Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 13/2004

AR Stadtwerke Beteilig/Bäderges.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schimmelpfennigstraße 23 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 13/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Düsseldorfer Stadtwerke Gesellschaft für Beteiligungen mbH / Bädergesellschaft Düsseldorf mbH - Ersatzwahl - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beauftragt gem. § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 113 Gemeindeordnung NW den städtisc hen Kapitalvertreter, in der Gesellschafterversammlung der "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH für den Rest der laufenden Amtszeit in den Aufsichtsrat der "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH zu wählen. Die o. g. Person ist aufgrund der vertraglichen Bestimmungen - Personenidentität - von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH zu wählen. Sachdarstellung: Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH besteht zwischen den Aufsichtsräten der "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH und der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH Personenidentität. Ratsherr Peter Schwabe hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.03.2002 und eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der „Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH ein Mandat in den Aufsichtsräten der „Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH und der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH wahrgenommen. Herr Schwabe ist mit Wirkung vom 19.11.2003 aus dem Rat der Stadt Düsseldorf ausgeschieden. § 7 Abs. 5 der Satzung der „Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH besagt, wenn für die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats seine Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Düsseldorf bestimmend war, so endet sein Amt zwei Monate nach dem Verlust dieser Zugehörigkeit. Aus diesem Grund ist eine Ersatzwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung der „Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH aus 20 Mitgliedern. Davon werden 10 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt. 10 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den nach dem Mitbestimmungsgesetz wahlberechtigten Arbeitnehmern der Stadtwerke Düsseldorf AG gewählt. Auf die Stadt Düsseldorf entfallen jeweils 10 Aufsichtsratsmandate, die bisher von RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 13/2004 Seite 2 von 2 folgenden städtischen Vertretern wahrgenommen wurden: Oberbürgermeister Joachim Erwin Ratsherr Herbert Braun Ratsherr Hans-Otto Christiansen Ratsherr Bernd Mülhaupt Ratsherr Peter Schwabe Ratsherr Dirk Elbers Ratsherr Burkhard Albes Ratsfrau Regine Thum Herr Dr. Eberhard Freiherr von Perfall Herr Dr. Bruno Germscheid Bei der Entsendung der städtischen Vertreter/innen wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze in Bezug auf die paritätische Repräsentanz beachtet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss 26.01.2004 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerer Rattenhuber RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 13/2004