Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/002/2026

Plan Nr. 09/022 - Südlich Hildener Straße - Aufstellung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hildener Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 17. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Der im Südosten des Stadtteils Benrath gelegene stillgelegte Standort des ehemaligen Kaltwalzwerkes bildet zusammen mit dem Bus-Betriebshof der Rheinbahn und weiteren gewerblichen und industriellen Nutzungen ein großes zusammenhängendes Flächenareal von ca. 21,8 ha Größe.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/002/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Umring Aufstellungsbeschluss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.4

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  5. Sitzung · TOP 5

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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APS/002/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 09/022 - Südlich Hildener Straße - Aufstellung Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 30.01.2026 Anhörung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 02.03.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.03.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 04.03.2026 Vorlage Nr. APS/ 002 / 2026 Plan Nr. 09/022 Aufstellung - Südlich Hildener Straße - Seite 3 Vorlage Nr. APS/ 002 / 2026 Gebiet zwischen der Frankfurter Straße/Bahntrasse, Schwarzer Weg, Am Buchholzer Busch und südlich der Hildener Straße. Aufstellung eines Bebauungsplanes Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufs tellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Plan Nr. 09/022 - Südlich Hildener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet zwischen der Frankfurter Straße, Schwarzer Weg, Am Buchholzer Busch und südlich der Hildener Straße, - maßgebend ist der im Plan Nr. 09/022 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig die folgenden Planungsziele zur Grundlage haben soll - Entwicklung eines Wohnstandortes - Errichtung von Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen in Zusammenhang mit der Wohnbebauung - Entwicklung eines Industrie- und Gewerbestandortes - Der Industrie- und Gewerbestandort soll handwerklichen und produktionsgewerblichen Nutzungen dienen, weshalb nicht- zentrenrelevanter Einzelhandel gesteuert und zentrenrelevanter Einzelhandel gem. Nr. 1 und 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste, Bordelle und Glücksspiel ausgeschlossen werden sollen Seite 4 - Errichtung der erforderlichen sozialen und technischen Infrastruktur - Sicherung und Entwicklung des Standortes der Rheinbahn (Busbetriebshof) - Sicherung einer direkten Fuß- und Radwegeverbindung aus dem Quartier zum Benrather Bahnhof Seite 5 Sachdarstellung: Der im Südosten des Stadtteils Benrath gelegene stillgelegte Standort des ehemaligen Kaltwalzwerkes bildet zusammen mit dem Bus-Betriebshof der Rheinbahn und weiteren gewerblichen und industriellen Nutzungen ein großes zusammenhängendes Flächenareal von ca. 21,8 ha Größe. Verwaltungsseitig wurden Überlegungen angestellt, wie diese großflächige Industriebrache unter Berücksichtigung der aktuellen Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie der weiterhin bestehenden Nutzungen sinnvoll städtebaulich entwickelt werden kann. Bereits im Rahmen der Regionalplanänderung 2016 hatte die LHD die Änderung des ehemaligen Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in ein ASB-GE im Westen und in ein ASB im Osten im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Regionalplanänderung angeregt. Dieser Anregung wurde gefolgt. Der Regionalplan legt die Bereiche entsprechend fest. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet aktuell überwiegend großflächig ein Industriegebiet dar. Im Norden stellt der Flächennutzungsplan außerdem ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ Betriebshof Bus " sowie ein Gewerbegebiet und eine Fläche für Forstwirtschaft dar. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Text) zur Ausweisung von Baugebieten in der LHD für den Stadtbezirk 9 aus dem Jahre 1982 setzt derzeit für den nördlichen Bereich des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE 8) und für den Bereich des ehemaligen Kaltwalzwerkes ein Industriegebiet (GI 7) fest. Der südliche Bereich des Plangebietes ist ebenfalls als Industriegebiet (GI 9) festgesetzt. Für die im Flächennutzungsplan als Fläche für Forstwirtschaft dargestellte Fläche gibt es kein verbindliches Planungsrecht. Der westliche Abschnitt des Plangebietes liegt gemäß dem Masterplan Industrie innerhalb der Gewerbe- und Industriekernzone 9.B.1. Dieser Bereich soll weiterhin für gewerbliche Nutzungen gesichert werden. In den Jahren 2017 und 2018 wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein qualitätssicherndes Verfahren als zweiphasiger, kooperativer städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Aus der Jurysitzung am 21.03.2018 ging der Entwurf des Planungsbüros Schellenberg + Bäumler aus Dresden als Siegerentwurf mit ca. 895 Wohneinheiten und einer gewerblichen Entwicklung im Westen des Plangebietes entlang der Bahntrasse hervor. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes sollte gemäß APS-Beschluss vom 30.05.2018 die Bauleitplanung entwickelt werden (Vorlagen-Nr. 61/ 46/2018). Seite 6 Nach Abschluss des qualitätssichernden Verfahrens wurde das Bauleitplanungsverfahren nicht eingeleitet, da eine Projektentwicklung durch die bisherige Eigentümerin nicht absehbar war. Neben der Überplanung des Gebietes mit zwei Vorkaufsrechtssatzungen hat der Rat im Rahmen seiner Aktivierungsstrategie im Oktober 2024 die Einleitung der sogenannten vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen, um die Aktivierung der Fläche voranzubringen und den Stillstand aufzulösen (APS/095/2024). Nach Bekanntwerden des Beschlusses der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme hat die bisherige Eigentümerin den Verkauf des Grundstückes forciert. Aktueller Sachstand Die Fläche des ehemaligen Kaltwalzwerkes wurde mittlerweile verkauft. Die neue Eigentümerin ist gewillt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Siegerentwurfes aus dem qualitätssichernden Verfahren durchzuführen und das Projekt umzusetzen. Hierzu wurde mit der neuen Eigentümerin ein Letter of Intent (LOI) abgeschlossen (APS/062/2025) als Grundlage für eine Abwendungsvereinbarung zum Vorkaufsrecht. Städtebauliches Ziel ist weiterhin die Entwicklung des Areals auf der Grundlage des Siegerentwurfes aus dem Jahr 2018. Die neue Eigentümerin plant die Entwicklung eines Wohnquartieres mit ca. 800 - 1000 Wohneinheiten sowie eines Gewerberiegels entlang der Bahntrasse. Das Stadtquartier soll zudem mit der erforderlichen sozialen und technischen Infrastruktur ausgestattet werden. Da mittlerweile mehrere Jahre seit dem Wettbewerb von 2018 vergangen sind, dient der Aufstellungsbeschluss mit der Formulierung der Zielsetzung zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens dem Investor als Planungssicherheit. Anlagen: Umring Aufstellungsbeschluss
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Title: KM_C450i25121711420 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571901.pdf Published Time: Mon, 05 Jan 2026 09:51:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/002/2026