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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5377/30
- Feldmühle -
Aufstellung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Nr. 5377/30
"Feldmühle" angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung,
für ein Gebiet zwischen Luegallee, Joachimstraße/ Mönchenwerther
Straße, verlängerter Sigmaringenstraße, der Grünfläche nördlich des
Feldmühleplatzes und der Burggrafenstraße
- maßgebend ist der im Plan Nr. 5377/30 dargestellte
Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl.
I S. 1950) aufzustellen.
Vorrangige Planungsziele für den Bebauungsplan:
- Sicherung des Büro- und Verwaltungsstandortes am Feldmühleplatz
und an der Mönchenwerther Straße (Ausweisung eines
Kerngebietes)
- Erhalt und Entwicklung der Wohnnutzung an der Luegallee
- Sicherung der übrigen Wohnnutzung im Plangebiet
Sachdarstellung:
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch den Verwaltungs- und Bürostandort direkt am
Feldmühleplatz einerseits und die Wohnbebauung entlang der Luegallee mit Geschäfts-
und Praxisanteil in den unteren Geschossen.
Im Jahr 1951 entstand nördlich der Luegallee die Hauptverwaltung des Papierherstellers
Feldmühle als Bürostandort in dem ansonsten durch Wohnquartiere der Vor- und
Nachkriegszeit geprägten Umfeld. Heute befindet sich hier, neben dem Seestern und dem
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Prinzenpark, einer der wichtigen Verwaltungs- und Bürostandorte im linksrheinischen Teil
der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach Weggang des Papierherstellers Feldmühle und
zuletzt des schwedischen Unternehmens Stora Enso besteht nun die Chance das Profil
des Standortes zu stärken und städtebaulich neu zu definieren.
Durchführungs- und Bebauungspläne der 60er Jahre bildeten bislang die
planungsrechtliche Grundlage für das Gebiet. Sie weisen hier Nutzungen als
Geschäftsgebiet (entlang der Luegallee) bzw. als Sondergeschäftsgebiet (Feldmühle,
Mönchenwerther Straße) entsprechend der alten Baupolizeiverordnung aus und setzen in
der Regel Baufluchten fest. Bauvorhaben müssen daher im weiteren nach § 34 BauGB
beurteilt werden und sich entsprechend in die nähere Umgebung einfügen.
Die Flächennutzungsplanung als übergeordnete Planungsebene stellt die Teilbereiche
des Plangebietes am Feldmühleplatz und an der Mönchenwerther Straße als Kerngebiet
dar. Die Bebauung entlang der Luegallee ist als besonderes Wohngebiet, die an der
Joachimstraße als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das Bebauungsplanverfahren "Feldmühle" soll diese stadtentwicklerische Zielsetzung in
konkretes Baurecht umsetzen. Die bestehende Büro- und Verwaltungsnutzung am
Feldmühleplatz und im südlichen Bereich der Mönchenwerther Straße soll hierzu im Sinne
der BauNVO festgesetzt werden.
Des weiteren ist beabsichtigt, die Wohnnutzung im süd-, südwestlichen Teilbereich des
Plangebietes im Bestand zu sichern um somit dem stetigen Trend der Umnutzung von
Wohn- in Gewerbeflächen entgegenzuwirken.
Die Wohnbebauung an der Luegallee soll aufgrund der ausgeübten und zu sichernden
Wohnnutzung sowie des vorhandenen Geschäfts- und Praxenanteils als besonderes
Wohngebiet ausgewiesen werden. Hierdurch kann die notwendige Mischung von
Wohnungen und Geschäften / Praxen erhalten und gleichzeitig dem Wohnen bei
entsprechender Nachfrage Entwicklungsräume eröffnet werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 -/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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