Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/136/2025

Plan Nr. 01/031 - Schwannstraße 12 - Aufstellung eines Bebauungsplanes, Durchführung eines Workshopverfahrens

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 29. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Golzheim in direkter Lage östlich des Kennedydamms und wird nach Norden von der Schwannstraße und nach Süden von der Bezirkssportanlage begrenzt.

Heute ist das rund 8.000 qm große Areal mit dem 9-geschossigen Bestandsgebäude Schwannstraße 12 bebaut. Das ehemalige Bürogebäude unterliegt bis 2032 einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Im Anschluss an diese Nutzung beabsichtigt die Eigentümerin das Grundstück einer neuen zukunftsfähigen Entwicklung zuzuführen. Um die Zeit bis dahin effektiv zu nutzen wird ein mehrstufiges Workshopverfahren initiiert, um eine planungsrechtliche Neufassung zu ermöglichen und die Dauerhaftigkeit der Wertigkeit der Immobilie zu sichern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/136/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 01/031 - Schwannstraße 12 - Aufstellung eines Bebauungsplanes, Durchführung eines Workshopverfahrens Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.11.2025 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 26.11.2025 Vorlage Nr. APS/136/2025 Plan Nr. 01/031 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schwannstraße 12" Durchführung eines Workshopverfahrens Seite 3 Vorlage Nr. APS/136/2025 Gebiet zwischen Schwannstraße (nördlich) und Kennedydamm (westlich) Aufstellung eines Bebauungsplanes Durchführung eines Workshopverfahrens Beschlussentwurf: BV 1 I. Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Plan Nr. 01/031 - Schwannstraße 12 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. II. Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Durchführung eines Workshopverfahrens Nr. 01/031 - Schwannstraße 12 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet Schwannstraße (nördlich) und Kennedydamm (westlich) - maßgebend ist der im Plan Nr. 01/031 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Festsetzungen, für eine Weiterentwicklung von gemischten Nutzungen Seite 4 und eine Erhöhung der baulichen Ausnutzung im Sinne einer weiteren städtebaulichen Akzentuierung am Kennedydamm innerhalb des festgesetzten Gebietes II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Durchführung des in der Sachdarstellung beschriebenen Workshopverfahrens und beauftragt die Verwaltung, das beschriebene Verfahren zu unterstützen und zu begleiten. Seite 5 Sachdarstellung: Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Golzheim in direkter Lage östlich des Kennedydamms und wird nach Norden von der Schwannstraße und nach Süden von der Bezirkssportanlage begrenzt. Heute ist das rund 8.000 qm große Areal mit dem 9-geschossigen Bestandsgebäude Schwannstraße 12 bebaut. Das ehemalige Bürogebäude unterliegt bis 2032 einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Im Anschluss an diese Nutzung beabsichtigt die Eigentümerin das Grundstück einer neuen zukunftsfähigen Entwicklung zuzuführen. Um die Zeit bis dahin effektiv zu nutzen wird ein mehrstufiges Workshopverfahren initiiert, um eine planungsrechtliche Neufassung zu ermöglichen und die Dauerhaftigkeit der Wertigkeit der Immobilie zu sichern. Das geltende Planungsrecht setzt dort ein Sondergebiet (Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude) fest, sodass bereits heute absehbar ist, dass neues Planungsrecht erforderlich sein wird. Als erster offizieller Schritt soll daher mit einem Aufstellungsbeschluss die gewünschte Anstoßwirkung in der Öffentlichkeit erzielt werden. Zur Sicherung der städtebaulichen Gestalt ist im Vorlauf eines Bauleitplanverfahrens ein qualitätssicherndes Verfahren in Form eines mehrstufigen kooperativen Workshopverfahrens vorgesehen, in welches von Anfang an neben der Po litik auch die Öffentlichkeit eingebunden werden soll. Ziel ist dabei die Entwicklung einer schlüssigen städtebaulichen Figur, die funktionale und gestalterische Anforderungen erfüllt und sich zugleich in den bestehenden stadträumlichen Kontext einfügt. Im Fokus des Verfahrens steht die Verprobung unterschiedlicher Baumassen, Geschossigkeiten und Höhenentwicklungen, um das städtebauliche Potential des Areals umfassend auszuloten und eine belastbare Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu schaffen. Bei erster Vorstellung und Beratung im Baukulturbeirat der Stadt Düsseldorf im Januar 2025 wurde ein schrittweises Vorgehen und ein mehrstufiges qualitätssicherndes Verfahren vom Beirat begrüßt und die weitere Begleitung des Prozesses zugesagt. Der Baukulturbeirat sprach sich für eine Gebäudehöhe aus, die sich in ihrer Maßstäblichkeit unterhalb der angrenzenden geplanten Bauvorhaben und Hochpunkte entlang des Kennedydamms einordnet. Seite 6 Darüber hinaus soll ein tragfähiges Nutzungsprogramm definiert werden, das sowohl städtebauliche als auch wirtschaftliche Anforderungen in Einklang bringt. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzung des Grundstückes, welche das umliegende Quartier bereichert. Vorstellbar sind dabei unterschiedliche Wohnformen, Hotel und gewerbliches Wohnen, neue Arbeitswelten, Büro und ergänzende Nutzungen. Dabei ist ein Augenmerk auf den Social Return, den das Projekt für sich und die Umgebung mitbringt zu legen sowie zu prüfen, inwiefern auch eine Förderfähigkeit der Wohnformen mit der städtebaulichen Kubatur in Einklang gebracht werden kann. Mithilfe des Verfahrens sollen primär die funktionalen städtebaulich- freiraumplanerischen und stadtgestalterischen Rahmenbedingungen geklärt werden. Die Ergebnisse bilden die Basis für einen später nachfolgenden hochbaulichen Realisierungswettbewerb sowie ein Bebauungsplanverfahren. Das international renommierte dänische Architekturbüro CF Moller aus Aarhus soll das mehrstufige Workshopverfahren mit deiner Fachexpertise begleiten und zukunftsfähige Konzepte für das Areal entwickeln. Über eine Analyse des Umfeldes und Befragungen zu den Bedarfen und Wünschen aus der Bürgerschaft sollen mehrere Konzepte entstehen, welche im Rahmen eines mehrstufigen Workshopverfahrens diskutiert und weiterentwickelt werden: Zu Prozessbeginn ist ein gemeinsamer Auftakt mit Öffentlichkeit und Fachgremium geplant in dem Rahmenbedingungen und erste Ideen gemeinschaftlich erörtert und angestoßen werden können. Die Erkenntnisse aus der Umfeldanalyse und der Veranstaltung wird CF Moller in verschiedene Konzeptvarianten überführen und in einer Zwischenberatung mit dem Fachgremium reflektieren. Anschließend folgt die Vorstellung der Entwürfe zunächst im Rahmen einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung und im Anschluss eine Gremiensitzung, in der konkrete Überarbeitungshinweise formuliert werden. Den Abschluss des Workshopverfahrens bildet eine Jurysitzung, in welcher die Entscheidung für einen Entwurf von einem Empfehlungsgremium bestehend aus ExpertInnen, VertreterInnen der politischen Fraktionen sowie Fachämtern getroffen wird. Der gesamte Prozess soll durch BürgervertreterInnen und eine parallellaufende Online-Beteiligung für die Öffentlichkeit begleitet werden. (siehe Anlage 1) Im Anschluss soll das Workshopergebnis mit einem Beschluss zur 3(1)-Beteiligung der Öffentlichkeit in ein Bauleitplanverfahren übergeführt werden. Seite 7 Anlagen: 1. Plan 2. Verfahrensschema 3. Aufgabenstellung
2. Verfahrensschema als Text anzeigen
Seite 2 WORKSHOPVERFAHREN CA. 8 WOCHEN STAKEHOLDERGESPRÄCHE AB DEZEMBER 2025 KONSULTATION Variantendiskussion Nutzungs- & Bebauungsvarianten (Städtebau) Q2/2026 BETEILIGUNG NACH § 3.1 BAUGB BESCHLUSSFASSUNG AB OKTOBER 2026 Verfahrensvorschlag Workshop CA. 8 WOCHEN Präsenz Präsenz­ veranstaltung ABSCHLUSS Vorzugsvariante Q3/2026 ZWISCHEN PRÄSENTATION Q2/2026 Vertiefung Bebauungsvarianten (Städtebau) Variantendiskussion Auswahl Vorzugsvariante (Städtebau) CA. 12 WOCHEN Präsenz­ veranstaltung Präsenz AUFTAKT 1 Planungsteam Information Konzeptansätze (Analyse) Q1/2026 Information Öffentlichkeit 1-tägige Präsenz veranstaltung Sitzung Beratungs- gremium Ö Abschluss Beratungs- gremium 1. 2. 3. Beratungsgremium + Vertretung Öffent lichkeit Präsenz­ veranstaltung Präsenz Ö Öffentlichkeit Vorabend Beratungsgremium + Vertretung Öffent lichkeit ONLINE BETEILIGUNG Beratungsgremium + Vertretung Öffent lichkeit + Vetretung Öffentlichkeit
3. Aufgabenstellung als Text anzeigen
1 Projekt 1585 Düsseldorf Schwannstraße: Städtebaulicher Dialog Gegenstand Aufgabenstellung und Verfahrensteil Stand 28.10.2025 Verfasser büro luchterhandt & partner Arbeitsstand final 1585 DÜSSELDORF SCHWANNSTRASSE: STÄDTEBAULICHER DIALOG Inhaltsverzeichnis 1 STÄDTEBAU IM DIALOG - STÄDTEBAULICHE PERSPEKTIVEN FÜR DAS GRUNDSTÜCK SCHWANNSTRAßE 12 ....... 2 2 DER STANDORT UND SEIN KONTEXT ............................................................................................................... 3 3 ENTWICKLUNG KENNEDYDAMM - AKTUELLE PROJEKTE UND PERSPEKTIVEN ................................................... 4 3.1 AKTUELLE NEUBAUVORHABEN .....................................................................................................................................5 3.2 ENTWICKLUNG „WESTLICH KENNEDYDAMM" .................................................................................................................6 4 DAS GRUNDSTÜCK SCHWANNSTRAßE 12 - BESTAND, ZIELE, FRAGESTELLUNGEN ............................................. 7 4.1 NUTZUNGSPROGRAMM ENTWICKELN ............................................................................................................................9 4.2 STÄDTEBAULICHEN RAHMEN FORMEN ........................................................................................................................ 10 4.3 FREIRAUM STRUKTURIEREN, ERSCHLIEßUNG UND VERKEHR ORGANISIEREN ........................................................................ 11 4.4 KLIMASCHUTZ, NACHHALTIGKEIT UND UMWELTSCHUTZ AUF STÄDTEBAULICHER EBENE SICHERN ........................................... 12 5 ERGÄNZENDE HINTERGRUNDINFORMATIONEN ............................................................................................ 15 5.1 RAUMWERK D ....................................................................................................................................................... 15 5.2 HOCHHAUSRAHMENPLAN......................................................................................................................................... 15 5.3 DÜSSELDORFER BAULANDMODELL ............................................................................................................................. 16 5.4 KLIMASCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT ......................................................................................................................... 16 5.5 MOBILITÄTSSTRATEGIE DER STADT DÜSSELDORF .......................................................................................................... 17 6 STANDORTDOKUMENTATION (IM LAYOUT) .................................................................................................. 17 7 VERFAHRENSTEIL ......................................................................................................................................... 18 7.1 BETEILIGTE AKTEURE ............................................................................................................................................... 18 7.2 INHALTE ................................................................................................................................................................ 19 7.3 VERFAHRENSMODALITÄTEN ...................................................................................................................................... 19 7.4 ABGABELEISTUNGEN UND TERMINE ........................................................................................................................... 20 2 1 Städtebau im Dialog - städtebauliche Perspektiven für das Grundstück Schwannstraße 12 Das Areal rund um den Kennedydamm erlebt aktuell eine starke Transformation. Zahlreiche Neubauprojekte sind bereits realisiert, weitere sind in Planung. Der Standort Kennedydamm ist seit jeher insbesondere für gewerbliche Nutzungen von großem Interesse, doch inzwischen mischen sich auch Wohnen und andere Nutzungen in das Quartier. Dass hier städtebaulich prägnante und architektonisch hochwertige Hochpunkte entstehen, macht die Vorhaben über das Quartier hinaus für ganz Düsseldorf reizvoll. Umso wichtiger ist es, auch bei diesem Grundstück an Schwannstraße/Kennedydamm offen über die Ziele, Möglichkeiten und Grenzen seiner Entwicklung in den Dialog zu treten. Aus diesem Anlass lädt die Schwannstraße 12 Grundstücks GmbH alle relevanten Akteure zum „Städtebaulichen Dialog" ein, kreativ und klug auszuloten, welchen Beitrag die Entwicklung auf dem Grundstück Schwannstraße 12 für das Quartier und die Stadt Düsseldorf, ebenso für die Bauherrn- und Nutzerschaft leisten kann. Planerisch begleitet und angeregt wird der Werkstattprozess von dem dänischen Architekturbüro C. F. Moeller. In dem Bewusstsein, dass der Veränderungsprozess für das Quartier herausfordernd ist, ist es umso wichtiger, über die Grundzüge der baulich-räumlichen Entwicklung in diesem „Städtebaulichen Dialog" Einvernehmen zu erzielen. Die Fragestellungen sind komplex. Sie eint das Ziel, einen Mehrwert für den Stadtteil zu erzielen und dabei die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerschaft angemessen zu berücksichtigen. Die nachfolgend formulierten Leitfragen können nicht isoliert beantwortet werden, sondern verlangen eine ganzheitliche Betrachtung im Kontext aller anderen Aspekte: 1. Welches Nutzungsprogramm passt optimal zum Stadtteil und kann zugleich von der Bauherrnschaft wirtschaftlich umgesetzt werden? Die beteiligten Akteure begeben sich gemeinsam auf die Suche nach der richtigen Mischung, die sowohl auf dem Grundstück trägt als auch im Zusammenwirken mit den Nutzungen und deren Verteilung im Stadtteil sinnfällig erscheint. Der Blick richtet sich auf das Wohnen in all seiner programmatischen Vielfalt und Verfügungsformen, ebenso auf gewerbliche und soziale Bestandteile. Auch andere Nutzungsvorschläge sollen offen eingebracht werden, weil die Frage der Nutzung ein Schlüssel für eine gelingende Integration in die Stadt ist. 2. Welche bauliche Dichte ist an diesem Standort tragfähig, und welche städtebauliche Form bindet die Nutzungen stadträumlich und funktional optimal in die Umgebung ein? In dem Verfahren wird der Frage nachgegangen, wie viel Bruttogrundfläche (BGF) und in welcher Form am Standort angemessen erscheint und das bisher rahmensetzende Maß aus Bestandsbebauung und genehmigten Vorbescheid in Verbindung mit neuen Nutzungsüberlegungen vertieft. 3. Welche Gebäudehöhe darf das Bauwerk erreichen, um als Teil der Gesamtentwicklung entlang des Kennedydamms wahrgenommen zu werden? Welche Hochhausdimension erschiene nicht mehr angemessen, weil es dem Haus dann einen zu großen Stellenwert verliehe? Die Dimensionierung des angestrebten Hochpunkts wird in Verbindung mit dem Nutzungskonzept Gegenstand der kreativen Auseinandersetzung aller Mitwirkenden mit den städtebaulichen Möglichkeiten und Grenzen sein. 4. Welchen Beitrag kann eine künftige Nutzung und Bebauung auf der Ebene des Erdgeschosses und des Außenraums leisten? Adressbildung, Ausrichtung der Erdgeschosszone, Lage von Zugängen und Zufahrten und Einbindung in das Wegenetz der Nachbarschaft sind Erfolgsfaktoren für Wahrnehmung des Hauses und seiner Nutzerschaft. Es ist gemeinsam zu erörtern, zu welchen Seiten sich das Haus aktiv öffnet. Besonders reizvoll ist die Frage nach einer Öffnung und Adressbildung zum Kennedydamm - für die nahe Zukunft und in mittelfristiger Perspektive. 5. Wie kann überdies die Gestalt des Freiraums - trotz der geringen Grundstücksgröße - die Durchwegung im Stadtteil verbessern und die Grünstrukturen auf dem Grundstück wie in ihrer Vernetzung mit der Umgebung ausbauen? Im Prozess wird die Freiraumstruktur im 3 Zusammenwirken mit der städtebaulichen Form erörtert, um eine sich überzeugend in die Stadt einfügende Struktur zu finden. 6. Auch wenn die Untersuchung des Bestandsgebäudes ergeben hat, dass eine Sanierung und Umnutzung der Immobilie aus vielerlei Gründen für nicht sinnvoll erachtet wird, so ist es konzeptabhängig nicht ausgeschlossen zu hinterfragen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Bestandteile (z. B. das Untergeschoss) nicht doch in eine Neunutzung integriert werden könnten und sollten. Um den „Städtebaulichen Dialog" intensiv führen zu können, wird das beauftragte Architekturbüro C. F. Moeller eingehend den Standort analysieren und daraus die Chancen und Herausforderungen, mögliche Zielsetzungen und Fragestellungen im Detail herleiten. Im Dialog wird sodann anhand von Plänen und Modellen der Möglichkeitsraum für den Städtebau konkret ausgelotet. Anders als im Wettbewerb sind im „Städtebaulichen Dialog" alle mitwirkenden Akteure aufgerufen, sich in den Dialogveranstaltungen kreativ mit den Zwischenergebnissen auseinanderzusetzen. Im „Werkstattmodus" sollen sie an Plan und vor allem Modell mutig und offen Entwurfsansätze weiterdenken, um gemeinsam an der besten Lösung „zu feilen". Nachfolgend werden zu den einzelnen Aufgabenfeldern die Rahmenbedingungen und Fragestellungen vertieft dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die städtebauliche Analyse des Planungsteams Gegenstand des Dialogprozesses ist und sich daraus Anpassungen an den Rahmenbedingungen für die Planung (insbesondere an etwaigen Vorgaben/Setzungen) ergeben können. Die Ergebnisse des „Städtebaulichen Dialogs" bilden die Basis für das Bebauungsplanverfahren zum Grundstücks sowie einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb. 2 Der Standort und sein Kontext Das Grundstück an der Schwannstraße 12 umfasst rund 8.000 m 2 und befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Golzheim. Der Stadtteil erstreckt sich entlang des westlichen Rheinufers nördlich der Innenstadt. Das Grundstück liegt in einem überwiegend gewerblich, insbesondere durch Büronutzung geprägten Bereich am Kennedydamm. Abb. 1: Planumgriff 4 Der Standort Kennedydamm wurde in den 1960er- und 1970er-Jahren als Verwaltungs- und Hotelstandort sowie als Sitz der Fachhochschule nach dem Leitbild der gegliederten und aufgelockerten Stadt autogerecht konzipiert. Den Charakter des Areals entlang des Kennedydamms prägen sowohl großflächige Bürokomplexe als auch solitäre Bauten mit Höhen von bis zu 85 Metern. Im Westen, Nordosten und Südosten schließen sich überwiegend vom Wohnen bestimmte Nachbarschaften in drei- bis sechsgeschossiger Blockrandbebauung teilweise aus der Gründerzeit an. Der sechsspurige Kennedydamm verläuft unmittelbar entlang der westlichen Grundstücksgrenze und zählt zu den wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen der Landeshauptstadt; er ist für Fuß- und Radverkehr gleichwohl nur über eine Fußgängerbrücke passierbar. Der Standort ist zugleich gut an den öffentlichen Nahverkehr der Stadt Düsseldorf angebunden: Die U-Bahn-Stationen Kennedydamm und Golzheimer Platz sind fußläufig in etwa gleicher Entfernung erreichbar. Von dort verkehren die U-Bahn-Linien U78 und U79 im 5-Minuten-Takt. Die Düsseldorfer Innenstadt ist in ca. 5 Minuten, der Hauptbahnhof in etwa 10 Minuten erreichbar. Die nächstgelegene Bushaltestelle Frankenplatz wird von mehreren Linien angefahren, die sowohl in Richtung Flughafen und Messe als auch über Oberbilk in Richtung Vennhausen verkehren. Der Flughafen Düsseldorf ist in ca. 6 Minuten mit dem Auto oder in rund 22 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. In unmittelbarer Nachbarschaft zur Schwannstraße 12 sind östlich des Grundstücks bereits zwei neue Bürogebäude entstanden - das sechsgeschossige Infinity Office und das siebengeschossige heylo Düsseldorf. Auf der brachliegenden Fläche nördlich des Grundstücks plant die Strabag mit den ALEA Offices die Errichtung eines 18-geschossigen Bürohochhauses. Nordöstlich des Areals liegt ein kleineres Neubauquartier mit Wohnnutzung. Die östlich verlaufende Roßstraße ist ebenfalls von Wohnnutzung und ergänzender Büro/Gewerbenutzung geprägt. In nördlicher und südlicher Richtung der Roßstraße schließen sich Blockrandstrukturen an. Im Süden grenzt eine Bezirkssportanlage mit zwei großen Sportplätzen an das Grundstück. Westlich des Kennedydamms liegt der Campus Golzheim, ein ehemaliger Standort der Hochschule Düsseldorf sowie der Robert Schumann Hochschule. Das Areal befindet sich derzeit in einer Phase der städtebaulichen Neustrukturierung. Weitere Hochschulstandorte, wie etwa die Hochschule Fresenius Düsseldorf, befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Auch sind fußläufig mehrere Kitas und Grundschulen sowie eine Realschule und ein Gymnasium erreichbar. Die Nahversorgung im direkten Umfeld ist im städtischen Vergleich als durchschnittlich einzustufen. Die wesentlichen Einrichtungen der Nahversorgung darunter Bäckereien, Metzgereien sowie Supermärkte und Discounter befinden sich in kurzer Entfernung zum Plangebiet. Sie sind in ausreichender Anzahl vorhanden und gewährleisten insgesamt eine gute Grundversorgung. Die medizinische Versorgung am Standort ist für einen städtischen Standort typisch. Alle wichtigen medizinischen Einrichtungen sind im Umfeld bzw. im Stadtgebiet vorhanden. Zudem befindet sich das St. Vinzenz Krankenhaus in unmittelbarer Nähe zum Standort. Raum zur Naherholung und bieten in der Umgebung mit dem Frankenplatz eine Parkanlage mit Spielmöglichkeiten im Osten, die Spange aus Karl-Arnold-Platz und Golzheimer Platz im Südwesten sowie der Rheinpark. Mit dem rund 70 Hektar großen Nordfriedhof liegt der größte Friedhof Düsseldorfs in Reichweite des Plangebiets. 3 Entwicklung Kennedydamm - aktuelle Projekte und Perspektiven Die Stadtplanung der 1960er und 1970er Jahre verfolgte das städtebauliche Leitbild der „gegliederten und aufgelockerten Stadt"; die „Stadtlandschaft" sollte autogerecht organisiert sein. Just zu dieser Zeit erfuhr das Areal entlang des Kennedydamms eine signifikante Entwicklung. Auch wenn sich die Vorstellung von Stadt signifikant gewandelt hat und das Auto nicht mehr im Mittelpunkt der Entwicklung steht, so gilt das Areal um 5 den Kennedydamm noch heute als attraktiver Standort, selbst wenn zahlreiche Gebäude und die Stadtstruktur insgesamt nicht mehr den aktuellen städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Anforderungen entsprechen. Zudem bieten die teilweise aus heutiger Sicht sehr großzügig dimensionierten Stellplatzflächen erhebliches Entwicklungspotenzial. Ein Umstand, der sich in zahlreichen bereits realisierten oder geplanten Neubauprojekten im Umfeld widerspiegelt. Im Raumwerk D (s. 5.1) wird Standort am Kennedydamm als eine Fläche im Kernstadtgebiet in seiner bestehenden städtebaulichen Struktur als Areal mit vielen Chancen charakterisiert. Das Gebiet nimmt die Funktion eines bedeutenden Büro- und Dienstleistungsquartiers ein und fungiert als Eingangstor zum Innenstadtbereich, insbesondere aus Richtung Flughafen und Messe. Gleichzeitig ist die heutige Struktur des Kennedydamms stark monofunktional geprägt. Der Bürostandort soll zuguns

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/136/2025