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BV4/157/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Feldmühleplatz 1 - Neubau Bürogebäude
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung sowie
der Bauvoranfrage.
Eine Befreiung ist erforderlich von den Baulinien.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des
einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und
zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3
BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es
sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren
Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung
hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.
Für das Grundstück liegen der Verwaltung zwei Voranfragen vor. Hier wird ein
Bürogebäude geplant, der Bauherr kann sich optional auch ein Wohng ebäude mit
gleicher Kubatur an dieser Stelle vorstellen. Der zweite Antrag wird separat
vorgestellt.
Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bürogebäude im nördlichen Bereich. Es
ist durch eine II-geschossige Tiefgarage unterbaut.
Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen Bürogebäudes mit fünf Geschossen sowie
Seite 2
einem Staffelgeschoss an der Ecke Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Die
bestehende Tiefgaragenzufahrt soll in die Mönchenwerther Straße verlegt und in das
beantrage Gebäude im Erdgeschoss integriert werden.
Es ist eine Befreiung von den festgesetzten Baulinien erforderlich, da diese um 4 bis
14 m überschritten werden.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und einem Bauvolumen von über
7000 m³ fällt die Genehmigung der Bauvor anfrage hinsichtlich der erforderlichen
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sowie der Anwendbarkeit des § 34 BauGB
hinsichtlich des Maßes der Nutzung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Festsetzung als D-Gebiet entspricht im Wesentlichen einem heutigen Kerngebiet,
in dem Wohnungen grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Nutzung zu Bürozwecken
wäre an dieser Stelle denkbar.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist die östlich gelegene
Nachbarbebauung geprägt durch V -VI-geschossige Bürogebäude, im Westen durch
IV-V-geschossige Wohngebäude. Die Geschossigkeit der Bürogebäude wird vom
Neubau aufgenommen.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie orientiert sich der Neubau in seiner
Ausrichtung parallel zu den Straßen Mö nchenwerther Straße und Joachimstraße.
Somit wird die Straßenflucht weitergeführt. Die Baulinie diente in erster Linie der
Sicherung eines städtebaulichen Zustandes, der heute so nicht mehr besteht. Durch
das Überschreiten der Baulinie wird eine harmonisch ere und kontinuierlichere
Straßenraumkante entlang der Mönchenwerther Straße erzeugt. Die Fläche zwischen
Neubau und Bestandsgebäude wird parkähnlich begrünt.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der erforderlichen
Befreiung sowie der Bauvoranfrage.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben müssen 8 Bäume, davon 7 satzungsgeschützt, gefällt werden.
Anzahl und Art der Ersatzpflanzungen werden im weiteren Bauantragsverfahren
festgelegt. Eine intensive Begrünung der Dachflächen ist vom Gartenamt gefordert.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Grünflächenplan
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Title: Microsoft Word - Auszug Bebauungsplan 5278.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569765.pdf
Published Time: Mon, 24 Nov 2025 09:10:23 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Auszug Bebauungsplan 5278/20
Grünflächenplan als Text anzeigen
PLANBEZEICHNUNG :
24.031
PROJEKT-NR. :
Feldmühle, Düsseldorf
PROJEKT :
BAUHERR :
Neubau Außenanlagen
GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX
A
B
C
D
E
INDEX :
-
DATEIPFAD :
MAßSTAB :
BLATTGRÖßE :
BEARBEITER :
GEZEICHNET :
DATUM :
NORDPFEIL :
PLANNUMMER / -CODIERUNG :
PLANVERFASSER :
FREIGABE :
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Stadt | Freiraum | Landschaft
www.studiogruengrau.de
10.04.2025
T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE
TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA
UVO-250409 Baum.vwx
A1
1:500
ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER
GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH
DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE
SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN
AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU
KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
Feldmühleplatz 1 GmbH
vertreten druch
OFFICEFIRST Real Estate GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
PLANBEZEICHNUNG :
24.031
PROJEKT-NR. :
Feldmühle, Düsseldorf
PROJEKT :
BAUHERR :
Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen
GEZDATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX
A
B
C
D
E
INDEX :
-
DATEIPFAD :
MAßSTAB :
BLATTGRÖßE :
BEARBEITER :
GEZEICHNET :
DATUM :
NORDPFEIL :
PLANNUMMER / -CODIERUNG :
PLANVERFASSER :
FREIGABE :
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Stadt | Freiraum | Landschaft
www.studiogruengrau.de
10.04.2025
T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE
TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA
UVO-250409 Baum.vwx
A1
1:150
ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER
GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH
DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE
SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN
AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU
KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
Legende
potenzielle Neupflanzung 16 Stk.
potenzielle Neupflanzung
Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der
einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der
erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten
Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von
etwa 16 Bäumen umsetzen.
Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die
dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und
freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung
und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im
weiteren Planungsverlauf vorzunehmen.
Feldmühleplatz 1 GmbH
vertreten druch
OFFICEFIRST Real Estate GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
PLANBEZEICHNUNG :
24.031
PROJEKT-NR. :
Feldmühle, Düsseldorf
PROJEKT :
BAUHERR :
Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen
GEZDATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX
A
B
C
D
E
INDEX :
-
DATEIPFAD :
MAßSTAB :
BLATTGRÖßE :
BEARBEITER :
GEZEICHNET :
DATUM :
NORDPFEIL :
PLANNUMMER / -CODIERUNG :
PLANVERFASSER :
FREIGABE :
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Stadt | Freiraum | Landschaft
www.studiogruengrau.de
10.04.2025
T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE
TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA
UVO-250409 Baum.vwx
A1
1:150
ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER
GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH
DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE
SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN
AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU
KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
Legende
potenzielle Neupflanzung 16 Stk.
potenzielle Neupflanzung
Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der
einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der
erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten
Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von
etwa 16 Bäumen umsetzen.
Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die
dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und
freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung
und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im
weiteren Planungsverlauf vorzunehmen.
Feldmühleplatz 1 GmbH
vertreten druch
OFFICEFIRST Real Estate GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Zoombereich
Grünflächenplan
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= 55,50m ü. NHN
= 54,28m ü. NHN
= 48,10m ü. NHN
+31,24
+28,34
+24,92
+23,65
+16,55
+18,78
+12,60
= 66,74m ü. NHN
= 63,84m ü. NHN
= 60,42m ü. NHN
= 52,05m ü. NHN
= 59,15m ü. NHN
38,29
31,50 6,79
23,65
15,44
4,56
3,65
verzerrte Ansicht
Mönchenwerther Straße JoachimstraßeFeldmühleplatz
Feldmühleplatz 1 Joachimsstraße 13Tiefgaragen Zufahrt Eingang StraßeParken
+20,00
0,00
= 35,50m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
= 66,74m ü. NHN
= 63,84m ü. NHN
= 60,42m ü. NHN
+20,54
+28,34
+24,92
+31,24
+23,65
+16,55
= 52,90m ü. NHN
= 48,70m ü. NHN
+17,40
+13,20
= 56,04m ü. NHN
= 50,95m ü. NHN
+15,45
+12,10
= 47,60m ü. NHN
verzerrte Ansicht
30,78
26,73 4,05
23,65
15,44
4,56
3,65
= 35,50m ü. NHN
Mönchenwerther Straße Joachimsstraße
Mönchenwerther
Straße 2
Joachimsstraße 8
= 59,15m ü. NHN
= 52,05m ü. NHN
Parken
Grundstücksgrenze
+20,00
0,00
= 55,50m ü. NHN
Ansicht
1:500
Neubau
Bürogebäude
Joachimsstraße
Feldmühleplatz 1
40545 Düsseldorf
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Title: Neubau Bürogebäude Joachimsstraße
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569770.pdf
Published Time: Mon, 24 Nov 2025 09:11:31 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Neubau Wohngebäude Joachimsstraße
> Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf
Skizze Joachimstraße & Mönchenwerther Straße