Bauantrag für Mehrfamilienhaus in Selikumstraße
Die Bezirksvertretung 4 entscheidet am 4. Februar 2026 über den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Selikumstraße 2, 2a, 2b. Die Beschlussvorlage trägt die Referenznummer BV4/008/2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Bauantrag für Mehrfamilienhaus an der Selikumstraße 2, 2a, 2b
- Entscheidung der Bezirksvertretung 4 am 4. Februar 2026
- Referenznummer des Antrags: BV4/008/2026
Was ist passiert?
Der Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Selikumstraße 2, 2a, 2b wird der Bezirksvertretung 4 zur Entscheidung vorgelegt. Die Sitzung findet am 4. Februar 2026 um 15:00 Uhr statt.
Hintergrund
Der Antrag ist Teil der städtebaulichen Entwicklung in Düsseldorf und betrifft die Schaffung von Wohnraum in der Region. Die Entscheidung der Bezirksvertretung hat direkte Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung des Gebiets.
Was bedeutet das?
Die Entscheidung könnte die Wohnsituation in der Umgebung beeinflussen, da durch den Bau zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Betroffene Anwohner und zukünftige Bewohner könnten von dieser Entwicklung betroffen sein.
Wie geht es weiter?
Die Bezirksvertretung 4 trifft am 4. Februar 2026 eine Entscheidung über den Bauantrag.
Ort
Selikumstraße 2 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)
Hinweis: Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen in der Genauigkeit sind zu beachten.