Anfrage Aktenzeichen ACI/029/2026

Anfrage der Liste der Freien Demokraten: Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen anstelle von Aufenthaltserlaubnissen bei humanitär aufgenommenen Personen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 4. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Aus welchen grundsätzlichen Gründen werden bei Personen, deren Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erfolgt ist oder deren Aufenthaltserlaubnis nach Angaben der Betroffenen auf dieser Grundlage zu erteilen wäre, in Düsseldorf über längere Zeiträume lediglich Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG ausgestellt, statt zeitnah reguläre Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die praktischen Folgen dieser Praxis für die betroffenen Personen, insbesondere im Hinblick auf Banken und Zahlungsdienstleister, Kontosperrungen oder Kontoschließungen im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen und Compliance-Prüfungen, sowie im Hinblick auf Arbeit, Wohnen, Sozialleistungen und Integration?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Praxis zu verbessern, die Ausstellung regulärer Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 Satz 2 AufenthG zu beschleunigen und vergleichbare Einzelfälle bei entsprechender datenschutzrechtlicher Zulässigkeit sorgfältig und zeitnah zu prüfen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ACI/029/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort ACI_029_2026

Dateidatum im RIS: 18.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

ACI/029/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Liste der Freien Demokraten zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 18.05.2026.

Frage 1:

Aus welchen grundsätzlichen Gründen werden bei Personen, deren Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erfolgt ist oder deren Aufenthaltserlaubnis nach Angaben der Betroffenen auf dieser Grundlage zu erteilen wäre, in Düsseldorf über längere Zeiträume lediglich Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG ausge- stellt, statt zeitnah reguläre Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen?

Antwort:

Es besteht in der hiesigen Ausländerbehörde keine generelle Praxis, bestimmten Personengruppen über längere Zeiträume ausschließlich Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG auszustellen. Die Entscheidung über die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt vielmehr stets auf Grundlage einer individuellen Einzelfallprüfung unter Berück- sichtigung der jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umstände.

Frage 2:

Wie bewertet die Verwaltung die praktischen Folgen dieser Praxis für die betroffe- nen Personen, insbesondere im Hinblick auf Banken und Zahlungsdienstleister, Kontosperrungen oder Kontoschließungen im Zusammenhang mit Russland-Sank- tionen und Compliance-Prüfungen, sowie im Hinblick auf Arbeit, Wohnen, Sozial- leistungen und Integration?

Antwort:

Für Personen, denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (noch) keine Auf- enthaltserlaubnis erteilt werden kann, können im Einzelfall tatsächliche Nachteile entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Banken und Zahlungsdienstleis- tern, da diese in der Regel einen Nachweis über einen gesicherten und langfristigen Aufenthalt einfordern. Insofern sind die Folgen für die Betroffenen hier regelmäßig auf Entscheidungen und Geschäftspraktiken Dritter zurückzuführen, die sich dem unmittelbaren Einflussbereich der Ausländerbehörde entziehen. Allein das mögli- che Eintreten solcher Nachteile stellt jedenfalls keine rechtliche Grundlage dafür dar, einen Aufenthaltstitel ungeachtet bestehender rechtlicher oder tatsächlicher Hürden zu erteilen. Für andere genannte Aspekte (Sozialleistungen, Arbeit, Integ- rationskurse) sind keine praktischen Folgen zu erwarten, da auch eine Fiktionsbe- scheinigung entsprechenden Zugang gewährt.

Frage 3:

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Praxis zu verbessern, die Aus- stellung regulärer Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 Satz 2 AufenthG zu beschleu- nigen und vergleichbare Einzelfälle bei entsprechender datenschutzrechtlicher Zu- lässigkeit sorgfältig und zeitnah zu prüfen?

Antwort:

Siehe Antwort zu 1 - es gibt keine generelle Praxis, die verbessert werden könnte. Seite 1 von 2 Das Amt für Migration und Integration bemüht sich, die Ausstellung von Fiktions- bescheinigungen nur dann vorzunehmen, wenn dies aufgrund des individuellen Einzelfalls geboten ist. Die zeitnahe Erteilung regulärer Aufenthaltserlaubnisse wird zu jedem Zeitpunkt priorisiert. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · ACI/029/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort ACI_029_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.2

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/029/2026