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BV9/205/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Unterkunft Schimmelpfennigstr.
23a
Fachbereich:
54 - Amt für Migration und Integration
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 24.01.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Gemeinschaftsunterkunft Schimmelpfennigstraße 23a wurde mit Wirkung zum
02.12.2015 angemietet. Bis Mitte Oktober 2024 waren dort bis zu 182 geflüchtete
Personen untergebracht.
Die Unterkunft wird seit Dezember 2024 zur Unterbringung von ebenfalls 182
wohnungslosen Menschen genutzt, die sich aufgrund aktueller Anforderungen und
Bedarfe aus Einzelpersonen, Paaren und Familien zusammensetzen.
Die Neuausrichtung der Unterkunft Schimmelpfennigstraße 23a ist notwendig und
alternativlos, um einer angemessenen bedarfsgerechten Unterbringung obdachloser
bzw. geflüchteter Menschen in der LHD angemessen Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich unterliegt die Unterbringung geflüchteter und obdachloser Menschen
verschiedener Dynamiken, welche Umstrukturierungen im Gebäu demanagement
mitunter notwendig machen. Dazu zählt u.a. auch die Fluktuation von geeigneten
und bedarfsgerechten Objekten.
Die Kommune ist nach §§ 1 und 14 OBG unterbringungsverpflichtet und muss jedem
Menschen, der sich nicht selbst helfen kann, einen Schlafplatz zur Verfügung stellen.
Obdachlose Menschen werden in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht. Diese Personengruppe ist sehr heterogen: Menschen verlieren ihre
Wohnung aus unterschiedlichsten Gründen. Trennung von dem/der Lebenspartne r:in
oder deren Tod, psychische oder somatische Erkrankungen, Zwangsräumung und
Eigenbedarfskündigung seien hier nur exemplarisch angeführt.
In der Unterkunft Schimmelpfennigstr. 23a haben die Bewohner:innen die
Möglichkeit das Beratungsangebot des Sozia ldienstes des Amtes für Migration und
Integration zu nutzen. Vor Ort sind 2 Mitarbeiter:innen der städtischen
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Betriebsverwaltung vom Amt für Migration und Integration eingesetzt (1 VZÄ
Verwalter:in und 1 VZÄ Verwalterhelfer:in). Die Verwalter:innen sind fü r die
Betriebsbereitschaft der Unterkunft sowie die Sicherheit und Ordnung in selbiger
verantwortlich. Der Sozialdienst steht den Bewohner:innen bezüglich vielfältig
vorliegenden individuellen Problemlagen beratend zur Seite. Ziel der Arbeit des
Sozialdienstes ist es, die Menschen wieder in eigenen Wohnraum oder geeignete
Fachhilfen zu vermitteln. Zudem ist die Unterkunft mit einem rund um die Uhr
anwesenden Sicherheitsdienst ausgestattet.
Alle handelnden Akteure stehen auch als erste Ansprechpartner:innen für die
Anwohner:innen der Unterkunft zur Verfügung.