Bauvoranfrage für Bürogebäude an der Kreuzstraße
Die Bauvoranfrage für die Kreuzstraße 45, 47, 54, 56, 58 sieht die Errichtung eines 7-geschossigen und eines 12-geschossigen Bürogebäudes mit Tiefgarage vor. Die Entscheidung erfolgt im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 4. März 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Bauvoranfrage für Kreuzstraße 45, 47, 54, 56, 58
- Errichtung eines 7- und 12-geschossigen Bürogebäudes
- Entscheidung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 4. März 2026
- Anhörung in der Bezirksvertretung 1 am 27. Februar 2026
- Referenznummer der Beschlussvorlage: APS/016/2026
Was ist passiert?
Die Bauvoranfrage betrifft die Grundstücke an der Kreuzstraße 45, 47, 54, 56 und 58. Geplant ist der Bau eines 7-geschossigen und eines 12-geschossigen Bürogebäudes sowie einer Tiefgarage, die auch Wohngebäude umfasst. Die Beschlussvorlage trägt die Referenznummer APS/016/2026 und wurde am 5. Februar 2026 erstellt.
Hintergrund
Die Anfrage ist relevant für die städtebauliche Entwicklung in Düsseldorf, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Büroflächen und Wohnraum. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird die Pläne prüfen und darüber entscheiden.
Was bedeutet das?
Die Entscheidung des Ausschusses könnte Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung der Grundstücke und die städtebauliche Struktur in der Umgebung haben. Betroffene Anwohner und Interessierte sollten die Entwicklungen im Auge behalten.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung entscheidet am 4. März 2026 über die Bauvoranfrage.
Ort
Kreuzstraße 45 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen in der Genauigkeit sind zu beachten.