Badeverbot am Rhein in Düsseldorf: 137 Aufklärungen, kein Bußgeldverfahren
Seit August 2025 gilt ein Badeverbot entlang des Rheinufers im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet. Das Ordnungsamt belehrte am vergangenen Wochenende 137 Personen. Ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro droht bei Verstoß. Die Feuerwehr wurde wegen einer Person im Rhein alarmiert. Rund 70 mehrsprachige Hinweisschilder warnen vor der Lebensgefahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Badeverbot seit August 2025 entlang des Rheinufers
- Bußgeld bis zu 1.000 Euro bei Verstoß
- 137 Personen am Wochenende aufgeklärt, keine Bußgeldverfahren
- 70 mehrsprachige Hinweisschilder am Rhein
- Feuerwehr alarmiert wegen Person im Rhein
Was ist passiert?
Die Verordnung zum Badeverbot trat im August 2025 in Kraft. Am vergangenen Wochenende prüfte das Ordnungsamt mehrere Uferabschnitte. Dabei informierte es 137 Menschen präventiv, leitete jedoch kein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Feuerwehr Düsseldorf wurde zu einem Einsatz mit dem Stichwort „Person im Rhein“ gerufen. Entlang des Rheinufers stehen etwa 70 Schilder mit Piktogrammen und Hinweisen in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch. Die Schilder zeigen die Notrufnummer, das Rheinkilometer und Verhaltensregeln wie Müllentsorgung und Verzicht auf offenes Feuer. Das Verbot gilt für das Verweilen im Wasser tiefer als knöcheltief zu Erholungs‑, Sport‑ oder Freizeitzwecken, insbesondere Schwimmen, Waten und Spielen. Ausgenommen sind Einsätze von Behörden, Rettungsdiensten, genehmigte Veranstaltungen, das kurzzeitige Ein‑ und Aussteigen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen, das Herausziehen von Wasserfahrzeugen sowie Angelsport und Watfischerei. Zusätzlich wurden digitale Flächen im Stadtgebiet und die Social‑Media‑Kanäle der Stadt genutzt, um vor den Gefahren des Schwimmens im Rhein zu warnen.
Hintergrund
Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße. Das Baden wird als planmäßiges Verweilen im Wasser tiefer als knöcheltief definiert. Die Gefahr von Unterkühlung und Strömungen begründet das Verbot. Die mehrsprachigen Schilder sollen Touristen und Einheimische gleichermaßen informieren. Das Ordnungsamt kann bei Verstößen ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängen. Ausnahmen gelten für offizielle Einsätze, genehmigte Veranstaltungen und bestimmte Aktivitäten im Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das?
Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das Ordnungsamt hat bislang keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Die 70 Hinweisschilder und digitale Warnungen erhöhen die Sichtbarkeit des Verbots. Die Feuerwehr bleibt für Notfälle wie Personen im Wasser bereit. Bürger sollten das Verbot beachten, um Strafen und Gefahren zu vermeiden.
Wie geht es weiter?
Das Ordnungsamt wird das Rheinuferrand weiterhin kontrollieren. Weitere Aufklärungsaktionen und digitale Warnungen sind geplant. Bürger können Verstöße über die städtische Hotline melden. Die Stadt informiert künftig über Social‑Media über Änderungen oder Sondergenehmigungen.
Ort
Quellen
Hinweis: Hinweis: Dies ist eine KI‑generierte Zusammenfassung.