Informationsvorlage Aktenzeichen AUS/001/2026

Politisches Controlling 2. Halbjahr 2025

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 2. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

In seiner Sitzung am 25.09.1996 hat der Ausschuss für Umweltschutz die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen Anträge und Aufträge zu berichten.

In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · AUS/001/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Tabelle der nicht erledigten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 12

    Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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AUS/001/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Politisches Controlling 2. Halbjahr 2025 Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 22.01.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 25.09.1996 hat der Ausschuss für Umweltschutz die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen Anträge und Aufträge zu berichten. In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind. Anlagen: Tabelle der nicht erledigten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Tabelle der nicht erledigten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz als Text anzeigen
Seite 1 von 10 Anlage zu Vorlage Nr. AUS/001/2026 Politisches Controlling 2. Halbjahr 2025 Liste der nicht erledigten Anträge und Aufträge aus den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz lfd. Nr. Auftrag - Vorlagennummer- zuständiges Fachamt Sitzungs- datum Ausschussbeschluss/ Bearbeitungsstand 1 Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Düsseldorf muss aktiv gegen "Lichtverschmutzung" angehen - Dunkelheit ist wichtig für den Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt AUS/054/2021 Zusammen beraten mit: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz vor Lichtschmutz in Düsseldorf AUS/057/2021 Fachamt: Amt für Verkehrsmanagement 10.06.2021 08/2021 12/2021 Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen über die Maßnahmen der Landeshauptstadt zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und dem Schutz der Nacht in Düsseldorf zu berichten. Dabei soll insbesondere auf die künftige Gestaltung bei der Beleuchtung von öffentlichen Einrichtungen wie z. B. repräsentative Gebäude, Plätze und Straßen - eingegangen und zudem dargestellt werden, in welcher Form die Verwaltung gewerbliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer nachhaltigen Lichtnutzung unterstützen will. Auf der Grundlage dieses Berichtes soll über die Einführung der Stelle eines/r Nachtschutzbeauftragten oder Lichtverschmutzungsbeauftragten beraten werden. Der Bericht zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzungen ist für die Sitzung am 25.11.2021 vorgesehen. Ein umfassender Bericht zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzungen ist erst sinnvoll und möglich, wenn die Überarbeitung des Lichtmasterplanes abgeschlossen ist. Dies wird frühestens im zweiten Halbjahr 2022 der Fall sein. Sofern es seitens des AUS gewünscht wird, kann gerne zu einem früheren Zeitpunkt in Form einer Informationsvorlage über der Sachstand informiert werden. Seite 2 von 10 06/2022 12/2022 06/2023 Die Informationsvorlage „Zwischenbericht zum Thema Lichtverschmutzung" wurde in die Sitzung des AUS vom 28.04.2022 eingebracht und im Rahmen eines Vortrages vorgestellt. Zum Thema wird erneut berichtet, wenn die Überarbeitung des Lichtmasterplanes abgeschlossen ist. Erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Licht und somit auf die Überarbeitung des Lichtmasterplanes hat die seit dem 01.03.2022 in Kraft getretene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Schutz der Insektenvielfalt / Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtung). Die im Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit u. a. mit den Grenzwerten der Lichtimmissionen, den technischen Anforderungen, den Vorgaben über Art und Weise und den Anzeigepflichten liegt noch nicht vor. Bezüglich der Gasbeleuchtung hat der Rat in seiner Sitzung am 08.09.2022 ein Moratorium beschlossen, durch das alle Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. Aufbereitung der zu erhaltenden Gaslaternen für 6 Monate ausgesetzt werden. Aktuell wird hier eine Entscheidungsvorlage unter Einbeziehung der geänderten Rahmenbedingungen (z. B. Energiekrise) erstellt. Beide Punkte sind elementar für die weitere Entwicklung des Umganges mit Licht in Düsseldorf und eine abschließende Überarbeitung des Lichtmasterplanes somit von diesen Entscheidungen / Vorgaben abhängig. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes zurückgestellt. Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor und das Moratorium Gasbeleuchtung wurde bis Juni 2023 verlängert (Rat/072/2023). Zum weiteren Umgang mit der Gasbeleuchtung, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, wurden von der Verwaltung drei unterschiedliche Szenarien ausgearbeitet. Die resultierende Informationsvorlage wird Seite 3 von 10 12/2023 12/2024 voraussichtlich in die Septembersitzung des Rates als Entscheidungsgrundlage eingebracht. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes daher weiterhin zurückgestellt. Der Lichtmasterplan ist aus den bereits genannten Gründen (Fehlendes Vorliegen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. bezüglich der Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) weiterhin zurückzustellen. Der Lichtmasterplan ist aus den bereits genannten Gründen (Fehlendes Vorliegen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. bezüglich der Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) weiterhin zurückzustellen. Mit einer Rechtsverordnung ist frühestens im zweiten Halbjahr 2025 zu rechnen. Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor. Im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung (u.a. bezüglich der Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) läuft zzt. die Stakeholder- Beteiligung. Wird der aktuelle Zeitplan gehalten, ist mit dem Vorliegen der Rechtsverordnung Ende 2025 zu rechnen. Zur Gasbeleuchtung hat der Rat im September 2023 den Wechsel der Betriebsart von „Gas verbrennen" auf „strombetrieb mit LED" beschlossen (Ausnahme: Die Gasleuchten im Hofgarten). Das denkmalrechtliche Verfahren dazu konnte noch nicht abgeschlossen werden. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen daher weiterhin zurückgestellt. Seite 4 von 10 06/2025 Die Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor. Die Rechtsverordnung wird regeln: Grenzwerte der Lichtimmissionen (ggf. nach Zonen), technischen Anforderungen, Vorgaben über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.. Wird der aktuelle Zeitplan gehalten, ist mit dem Vorliegen der Rechtsverordnung Ende 2025 zu rechnen. Zur Gasbeleuchtung hat der Rat im September 2023 den Wechsel der Betriebsart von „Gas verbrennen" auf „strombetrieb mit LED" beschlossen (Ausnahme: Die Gasleuchten im Hofgarten). Das denkmalrechtliche Verfahren für die ersten rund 4.000 Lichtpunkte ist abgeschlossen - die Umrüstung läuft. Das Denkmalrechtliche Verfahren für weitere 9.000 Lichtpunkte konnte noch nicht abgeschlossen werden. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen daher weiterhin zurückgestellt. Der Zeitplan für die Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz wurde nicht eingehalten. Es gibt weiterhin keine Rechtsverordnung, die Voraussetzung für das Inkrafttreten des § 41a Bundesnaturschutzgesetzes ist. Bei Planung der „Öffentlichen Beleuchtung" wurde grundsätzlich nach dem Prinzip „so viel Licht wie nötig und so wenig wie möglich" verfahren und die zu erwartenden Regelungen der Rechtsverordnung bereits berücksichtigt. Die Umrüstung der ersten 4.000 Gasleuchten, für die die Denkmalrechtliche Erlaubnis (DE) vorliegt, befindet sich in der Umsetzung. Das denkmalrechtliche Verfahren für die weiteren 9.000 Gasleuchten läuft noch. Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen daher weiterhin zurückgestellt. Seite 5 von 10 2 Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und CDU: Zusätzliche Brumisateure zur Abkühlung aufgeheizter Plätze in Hitzesommern AUS/040/2022 Fachamt: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 18.08.2022 12/2022 06/2023 Die Verwaltung wird gebeten, - zu prüfen, wie sich das in anderen Städten praktizierte Modell der Nebelduschen aus perforierten Wasserschläuchen bzw. Sprühnebelduschen auf Hydranten zur Abkühlung besonders belasteter Hitzeinseln auch in Düsseldorf praktizieren ließe, - zu prüfen, welche Alternativen zur Nutzung von Trinkwasser zur Verfügung stehen, und - besonders hitzebelastete Plätze aufzulisten, die sich prioritär für den Einsatz solcher Brumisateure anbieten. Die Ergebnisse - inklusive Kostenkalkulation - sind im nächsten Rat vorzustellen, damit ggf. der Erwerb und der Einsatz solcher Systeme beschlossen und noch in diesem Sommer erfolgen kann. Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wurden am 27.10.2022 alle Variationen wassergeführter Kühlungssysteme vorgestellt. Auf Grundlage dieser verschiedenen Modelle sollen im Jahr 2023 erste Pilotprojekte geplant und umgesetzt werden. Bislang sind erste permanente Kühlsysteme (Brumisateure) auf dem Vorplatz des Schauspielhauses und auf der Schadowstraße umgesetzt worden. In Planung befindet sich ein Brumisateur im Rahmen der Neugestaltung des Heinrich-Heine-Platzes. Der stadteigene mobile Brumisateur wurde dieses Jahr wieder bei der Sportveranstaltung Kids in Aktion am 11. Juni 2023 eingesetzt und ist darüber hinaus beim einwöchigen Olympic Adventure Camp vom 29. Juli bis 5. August 2023 sowie beim Friedrichstraßenfest am 12. August 2023 im Einsatz. Um darüber hinaus mehr Brumisateure aufstellen zu können, entwickeln die Stadtwerke Düsseldorf derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf einen Brumisateur-Prototyp. Die Stadtwerke Düsseldorf sind insbesondere aufgrund der hygienischen Anforderungen, die an einen Brumisateur gestellt werden, ein unverzichtbarer Partner. Seite 6 von 10 11/2023 11/2024 Die Entwicklung des Brumisateur-Prototypen bei den Stadtwerken ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage kann nun ein Pilot-Brumisateur konstruiert werden, der ab 2024 auf einem öffentlichen Platz zum Einsatz kommen soll. Bei erfolgreicher Pilotphase ist die Ausweitung auf weitere Plätze vorgesehen. Der stadteigene Brumisateur kam am 12. Mai 2024 im Rahmen der eintägigen Sportveranstaltung Kids in Action im Arena-Sportpark zum Einsatz. Darüber hinaus sind weitere Einsätze beim Olympic Adventure Camp rund um den Apollo- Platz vom 10. bis 17 August 2024 und beim Sommerfest auf dem Kirchplatz am 24. August 2024 geplant. Um darüber hinaus mehr Brumisateure aufstellen zu können, entwickeln die Stadtwerke Düsseldorf derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf einen Brumisateur. Ein erster Prototyp ist inzwischen fertiggestellt. Bis Ende Juli wird der Gehäusebau erwartet, damit der Prototyp-Brumisateur als Pilot einsetzbar ist. Wenn der fertige Pilot auf dem Gelände der Stadtwerke Düsseldorf erfolgreich getestet ist, kann er voraussichtlich im 3. Quartal auf dem Kirchplatz aufgestellt werden. Die Einsätze des stadteigenen mobilen Brumisateurs beim Olympic Adventure Camp (10. bis 17. August 2024) und beim Sommerfest auf dem Kirchplatz (24. August 2024) haben wie geplant stattgefunden. Zudem wurde der Brumisateur als Bestandteil des städtischen Informationstages zum Hitzeaktionsplan (durchgeführt in Zusammenarbeit vom Gesundheitsamt und Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) am 22. August 2024 auf dem Kirchplatz aufgebaut. Zum Entwicklungsstand des SWD-Brumisateur-Piloten haben die Stadtwerke Düsseldorf in 09/2024 gemeldet, dass die mechanische Montage (Einbau ins Gehäuse) durch einen externen Anlagenbauer fertiggestellt wurde und im Weiteren die Verdrahtung durch einen Elektrofachbetrieb in 10/2024 vorgenommen wird. Die Verzögerungen bei den externen Fachunternehmen haben dazu geführt, dass eine Testung des Brumisateur-Piloten im Spätsommer 2024 nicht mehr möglich war. Ende November 2024 werden die Stadtwerke Düsseldorf und Amt 19 die Seite 7 von 10 07/2025 Einsatzplanung der Pilotanlage für den Sommer 2025 besprechen (Status, Test auf dem SWD-Gelände, Vorort-Montage und Testeinsatz 2025 auf dem Kirchplatz). Der stadteigene, mobile Brumisateur wurde und wird in 2025 auf folgenden Veranstaltungen eingesetzt: Bei Kids in Action am 25. Mai 2025 im Arena- Sportpark und während des Olympic Adventure Camps rund um den Apollo-Platz vom 16. bis 23. August 2025. Der stationäre Brumisateur-Pilot der Stadtwerke wird von Juli bis voraussichtlich September 2025 auf dem Kirchplatz getestet. Nach Abschluss des Testbetriebs findet eine Evaluierung durch die Stadtwerke und Amt 19 statt. Der stationäre Brumisateur der Stadtwerke wurde als Pilot-Projekt von August bis Oktober 2025 auf dem Kirchpatz getestet. Sobald der Sensor im Inneren der Brumisateur-Anlage eine Temperatur von 29 °C erreicht hatte, wurde die unmittelbare Umgebung durch feinen Sprühnebel abgekühlt. Die strengen hygienischen Voraussetzungen für einen Brumisateur-Betrieb wurden durch regelmäßige Spülzyklen und Beprobungen sowie durch den technischen Aufbau (Materialverwendung, Filtersystem, Vermeidung von Stagnationszonen) erfüllt. Im Dezember 2025 hat ein Evaluationstermin des Pilot-Einsatzes zwischen den Stadtwerken und Amt 19 stattgefunden. 3 Antrag der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN: Vorgärten ohne Versiegelung AUS/025/2024 Fachamt: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 06.06.2024 Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig, ohne Enthaltungen, im Rahmen eines Pilotprojektes: - ein räumlich abgegrenztes Gebiet in der Stadt Düsseldorf zu benennen, welches besonders gut geeignet ist, die Problemlage versiegelter Vorgärten zu beschreiben und zu erfassen. - in diesem Gebiet im Rahmen von Beratungsgesprächen, postalischen Informationen und stichprobenartigen Sichtungen durch das Umweltamt unterschiedliche Dialog- und Handlungsansätze zu erproben. - die Ergebnisse im AUS, im AÖE, im APS und in der zuständigen Bezirksvertretung vorzustellen. Seite 8 von 10 11/2024 07/2025 Die Verwaltung wird beauftragt, ein dreijähriges Förderprogramm - analog zur Handhabung anderer NRW-Städte - zu konzipieren. Dieses Programm soll Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger bei der Entsiegelung ihrer Vorgärten künftig finanziell unterstützen. Der Entwurf soll zeitgleich mit den vorgenannten Ergebnissen dem AUS zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Um die Inanspruchnahme städtischer Personalressourcen zu begrenzen, wird eine wissenschaftliche Arbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) zum Thema „Vorgärten ohne Versiegelung" an eine Universität vergeben. Die wissenschaftliche Arbeit wird eng von der Verwaltung begleitet werden, um die Fragestellungen des Antrags vollumfänglich zu beantworten. Im Juni 2024 hat dazu bereits ein erster Austausch mit der RWTH Aachen stattgefunden. In 09/2024 wurde eine Drohnenbefliegung mit Wärmebildkamera im Pilotgebiet durchgeführt. Darüber hinaus befasst sich seit 10/2024 ein Student der RWTH Aachen im Rahmen seiner Bachelorarbeit mit den klimatischen Auswirkungen der Schottergärten im Pilotgebiet. Des Weiteren wurde Kontakt mit der Stadt Karlsruhe aufgenommen, da hier ein Konzept zum Umgang

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/001/2026