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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587464.pdf
Published Time: 2026-05-20T16:04:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
GLA/016/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 20.05.2026
Ratsfraktion – SPD/Volt
An
Ratsfrau Sabine Humpert-Kalb
Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion
Zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung der
Landeshauptstadt Düsseldorf am 09.06.2026
# Betrifft:
Antrag SPD/Volt-Ratsfraktion: Schluss mit Belästigung im öffentlichen Raum - Catcalling
endlich sanktionieren
Sehr geehrte Frau Humpert-Kalb,
im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion bitten wir Sie, untenstehenden Antrag auf die
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung am
9. Juni 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. ob sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum (sog. Catcalling) in die
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer
Straßenordnung) aufgenommen werden kann (verstanden als verbale oder
nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder
Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum -
ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten);
2. hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zur Ergänzung der
Düsseldorfer Straßenordnung zu erarbeiten und dem Ausschuss für
Gleichstellung und Antidiskriminierung, dem Ordnungs- und
Verkehrsausschuss und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen;
3. in welcher Form für das gesamte Personal des OSD ein
Fortbildungsangebot zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen
Raum etabliert werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein Seite 2
solches Angebot langfristig im Fortbildungskatalog der Landeshauptstadt
Düsseldorf verankert und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise,
insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention
geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgestaltet werden kann.
4. inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Landeshauptstadt
Düsseldorf um eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme
Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum
ergänzt bzw. neue Meldestrukturen insbesondere im Hinblick auf die
Neukonzipierung der städtischen Internetseite implementiert werden
können;
5. welche finanziellen Mittel für die Umsetzung der unter Punkt 2 und 3
genannten Maßnahmen erforderlich sind.
6. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die im Rahmen der Erarbeitung
und Prüfung gewonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene
einzubringen und über geeignete Gremien, insbesondere kommunale
Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und
Bundesministerien anzuregen, die Einführung eines eigenständigen
Tatbestandes zur sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im
Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sollen den zuständigen Fachausschüssen bis
September 2026 zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Begründung:
Catcalling, das oftmals als Kompliment verharmlost wird, ist eine Machtdemonstration und
stellt eine Form von verbaler Gewalt und sexueller Belästigung dar, sollte also entsprechend
geahndet werden. Zu den Erscheinungsformen zählen unter anderem Pfeif- oder
Kussgeräusche, obszöne Gesten, aufdringliche Blicke oder anzügliche Bemerkungen über
das Äußere einer Person.
Diese Form der Belästigung ist bisher rechtlich meist folgenlos, hat aber weitreichende und
langfristige Konsequenzen für die Opfer. Betroffene fühlen sich eingeschüchtert und
versuchen mögliche Gefährdungssituationen zu vermeiden. Dies kann in letzter Konsequenz
dazu führen, dass Personen bestimmte Orte ganz meiden oder ihre Wohnung nicht mehr
allein verlassen.
Es sollte deshalb langfristig angestrebt werden, dass der Straftatbestand der sexuellen
Belästigung in § 184i StGB erweitert wird und künftig auch eine verbale und nonverbale, d. h.
nichtkörperliche, sexuelle Belästigung erfasst. Zur Schließung dieser Gesetzeslücke gab es
bereits Vorstöße bspw. im Bundesrat durch das Land Niedersachsen oder vom Rat der Stadt
Köln, wo erst kürzlich die Prüfung einer möglichen Änderung der Stadtordnung beschlossen
wurde. Die Landeshauptstadt Düsseldorf, welche wie die Stadt Köln Mitglied im Bündnis
„Gemeinsam gegen Sexismus“ ist, sollte diesem Beispiel folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Franca Bavaj Thomas Krüger Seite 3