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Badeverbot am Düsseldorfer Rhein – 31 Aufklärungen, ein Bußgeldverfahren

Stadt Duesseldorf Relevanz 9/10 27.07.2026 14:15

Das Ordnungsamt verbot seit August 2025 das Baden am Rhein in Düsseldorf. Am vergangenen Wochenende prüfte es das Ufer mehrmals, belehrte 31 Personen und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Feuerwehr wurde zu einem Einsatz mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert. Rund 70 Schilder warnen in mehreren Sprachen vor der Gefahr. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Badeverbot seit August 2025
  • 31 Personen wurden präventiv belehrt
  • Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eröffnet
  • 70 mehrsprachige Hinweisschilder am Rhein
  • Bußgeld bis zu 1.000 Euro

Was ist passiert?

Seit August 2025 gilt eine behördliche Verordnung, die das Baden im Rhein innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebiets verbietet. Das Ordnungsamt kontrollierte am vergangenen Wochenende mehrere Uferabschnitte. Dabei informierte es 31 Personen präventiv und eröffnete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Feuerwehr wurde zu einem Einsatz mit dem Stichwort „Person im Rhein“ gerufen. Die Verordnung definiert Baden als das Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser zu Erholungs‑, Sport‑ oder Freizeitzwecken, etwa beim Schwimmen, Waten oder Spielen. Entlang des Rheinufers stehen rund 70 Hinweisschilder in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch. Die Schilder zeigen die Notrufnummer, das Rheinkilometer und Verhaltenshinweise wie Müllentsorgung und Verzicht auf offenes Feuer. Ausgenommen vom Verbot sind Einsätze von Behörden, Rettungsdiensten, Wasserrettungsdiensten, genehmigte Veranstaltungen und das kurzzeitige Ein‑ und Aussteigen von Wasserfahrzeugen. Angelsport und Watfischerei sind ebenfalls erlaubt. Zusätzlich wurden digitale Flächen und die Social‑Media‑Kanäle der Stadt genutzt, um vor den Gefahren des Schwimmens im Rhein zu warnen.

Hintergrund

Die Verordnung beruht auf einer ordnungsbehördlichen Anordnung, die das Baden in der Bundeswasserstraße untersagt. Baden umfasst jedes planmäßige Verweilen im Wasser, das tiefer als knöcheltief ist, zu Erholungs‑, Sport‑ oder Freizeitzwecken. Das Verbot soll die Lebensgefahr reduzieren, die beim Schwimmen im Rhein besteht. Die 70 Schilder informieren Besucher in mehreren Sprachen und geben die Notrufnummer sowie das Rheinkilometer an, um im Notfall schnelle Hilfe zu ermöglichen. Ausnahmen gelten nur für offizielle Einsätze, genehmigte Veranstaltungen und bestimmte Freizeitaktivitäten wie Angeln. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Was bedeutet das?

Verstöße gegen das Badeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Die 70 Schilder und digitalen Warnungen erhöhen die Sichtbarkeit der Regelung. Die Feuerwehr muss bei Notrufen im Rhein reagieren. Bürger dürfen nur kurzzeitig ein- und aussteigen, Wasserfahrzeuge zu- oder ablassen und Angelsport ausüben.

Wie geht es weiter?

Das Ordnungsamt wird das Rheinufer weiterhin kontrollieren. Weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren können eingeleitet werden. Bürger sollen Verstöße melden und die Schilder beachten. Die Stadt informiert künftig über digitale Kanäle über Änderungen.

Ort

Standort ist derzeit nur ungefähr bekannt.
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Hinweis: Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.