Sandarien. Seite 4 von 12 Die Arbeiten hierzu haben begonnen. Außerdem ist eine Beschilderung der Vegetationsflächen und Sandarien in einfacher und verständlicher Sprache sowie die Errichtung eines Unterstandes geplant. Die öffentliche Nutzung ist durch den Verein ab dem Jahr 2026 in den Monaten April bis September jeweils an zwei Samstagen je Monat und werktags zu den Geschäftszeiten des Vereins oder nach Terminvereinbarung sicherzustellen. Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet. 2 Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Düsseldorf muss aktiv gegen "Lichtverschmutzung" angehen - Dunkelheit ist wichtig für den Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt AUS/054/2021 Zusammen beraten mit: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz vor Lichtschmutz in Düsseldorf AUS/057/2021 Fachamt: Amt für Verkehrsmanagement 10.06.2021 08/2021 12/2021 06/2022 Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen über die Maßnahmen der Landeshauptstadt zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und dem Schutz der Nacht in Düsseldorf zu berichten. Dabei soll insbesondere auf die künftige Gestaltung bei der Beleuchtung von öffentlichen Einrichtungen wie z. B. repräsentative Gebäude, Plätze und Straßen - eingegangen und zudem dargestellt werden, in welcher Form die Verwaltung gewerbliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer nachhaltigen Lichtnutzung unterstützen will. Auf der Grundlage dieses Berichtes soll über die Einführung der Stelle eines/r Nachtschutzbeauftragten oder Lichtverschmutzungsbeauftragten beraten werden. Der Bericht zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzungen ist für die Sitzung am 25.11.2021 vorgesehen. Ein umfassender Bericht zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzungen ist erst sinnvoll und möglich, wenn die Überarbeitung des Lichtmasterplanes abgeschlossen ist. Dies wird frühestens im zweiten Halbjahr 2022 der Fall sein. Sofern es seitens des AUS gewünscht wird, kann gerne zu einem früheren Zeitpunkt in Form einer Informationsvorlage über der Sachstand informiert werden. Die Informationsvorlage „Zwischenbericht zum Thema Lichtverschmutzung" Seite 5 von 12 12/2022 wurde in die Sitzung des AUS vom 28.04.2022 eingebracht und im Rahmen eines Vortrages vorgestellt. Zum Thema wird erneut berichtet, wenn die Überarbeitung des Lichtmasterplanes abgeschlossen ist. Erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Licht und somit auf die Überarbeitung des Lichtmasterplanes hat die seit dem 01.03.2022 in Kraft getretene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Schutz der Insektenvielfalt / Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtung). Die im Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit u. a. mit den Grenzwerten der Lichtimmissionen, den technischen Anforderungen, den Vorgaben über Art und Weise und den Anzeigepflichten liegt noch nicht vor. Bezüglich der Gasbeleuchtung hat der Rat in seiner Sitzung am 08.09.2022 ein Moratorium beschlossen, durch das alle Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. Aufbereitung der zu erhaltenden Gaslaternen für 6 Monate ausgesetzt werden. Aktuell wird hier eine Entscheidungsvorlage unter Einbeziehung der geänderten Rahmenbedingungen (z. B. Energiekrise) erstellt. Beide Punkte sind elementar für die weitere Entwicklung des Umganges mit Licht in Düsseldorf und eine abschließende Überarbeitung des Lichtmasterplanes somit von diesen Entscheidungen / Vorgaben abhängig. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes zurückgestellt. Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor und das Moratorium Gasbeleuchtung wurde bis Juni 2023 verlängert (Rat/072/2023). Zum weiteren Umgang mit der Gasbeleuchtung, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, wurden von der Verwaltung drei unterschiedliche Szenarien ausgearbeitet. Die resultierende Informationsvorlage wird voraussichtlich in die Septembersitzung des Rates als Entscheidungsgrundlage eingebracht. Seite 6 von 12 12/2023 Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes daher weiterhin zurückgestellt. Der Lichtmasterplan ist aus den bereits genannten Gründen (Fehlendes Vorliegen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. bezüglich der Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) weiterhin zurückzustellen. Der Lichtmasterplan ist aus den bereits genannten Gründen (Fehlendes Vorliegen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. bezüglich der Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) weiterhin zurückzustellen. Mit einer Rechtsverordnung ist frühestens im zweiten Halbjahr 2025 zu rechnen. Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor. Im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung (u.a. bezüglich der Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) läuft zzt. die Stakeholder- Beteiligung. Wird der aktuelle Zeitplan gehalten, ist mit dem Vorliegen der Rechtsverordnung Ende 2025 zu rechnen. Zur Gasbeleuchtung hat der Rat im September 2023 den Wechsel der Betriebsart von „Gas verbrennen" auf „strombetrieb mit LED" beschlossen (Ausnahme: Die Gasleuchten im Hofgarten). Das denkmalrechtliche Verfahren dazu konnte noch nicht abgeschlossen werden. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen daher weiterhin zurückgestellt. 3 Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und CDU: Zusätzliche 18.08.2022 Die Verwaltung wird gebeten, Seite 7 von 12 Brumisateure zur Abkühlung aufgeheizter Plätze in Hitzesommern AUS/040/2022 12/2022 11/2023 - zu prüfen, wie sich das in anderen Städten praktizierte Modell der Nebelduschen aus perforierten Wasserschläuchen bzw. Sprühnebelduschen auf Hydranten zur Abkühlung besonders belasteter Hitzeinseln auch in Düsseldorf praktizieren ließe, - zu prüfen, welche Alternativen zur Nutzung von Trinkwasser zur Verfügung stehen, und - besonders hitzebelastete Plätze aufzulisten, die sich prioritär für den Einsatz solcher Brumisateure anbieten. Die Ergebnisse - inklusive Kostenkalkulation - sind im nächsten Rat vorzustellen, damit ggf. der Erwerb und der Einsatz solcher Systeme beschlossen und noch in diesem Sommer erfolgen kann. Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wurden am 27.10.2022 alle Variationen wassergeführter Kühlungssysteme vorgestellt. Auf Grundlage dieser verschiedenen Modelle sollen im Jahr 2023 erste Pilotprojekte geplant und umgesetzt werden. Bislang sind erste permanente Kühlsysteme (Brumisateure) auf dem Vorplatz des Schauspielhauses und auf der Schadowstraße umgesetzt worden. In Planung befindet sich ein Brumisateur im Rahmen der Neugestaltung des Heinrich-Heine-Platzes. Der stadteigene mobile Brumisateur wurde dieses Jahr wieder bei der Sportveranstaltung Kids in Aktion am 11. Juni 2023 eingesetzt und ist darüber hinaus beim einwöchigen Olympic Adventure Camp vom 29. Juli bis 5. August 2023 sowie beim Friedrichstraßenfest am 12. August 2023 im Einsatz. Um darüber hinaus mehr Brumisateure aufstellen zu können, entwickeln die Stadtwerke Düsseldorf derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf einen Brumisateur-Prototyp. Die Stadtwerke Düsseldorf sind insbesondere aufgrund der hygienischen Anforderungen, die an einen Brumisateur gestellt werden, ein unverzichtbarer Partner. Die Entwicklung des Brumisateur-Prototypen bei den Stadtwerken ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage kann nun ein Pilot-Brumisateur Seite 8 von 12 konstruiert werden, der ab 2024 auf einem öffentlichen Platz zum Einsatz kommen soll. Bei erfolgreicher Pilotphase ist die Ausweitung auf weitere Plätze vorgesehen. Der stadteigene Brumisateur kam am 12. Mai 2024 im Rahmen der eintägigen Sportveranstaltung Kids in Action im Arena-Sportpark zum Einsatz. Darüber hinaus sind weitere Einsätze beim Olympic Adventure Camp rund um den Apollo- Platz vom 10. bis 17 August 2024 und beim Sommerfest auf dem Kirchplatz am 24. August 2024 geplant. Um darüber hinaus mehr Brumisateure aufstellen zu können, entwickeln die Stadtwerke Düsseldorf derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf einen Brumisateur. Ein erster Prototyp ist inzwischen fertiggestellt. Bis Ende Juli wird der Gehäusebau erwartet, damit der Prototyp-Brumisateur als Pilot einsetzbar ist. Wenn der fertige Pilot auf dem Gelände der Stadtwerke Düsseldorf erfolgreich getestet ist, kann er voraussichtlich im 3. Quartal auf dem Kirchplatz aufgestellt werden. Die Einsätze des stadteigenen mobilen Brumisateurs beim Olympic Adventure Camp (10. bis 17. August 2024) und beim Sommerfest auf dem Kirchplatz (24. August 2024) haben wie gep

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/001/2025