Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/205/2024

Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Unterkunft Schimmelpfennigstr. 23a

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schimmelpfennigstraße 23a · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 28. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Gemeinschaftsunterkunft Schimmelpfennigstraße 23a wurde mit Wirkung zum 02.12.2015 angemietet. Bis Mitte Oktober 2024 waren dort bis zu 182 geflüchtete Personen untergebracht.

Die Unterkunft wird seit Dezember 2024 zur Unterbringung von ebenfalls 182 wohnungslosen Menschen genutzt, die sich aufgrund aktueller Anforderungen und Bedarfe aus Einzelpersonen, Paaren und Familien zusammensetzen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/205/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Unterkunft Schimmelpfennigstr. 23a Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 24.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Gemeinschaftsunterkunft Schimmelpfennigstraße 23a wurde mit Wirkung zum 02.12.2015 angemietet. Bis Mitte Oktober 2024 waren dort bis zu 182 geflüchtete Personen untergebracht. Die Unterkunft wird seit Dezember 2024 zur Unterbringung von ebenfalls 182 wohnungslosen Menschen genutzt, die sich aufgrund aktueller Anforderungen und Bedarfe aus Einzelpersonen, Paaren und Familien zusammensetzen. Die Neuausrichtung der Unterkunft Schimmelpfennigstraße 23a ist notwendig und alternativlos, um einer angemessenen bedarfsgerechten Unterbringung obdachloser bzw. geflüchteter Menschen in der LHD angemessen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich unterliegt die Unterbringung geflüchteter und obdachloser Menschen verschiedener Dynamiken, welche Umstrukturierungen im Gebäu demanagement mitunter notwendig machen. Dazu zählt u.a. auch die Fluktuation von geeigneten und bedarfsgerechten Objekten. Die Kommune ist nach §§ 1 und 14 OBG unterbringungsverpflichtet und muss jedem Menschen, der sich nicht selbst helfen kann, einen Schlafplatz zur Verfügung stellen. Obdachlose Menschen werden in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Diese Personengruppe ist sehr heterogen: Menschen verlieren ihre Wohnung aus unterschiedlichsten Gründen. Trennung von dem/der Lebenspartne r:in oder deren Tod, psychische oder somatische Erkrankungen, Zwangsräumung und Eigenbedarfskündigung seien hier nur exemplarisch angeführt. In der Unterkunft Schimmelpfennigstr. 23a haben die Bewohner:innen die Möglichkeit das Beratungsangebot des Sozia ldienstes des Amtes für Migration und Integration zu nutzen. Vor Ort sind 2 Mitarbeiter:innen der städtischen Seite 2 Betriebsverwaltung vom Amt für Migration und Integration eingesetzt (1 VZÄ Verwalter:in und 1 VZÄ Verwalterhelfer:in). Die Verwalter:innen sind fü r die Betriebsbereitschaft der Unterkunft sowie die Sicherheit und Ordnung in selbiger verantwortlich. Der Sozialdienst steht den Bewohner:innen bezüglich vielfältig vorliegenden individuellen Problemlagen beratend zur Seite. Ziel der Arbeit des Sozialdienstes ist es, die Menschen wieder in eigenen Wohnraum oder geeignete Fachhilfen zu vermitteln. Zudem ist die Unterkunft mit einem rund um die Uhr anwesenden Sicherheitsdienst ausgestattet. Alle handelnden Akteure stehen auch als erste Ansprechpartner:innen für die Anwohner:innen der Unterkunft zur Verfügung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/205/2024