Beschlussvorlage Aktenzeichen BV4/157/2025

Bauvoranfrage, Feldmühleplatz 1 – Neubau Bürogebäude

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Feldmühleplatz 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 8Dokumente 24. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung sowie der Bauvoranfrage.

Eine Befreiung ist erforderlich von den Baulinien.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV4/157/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Feldmühleplatz 1 - Neubau Bürogebäude Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung sowie der Bauvoranfrage. Eine Befreiung ist erforderlich von den Baulinien. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist. Für das Grundstück liegen der Verwaltung zwei Voranfragen vor. Hier wird ein Bürogebäude geplant, der Bauherr kann sich optional auch ein Wohng ebäude mit gleicher Kubatur an dieser Stelle vorstellen. Der zweite Antrag wird separat vorgestellt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bürogebäude im nördlichen Bereich. Es ist durch eine II-geschossige Tiefgarage unterbaut. Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen Bürogebäudes mit fünf Geschossen sowie Seite 2 einem Staffelgeschoss an der Ecke Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Die bestehende Tiefgaragenzufahrt soll in die Mönchenwerther Straße verlegt und in das beantrage Gebäude im Erdgeschoss integriert werden. Es ist eine Befreiung von den festgesetzten Baulinien erforderlich, da diese um 4 bis 14 m überschritten werden. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und einem Bauvolumen von über 7000 m³ fällt die Genehmigung der Bauvor anfrage hinsichtlich der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sowie der Anwendbarkeit des § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der Nutzung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Festsetzung als D-Gebiet entspricht im Wesentlichen einem heutigen Kerngebiet, in dem Wohnungen grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Nutzung zu Bürozwecken wäre an dieser Stelle denkbar. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist die östlich gelegene Nachbarbebauung geprägt durch V -VI-geschossige Bürogebäude, im Westen durch IV-V-geschossige Wohngebäude. Die Geschossigkeit der Bürogebäude wird vom Neubau aufgenommen. Hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie orientiert sich der Neubau in seiner Ausrichtung parallel zu den Straßen Mö nchenwerther Straße und Joachimstraße. Somit wird die Straßenflucht weitergeführt. Die Baulinie diente in erster Linie der Sicherung eines städtebaulichen Zustandes, der heute so nicht mehr besteht. Durch das Überschreiten der Baulinie wird eine harmonisch ere und kontinuierlichere Straßenraumkante entlang der Mönchenwerther Straße erzeugt. Die Fläche zwischen Neubau und Bestandsgebäude wird parkähnlich begrünt. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der erforderlichen Befreiung sowie der Bauvoranfrage. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen 8 Bäume, davon 7 satzungsgeschützt, gefällt werden. Anzahl und Art der Ersatzpflanzungen werden im weiteren Bauantragsverfahren festgelegt. Eine intensive Begrünung der Dachflächen ist vom Gartenamt gefordert. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grünflächenplan Ansichten Visualisierung
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Title: Microsoft Word - Auszug Bebauungsplan 5278.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569765.pdf Published Time: Mon, 24 Nov 2025 09:10:23 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Auszug Bebauungsplan 5278/20
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PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Neubau Außenanlagen GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx A1 1:500 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen GEZDATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx A1 1:150 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Legende potenzielle Neupflanzung 16 Stk. potenzielle Neupflanzung Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von etwa 16 Bäumen umsetzen. Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im weiteren Planungsverlauf vorzunehmen. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen GEZDATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx A1 1:150 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Legende potenzielle Neupflanzung 16 Stk. potenzielle Neupflanzung Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von etwa 16 Bäumen umsetzen. Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im weiteren Planungsverlauf vorzunehmen. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Zoombereich Grünflächenplan
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= 55,50m ü. NHN = 54,28m ü. NHN = 48,10m ü. NHN +31,24 +28,34 +24,92 +23,65 +16,55 +18,78 +12,60 = 66,74m ü. NHN = 63,84m ü. NHN = 60,42m ü. NHN = 52,05m ü. NHN = 59,15m ü. NHN 38,29 31,50 6,79 23,65 15,44 4,56 3,65 verzerrte Ansicht Mönchenwerther Straße JoachimstraßeFeldmühleplatz Feldmühleplatz 1 Joachimsstraße 13Tiefgaragen Zufahrt Eingang StraßeParken +20,00 0,00 = 35,50m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze = 66,74m ü. NHN = 63,84m ü. NHN = 60,42m ü. NHN +20,54 +28,34 +24,92 +31,24 +23,65 +16,55 = 52,90m ü. NHN = 48,70m ü. NHN +17,40 +13,20 = 56,04m ü. NHN = 50,95m ü. NHN +15,45 +12,10 = 47,60m ü. NHN verzerrte Ansicht 30,78 26,73 4,05 23,65 15,44 4,56 3,65 = 35,50m ü. NHN Mönchenwerther Straße Joachimsstraße Mönchenwerther Straße 2 Joachimsstraße 8 = 59,15m ü. NHN = 52,05m ü. NHN Parken Grundstücksgrenze +20,00 0,00 = 55,50m ü. NHN Ansicht 1:500 Neubau Bürogebäude Joachimsstraße Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf
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Title: Neubau Bürogebäude Joachimsstraße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569770.pdf Published Time: Mon, 24 Nov 2025 09:11:31 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Neubau Wohngebäude Joachimsstraße > Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf Skizze Joachimstraße & Mönchenwerther Straße

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/157/2025