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öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung
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Sitzung kompakt
09.06.2026 · Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
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Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
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Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
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Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung · Sitzung vom 09.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
GLA/015/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Barrierefreiheit Schutzräume Frage 1: Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind bei der Einrichtung des dritten Frauenhauses geplant? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, das dritte Frauenhaus von Beginn an barrierearm und inklusiv auszugestalten, um Frauen und ihren Kindern mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung zu ermöglichen. Hierzu stehen das Amt für Soziales und Jugend sowie das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung in engem und fortlaufendem Austausch mit den Eigentümerinnen des Objektes sowie dem zukünftigen Träger AWO Düsseldorf. Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden bereits in der laufenden Bedarfs- und Umbauplanung berücksichtigt und aktiv eingebracht. Im Rahmen der baulichen Planungen wird insbesondere geprüft, wie bestehende Strukturen barrierefrei weiterentwickelt werden können. So ist vorgesehen, die vorhandene Aufzugsanlage entsprechend anzupassen bzw. umzubauen, damit die Wohneinheiten barrierefrei erreichbar werden. Bereits im jetzigen Zustand ermöglicht das Objekt einen barrierearmen Zugang zu den zukünftigen Beratungsräumen. Auch wenn die Stadt nicht selbst Vertragspartei des Mietverhältnisses ist und daher nur begrenzten direkten Einfluss auf einzelne bauliche Entscheidungen hat, wird das Thema Barrierefreiheit mit hoher Priorität und Nachdruck eingebracht. Frage 2: Wie viele barrierefreie Schutzplätze gibt es in den bereits bestehenden Frauenhäusern in Düsseldorf? Antwort: Die beiden bestehenden Frauenhäuser befinden sich derzeit in älteren Bestandsgebäuden, die bislang nicht vollständig barrierefrei ausgestaltet sind. Vor diesem Hintergrund stehen aktuell keine vollumfänglich barrierefreien Schutzplätze im Sinne eines umfassenden Barrierefreiheitsbegriffs zur Verfügung. Mit der Einrichtung des dritten Frauenhauses sowie möglichen Weiterentwicklungen bestehender Standorte soll diese Situation jedoch nachhaltig verbessert werden. Ziel ist es, künftig auch barrierefreie Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder bereitzuhalten, die Mobilitätseinschränkungen oder andere Unterstützungsbedarfe haben, und damit den Zugang zum Hilfesystem deutlich inklusiver zu gestalten. Frage 3: Wie viele barrierefreie Plätze zur Unterbringung von Frauen mit Schutz- oder Unterstützungsbedarf außerhalb von Frauenhäusern gibt es in Düsseldorf? Antwort: Der Stadtverwaltung liegen derzeit keine zentral zusammengetragenen Daten zur Anzahl barrierefreier Unterbringungsplätze außerhalb der Frauenhäuser vor. Entsprechende 1 Angebote werden von unterschiedlichen Trägern und Einrichtungen eigenverantwortlich vorgehalten. Unabhängig davon wird innerhalb der bestehenden Hilfestrukturen kontinuierlich darauf hingewirkt, individuelle Unterstützungsbedarfe - einschließlich Anforderungen an Barrierefreiheit - angemessen zu berücksichtigen und vorhandene Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 1. ob sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum (sog. Catcalling) in die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung) aufgenommen werden kann (verstanden als verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum - ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten); 2. hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Düsseldorfer Straßenordnung zu erarbeiten und dem Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung, dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen; 3. in welcher Form für das gesamte Personal des OSD ein Fortbildungsangebot zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen Raum etabliert werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Angebot langfristig im Fortbildungskatalog der Landeshauptstadt Düsseldorf verankert und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgestaltet werden kann.
Catcalling, das oftmals als Kompliment verharmlost wird, ist eine Machtdemonstration und stellt eine Form von verbaler Gewalt und sexueller Belästigung dar, sollte also entsprechend geahndet werden. Zu den Erscheinungsformen zählen unter anderem Pfeif- oder Kussgeräusche, obszöne Gesten, aufdringliche Blicke oder anzügliche Bemerkungen über das Äußere einer Person.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Bedarf an Frauenhausplätzen in Düsseldorf ist seit Jahren unverändert hoch und übersteigt die vorhandenen Kapazitäten von 19 Familienplätzen deutlich. Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, benötigen in akuten Krisensituationen schnell erreichbare Schutz- und Unterstützungsangebote. Die bestehenden Einrichtungen leisten hierbei einen unverzichtbaren Beitrag, stoßen jedoch aufgrund der hohen Nachfrage regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.