Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 15/2004

Konsortialausschuss Stadtwerke

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schimmelpfennigstraße 23 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 15/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Konsortialausschuss Stadtwerke Düsseldorf AG / EnBW - Ersatzwahl - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beauftragt gem. § 63 in Verbindung mit § 113 Gemeindeordnung NW den städtischen Kapitalvertreter, in der Gesellschafterversammlung der "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Düsseldorf AG für den Konsortialausschuss zu benennen. Sachdarstellung: Die "Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH und die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) bilden nach § 1 des Konsortialvertrages einen Konsortialausschuss, der aus vier Mitgliedern besteht. Beide Seiten haben jeweils das Benennungsrecht für zwei Mitglieder. Mitglieder des Ausschusses der Holding sind der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf -sofern er gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft ist- und eine weitere von der Holding zu benennende Person. Mitglieder des Ausschusses können nur solche Personen sein, die gleichzeitig auch Mitglieder des Aufsichtsrates der SWD AG sind. Das Amt eines Mitgliedes endet durch Abberufung durch den Benennungsberechtigten, Ende des Aufsichtsratsmandates bei der SWD AG sowie für die Person, die in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf Ausschussmitglied ist, mit dem Ende dieses Mandates. Der Ausschuss ist berechtigt und verpflichtet, jede Geschäftsführungsmaßnahme des Vorstandes der SWD AG, die durch Satzung, Beschluss des Aufsichtsrates oder in sonstiger Weise dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt wird, zu diskutieren und über den Abstimmungsvorschlag für die Aufsichtsratssitzung der SWD AG Beschluss zu fassen. Ratsherr Peter Schwabe hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002 und RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 15/2004 Seite 2 von 3 eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der „Düsseldorfer Stadtwerke" Gesellschaft für Beteiligungen mbH als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Düsseldorf AG ein Mandat im Konsortialausschuss Stadtwerke Düsseldorf AG / EnBW wahrgenommen. Herr Schwabe ist mit Wirkung vom 19.11.2003 aus dem Rat der Stadt Düsseldorf ausgeschieden. § 8 Abs. 4 der Satzung der Stadtwerke Düsseldorf AG besagt, wenn für die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats seine Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Düsseldorf bestimmend war, so endet sein Amt zwei Monate nach dem Verlust dieser Zugehörigkeit. Mit dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG endet auch das Mandat im Konsortialausschuss. Aus diesem Grund ist eine Ersatzwahl erforderlich. Bei der Entsendung der städtischen Vertreter/innen wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze in Bezug auf die paritätische Repräsentanz beachtet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss 26.01.2004 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerer Rattenhuber RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 15/2004 Seite 3 von 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 15/2004