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Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung der Entgeltordnung für Sonderleistungen zur Entsorgung von Abfällen aus
privaten Haushaltungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die Entgeltordnung für Sonderleistungen zur Entsorgung von Abfällen
aus privaten Haushaltungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sachdarstellung:
Bisher sind für die Annahme von gemischten Bauabfällen (EAV-Nr. 170904) an der
Annahmestelle der Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH) die folgenden pauschalen Entgelte
zu entrichten:
PKW (ca. 300 l ) 10,- EUR
Kombi (ca. 500 l) 15,- EUR
Kleintransporter 30,- EUR
Anhänger (pauschal) 80,- EUR
Insbesondere bei Anlieferungen mit kleinen Anhängern kam es häufiger zu Unstim-
migkeiten über das zu entrichtende Entgelt. Zukünftig sollen sich bei Kleintrans-portern
und Anhängern die Entgelte daher nach dem Volumen der angelieferten Abfälle richten.
Die Pauschalen für PKW und Kombi bleiben unverändert best ehen. Für größere
Anlieferungen werden folgende Entgelte festgesetzt:
Anlieferungen bis ca. 1000 l 30,- EUR
Anlieferungen bis ca. 2000 l 60,- EUR
Die Höhe der Entgelte ändert sich damit nicht. Es fallen lediglich zwei Pauschal-varianten
weg. Wie bereits in der Beschlussvorlage Nr. 70/77/2002 dargestellt sind die erwarteten
Einnahmen aus den Entgelten von ca. 600.000 EUR im Jahr (Recyclinghof Flingern und
Annahmestelle an der ZDH) nicht kostendeckend. Dem stehen Entsorgungskosten von ca.
1,5 Mio. EUR für den angelieferten Baumisch-abfall, Restmüll und Sperrmüll gegenüber.
Die Differenz von rund 900.000 EUR wird wie bisher über die Abfallgebühren finanziert.
Außerdem werden die Entgelte bei Anlieferungen zur Müllverbrennungsanlage (MVA) den
dort gültigen Preisen für 2005 angepasst. Statt 19,00 € bzw. 28,40 € / 100 kg beträgt das
Entgelt ab 2005 20,20 € bzw. 30,10 € / 100 kg.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumErgebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 04.04.2005 -/-
2
Haupt- und Finanzausschuss 18.04.2005 -/-
2
Rat 28.04.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt geänderte Entgeltordnung
Alternative:
Keine
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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Ö Vorlagen - Nr. 70 / 20 / 2005
Anlage 1
Entgeltordnung für Sonderleistungen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten
Haushaltungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
(zuletzt geändert am ...2005, Ddf. Amtsblatt Nr. vom ... 2005, in Kraft treten am ...2005)
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am .04.2005 aufgrund des § 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) folgende
Entgelte beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen werden von der Stadt
Düsseldorf Abfallgebühren nach der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben.
Darüber hinaus bietet die AWISTA GmbH im Auftrag der Stadt Entsorgungs-leistungen
für Haushaltungen an, für die die in den § 2 - 5 aufgeführten Entgelte an die AWISTA
GmbH zu entrichten sind. Die Abfälle sind nach den Vorgaben der Verordnung über das
Europäische Abfallartenverzeichnis (EAV) klassifiziert.
§ 2 Pauschalen
Für die Annahme von Restmüll (EAV-Nr. 200301) und Sperrmüll (EAV-Nr. 200307) auf
dem Recyclinghof Flingern sowie von gemischten Bauabfällen (EAV-Nr. 170904) auf
dem Recyclinghof Flingern und an der Annahmestelle der Zentraldeponie Hubbelrath
sind folgende Entgelte zu entrichten:
Recyclinghof Flingern: PKW (ca. 300 l) 10,- €
Kombi (ca. 500 l) 15,- €
Zentraldeponie Hubbelrath:PKW (ca. 300 l ) 10,- €
Kombi (ca. 500 l) 15,- €
Anlieferungen bis ca. 1000 l 30,- €
Anlieferungen bis ca. 2000 l 60,- €
§ 3 Entgelte bei Anlieferungen zur Müllverbrennungsanlage
Brennbare Abfälle, die die Mengen für die o.g. Pauschalen überschreiten, können direkt
an der Müllverbrennungsanlage Flinger Broich angeliefert werden. Die Entgelte bemessen
sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung der MVA und betragen für:
Restmüll (EAV-Nr. 200301) 20,20 € / 100 kg
zzgl. Mwst.*
)
Sperrmüll (EAV-Nr. 200307) 30,10 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
Ö Vorlagen - Nr. 70 / 20 / 2005
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brennbare Baumischabfälle (EAV-Nr. 170904) 20,20 € / 100 kg
zzgl. Mwst.*
)
Kunststoffe (EAV-Nrn. 170203 / 200139) 30,10 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
Holz (EAV-Nrn.170201 / 200138) 20,20 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
Papier / Pappe (EAV-Nr. 200101 20,20 € / 100 kg zzgl. Mwst. *
)
Textilien, Teppiche (EAV-Nrn. 200110 / 200111)30,10 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
*
)
Stand: 2005
Das verwiegbare Mindestgewicht beträgt 100 kg. Die vorgenannten Entgelte für 100 kg
entsprechen damit dem zu entrichtenden Mindestentgelt. Darüber hinaus wird auf 20 kg
genau verwogen und abgerechnet.
§ 4 Entgelte bei Anlieferungen zur Zentraldeponie Hubbelrath
Nicht brennbare Abfälle, die die Mengen für die o.g. Pauschalen überschreiten, können
direkt an der Zentraldeponie Hubbelrath angeliefert werden. Brennbare Abfälle oberhalb
der Pauschalen werden nicht angenommen. Die Entgelte bemessen sich nach der jeweils
gültigen Entgeltordnung der ZDH und betragen für:
Mineralfaserabfälle (EAV-Nr. 170604) 10,50 € / 100 kg
zzgl. Mwst.*
)
Asbestzementabfälle (EAV-Nr. 170605): 10,50 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
Gipsabfälle (EAV-Nr. 170802) 5 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
Fliesen, Ziegel, Keramik (EAV-Nr.170103) 5 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
unbrennbare Baumischabfälle (EAV-Nr. 170904)4 € / 100 kg zzgl. Mwst.*
)
*
)
Stand: 2005
Das verwiegbare Mindestgewicht beträgt 100 kg. Die vorgenannten Entgelte für 100 kg
entsprechen damit dem zu entrichtenden Mindestentgelt. Darüber hinaus wird auf 20 kg
genau verwogen abgerechnet.
§ 5 Zahlungspflicht und Fälligkeit
Zahlungspflichtig ist der Anlieferer. Das Entgelt ist im Zeitpunkt der Anlieferung fällig und
vor Inanspruchnahme von Entsorgungsleistungen bar zu entrichten.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.05.2005 in Kraft