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BV3/209/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Unterkunft Scheurenstr. 3
Fachbereich:
54 - Amt für Migration und Integration
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 21.01.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Unterkunft Scheurenstraße 3 wurde mit Wirkung vom Juli 2023 angemietet. Bis
Dezember 2024 waren dort bis zu 65 Personen ukrainischer Herkunft untergebracht.
Diese wurden in andere Unterkünfte verlegt.
Die Unterkunft wird künftig zur Unterbringung von 34 wohnungslosen Menschen
genutzt.
Die Neuausrichtung der Unterkunft Scheurenstraße 3 ist notwendig und alternativlos,
um einer angemessenen bedarfsgerechten Unterbringung obdachloser bzw.
geflüchteter Menschen in der LHD angemessen Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich unterliegt die Unterbringung geflüchteter und obdachloser Menschen
verschiedener Dynamiken, welche Umstrukturierungen im Gebäudemanagement
mitunter notwendig machen. Dazu zählt u.a. auch die Fluktuation von geeigneten
und bedarfsgerechten Objekten.
Die Kommune ist nach §§1 und 14 OBG unterbringun gsverpflichtet und muss jedem
Menschen, der sich nicht selbst helfen kann, einen Schlafplatz zur Verfügung stellen.
Diese Personengruppe ist sehr heterogen: Menschen verlieren ihre Wohnung aus
unterschiedlichsten Gründen. Trennung von dem/der Lebenspartner :in oder deren
Tod, psychische oder somatische Erkrankungen, Zwangsräumung und
Eigenbedarfskündigung seien hier nur exemplarisch angeführt.
Für die Scheurenstraße 3 ist die Belegung der Unterkunft mit Einzelpersonen
geplant. Bewohner:innen haben die Möglichkeit, das Beratungsangebot des
Sozialdienstes in den Unterkünften des Amtes für Migration und Integration zu
nutzen. Regelmäßig wird ein Beratungsangebot vor Ort stattfinden, um auf die
vielfältigen Problemlagen der Menschen in der Unterkunft einzugehen und diese zu
bearbeiten.
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