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APS/002/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 09/022 - Südlich Hildener Straße - Aufstellung
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 30.01.2026 Anhörung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
02.03.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
04.03.2026 Entscheidung
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Sitzung des APS am 04.03.2026 Vorlage Nr. APS/ 002 / 2026
Plan Nr. 09/022 Aufstellung
- Südlich Hildener Straße -
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Vorlage Nr. APS/ 002 / 2026
Gebiet zwischen der Frankfurter Straße/Bahntrasse, Schwarzer Weg, Am
Buchholzer Busch und südlich der Hildener Straße.
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufs tellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Plan Nr.
09/022 - Südlich Hildener Straße - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet zwischen der Frankfurter Straße, Schwarzer Weg, Am
Buchholzer Busch und südlich der Hildener Straße,
- maßgebend ist der im Plan Nr. 09/022 dargestellte Geltungsbereich,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig die folgenden
Planungsziele zur Grundlage haben soll
- Entwicklung eines Wohnstandortes
- Errichtung von Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen in
Zusammenhang mit der Wohnbebauung
- Entwicklung eines Industrie- und Gewerbestandortes
- Der Industrie- und Gewerbestandort soll handwerklichen und
produktionsgewerblichen Nutzungen dienen, weshalb nicht-
zentrenrelevanter Einzelhandel gesteuert und zentrenrelevanter
Einzelhandel gem. Nr. 1 und 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste,
Bordelle und Glücksspiel ausgeschlossen werden sollen
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- Errichtung der erforderlichen sozialen und technischen
Infrastruktur
- Sicherung und Entwicklung des Standortes der Rheinbahn
(Busbetriebshof)
- Sicherung einer direkten Fuß- und Radwegeverbindung aus dem
Quartier zum Benrather Bahnhof
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Sachdarstellung:
Der im Südosten des Stadtteils Benrath gelegene stillgelegte Standort des
ehemaligen Kaltwalzwerkes bildet zusammen mit dem Bus-Betriebshof der
Rheinbahn und weiteren gewerblichen und industriellen Nutzungen ein großes
zusammenhängendes Flächenareal von ca. 21,8 ha Größe.
Verwaltungsseitig wurden Überlegungen angestellt, wie diese großflächige
Industriebrache unter Berücksichtigung der aktuellen Flächenbedarfe für Wohnen,
Gewerbe und Industrie sowie der weiterhin bestehenden Nutzungen sinnvoll
städtebaulich entwickelt werden kann.
Bereits im Rahmen der Regionalplanänderung 2016 hatte die LHD die Änderung des
ehemaligen Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in ein ASB-GE im Westen und in
ein ASB im Osten im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Regionalplanänderung
angeregt. Dieser Anregung wurde gefolgt. Der Regionalplan legt die Bereiche
entsprechend fest.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet aktuell überwiegend großflächig
ein Industriegebiet dar. Im Norden stellt der Flächennutzungsplan außerdem ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ Betriebshof Bus " sowie ein Gewerbegebiet
und eine Fläche für Forstwirtschaft dar.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Text) zur Ausweisung von Baugebieten in der
LHD für den Stadtbezirk 9 aus dem Jahre 1982 setzt derzeit für den nördlichen
Bereich des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE 8) und für den Bereich des
ehemaligen Kaltwalzwerkes ein Industriegebiet (GI 7) fest. Der südliche Bereich des
Plangebietes ist ebenfalls als Industriegebiet (GI 9) festgesetzt. Für die im
Flächennutzungsplan als Fläche für Forstwirtschaft dargestellte Fläche gibt es kein
verbindliches Planungsrecht.
Der westliche Abschnitt des Plangebietes liegt gemäß dem Masterplan Industrie
innerhalb der Gewerbe- und Industriekernzone 9.B.1. Dieser Bereich soll weiterhin
für gewerbliche Nutzungen gesichert werden.
In den Jahren 2017 und 2018 wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein
qualitätssicherndes Verfahren als zweiphasiger, kooperativer städtebaulicher
Wettbewerb durchgeführt. Aus der Jurysitzung am 21.03.2018 ging der Entwurf des
Planungsbüros Schellenberg + Bäumler aus Dresden als Siegerentwurf mit ca. 895
Wohneinheiten und einer gewerblichen Entwicklung im Westen des Plangebietes
entlang der Bahntrasse hervor. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes
sollte gemäß APS-Beschluss vom 30.05.2018 die Bauleitplanung entwickelt werden
(Vorlagen-Nr. 61/ 46/2018).
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Nach Abschluss des qualitätssichernden Verfahrens wurde das
Bauleitplanungsverfahren nicht eingeleitet, da eine Projektentwicklung durch die
bisherige Eigentümerin nicht absehbar war. Neben der Überplanung des Gebietes mit
zwei Vorkaufsrechtssatzungen hat der Rat im Rahmen seiner Aktivierungsstrategie
im Oktober 2024 die Einleitung der sogenannten vorbereitenden Untersuchungen für
eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen,
um die Aktivierung der Fläche voranzubringen und den Stillstand aufzulösen
(APS/095/2024). Nach Bekanntwerden des Beschlusses der vorbereitenden
Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme hat die bisherige
Eigentümerin den Verkauf des Grundstückes forciert.
Aktueller Sachstand
Die Fläche des ehemaligen Kaltwalzwerkes wurde mittlerweile verkauft. Die neue
Eigentümerin ist gewillt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des
Siegerentwurfes aus dem qualitätssichernden Verfahren durchzuführen und das
Projekt umzusetzen. Hierzu wurde mit der neuen Eigentümerin ein Letter of Intent
(LOI) abgeschlossen (APS/062/2025) als Grundlage für eine
Abwendungsvereinbarung zum Vorkaufsrecht.
Städtebauliches Ziel ist weiterhin die Entwicklung des Areals auf der Grundlage des
Siegerentwurfes aus dem Jahr 2018. Die neue Eigentümerin plant die Entwicklung
eines Wohnquartieres mit ca. 800 - 1000 Wohneinheiten sowie eines Gewerberiegels
entlang der Bahntrasse. Das Stadtquartier soll zudem mit der erforderlichen sozialen
und technischen Infrastruktur ausgestattet werden.
Da mittlerweile mehrere Jahre seit dem Wettbewerb von 2018 vergangen sind,
dient der Aufstellungsbeschluss mit der Formulierung der Zielsetzung zu diesem
Zeitpunkt des Verfahrens dem Investor als Planungssicherheit.
Anlagen:
Umring Aufstellungsbeschluss
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Title: KM_C450i25121711420
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571901.pdf
Published Time: Mon, 05 Jan 2026 09:51:11 GMT
Number of Pages: 1
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