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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 13/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Aufsichtsrat der Düsseldorfer Stadtwerke Gesellschaft für Beteiligungen mbH /
Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
- Ersatzwahl -
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beauftragt gem. § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 113
Gemeindeordnung NW den städtisc hen Kapitalvertreter, in der
Gesellschafterversammlung der "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen
mbH
für den Rest der laufenden Amtszeit in den Aufsichtsrat der "Düsseldorfer Stadtwerke"
Gesellschaft für Beteiligungen mbH zu wählen.
Die o. g. Person ist aufgrund der vertraglichen Bestimmungen - Personenidentität - von
der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
zu wählen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
besteht zwischen den Aufsichtsräten der "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für
Beteiligungen mbH und der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH Personenidentität.
Ratsherr Peter Schwabe hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.03.2002 und
eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der „Düsseldorfer Stadtwerke"
Gesellschaft für Beteiligungen mbH ein Mandat in den Aufsichtsräten der „Düsseldorfer
Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH und der Bädergesellschaft Düsseldorf
mbH wahrgenommen. Herr Schwabe ist mit Wirkung vom 19.11.2003 aus dem Rat der
Stadt Düsseldorf ausgeschieden. § 7 Abs. 5 der Satzung der „Düsseldorfer Stadtwerke"
Gesellschaft für Beteiligungen mbH besagt, wenn für die Wahl eines Mitglieds des
Aufsichtsrats seine Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Düsseldorf bestimmend war, so
endet sein Amt zwei Monate nach dem Verlust dieser Zugehörigkeit. Aus diesem Grund
ist eine Ersatzwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung der „Düsseldorfer Stadtwerke"
Gesellschaft für Beteiligungen mbH aus 20 Mitgliedern. Davon werden 10 Mitglieder von
der Gesellschafterversammlung gewählt. 10 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den
nach dem Mitbestimmungsgesetz wahlberechtigten Arbeitnehmern der Stadtwerke
Düsseldorf AG gewählt.
Auf die Stadt Düsseldorf entfallen jeweils 10 Aufsichtsratsmandate, die bisher von
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folgenden städtischen Vertretern wahrgenommen wurden:
Oberbürgermeister Joachim Erwin
Ratsherr Herbert Braun
Ratsherr Hans-Otto Christiansen
Ratsherr Bernd Mülhaupt
Ratsherr Peter Schwabe
Ratsherr Dirk Elbers
Ratsherr Burkhard Albes
Ratsfrau Regine Thum
Herr Dr. Eberhard Freiherr von Perfall
Herr Dr. Bruno Germscheid
Bei der Entsendung der städtischen Vertreter/innen wurde das Gesetz zur Gleichstellung
von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer
Gesetze in Bezug auf die paritätische Repräsentanz beachtet.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Haupt- und Finanzausschuss 26.01.2004 -/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerer Rattenhuber
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