Badeverbot am Düsseldorfer Rhein: Ordnungsamt belehrt 226 Personen
Seit August 2025 gilt ein Badeverbot entlang des Rheinufers in Düsseldorf. Das Ordnungsamt kontrollierte am vergangenen Wochenende das Ufer, belehrte 226 Menschen und leitete vier Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Feuerwehr wurde zweimal zu Einsätzen mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Badeverbot seit August 2025 entlang des gesamten Düsseldorfer Rheinufers
- Bußgeld bis zu 1.000 Euro bei Verstoß
- 226 Personen wurden präventiv belehrt
- Vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
- Zwei Feuerwehreinsätze wegen Personen im Rhein
- Rund 70 mehrsprachige Hinweisschilder am Ufer
- Ausnahmen für Behörden, Rettungsdienste, genehmigte Veranstaltungen und Wassersport
Was ist passiert?
Das Verbot beruht auf einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Bundeswasserstraße. Das Ordnungsamt prüfte mehrere Uferabschnitte, informierte Besucher präventiv und stellte vier Bußgeldverfahren aus. Die Feuerwehr Düsseldorf reagierte an zwei Tagen auf Notrufe von Personen im Rhein. Rund 70 Hinweisschilder informieren in fünf Sprachen über die Lebensgefahr und geben Notrufnummer sowie den Rheinkilometer an. Die Schilder fordern zudem umweltfreundliches Verhalten, etwa Müllentsorgung und Verzicht auf offenes Feuer.
Hintergrund
Als Baden gilt das Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser zu Erholungs‑, Sport‑ oder Freizeitzwecken, also Schwimmen, Waten oder Spielen. Das Verbot schützt vor Strömungen, Kälte und versteckten Hindernissen im Rhein. Ausnahmen bestehen für Behörden, Rettungsdienste, Wasserrettungsübungen, genehmigte Veranstaltungen sowie für das kurzzeitige Ein‑ und Aussteigen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen, das Herausziehen von Fahrzeugen und den Angelsport.
Wie geht es weiter?
Das Ordnungsamt wird das Ufer weiterhin kontrollieren und weitere Aufklärungsaktionen starten. Wer Hinweise zu Verstößen hat, kann die im Hinweisschild angegebene Notrufnummer nutzen. Weitere Bußgeldverfahren folgen bei wiederholten Verstößen.
Ort
Quellen
Hinweis: Dies ist eine KI‑generierte Zusammenfassung.