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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Sitzung kompakt
18.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · Sitzung vom 18.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 28.08.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Düsseldorf werden dort auch gelegentlich andere Flaggen aufgezogen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen grundsätzlichen Gründen werden bei Personen, deren Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erfolgt ist oder deren Aufenthaltserlaubnis nach Angaben der Betroffenen auf dieser Grundlage zu erteilen wäre, in Düsseldorf über längere Zeiträume lediglich Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG ausgestellt, statt zeitnah reguläre Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen?
2. Wie bewertet die Verwaltung die praktischen Folgen dieser Praxis für die betroffenen Personen, insbesondere im Hinblick auf Banken und Zahlungsdienstleister, Kontosperrungen oder Kontoschließungen im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen und Compliance-Prüfungen, sowie im Hinblick auf Arbeit, Wohnen, Sozialleistungen und Integration?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Praxis zu verbessern, die Ausstellung regulärer Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 Satz 2 AufenthG zu beschleunigen und vergleichbare Einzelfälle bei entsprechender datenschutzrechtlicher Zulässigkeit sorgfältig und zeitnah zu prüfen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/029/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Liste der Freien Demokraten zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 18.05.2026. Frage 1: Aus welchen grundsätzlichen Gründen werden bei Personen, deren Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erfolgt ist oder deren Aufenthaltserlaubnis nach Angaben der Betroffenen auf dieser Grundlage zu erteilen wäre, in Düsseldorf über längere Zeiträume lediglich Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG ausge- stellt, statt zeitnah reguläre Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen? Antwort: Es besteht in der hiesigen Ausländerbehörde keine generelle Praxis, bestimmten Personengruppen über längere Zeiträume ausschließlich Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG auszustellen. Die Entscheidung über die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt vielmehr stets auf Grundlage einer individuellen Einzelfallprüfung unter Berück- sichtigung der jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umstände. Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung die praktischen Folgen dieser Praxis für die betroffe- nen Personen, insbesondere im Hinblick auf Banken und Zahlungsdienstleister, Kontosperrungen oder Kontoschließungen im Zusammenhang mit Russland-Sank- tionen und Compliance-Prüfungen, sowie im Hinblick auf Arbeit, Wohnen, Sozial- leistungen und Integration? Antwort: Für Personen, denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (noch) keine Auf- enthaltserlaubnis erteilt werden kann, können im Einzelfall tatsächliche Nachteile entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Banken und Zahlungsdienstleis- tern, da diese in der Regel einen Nachweis über einen gesicherten und langfristigen Aufenthalt einfordern. Insofern sind die Folgen für die Betroffenen hier regelmäßig auf Entscheidungen und Geschäftspraktiken Dritter zurückzuführen, die sich dem unmittelbaren Einflussbereich der Ausländerbehörde entziehen. Allein das mögli- che Eintreten solcher Nachteile stellt jedenfalls keine rechtliche Grundlage dafür dar, einen Aufenthaltstitel ungeachtet bestehender rechtlicher oder tatsächlicher Hürden zu erteilen. Für andere genannte Aspekte (Sozialleistungen, Arbeit, Integ- rationskurse) sind keine praktischen Folgen zu erwarten, da auch eine Fiktionsbe- scheinigung entsprechenden Zugang gewährt. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Praxis zu verbessern, die Aus- stellung regulärer Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 Satz 2 AufenthG zu beschleu- nigen und vergleichbare Einzelfälle bei entsprechender datenschutzrechtlicher Zu- lässigkeit sorgfältig und zeitnah zu prüfen? Antwort: Siehe Antwort zu 1 - es gibt keine generelle Praxis, die verbessert werden könnte. Seite 1 von 2 Das Amt für Migration und Integration bemüht sich, die Ausstellung von Fiktions- bescheinigungen nur dann vorzunehmen, wenn dies aufgrund des individuellen Einzelfalls geboten ist. Die zeitnahe Erteilung regulärer Aufenthaltserlaubnisse wird zu jedem Zeitpunkt priorisiert. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Herkunftsländer oder ausländischen Staatsangehörigkeiten haben die 207.975 für die Integrationsratswahl 2025 wahlberechtigten Personen (in absoluten Zahlen angegeben)?
2. Welche Herkunftsländer oder ausländischen Staatsangehörigkeiten haben die 20.704 Personen, die an der Integrationsratswahl 2025 tatsächlich teilgenommen haben (in absoluten Zahlen angegeben)?
3. Wie viele der 67.872 Menschen, die zugleich wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2025 und der Integrationsratswahl 2025 waren, haben an beiden Wahlen teilgenommen, wie viele nur an der Kommunalwahl und wie viele nur an der Integrationsratswahl?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/030/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der Liste der Freien Demokraten: Wahl des Integrationsrats im Jahr 2025 Frage 1 Welche Herkunftsländer oder ausländischen Staatsangehörigkeiten haben die 207.975 für die Integrationsratswahl 2025 wahlberechtigten Personen (in absoluten Zahlen angegeben)? Antwort Siehe Anlage Frage 2 Welche Herkunftsländer oder ausländischen Staatsangehörigkeiten haben die 20.704 Personen, die an der Integrationsratswahl 2025 tatsächlich teilgenommen haben (in absoluten Zahlen angegeben)? Antwort Da es sich um eine geheime Wahl handelt, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage 3 Wie viele der 67.872 Menschen, die zugleich wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2025 und der Integrationsratswahl 2025 waren, haben an beiden Wahlen teilgenommen, wie viele nur an der Kommunalwahl und wie viele nur an der Integrationsratswahl? Antwort Da es sich um eine geheime Wahl handelt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Diskriminierungsfälle wurden dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung in Düsseldorf seit 2022 gemeldet und abschließend bearbeitet?
2. Welche Kooperationen bestehen mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bzw. des Landes auf lokaler Ebene?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antwort Anfrage SPD/Volt und SPD-Internationale Liste ACI/032/2026 1. Wie viele Diskriminierungsfälle wurden dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung in Düsseldorf seit 2022 gemeldet und abschließend bearbeitet? (Bitte wenn möglich Angabe der Art der Diskriminierung und Kontext) Die AGG-Beschwerdestelle berät in Kooperation mit den Fachbereichen konkret in Fällen von Diskriminierung, informiert über das mögliche Beschwerdeverfahren, nimmt Beschwerden entgegen, klärt diese nach einem standardisierten Verfahren durch geeignete Mittel auf und schlägt dem Hauptamt angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen vor. Wir unterscheiden zwischen: ▪ Einmalberatung ▪ Mehrfachberatung ▪ und Prozessbegleitung Danach richtet sich der Einsatz der notwendigen Ressourcen. In 2022 gab es eine hohe Anzahl von Einmalberatungen (ca. 60 Fälle), 40 Fälle wurden mehrfach beraten und in 16 Fällen war eine ressourcenintensive Prozessunterstützung angezeigt. In den Jahren 2023 und 2024 haben die Beratungszahlen in allen Bereichen um 10 - 12 % zugenommen. In 2025 hat sich insbesondere die Zahl notwendiger Prozessunterstützungen mehr als verdoppelt. Das am häufigsten betroffene Merkmal ist das Geschlecht, hier insbesondere in Form von sexueller Belästigung; gefolgt von rassistischer Diskriminierung, Altersdiskriminierung und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. 2. Welche Kooperationen bestehen mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bzw. des Landes auf lokaler Ebene? Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung vertritt die Landeshauptstadt seit vielen Jahren in zahlreichen Austauschformaten, Fachgruppen und Netzwerken zum Thema Antidiskriminierung auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene. Das Amt ist intersektional aufgestellt. Die Mitarbeitenden bringen schwerpunktbezogen ihre fachliche Expertise und Erfahrung, auch auf Landesebene, zu den Themen Beratung, Prävention und Fortbildung ein. Gleichstellung Die Leiterin des Amtes ist zugleich die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt. Sie vertritt die Stadt Düsseldorf u.a. auf Landesebene in der Landesarbeitsgemeinschaft Gleichstellung in den Arbeitsbereichen: Vernetzung von Gleichstellungsakteur*innen, fachlicher Austausch zu den Themen Gendergerechtigkeit, Antidiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, politische Interessensvertretung gegenüber Landes- regierung und Parlament, Stellungnahmen zu Gesetzen und politischen Vorhaben. 1 Antidiskriminierung Die Antidiskriminierungsstelle des Amtes nimmt an unterschiedlichen Fachgruppen und Netzwerken auf Bundes- Landes -und kommunaler Ebene teil. Sie ist u.a. aktive Teilnehmerin des Netzwerks kommunaler Antidiskriminierungsstellen, welches von der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) koordiniert wird. Inhalt sind z.B. kollegiale Beratung, Teilnahme an gemeinsamen Qualifizierungsmodulen, die Einladung externer Expert*innen für ausgesuchte aktuelle Fragestellungen, sowie der Austausch von Best Practise Modellen. Als Teil des Diversity-Netzwerkes ist Düsseldorf Kooperationspartnerin bei der Erstellung einer praxisorientierten Handreichung zum diskriminierungskritischen und diversitäts- orientierten Handeln von öffentlichen Verwaltungen im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Istanbul-Konvention Die im Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung angesiedelte Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention ist Teil des Netzwerks der Koordinierungsstellen Istanbul-Konvention NRW. Das Netzwerk steht im Austausch mit der Koordinierungsstelle des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention der Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt sich zudem regelmäßig am fachlichen Austausch auf Landes- und Bundesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene sowie zu Fragen des Gewaltschutzes im Allgemeinen. LSBTIQ+ Der im Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung angesiedelten Sachbearbeiterin mit dem Schwerpunkt LSBTIQ+ obliegt die Leitung der Fachgruppe „Gewaltprävention LSBTIQ+" im Kriminalpräventiven Rat, die ein wichtiger Austauschraum für Initiativen auf kommunaler und Landesebene, wie beispielsweise mit der Meldestelle Melde- und Informationsstelle für Queerfeindlichkeit in NRW (MIQ) ist. Außerdem ist das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung Teil des Netzwerks Queer.Kommunal und steht vor allem auf Landesebene im regelmäßigen Austausch mit den in NRW befindlichen Teilnehmer*innen. Es finden außerdem jährliche Fachgespräche mit den Landesfachstellen und kommunalen Beauftragten zum Thema LSBTIQ+ statt, sie werden durch das Referat 314 - Politikfeld gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ*) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW organisiert. Antisemitismus Der Beauftragte zur Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf arbeitet eng vernetzt vor allem mit SABRA (spezialisierte vom Land geförderte Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung insbesondere Antisemitismus oder Rassismus erleben), RIAS (zuständig für die Sammlung, Sichtbarmachung und Auswertung anti-semitischer Vorfälle) sowie mit der Landesantisemitismusbeauftragten (Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung sowie zur Stärkung jüdischen Lebens und einer lebendigen Erinnerungskultur). 2 Zusammenfasend ist zu sagen, dass das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung seit vielen Jahren erfolgreich dazu beiträgt, kommunale Strukturen und landesweite Antidiskrimi- nierungsansätze miteinander zu verzahnen. 3. Welche Kampagnen der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen Diskriminierungsformen bestehen und wie werden diese evaluiert? Mit dem "Aktionsplan LSBTIQ+ Wir für Vielfalt", dem "Aktionsplan (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen" sowie dem "Kommunalen Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus" setzt das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung jedes Jahr zahlreiche fachbereichsspezifische Maßnahmeempfehlungen in Kooperation mit anderen Ämtern und unterschiedlichen Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft um z.B.: ▪ regelmäßig: Dialogtage in den Stadtteilen zur Verbesserung des Zusammenlebens ▪ regelmäßig: Empowerment-Workshops zur Stärkung von Rassismus betroffene Personen ▪ 2026: Erstellung eines Leporellos zum diesjährigen CSD mit wichtigen Informationen und Adressen für LSBTIQ+ Personen, die Gewalt erlebt haben ▪ 2025: Gründung des Bündnisses "Orange Days Düsseldorf" zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ▪ 2025: Kampagne „Steh auf - gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" gemeinsam mit der frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. und der Rheinbahn ▪ 2025 und 2026 Veranstaltungsreihe "Swipe, Like, Hate" - Digitale Räume zwischen Diskriminierung und Empowerment"" 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.