Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 und Flächennutzungsplanänderung
Der Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 und die Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 220 werden am 2. März 2026 im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vorberaten. Die Entscheidung erfolgt am 4. März 2026 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 und Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 220
- Vorberatung am 2. März 2026 im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
- Entscheidung am 4. März 2026 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
- Dokumente verfügbar unter den angegebenen Links
Was ist passiert?
Der Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 sowie die Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 220 betreffen die Planung eines Gebiets südlich des Zeppenheimer Wegs. Die Beschlussvorlage wurde am 2. Februar 2026 erstellt und wird in mehreren Ausschüssen behandelt.
Hintergrund
Die Änderungen im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind Teil der kommunalen Stadtentwicklung und sollen die Nutzung von Flächen im Stadtgebiet regeln. Dies ist relevant für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und die Bereitstellung von Wohnraum.
Was bedeutet das?
Die Bürger könnten von den Änderungen betroffen sein, insbesondere Anwohner und potenzielle Bauherren in der Umgebung des Zeppenheimer Wegs. Die genauen Auswirkungen auf die betroffenen Personengruppen werden im Rahmen der Beratungen erörtert.
Wie geht es weiter?
Die Vorberatung findet am 2. März 2026 im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung statt, gefolgt von der Entscheidung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 4. März 2026.
Ort
Zeppenheimer Weg · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)
Hinweis: Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.