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Bestellung von Schriftführung im Ausschuss für Gleichstellung

Politik Relevanz 5/10 21.01.2026 14:27

Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung beantragt die Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung. Die Entscheidung erfolgt am 3. Februar 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschlussvorlage GLA/001/2026 zur Bestellung einer Schriftführung
  • Entscheidung im Ausschuss für Gleichstellung am 3. Februar 2026
  • Erstellt am 21. Januar 2026
  • Sitzung beginnt um 16:00 Uhr

Was ist passiert?

Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung hat eine Beschlussvorlage zur Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung erstellt. Die Vorlage trägt die Referenznummer GLA/001/2026 und wurde am 21. Januar 2026 erstellt. Die Entscheidung über diese Bestellung wird in der Sitzung am 3. Februar 2026 getroffen.

Hintergrund

Die Bestellung einer Schriftführung ist für die ordnungsgemäße Dokumentation und Protokollierung der Ausschusssitzungen erforderlich. Diese Maßnahme unterstützt die Arbeit des Ausschusses und sorgt für Transparenz in den Abläufen.

Was bedeutet das?

Die Entscheidung betrifft die interne Organisation des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Eine klare Schriftführung ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen und Diskussionen im Ausschuss. Betroffene sind die Mitglieder des Ausschusses sowie die Bürger, die an den Themen Gleichstellung und Antidiskriminierung interessiert sind.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung entscheidet am 3. Februar 2026 über die Bestellung der Schriftführung.

Ort

Standort

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

GleichstellungAntidiskriminierungAusschussBeschlussvorlageSchriftführung

Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.