Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen GLA/015/2026

Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Barrierefreiheit Schutzräume

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 20. Mai 2026veröffentlicht

Amtliche Inhalte · GLA/015/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung GLA 015_2026

Dateidatum im RIS: 09.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

GLA/015/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Barrierefreiheit Schutzräume

Frage 1:

Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind bei der Einrichtung des dritten Frauenhauses geplant?

Antwort:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, das dritte Frauenhaus von Beginn an barrierearm und inklusiv auszugestalten, um Frauen und ihren Kindern mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung zu ermöglichen. Hierzu stehen das Amt für Soziales und Jugend sowie das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung in engem und fortlaufendem Austausch mit den Eigentümerinnen des Objektes sowie dem zukünftigen Träger AWO Düsseldorf. Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden bereits in der laufenden Bedarfs- und Umbauplanung berücksichtigt und aktiv eingebracht. Im Rahmen der baulichen Planungen wird insbesondere geprüft, wie bestehende Strukturen barrierefrei weiterentwickelt werden können. So ist vorgesehen, die vorhandene Aufzugsanlage entsprechend anzupassen bzw. umzubauen, damit die Wohneinheiten barrierefrei erreichbar werden. Bereits im jetzigen Zustand ermöglicht das Objekt einen barrierearmen Zugang zu den zukünftigen Beratungsräumen. Auch wenn die Stadt nicht selbst Vertragspartei des Mietverhältnisses ist und daher nur begrenzten direkten Einfluss auf einzelne bauliche Entscheidungen hat, wird das Thema Barrierefreiheit mit hoher Priorität und Nachdruck eingebracht.

Frage 2:

Wie viele barrierefreie Schutzplätze gibt es in den bereits bestehenden Frauenhäusern in Düsseldorf?

Antwort:

Die beiden bestehenden Frauenhäuser befinden sich derzeit in älteren Bestandsgebäuden, die bislang nicht vollständig barrierefrei ausgestaltet sind. Vor diesem Hintergrund stehen aktuell keine vollumfänglich barrierefreien Schutzplätze im Sinne eines umfassenden Barrierefreiheitsbegriffs zur Verfügung. Mit der Einrichtung des dritten Frauenhauses sowie möglichen Weiterentwicklungen bestehender Standorte soll diese Situation jedoch nachhaltig verbessert werden. Ziel ist es, künftig auch barrierefreie Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder bereitzuhalten, die Mobilitätseinschränkungen oder andere Unterstützungsbedarfe haben, und damit den Zugang zum Hilfesystem deutlich inklusiver zu gestalten.

Frage 3:

Wie viele barrierefreie Plätze zur Unterbringung von Frauen mit Schutz- oder Unterstützungsbedarf außerhalb von Frauenhäusern gibt es in Düsseldorf?

Antwort:

Der Stadtverwaltung liegen derzeit keine zentral zusammengetragenen Daten zur Anzahl barrierefreier Unterbringungsplätze außerhalb der Frauenhäuser vor. Entsprechende 1 Angebote werden von unterschiedlichen Trägern und Einrichtungen eigenverantwortlich vorgehalten. Unabhängig davon wird innerhalb der bestehenden Hilfestrukturen kontinuierlich darauf hingewirkt, individuelle Unterstützungsbedarfe - einschließlich Anforderungen an Barrierefreiheit - angemessen zu berücksichtigen und vorhandene Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · GLA/015/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung GLA 015_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1

    öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/015/2026