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Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
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Sitzung kompakt
18.09.2025 · Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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zur Kenntnis genommen
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Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz · Sitzung vom 18.09.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 21.11.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Weshalb hat die Stadt Düsseldorf erst im Juli diesen Jahres diesen Entsiegelungswettbewerb ins Leben gerufen?
2. Wie viele Anträge sind bisher genehmigt und wie viele Quadratmeter durch diese Kampagne entsiegelt worden?
3. Wie lange wird die Stadt Düsseldorf diese Kampagne fortsetzen und welche Ziele in puncto Entsiegelung hat sich die Verwaltung in diesem Rahmen gesetzt?
1. Weshalb hat die Stadt Düsseldorf erst im Juli diesen Jahres diesen Entsiegelungswettbewerb ins Leben gerufen? 2. Wie viele Anträge sind bisher genehmigt und wie viele Quadratmeter durch diese Kampagne entsiegelt worden? 3. Wie lange wird die Stadt Düsseldorf diese Kampagne fortsetzen und welche Ziele in puncto Entsiegelung hat sich die Verwaltung in diesem Rahmen gesetzt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AUS/037/2025 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 18.09.2025 Hier: Sachstand Entsiegelungskampagne „Grau raus, Grün rein!" Frage 1: Weshalb hat die Stadt Düsseldorf erst im Juli dieses Jahres diesen Entsiegelungswettbewerb ins Leben gerufen? Antwort zu Frage 1: Eine Entsiegelung von bestehenden Innenhöfen und Abstandsflächen auf privaten und gewerblichen Grundstücken wurde bereits mit dem Entsiegelungsprogramm „DAFIB" seit 2016 gefördert. Im AUS vom 23.06.2025 wurde die Richtlinie novelliert und damit erst eine Möglichkeit geschaffen, einen Entsiegelungswettbewerb auf einfache Art und Weise auch ohne ein Fachunternehmen vorzunehmen. Anträge können digital über das digitale Online Förderportal gestellt werden. Die Planungen für die Entsiegelungsaktion, die Kampagne sowie die neue Richtlinie starteten bereits im ersten Quartal 2025. Parallel wurde die Einführung der Aktion auf die rechtliche Durchführbarkeit und Zulässigkeit geprüft. Frage 2: Wie viele Anträge sind bisher genehmigt und wie viele Quadratmeter durch diese Kampagne entsiegelt worden? Antwort zu Frage 2: Seit dem Förderprogramm „Grau raus, Grün rein!" haben 15 (Stand 10.09.2025) Privatleute bei der Landeshauptstadt einen Förderantrag zu dem Programm gestellt. Bei 11 der Anträge im Zeitraum vom 3. Juli 2025 bis Anfang September wollen die Menschen Flächen mit maximal 30 Quadratmetern entsiegeln (insgesamt 180 m² Fläche). Bei weiteren 4 Anträgen möchten die Antragsteller sogar wesentlich größere Flächen entsiegeln (insgesamt rund 710 m² Fläche). In den Förderprogrammen „DAFIB" und „Grau raus, Grün rein!" zusammen wurden seit dem 1. März 2025 23 Anträge eingereicht. Dadurch wird eine Fläche von mehr als 1200 m² entsiegelt. Die Förderprogramme „DAFIB" und „Grau raus, Grün rein!" unterscheiden sich zum einen in der Höhe der möglichen Förderquote, und darin, ob eine Fachfirma tätig werden muss oder ob die Antragsteller die Entsiegelung in Eigenregie durchführen (Förderhöhe mit Fachfirma „DAFIB" bis zu 50 Euro pro Quadratmeter entsiegelter Fläche, ohne Fachfirma „Grau raus, Grün rein!" 25 Euro pro Quadratmeter entsiegelter Fläche). Rückmeldungen zur Umsetzung liegen der Verwaltung noch nicht vor, da bisher keine der beantragten „Grau raus, Grün rein!"-Maßnahme von den Antragstellern als beendet zurückgemeldet wurde. Frage 3: Wie lange wird die Stadt Düsseldorf diese Kampagne fortsetzen und welche Ziele in puncto Entsiegelung hat sich die Verwaltung in diesem Rahmen gesetzt? Antwort zu Frage 3: Das Entsieglungsprogramm „DAFIB" ist zeitlich nicht befristet. Das Entsieglungsprogramm „Grau raus, Grün rein!" ist aktuell bis zum 21.10.2025 begrenzt. Fällt das Ergebnis der anschließenden Evaluation positiv aus, könnte die Aktion im zweiten Quartal des neuen Jahres erneut aktiviert werden. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 15.09.2009 wurde in Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet, die das Ziel verfolgt, die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid dauerhaft zu reduzieren. Einfahren dürfen lediglich Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette. Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog ist bei Verstößen ein Bußgeld von 100 Euro fällig.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AUS/039/2025 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 18.09.2025 Hier: Umweltplakette - Wirksame Kontrollen? Vorbemerkung: Die Umweltzonenregelung wurde in Düsseldorf im Jahr 2009 wegen der hohen Zahl der sogenannten Feinstaub-(PM10)-Überschreitungstage gemäß 39. BImSchV eingeführt. Die Umsetzung der Maßnahme hat nach Auswertungen des LA- NUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes NRW) maßgeblich dazu beigetragen, dass der Grenzwert seit 2012 dauerhaft bei zugleich bis heute noch im- mer sinkender Tendenz an allen Düsseldorfer Messstellen eingehalten wird. Frage 1: Wie viele Verstöße im Rahmen der Umweltplakette wurden in den letzten fünf Jahren bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellt? (bitte nach Art des Verstoßes und Jahr aufschlüsseln) Antwort zu Frage 1: Im Jahr 2020 wurden insgesamt 2.203 Bußgeldverfahren ein- geleitet. In 2021 waren es 1.553, in 2022 2.015, in 2023 905 und im vergangenen Jahr 1.050 Bußgeldverfahren. Die Art des Verstoßes (grundsätzliche Plakettenfähigkeit bei fehlender Plakette oder grundsätzlich keine Plakettenfähigkeit) wurde nicht gesondert erfasst. Frage 2: Wie viele Verstöße im Rahmen der Umweltplakette wurden in den letzten fünf Jahren mittels Drittanzeigen festgestellt? (bitte nach Art des Verstoßes und Jahr aufschlüsseln) Antwort zu Frage 2: Drittanzeigen wegen fehlender Umweltplakette wurden im Zeitraum 2020 bis 2024 keine gestellt. Sofern diese eingereicht worden wären, hätte die Bußgeld-stelle entsprechende Verfahren eingeleitet. Frage 3: Welche Erfahrungen liegen in der Verwaltung hinsichtlich der Ahndung von Verstößen im Rahmen der Umweltplakette in Bezug auf auswärtige Fahrzeuge vor? Antwort zu Frage 3: Es entspricht der Ahndungspraxis, dass Bescheide wegen Um- weltplakettenverstößen auch ins Ausland überstellt werden. Die betroffenen Fahrzeughalter zeigen sich im Allgemeinen kooperativ und reichen nach der Anhörung zum Bußgeldverfahren Nachweise ein, dass die Umweltplakette nachträglich im Fahrzeug eingeklebt wurde oder nehmen den Bußgeldbescheid durch Zahlung der regulären Gesamtgeldbuße in Höhe von 128,50 Euro an. In den wenigsten Fällen wird auf die Verantwortung von Parkdienstleistern verwie- sen. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, bis Juni 2026 stadtweit die Anzahl der Trinkbrunnen von derzeit 25 auf 100 zu erhöhen. Sie wird beauftragt, hierzu ein Konzept auszuarbeiten und dieses dem Ausschuss für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz und dem Rat bis Ende 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, ab Beginn des Sommers 2026 stadtweit die Trinkbrunnen den Bürger*innen zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Düsseldorf hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Trinkbrunnennetz in Kooperation mit den Stadtwerken Düsseldorf auf dem Stadtgebiet auszubauen. Derzeit befinden sich 25 Trinkbrunnen in unserer Stadt. Das bestehende Angebot frischen Trinkwassers wird von Bürger*innen gerne und stark genutzt. Gerade in den warmen Monaten steigt die Frequentierung. Ein Blick auf die städtische Homepage zu den Standorten zeigt, dass zahlreiche Stadtteile nicht über ein Trinkbrunnen verfügen, bzw. nicht Teil des Netzes sind. Dies gilt es bis zu Beginn des Sommers 2026 zu ändern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat in den letzten Jahren in acht Städten ein Netz städtischer Klimastationen aufgebaut (Stadtklimastationsnetz) mit je einer Station im Innen- und im Außenbereich. Düsseldorf wird nun als neunte Stadt und erste Stadt in Nordrhein-Westfalen hinzukommen. Die Stadtklimastationen dienen speziell der Erfassung des Stadtklimas und der städtischen Wärmeinseln. Die Messungen helfen, die Klimaänderungen in der Stadt und ihrem Umland besser zu verstehen und langfristig im Sinne der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen gab es bisher noch keine Stadtklimastation. Düsseldorf hat sich daher proaktiv beim DWD um einen Platz im Messnetz beworben und die Zusage erhalten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf passt besonders gut in das Messnetz, da es bereits über eine Wetterstation des DWD im Außenbereich (Düsseldorf-Flughafen) und eine städtische Wetterstation in der Innenstadt (Düsseldorf-City, auf dem Gelände des Phänologischen Gartens) verfügt. Zur Umsetzung wurde der bisherige Nutzungsvertrag der Wetterstation Düsseldorf- City zum 1. Januar 2025 vom privaten Wetterdienstleister meteomedia auf den DWD übertragen. Die Messgeräte der Boden- und Dachstation wurden dem Stand der Technik angepasst. Die Wetterstation Düsseldorf-City verbleibt im städtischen Besitz, ist aber Partnerstation im Messnetz des DWD. Durch die Zusammenarbeit mit dem DWD kann die Wärmebelastung in Düsseldorf in der Innenstadt und am Flughafen sowie deren Differenz - der Wärmeinseleffekt - online verfolgt werden. Für die Öffentlichkeit wird passend zur Woche der Klimaanpassung vom 15. bis 19. September 2025 das neue Informationsangebot bereitgestellt. Darüber hinaus bietet der Wechsel des Nutzungsvertrages der Wetterstation Düsseldorf-City von meteomedia zum DWD weitere Vorteile, wie eine uneingeschränkte Datennutzung, sowie Synergien mit anderen Forschungsaktivitäten des DWD, wie dem Phänologischen Garten, der in ein Beobachtungsprogramm des DWD eingebunden ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für das vom Rat 2022 beschlossene Handlungsfeld Nachhaltige Beschaffung in der Stadtverwaltung Düsseldorf sind in dem zugrundliegenden „Steckbrief" Ziele, Unterziele und Erfolgskriterien festgehalten. In diesem Bericht wird über die Umsetzung und das Erreichte informiert. Die für das Handlungsfeld beschlossenen Erfolgskriterien / Kennzahlen sind als Überschriften der Absätze aufgegriffen: 100 % Recyclingpapier mit Blauem Engel oder vergleichbare Qualitätssiegel (für alle Schreib-, Druck- und Kopierpapiere, interne und externe Druckaufträge, Briefumschläge sowie Hygienepapiere etc.) bis 2025 Die Umstellung interner und externer Druckaufträge auf 100 % Recyclingpapier mit Blauem Engel (oder vergleichbare Qualitätssiegel) ist zu Beginn des Jahres 2025 gelungen. Aufträge für den Druck von Broschüren, Flyern etc. werden seit Anfang 2025 seitens der Stadtdruckerei nur noch mit entsprechendem Papier erteilt. Sollte im Einzelfall die Verwendung eines „Blauer-Engel-Papiers" im Hinblick auf die Zielgruppe bzw. angestrebte Wirkung des Druckerzeugnisses nicht möglich sein, erfolgt der Druck auf anderem („glatt gestrichenem") Recyclingpapier aus 100 % Altpapier. Abweichende, spezielle Papierwünsche aufgrund von Anforderungen an die Qualität und das Erscheinungsbild der Druckerzeugnisse, beispielsweise für Visitenkarten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und spezielle Anforderungen des Büros Oberbürgermeisters werden auf FSC-Papier realisiert. Ebenso werden Restbestände (z. B. Übergrößen, höherer Grammatur und farbiges Papier) aufgebraucht. Bei der Vergabe von Druckaufträgen werden auch Anforderungen an die verwendeten Druckfarben gestellt, diese sind inzwischen alle frei von Mineralölen. Allgemeine Schreib-, Druck- und Kopierpapiere werden in der Stadtverwaltung Düsseldorf bereits seit vielen Jahren aus 100 % Recyclingpapier mit Blauem Engel problemlos verwendet. Die Beschaffung ist in der Dienstanweisung Recyclingpapier geregelt. Auch Hygienepapiere (Toilettenpapier, Papierhandtücher für Toiletten) werden standardmäßig aus Recyclingpapier beschafft. Das benannte Ziel des Handlungsfeldes ist somit erreicht.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.