Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 20/2004

B-Plan Nr. 5377/30 - Feldmühle - Aufstellung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 12 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5377/30 "Feldmühle" angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung, für ein Gebiet zwischen Luegallee, Joachimstraße/ Mönchenwerther Straße, verlängerter Sigmaringenstraße, der Grünfläche nördlich des Feldmühleplatzes und der Burggrafenstraße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5377/30 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5377/30 - Feldmühle - Aufstellung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5377/30 "Feldmühle" angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung, für ein Gebiet zwischen Luegallee, Joachimstraße/ Mönchenwerther Straße, verlängerter Sigmaringenstraße, der Grünfläche nördlich des Feldmühleplatzes und der Burggrafenstraße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5377/30 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Vorrangige Planungsziele für den Bebauungsplan: - Sicherung des Büro- und Verwaltungsstandortes am Feldmühleplatz und an der Mönchenwerther Straße (Ausweisung eines Kerngebietes) - Erhalt und Entwicklung der Wohnnutzung an der Luegallee - Sicherung der übrigen Wohnnutzung im Plangebiet Sachdarstellung: Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch den Verwaltungs- und Bürostandort direkt am Feldmühleplatz einerseits und die Wohnbebauung entlang der Luegallee mit Geschäfts- und Praxisanteil in den unteren Geschossen. Im Jahr 1951 entstand nördlich der Luegallee die Hauptverwaltung des Papierherstellers Feldmühle als Bürostandort in dem ansonsten durch Wohnquartiere der Vor- und Nachkriegszeit geprägten Umfeld. Heute befindet sich hier, neben dem Seestern und dem RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2004 Seite 2 von 3 Prinzenpark, einer der wichtigen Verwaltungs- und Bürostandorte im linksrheinischen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach Weggang des Papierherstellers Feldmühle und zuletzt des schwedischen Unternehmens Stora Enso besteht nun die Chance das Profil des Standortes zu stärken und städtebaulich neu zu definieren. Durchführungs- und Bebauungspläne der 60er Jahre bildeten bislang die planungsrechtliche Grundlage für das Gebiet. Sie weisen hier Nutzungen als Geschäftsgebiet (entlang der Luegallee) bzw. als Sondergeschäftsgebiet (Feldmühle, Mönchenwerther Straße) entsprechend der alten Baupolizeiverordnung aus und setzen in der Regel Baufluchten fest. Bauvorhaben müssen daher im weiteren nach § 34 BauGB beurteilt werden und sich entsprechend in die nähere Umgebung einfügen. Die Flächennutzungsplanung als übergeordnete Planungsebene stellt die Teilbereiche des Plangebietes am Feldmühleplatz und an der Mönchenwerther Straße als Kerngebiet dar. Die Bebauung entlang der Luegallee ist als besonderes Wohngebiet, die an der Joachimstraße als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Bebauungsplanverfahren "Feldmühle" soll diese stadtentwicklerische Zielsetzung in konkretes Baurecht umsetzen. Die bestehende Büro- und Verwaltungsnutzung am Feldmühleplatz und im südlichen Bereich der Mönchenwerther Straße soll hierzu im Sinne der BauNVO festgesetzt werden. Des weiteren ist beabsichtigt, die Wohnnutzung im süd-, südwestlichen Teilbereich des Plangebietes im Bestand zu sichern um somit dem stetigen Trend der Umnutzung von Wohn- in Gewerbeflächen entgegenzuwirken. Die Wohnbebauung an der Luegallee soll aufgrund der ausgeübten und zu sichernden Wohnnutzung sowie des vorhandenen Geschäfts- und Praxenanteils als besonderes Wohngebiet ausgewiesen werden. Hierdurch kann die notwendige Mischung von Wohnungen und Geschäften / Praxen erhalten und gleichzeitig dem Wohnen bei entsprechender Nachfrage Entwicklungsräume eröffnet werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 -/- 2 Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2004 Seite 3 von 3

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 20/2004