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Title: Vorlage 66/ 141/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330905.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:29:09 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Vorlage 66/ 141/2018
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X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt
Abriss der Fußgängerbrücke zum Nordpark und Neubau einer Fußgängerquerung
die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Sachdarstellung:
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 600.000 EUR
Bedarfslage
Die Fußgängerbrücke überquert die Rotterdamer Straße im Düsseldorfer Norden von Südwest nach Nordost (Anlage 1) und führt direkt in den Nordpark.
Im Zuge regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden Risse im Überbau festgestellt. Um die Ursache dieser Risse feststellen zu können, ist eine statische Untersuchung auf Grundlage der heute gültigen Regelwerke durchgeführt worden. Dabei ist eine Überbeanspruchung des Brückenquerschnittes bzw. der Schubbewehrung festgestellt worden. Die entsprechend durchgeführte objektbezogene Schadensanalyse zur Untersuchung der Korrosionsgefährdung dieser Brücke ergab als Ergebnis, dass diese Brücke als technisch, wirtschaftlich nicht sanierungsfähig eingestuft werden muss.
Maßnahmen
Aufgrund der oben beschriebenen Sachlage ist der kurzfristige Rückbau der Brücke angezeigt.
In einer weiteren Betrachtung wurden die Querungsmöglichkeiten auf der Rotterdamer Straße für Fußgänger untersucht. In Betracht kämen z. B. ein Ersatz-neubau der Brücke, der Neubau eines signalisierten oder auch eines nicht signalisierten Fußgängerüberweges oder der ersatzlose Entfall der Querungs-möglichkeit.
Sowohl der ersatzlose Entfall der Querungsmöglichkeit sowie die Errichtung einer unsignalisierten Querung werden verworfen, da die Verkehrsbelastung auf der Rotterdamer Straße, bei Messe- oder Arenaveranstaltungen zu hoch ist. Die Kosten für den Ersatzneubau der Brücke wurden ohne weitergehende Planung auf mindestens 1.705.000 EUR einschließlich Abbruch der vorhandenen Brücke geschätzt. Vorlage 66/ 141/2018
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Die Rotterdamer Straße stellt die Anbindung zur Messe und Arena dar und ist insbesondere bei Messe- oder Arena-Veranstaltungen sehr stark frequentiert. Die höhengleiche Fußgängerquerung kann demzufolge nur lichtsignalgeregelt erfolgen. An veranstaltungsfreien Tagen ist der Verkehr auf der Rotterdamer Straße aber eher gering.
Aus den vorgenannten Gründen wird die Herstellung dieses lichtsignalgeregelten Fußgängerüberweges (Anlage 2) mit einer Signalisierung als Bedarfsampel empfohlen. Die Schaltung dieser Bedarfsampel soll dem Verkehrsaufkommen der Rotterdamer Straße angepasst werden, um den Verkehr auf der Rotterdamer Straße insbesondere zu Veranstaltungszeiten nicht übermäßig anzuhalten.
Derzeit ist geplant, den lichtsignalisierten Fußgängerüberweg zu erstellen und danach die Brücke abzubrechen und die Flächen am Deich und im Nordpark wiederherzustellen.
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Straßenbaukosten ca. 37.500 EUR
Kosten LZA ca. 70.000 EUR
Abbruch ca. 417.000 EUR
Gesamtbaukosten ca. 528.500 EUR
Planungskosten (LP 1 bis LP 9) ca.: 70.700 EUR
Gesamtkosten ca. 600.000 EUR
Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenschätzung. Aufgrund der
Kostenqualität „Kostenschätzung“ können sich bis zur Kostenfeststellung
Abweichungen von bis zu 30 % ergeben.
Die Planungskosten der Leistungsphasen 1 und 2 von 10.600 EUR werden über das Konto 52420300 (Brückenunterhaltung)/Produkt 5454101 (Straßen) gedeckt.
Bis zur Erstellung des Ausführungs-und Finanzierungsbeschlusses werden weitere Planungskosten in Höhe von ca. 36.600 EUR im Jahr 2019 anfallen, die ebenfalls aus dem Konto 52420300 (Brückenunterhaltung)/Produkt 5454101 (Straßen) bereit gestellt werden.
Terminplan
Nach der Fassung des Bedarfsbeschlusses im Januar 2019 wird die Planung der Leistungsphasen 3 bzw. 4 gemäß HOAI einschließlich der Kostenberechnung durchgeführt. Nach Abschluss dieser Planung ist die Fassung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses im Sommer 2019 vorgesehen, so dass mit der baulichen Umsetzung der Maßnahmen vrsl. Anfang 2020 begonnen werden könnte. Vorlage 66/ 141/2018
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Anlagen:
Nr. Anlage
1 Lageplan der Brü cken
2 Lageplan Fußgängerquerung
Alternative:
keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 66/ 141/2018
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Abriss der Fußgängerbrücke zum Nordpark und Neubau einer signalisierten Fußgängerquerung
-Bedarfsbeschluss-
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungsver halten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Bezirksvertretung 5 27.11.2018 Kenntnis
ge nommen
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss
09.01.2019 Mehrheitlich
beschlossen