Antrag SPD/Volt Aktenzeichen GLA/016/2026

SPD/Volt-Antrag fordert Sanktionen gegen Catcalling

Amtlicher Titel: Antrag SPD/Volt-Ratsfraktion: Schluss mit Belästigung im öffentlichen Raum - Catcalling endlich sanktionieren

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die SPD/Volt-Ratsfraktion beantragt, Catcalling im öffentlichen Raum zu sanktionieren. Der Antrag trägt die Referenznummer GLA/016/2026. Die Entscheidung erfolgt in einer Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung am 9. Juni 2026.

Einordnung

Die SPD/Volt-Ratsfraktion hat am 20. Mai 2026 den Antrag mit der Referenznummer GLA/016/2026 eingereicht. Der Antrag zielt darauf ab, Belästigungen im öffentlichen Raum, insbesondere Catcalling, zu sanktionieren. Die öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung findet am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr statt.

Hintergrund

Catcalling ist ein weit verbreitetes Problem, das viele Menschen im öffentlichen Raum betrifft. Der Antrag soll dazu beitragen, das Bewusstsein für diese Form der Belästigung zu schärfen und rechtliche Maßnahmen zu schaffen.

Was bedeutet das für Bürger?

Der Antrag könnte zu neuen Regelungen führen, die Catcalling im öffentlichen Raum unter Strafe stellen. Dies könnte die Sicherheit und das Wohlbefinden vieler Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Nächste Schritte

Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung wird am 9. Juni 2026 über den Antrag entscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag von SPD/Volt zur Sanktionierung von Catcalling
  • Sitzung des Ausschusses am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr
  • Referenznummer des Antrags: GLA/016/2026
  • Ziel: Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum
  • Öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • 9. Juni 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
  • Die Ergebnisse der Prüfungen sollen den zuständigen Fachausschüssen bis
  • Köln, wo erst kürzlich die Prüfung einer möglichen Änderung der Stadtordnung beschlossen
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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587464.pdf Published Time: 2026-05-20T16:04:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: GLA/016/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.05.2026 Ratsfraktion – SPD/Volt An Ratsfrau Sabine Humpert-Kalb Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion Zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung der Landeshauptstadt Düsseldorf am 09.06.2026 # Betrifft: Antrag SPD/Volt-Ratsfraktion: Schluss mit Belästigung im öffentlichen Raum - Catcalling endlich sanktionieren Sehr geehrte Frau Humpert-Kalb, im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion bitten wir Sie, untenstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung am 9. Juni 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 1. ob sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum (sog. Catcalling) in die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung) aufgenommen werden kann (verstanden als verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum - ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten); 2. hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Düsseldorfer Straßenordnung zu erarbeiten und dem Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung, dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen; 3. in welcher Form für das gesamte Personal des OSD ein Fortbildungsangebot zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen Raum etabliert werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein Seite 2 solches Angebot langfristig im Fortbildungskatalog der Landeshauptstadt Düsseldorf verankert und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgestaltet werden kann. 4. inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Landeshauptstadt Düsseldorf um eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt bzw. neue Meldestrukturen insbesondere im Hinblick auf die Neukonzipierung der städtischen Internetseite implementiert werden können; 5. welche finanziellen Mittel für die Umsetzung der unter Punkt 2 und 3 genannten Maßnahmen erforderlich sind. 6. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die im Rahmen der Erarbeitung und Prüfung gewonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene einzubringen und über geeignete Gremien, insbesondere kommunale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien anzuregen, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen den zuständigen Fachausschüssen bis September 2026 zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Begründung: Catcalling, das oftmals als Kompliment verharmlost wird, ist eine Machtdemonstration und stellt eine Form von verbaler Gewalt und sexueller Belästigung dar, sollte also entsprechend geahndet werden. Zu den Erscheinungsformen zählen unter anderem Pfeif- oder Kussgeräusche, obszöne Gesten, aufdringliche Blicke oder anzügliche Bemerkungen über das Äußere einer Person. Diese Form der Belästigung ist bisher rechtlich meist folgenlos, hat aber weitreichende und langfristige Konsequenzen für die Opfer. Betroffene fühlen sich eingeschüchtert und versuchen mögliche Gefährdungssituationen zu vermeiden. Dies kann in letzter Konsequenz dazu führen, dass Personen bestimmte Orte ganz meiden oder ihre Wohnung nicht mehr allein verlassen. Es sollte deshalb langfristig angestrebt werden, dass der Straftatbestand der sexuellen Belästigung in § 184i StGB erweitert wird und künftig auch eine verbale und nonverbale, d. h. nichtkörperliche, sexuelle Belästigung erfasst. Zur Schließung dieser Gesetzeslücke gab es bereits Vorstöße bspw. im Bundesrat durch das Land Niedersachsen oder vom Rat der Stadt Köln, wo erst kürzlich die Prüfung einer möglichen Änderung der Stadtordnung beschlossen wurde. Die Landeshauptstadt Düsseldorf, welche wie die Stadt Köln Mitglied im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ ist, sollte diesem Beispiel folgen. Mit freundlichen Grüßen Franca Bavaj Thomas Krüger Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 2. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/016/2026