Informationsvorlage Aktenzeichen BV3/209/2024

Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Unterkunft Scheurenstr. 3

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Scheurenstraße 3 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Unterkunft Scheurenstraße 3 wurde mit Wirkung vom Juli 2023 angemietet. Bis Dezember 2024 waren dort bis zu 65 Personen ukrainischer Herkunft untergebracht. Diese wurden in andere Unterkünfte verlegt.

Die Unterkunft wird künftig zur Unterbringung von 34 wohnungslosen Menschen genutzt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/209/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Unterkunft Scheurenstr. 3 Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Unterkunft Scheurenstraße 3 wurde mit Wirkung vom Juli 2023 angemietet. Bis Dezember 2024 waren dort bis zu 65 Personen ukrainischer Herkunft untergebracht. Diese wurden in andere Unterkünfte verlegt. Die Unterkunft wird künftig zur Unterbringung von 34 wohnungslosen Menschen genutzt. Die Neuausrichtung der Unterkunft Scheurenstraße 3 ist notwendig und alternativlos, um einer angemessenen bedarfsgerechten Unterbringung obdachloser bzw. geflüchteter Menschen in der LHD angemessen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich unterliegt die Unterbringung geflüchteter und obdachloser Menschen verschiedener Dynamiken, welche Umstrukturierungen im Gebäudemanagement mitunter notwendig machen. Dazu zählt u.a. auch die Fluktuation von geeigneten und bedarfsgerechten Objekten. Die Kommune ist nach §§1 und 14 OBG unterbringun gsverpflichtet und muss jedem Menschen, der sich nicht selbst helfen kann, einen Schlafplatz zur Verfügung stellen. Diese Personengruppe ist sehr heterogen: Menschen verlieren ihre Wohnung aus unterschiedlichsten Gründen. Trennung von dem/der Lebenspartner :in oder deren Tod, psychische oder somatische Erkrankungen, Zwangsräumung und Eigenbedarfskündigung seien hier nur exemplarisch angeführt. Für die Scheurenstraße 3 ist die Belegung der Unterkunft mit Einzelpersonen geplant. Bewohner:innen haben die Möglichkeit, das Beratungsangebot des Sozialdienstes in den Unterkünften des Amtes für Migration und Integration zu nutzen. Regelmäßig wird ein Beratungsangebot vor Ort stattfinden, um auf die vielfältigen Problemlagen der Menschen in der Unterkunft einzugehen und diese zu bearbeiten. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/209/2024