Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 55/2005

Änd. ZustO (Neufassung)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hugo-Viehoff-Straße 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 3. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt folgende Änderungen der Zuständigkeitsordnung: 1. § 5 Abs. 1 wird um folgende Nr. 10 ergänzt: „die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Veranstaltungshalle an der Theodorstraße in Düsseldorf-Rath stehen." 2. § 7 a) Der Klammerzusatz unter der Überschrift erhält folgende Fassung: "(Amt für Immobilienmanagement, Amt für Verkehrsmanagement, Stadt- entwässerungsbetrieb einschließlich der Abteilung Wasserbau)" b) Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: "Zuständigkeiten des Bauausschusses ergeben sich auch aus der Betriebssatzung für den Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf, für den der Bauausschuss Betriebsausschuss ist." 3. § 9 Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung: "Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales entscheidet über ..." 4. § 12 In Abs. 1 werden die Ziffern 12 und 13 gestrichen. 5. § 13 Der Klammerzusatz unter der Überschrift erhält folgende Fassung: "(Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung, Amt für Personalservice und zentrale Dienste, Amt für Statistik und Wahlen, Amt für Kommunikation, Bezirksverwaltungsstellen, Kämmerei, Stadtkasse, Steueramt, Rechtsamt, Amt für Einwohnerwesen, Zentrum für Personalentwicklung)" 6.

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 55/2005 Seite 1 von 6 Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Zuständigkeitsordnung (Neufassung der Vorlage-Nr. 01/43/2005) Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt folgende Änderungen der Zuständigkeitsordnung: 1. § 5 Abs. 1 wird um folgende Nr. 10 ergänzt: „die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Veranstaltungshalle an der Theodorstraße in Düsseldorf-Rath stehen." 2. § 7 a) Der Klammerzusatz unter der Überschrift erhält folgende Fassung: "(Amt für Immobilienmanagement, Amt für Verkehrsmanagement, Stadt- entwässerungsbetrieb einschließlich der Abteilung Wasserbau)" b) Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: "Zuständigkeiten des Bauausschusses ergeben sich auch aus der Betriebssatzung für den Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf, für den der Bauausschuss Betriebsausschuss ist." 3. § 9 Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung: "Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales entscheidet über ..." 4. § 12 In Abs. 1 werden die Ziffern 12 und 13 gestrichen. 5. § 13 Der Klammerzusatz unter der Überschrift erhält folgende Fassung: "(Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung, Amt für Personalservice und zentrale Dienste, Amt für Statistik und Wahlen, Amt für Kommunikation, Bezirksverwaltungsstellen, Kämmerei, Stadtkasse, Steueramt, Rechtsamt, Amt für Einwohnerwesen, Zentrum für Personalentwicklung)" 6. § 15 erhält folgende Fassung: "§ 15 Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration (1) Der Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 55/2005 Seite 2 von 6 Integration ist zuständig in allen Angelegenheiten von regionaler und europäischer Bedeutung sowie der Integration. (2) Der Ausschuss - koordiniert alle Maßnahmen der Integration, - berät den Haushalt für alle Maßnahmen der Integration und - entscheidet über die Verteilung der bereitgestellten städtischen Mittel zur Förderung der Integration. (3) Der Ausschuss erhält Mitwirkungsrechte bei den Aufgabenschwerpunkten SAufbau und Pflege eines Regional-Marketings, Sübergreifende Regionalplanungen, Sregional aufeinander abgestimmte Wirtschaftspolitik, SErarbeitung eines Generalverkehrsplanes für die Region, SErschließung von Förderprogrammen und -mitteln der Europäischen Union, SAufbau und Pflege institutioneller Beziehungen und Kontakte zu den unmittelbar benachbarten Kommunen und Kreisen sowie der weiteren Region, zu Gremien des Landes NRW und deren Behörden sowie zur Europäischen Union. 7. § 18 a) Der Klammerzusatz unter der Überschrift erhält folgende Fassung: "(Umweltamt, Amt für Verbraucherschutz)" b) Abs. 2 wird um folgende Ziffern 6 und 7 ergänzt: "6. Miet- und Pachtverträge von besonderer Bedeutung, 7. Streitigkeiten bei Stand- und Raumvermietungen." 8.. § 19 c) In Abs. 1 werden die Ziffern 2 bis 5 gestrichen. Die Ziffern 6 und 7 werden Ziffern 2 und 3. d) In Abs. 2 Ziffer 5 wird der Text "des Liegenschaftsamtes" geändert in "des Amtes für Immobilienmanagement". Sachdarstellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.11.2004 die Verwaltung beauftragt, für den neuen Ratsausschuss "Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration" eine Zuständigkeitsregelung zu entwerfen. Ziffer 1 der vorliegenden Änderung der Zuständigkeitsordnung enthält eine Ergänzung des § 5, um die Maßnahmen zum Bau der neuen Veranstaltungshalle in Rath zu bündeln. Ziffer 5 enthält eine neue Fassung des § 15, der die Zuständigkeit beschreibt. Die übrigen Ziffern berücksichtigen organisatorische Veränderungen und haben redaktionellen Charakter. Ö Vorlagen - Nr. 01/ 55/2005 Seite 3 von 6 In seiner Sitzung am 10.02.2005 hat der Rat beschlossen, die von der Änderung der Zuständigkeitsordnung betroffenen Fachausschüsse vor der Entscheidung durch den Rat zu beteiligen. Zur Erleichterung der Beratungen ist eine Synopse der entsprechenden Bestimmungen beigefügt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 17.03.2005 -/- 2 Haupt- und Finanzausschuss 07.03.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Büro Oberbürgermeister Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Anlage zu Ö Vorlagen - Nr. 01/ 55/2005 Seite 4 von 6 Änderung der Zuständigkeitsordnung bisherige Fassung neue Fassung § 5 Haupt- und Finanzausschuss (1) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet außer in den ihm durch die Gemeindeordnung und die Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten über ... 9. die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Multifunktionsarena im Bereich des Sportparks Rheinstadion stehen. ... § 5 Haupt- und Finanzausschuss (1) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet außer in den ihm durch die Gemeindeordnung und die Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten über ... 9. die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Multifunktionsarena im Bereich des Sportparks Rheinstadion stehen. 10. die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Veranstaltungshalle an der Theodorstraße in Düsseldorf-Rath stehen. ... § 7 Bauausschuss (Straßen- und Ingenieurbauamt, Kanal- und Wasserbauamt, Amt für Gebäudewirtschaft) (1) Die Zuständigkeiten des Bauausschusses bei Bauvorhaben, für die das Baudezernat Bauherr ist, richten sich nach §§ 2 bis 4. ... § 7 Bauausschuss (Amt für Immobilienmanagement, Amt für Verkehrsmanagement, Stadt- entwässerungsbetrieb einschließlich der Abteilung Wasserbau) (1) Die Zuständigkeiten des Bauausschusses bei Bauvorhaben, für die das Baudezernat Bauherr ist, richten sich nach §§ 2 bis 4. Zuständigkeiten des Bauausschusses ergeben sich auch aus der Betriebssatzung für den Stadtentwässerungsbetrieb der Lan- deshauptstadt Düsseldorf, für den der Bauausschuss Betriebsausschuss ist. ... § 9 Ausschuss für Gesundheit und Soziales Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales entscheidet außer in den ihm durch die Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Landeshauptstadt Düsseldorf übertragenen Angelegenheiten über ... § 9 Ausschuss für Gesundheit und Soziales Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales entscheidet über ... § 12 Ordnungs- und Verkehrsausschuss (1) Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss entscheidet über ... 11. Veranstaltungen auf dem Burgplatz, 12. die Miet- und Pachtverträge von besonderer Bedeutung, 13. die Streitigkeiten bei Stand- und Raumvermietungen. ... § 12 Ordnungs- und Verkehrsausschuss (1) Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss entscheidet über ... 11. Veranstaltungen auf dem Burgplatz. (siehe § 18 Abs. 2 Ziffern 6 und 7 neu) ... Anlage zu Ö Vorlagen - Nr. 01/ 55/2005 bisherige Fassung neue Fassung Seite 5 von 6 § 13 Personal- und Organisationsausschuss (Amt für zentrale Dienste, Amt für Organisations- und Personalentwicklung, Amt für Statistik und Wahlen, Presseamt, Bezirksverwaltungsstellen, Amt für Informationswirtschaft, Kämmerei, Stadtkasse, Steueramt, Rechtsamt, Amt für Einwohnerwesen, Zentrum für Personalentwicklung) ... § 13 Personal- und Organisationsausschuss (Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung, Amt für Personalservice und zentrale Dienste, Amt für Statistik und Wahlen, Amt für Kommunikation, Bezirksverwaltungsstellen, Kämmerei, Stadtkasse, Steueramt, Rechtsamt, Amt für Einwohnerwesen, Zentrum für Personalentwicklung) ... § 15 Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit (1) Der Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit erhält die Entscheidungskompetenzen, die im Zusammenhang mit dem Projekt Euroga 2002 plus stehen. Soweit andere Fachausschüsse mit der Umsetzung dieses Projektes befasst sind, erhalten diese Mitwirkungsrechte. Darüber hinaus erhält der Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit, vorbehaltlich der Zuständigkeiten des Rates und der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters, Mitwirkungsrechte bei folgenden Aufgabenschwerpunkten: SAufbau und Pflege eines Regional-Marketings, Sübergreifende Regionalplanungen, Sregional aufeinander abgestimmte Wirtschaftspolitik, SErarbeitung eines Generalverkehrsplanes für die Region, SErschließung von Förderprogrammen und -mitteln der Europäischen Union, SAufbau und Pflege institutioneller Beziehungen und Kontakte zu den unmittelbar benachbarten Kommunen und Kreisen sowie der weiteren Region, zu Gremien des Landes NRW und deren Behörden sowie zur Europäischen Union. § 15 Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration (1) Der Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit sowie Integration ist zuständig in allen Angelegenheiten von regionaler und europäischer Bedeutung sowie der Integration. (2) Der Ausschuss Skoordiniert alle Maßnahmen der Integration Sberät den Haushalt für alle Maßnahmen der Integration und Sentscheidet über die Verteilung der bereitgestellten städtischen Mittel zur Förderung der Integration. (3) Der Ausschuss erhält Mitwirkungsrechte bei den Aufgabenschwerpunkten SAufbau und Pflege eines Regional-Marketings, Sübergreifende Regionalplanungen, Sregional aufeinander abgestimmte Wirtschaftspolitik, SErarbeitung eines Generalverkehrsplanes für die Region, SErschließung von Förderprogrammen und -mitteln der Europäischen Union, SAufbau und Pflege institutioneller Beziehungen und Kontakte zu den unmittelbar benachbarten Kommunen und Kreisen sowie der weiteren Region, zu Gremien des Landes NRW und deren Behörden sowie zur Europäischen Union, Anlage zu Ö Vorlagen - Nr. 01/ 55/2005 bisherige Fassung neue Fassung Seite 6 von 6 (2) Fällt eine Angelegenheit mit regionaler oder europäischer Bedeutung in die Zuständigkeit andere Ausschüsse, ist der Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit vorher mit der Thematik zu befassen. Seine Auffassung hat der Fachausschuss bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen. § 18 Ausschuss für Umweltschutz (Umweltamt, Chemisches und Lebensmitteluntersuchungsamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) ... (2) Der Ausschuss für Umweltschutz entscheidet über ... 5. das Aufstellen von Programmen zur Öffentlichkeitsarbeit in Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu fördern. (vgl.§12) ... § 18 Ausschuss für Umweltschutz (Umweltamt, Amt für Verbraucherschutz) ... (2) Der Ausschuss für Umweltschutz entscheidet über ... 5. das Aufstellen von Programmen zur Öffentlichkeitsarbeit in Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu fördern, 6. Miet- und Pachtverträge von besonderer Bedeutung, 7. Streitigkeiten bei Stand- und Raumvermietungen. ... § 19 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften (1) Der Ausschuss für Wirtschaftförderung, Tourismus und Liegenschaften entscheidet über die Grundsätze 1. der Wirtschaftsförderung, 2. der Arbeitsmarktpolitik, 3. der Stadtwerbung, 4. der Förderung des Fremdenverkehrs, 5. des Kongresswesens, 6. der Förderung des heimischen Brauchtums, 7. von städtischen Veranstaltungen (Präsentation, Stadtfeste u.a.). (2) Der Ausschuss für Wirtschaftförderung, Tourismus und Liegenschaften entscheidet über ... 5. den Abschluss von Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen bei einer Vertragsdauer von länger als fünf Jahren und einer Jahresleistung von mehr als 50.000 Eur, wenn die Objekte der Verwaltung des Liegenschaftsamtes unterstehen, 6. .... § 19 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften (1) Der Ausschuss für Wirtschaftförderung, Tourismus und Liegenschaften entscheidet über die Grundsätze 1. der Wirtschaftsförderung, (entfallen) 2.der Förderung des heimischen Brauchtums, 3.von städtischen Veranstaltungen (Präsentation, Stadtfeste u.a.). (2) Der Ausschuss für Wirtschaftförderung, Tourismus und Liegenschaften entscheidet über ... 5. den Abschluss von Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen bei einer Vertragsdauer von länger als fünf Jahren und einer Jahresleistung von mehr als 50.000 Eur, wenn die Objekte der Verwaltung des Amtes für Immobilienmanagement unterstehen, 6. .... 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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 55/2005