Sitzung · Sitzung beendet
Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
18.06.2025 · Jugendhilfeausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 18.06.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.07.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 1. beauftragt die Verwaltung die notwendigen, nicht zu projektierenden baulichen Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an 60 Schulstandorten gemäß Sachdarstellung (Paket 3) umzusetzen und beschließt hierfür entsprechende Bau- und Planungsmittel in Höhe von 12.492.900 Euro.
A) Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) erfolgte eine Verankerung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im SGB VIII. Dieser im Oktober 2021 auf Bundesebene in Kraft getretene Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt und führt dazu, dass die Angebote der Ganztagsbetreuung für diese Altersgruppe ausgebaut werden müssen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll dann jedes Kind im Grundschulalter der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Bereits zum Schuljahr 2026/27 wird von einer Nachfrage an ganztägiger Betreuung durch 89% der berechtigten Schüler*innen ausgegangen. Perspektivisch wird von einer weiteren Steigerung dieser Nachfrage auf bis zu 95% im stadtweiten Mittel im Jahr 2030 ausgegangen. Da die Wahlentscheidung der Erziehungsberechtigten jedes Jahr neu getroffen wird, müssen die Schulstandorte infrastrukturell darauf ausgelegt werden bis zu 100% ihrer Schüler*innen ganztägig betreuen zu können. Um sich möglichst früh- und rechtzeitig auf den Rechtsanspruch vorzubereiten, wurden bereits im Jahr 2023 alle 94 Düsseldorfer Grund- und Förderschulen mit Primarstufe durch multiprofessionelle Teams des Schulträgers begangen, die individuellen Gegebenheiten dokumentiert und nach Rücksprache mit den Schulleitungen in einer Potentialanalyse strukturell ausgewertet. Darauf basierend wurden im Jahr 2024 diese Potentialanalysen mit jeder Schule besprochen und für jede Schule mit der jeweiligen Schulleitung ein verbindliches Raumprogramm abgestimmt, welches die notwendigen Flächenanforderungen beschreibt, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung infrastrukturell dauerhaft vollständig erfüllen zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 1. beauftragt die Verwaltung die notwendigen, nicht zu projektierenden baulichen Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an 60 Schulstandorten gemäß Sachdarstellung (Paket 3) umzusetzen und beschließt hierfür entsprechende Bau- und Planungsmittel in Höhe von 12.492.900 Euro.
A) Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) erfolgte eine Verankerung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im SGB VIII. Dieser im Oktober 2021 auf Bundesebene in Kraft getretene Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt und führt dazu, dass die Angebote der Ganztagsbetreuung für diese Altersgruppe ausgebaut werden müssen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll dann jedes Kind im Grundschulalter der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Bereits zum Schuljahr 2026/27 wird von einer Nachfrage an ganztägiger Betreuung durch 89% der berechtigten Schüler*innen ausgegangen. Perspektivisch wird von einer weiteren Steigerung dieser Nachfrage auf bis zu 95% im stadtweiten Mittel im Jahr 2030 ausgegangen. Da die Wahlentscheidung der Erziehungsberechtigten jedes Jahr neu getroffen wird, müssen die Schulstandorte infrastrukturell darauf ausgelegt werden bis zu 100% ihrer Schüler*innen ganztägig betreuen zu können. Um sich möglichst früh- und rechtzeitig auf den Rechtsanspruch vorzubereiten, wurden bereits im Jahr 2023 alle 94 Düsseldorfer Grund- und Förderschulen mit Primarstufe durch multiprofessionelle Teams des Schulträgers begangen, die individuellen Gegebenheiten dokumentiert und nach Rücksprache mit den Schulleitungen in einer Potentialanalyse strukturell ausgewertet. Darauf basierend wurden im Jahr 2024 diese Potentialanalysen mit jeder Schule besprochen und für jede Schule mit der jeweiligen Schulleitung ein verbindliches Raumprogramm abgestimmt, welches die notwendigen Flächenanforderungen beschreibt, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung infrastrukturell dauerhaft vollständig erfüllen zu können.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.