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AÖE/001/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Politisches Controlling
Beschlüsse des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz in der Zeit vom 01.07.2024 -
31.12.2024
Fachbereich:
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
68- Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
31.01.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 18.09.1996 hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen die
Verwaltung beauftragt, über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen
Anträge und Aufträge regelmäßig zu berichten.
In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.07.2024 - 31.12.2024
gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen bzw.
des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere
Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind.
Anlagen:
Anlage 1 Liste der nichterledigten Anträge und Aufträge
Anlage 1 Liste der nichterledigten Anträge und Aufträge als Text anzeigen
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Anlage 1
Liste der nichterledigten Anträge und Aufträge aus den Sitzungen des
Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Nr.
1 Antrag der Ratsfraktion CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema
"Düsseldorf wird Zero-Waste-Stadt -
Abfallvermeidung ist auch Klimaschutz"
AÖE/061/2021
Fachamt: Amt für Umwelt - und
Verbraucherschutz
04.10.21
Ausschuss-
beschluss
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beschließt einstimmig den
folgenden Antrag:
" 1. Die Stadt tritt in Kontakt mit dem von der EU unterstützten Verein
„Zero Waste Europe" und erarbeitet die erforderlichen Maßnahmen,
um als „Zero-Waste-Stadt" anerkannt zu werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Anfang 2023 ein Zero-Waste-
Konzept nach den Vorbildern Kiel, Köln und München für die Stadt
Düsseldorf zu erstellen. Das Konzept soll Ziele und Fristen benennen
und Maßnahmen und einzelne Schritte entwickeln, mit denen die
Müllvermeidung in Verwaltung, Gewerbe und privaten Haushalten
ambitioniert vorangetrieben werden kann. Mit Zero-Waste-Städten,
wie z. B. Kiel, die ein entsprechendes Konzept bereits erfolgreich
erstellt haben, wird Kontakt aufgenommen.
3. Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit einem Fachinstitut
erarbeitet.
4. Sowohl die Öffentlichkeit als auch alle relevanten Akteur*innen und
lokal agierende Initiativen werden breit beteiligt. Maßnahmen zur
Abfallvermeidung werden partizipativ z. B. im Rahmen von
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Workshops mit Düsseldorfer*innen erarbeitet, in denen die
Bürger*innen ihre Ideen zur Abfallvermeidung und
Wiederverwendung und, soweit möglich, stofflichen Verwertung
einbringen können. Im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
wird für die vorgenannten Aufgabenstellungen eine zusätzliche
Vollzeitstelle im Stellenplan 2022 geschaffen.
5. Die zur Erstellung des Konzepts benötigten Mittel in Höhe von
100.000 Euro für 2022 ff. sowie die Personalkosten für die
zusätzliche Stelle werden aus dem zentral beim Amt für Umwelt-
und Verbraucherschutz etatisierten Ansatz von 60 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. (Produkt 5656102 Klimaschutzprogramm, Konto
52410000). Sobald Erfolge in der Abfallvermeidung den Abfall-
Gebührenhaushalt entlasten, kann eine Verstetigung der Aufgaben
zur Abfallvermeidung über den Gebührenhaushalt erfolgen.
6. Fördermöglichkeiten durch Programme des Landes, des Bundes und
der Europäischen Union werden geprüft.
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz wird regelmäßig über die
Zwischenschritte bei der Erstellung des Konzepts informiert und
einbezogen."
Mit Zero Waste Europe wurde ein Kontakt hergestellt. Die Beantragung
von Fördermitteln und die Ausschreibung der zusätzlichen Stelle sind in
Vorbereitung.
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Das Vergabeverfahren zur Erstellung eines Zero Waste Konzeptes durch
ein Fachinstitut wurde durchgeführt. Es gab leider keine Bewerber*innen.
Auf Nachfrage bei größeren Instituten der Branche wurde ausgesagt, dass
zurzeit keine Kapazitäten bestünden, um das in der Ausschreibung
beschriebene Konzept umzusetzen.
Es wird nun ein gemeinsames Angebot zweier bereits für die LH Düsseldorf
tätigen Institute erwartet. Diese wurden gebeten, ein Serviceangebot im
Rahmen ihrer gemeinsamen Möglichkeiten zu formulieren. Das Angebot
soll noch diesen Monat eingereicht werden.
Zwischenzeitlich gab es einen Austausch mit einem Vertreter von Zero
Waste Europe. Hierbei wurde der grundlegende Prozess der Zertifizierung
als Zero-Waste-Stadt besprochen sowie die Philosophie von Zero Waste
Europe insgesamt. Außerdem wurde mit der LH Kiel Kontakt aufgenommen
und Erfahrungen zum Thema Zero Waste ausgetauscht.
Die Stelle des Zero Waste Managers wurde geschaffen und ist seit dem
01.06.2022 besetzt.
Hinsichtlich möglicher Fördermöglichkeiten durch Programme des Landes,
des Bundes und der Europäischen Union hat der AÖE am 14.03.2022
beschlossen, zunächst von einer Antragsstellung abzusehen und einer
schnellen Umsetzung des Projektes Vorrang einzuräumen. Für weitere
Schritte soll aber weiterhin nach Fördermöglichkeiten gesucht werden.
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Zwischenzeitlich wurde der Auftrag zur Erstellung des Zero-Waste-
Konzeptes einschließlich der Organisation von drei Workshops zur
Beteiligung von Stadtgesellschaft / Verbänden / Gewerbe an eine
Kooperation zweier Gutachterbüros vergeben. Die Büros erheben derzeit
den Sachstand insbesondere zu Aktivitäten zur Abfallvermeidung in der
Stadt. Angestrebt wird, die Workshops vor den Sommer ferien, also bis ca.
Mitte Juni 2023 durchzuführen.
Die Gutachter haben die Analyse des Ist-Zustandes des Düsseldorfer
Abfallsektors und der bestehenden Abfallvermeidungsmaßnahmen
abgeschlossen und führen darauf basierend derzeitig eine Potentialanalyse
durch. Ein weiteres Treffen mit Zero Waste Europe ist für September
vereinbart, bei dem weitere Schritte zur Zertifizierung besprochen werden.
Die Zero- Waste-Workshops haben am 13.07.2023 und am 17.07.2023
jeweils vierstündig stattgefunden, am 10.08.2023 findet ein weiterer
Termin statt. Insgesamt haben dabei etwa 100 Vertreterinnen und
Vertreter aus Zivilgesellschaft, Verbänden und Gewerbe engagiert und
kreativ eine Vielzahl von Vorschlägen zur Abfallvermeidung erarbeitet.
Diese Vorschläge werden aktuell durch das Amt für Umwelt- und
Verbraucherschutz und die beauftragten Gutachter ausgewertet, sortiert
und für weitere Beratungen im Fachausschuss aufbereitet.
Die Maßnahmenvorschläge aus den o. g. Workshops sowie die
Mindestvoraussetzungen für eine Zertifizierung als Zero-Waste-Stadt
wurden mit Vertretern von Zero Waste Europe besprochen und
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abgestimmt. Darauf basierend wird das Zero-Waste-Konzept für die
Beratung und Beschlussfassung in den Gremien vorbereitet.
Derzeit arbeiten die Gutachter an der Erstellung des Zero-Waste-
Konzeptes.
Die Gutachter haben einen ersten Entwurf des Zero- Waste-
Konzeptes beim Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz zur
Prüfung eingereicht. Zurzeit erfolgt eine verwaltungsinterne
Abstimmung dieses Entwurfes.
2 Antrag der Ratsfraktion von CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema
"Urbane Wälder und Oasen der
Biodiversität"
AÖE/007/2022
Fachamt: Garten-, Friedhofs- und Forstamt
14.03.22
Ausschuss-
beschluss
Anschließend beschließt der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen,
Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz einstimmig wie
folgt:
1. „Die Verwaltung wird im Rahmen des ökologischen Stadtumbaus
beauftragt zu prüfen, auf welchen versiegelten oder unversiegelten
städtischen Flächen in Zukunft urbane Wälder oder Mini-Wälder
(sogenannte Miyawaki-Wälder) unter besonderer Berücksichtigung der
Biodiversität angepflanzt werden können.
2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt zu prüfen, welche Flächen
sich als neue Standorte für Blühwiesen oder andere Pflanzstrukturen zur
Förderung der biologischen Vielfalt eignen. Hierbei sind auch geeignete
Teile von städtischen Grünflächen zu berücksichtigen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, erste, bereits in 2022 umsetzbare
Maßnahmen sowie deren Finanzierung im Rahmen des beschlossenen
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Haushaltsansatzes für kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und
Verbesserung der Biodiversität zeitnah im Fachausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4. Mit einem zu entwickelnden Plan für urbane Wälder und Oasen der
Artenvielfalt bis 2030 sollen weitere Umsetzungsmaßnahmen konz ipiert
und die sukzessive zur Aufforstung und oder als Oasen der Artenvielfalt
bestimmten Flächen, die nicht bebaut werden dürfen, vorausschauend
gesichert werden."
Die Prüfung möglicher Maßnahmen erfolgt nach Besetzung der zusätzlichen
Stellen im Gartenamt (voraussichtlich Anfang 2023), die im Rahmen des
Antrages "Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesserung
der Biodiversität" (Vorlage RAT/681/2021) beschlossen wurden.
Bislang konnte eine der beiden zusätzlichen Stellen besetzt werden. Die
Besetzung der zweiten Stelle wird zeitnah erfolgen.
Anschließend erfolgt die Prüfung möglicher Maßnahmen.
Die Besetzung der zweiten Stelle ist zum 01.07.2023 erfolgt, so dass die
Prüfung möglicher Maßnahmen nunmehr erfolgen kann.
Das Gartenamt prüft aktuell Potentialflächen für die Realisierung von Mini-
Wäldern und Pocket-Parks im Stadtgebiet. Hierbei werden auch Vorschläge
aus der Bevölkerung sowie den Bezirksvertretungen berücksichtigt.
Bei Mini-Wäldern handelt es sich um Flächen, die nicht betreten werden
dürfen, damit die Pflanzen ungestört wachsen können. Die Folgen auf das
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Mikroklima und die Biodiversität werden fachlich begutachtet,
dokumentiert und ausgewertet. Bei den sogenannten Pocket-Parks steht
die Erlebbarkeit zum ruhigen Aufenthalt im Vordergrund. Ein Beispiel dafür
ist das aktuell in Fertigstellung befindliche Projekt „Stadt-Wald / Wald-
Stadt" an der Alberstraße in Stadtbezirk 2.
Das Gartenamt erstellt aktuell eine städtische Blühwiesenstrategie zur
Anreicherung der städtischen Grünflächen hin zu mehr Biodiversität und
Artenreichtum. Sie wird im ersten Halbjahr 2024 im Ausschuss für
öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz (Vorlage AÖE/008/2024) vorgestellt. Außerdem
werden die Bezirksvertretungen über die Planungen in den einzelnen
Stadtbezirken informiert. Im Rahmen dieser Blühwiesenstrategie werden
die bestehenden Potenziale für Wiesenflächen aufgezeigt und deren
langfristige Entwicklung gesichert. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf
der Identifikation von Flächenpotenzialen, der Artenzusammensetzung
bestehender und zu entwickelnder Flächen sowie der Anpassung von
Pflegemaßnahmen. Die Blühwiesenstrategie wird zudem in das in
Erarbeitung befindliche städtische Biodiversitätskonzept integriert und
findet so seinen Bezug zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Erhalts der
biologischen Vielfalt (Vorlage AÖE/067/2022).
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen,
Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz im 4. Quartal
2024 erste Pilotmaßnahmen für die Umsetzung von Miniwäldern in den
Jahren 2025 und 2026 vorstellen.
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Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz hat in seiner Sitzung am
26.02.2024 die städtische Blühwiesenstrategie zur Kenntnis genommen
und die Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 beschlossen. Hierfür
konnten erfolgreich Fördermittel aus dem „Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz" beantragt werden.
Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen,
Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am
31.01.2025 mit der Informationsvorlage AÖE/053/2024 erste
Pilotmaßnahmen für die Umsetzung von Miniwäldern vor. Die
Beratungen in den Bezirksvertretungen erfolgten vorlaufend.
Weitere Standorte werden im Rahmen vorhandener
Planungselemente (z.B. GOP II) recherchiert und eine Umsetzung
geprüft.
Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.