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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 34_2004_18187.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070804.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:20 GMT
Number of Pages: 103
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 1 von 103
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5977/49 - Am Quellenbusch -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten.
” AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung von OVA und AUS, für ein Gebiet zwischen der Dreherstraße im Norden, der Torfbruchstraße im Osten, dem verrohrten Pillebach im Süden und der Kleingartenanlage Homburger Busch sowie der Bertastraße im Westen - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 2 von 103 - Ausweisung von Wohngebieten und einem Mischgebiet mit ca. 800 Wohneinheiten - Sicherung und Stärkung der Infrastruktur entlang der Dreherstraße - Ausweisung von öffentlichen und privaten Grünflächen und von öffentlichen Grünflächen mit Gewässerlauf (Nördliche Düssel, naturnaher Ausbau Pillebach) - Ausweisung von Gewerbegebieten und Sicherung des gewerblichen Standortes durch Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben aller Art innerhalb der Gewerbegebiete II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 3 von 103 Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 4 von 103 Stand: 01.03.2004, Vorlage Nr. 61/34/2004 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/34/2004
# Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5977/049
# - Am Quellenbusch -
Ort : Marie - Curie - Gymnasium Zeit : Dienstag, den 16.12.1997 von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr Anwesend : Herr Bezirksvorsteher Pruchniewski ca. 46 Bürgerinnen und Bürger 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Herr Bezirksvorsteher Pruchniewski eröffnet die Veranstaltung und begrüßt die Anwesenden. Er erläutert kurz das Verfahren und stellt dabei die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger dar. Anschließend übergibt er das Wort an die Verwaltung. Frau Schneiders vom Planungsamt trägt zunächst kurz zusammenfassend die Planungsvorgeschichte und die politischen Beschlüsse zum Rahmenplan „Torfbruch“ als Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes vor. Daraufhin stellt sie die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbes und des sich daran anschließenden Überarbeitungsverfahren vor. Sie erläutert die Ziele für die Planung und insbesondere die Ziele für den Wohnungsbau in den zwei Teilbereichen Nord und Süd mit insgesamt ca. 800 geplanten Wohneinheiten für den Geschoss- und den Einfamilienhausbau. Sie stellt die Möglichkeit dar, im Südgebiet einen Handwerkerhof und bei Bedarf einen städtischen Recyclinghof in die Planung einzubeziehen und schildert die Planungsvorstellungen zu der Entwicklung der Grünbereiche entlang der Nördlichen Düssel unter Einbeziehung der Absicht, den Pillebach naturnah auszubauen. Anschließend gibt Herr Pruchniewski den Anwesenden die Möglichkeit, Fragen und Anregungen zu äußern. Es werden zunächst Verständnisfragen zum Planverfahren, zum zeitlichen Ablauf und zum Umlegungsverfahren gestellt, die von den jeweils zuständigen Vertretern der Verwaltung beantwortet werden. Neben einigen Äußerungen von grundsätzlicher Zustimmung zu der vorgestellten Planung, begrüßte die Bürgerinitiative „Hippeland“ die Entscheidung und Möglichkeit, Gärten in unmittelbarer Nähe als Ersatz für die entfallenden Grabelandparzellen zu erhalten. Vertieft behandelt wurden die Fragen zu den Sachthemen Entwässerung und Verkehr. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 5 von 103 Stand: 01.03.2004, Vorlage Nr. 61/34/2004
Zur Entwässerung des Plangebietes wurde nach dem Verbleib des Niederschlagswassers und nach den Kanalsystemen gefragt.
Die Fragen wurden von der Verwaltung zusammenfassend beantwortet: Die Verwaltung stellt die Planung für ein offenes Regenwasserrückhaltebecken mit einem Überlauf in die Nördliche Düssel vor und erläutert das System und die Grundlagen der Entwässerung des Nordgebietes im Trennverfahren und das des Südgebietes im Mischverfahren. (Anmerkung: Die Situation der Entwässerung hat sich gegenüber dem Bebauungsplan-Vorentwurf geändert. Die Entwässerung der Wohnbebauung erfolgt nunmehr im gesamten Plangebiet im Trennverfahren. Das o. g. offene Regenwasserrückhaltebecken entfällt zugunsten eines unterirdischen Regenwasserrückhaltebeckens nördlich der Karlsbader Straße)
Es wird befürchtet, dass sich der Durchgangsverkehr auf der Torfbruch- und der Dreherstraße erhöhen werde und die Torfbruchstraße dann vierspurig ausgebaut werden müsse. Ferner bestehe die Gefahr, dass der nördliche Teil des Plangebietes durch Schleichverkehr belastet werde.
Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung stellt die beabsichtigten verkehrlichen Entlastungen vor, die aus der Planung der neuen Trasse der L 404n resultieren. So soll die Trasse der L 404n südlich der Gerresheimer Glashütte sowie parallel zur Bahnstrecke Düsseldorf-Wuppertal verlaufen und überwiegend das Verkehrsaufkommen aus Erkrath und Hilden in Richtung Düsseldorfer Innenstadt aufnehmen. Die bisherige Führung dieser Verkehre über die Torfbruchstraße wird daher entfallen und so zu einer wesentlichen Entlastung der Torfbruchstraße und des Gebietes am Quellenbusch beitragen. Befürchtungen, die einen vierspurigen Ausbau der Torfbruchstraße vorsehen, sind daher unbegründet, weil der Verkehr auf der Torfbruchstraße nicht etwa zunehmen, sondern vielmehr abnehmen wird. Der Ausbau der Torfbruchstraße wird sich auf zusätzliche Abbiegespuren, Fuß- und Radwege, Grün- und Parkstreifen und den Ausbau der Anschlusspunkte an das Plangebiet beschränken. Auch besteht keine Gefahr, dass das nördliche Plangebiet durch Schleichverkehre zusätzlich belastet werden könnte. Die einzig denkbar mögliche Abkürzung wäre die diagonale Straßenverbindung durch das künftige Wohngebiet zwischen Dreherstraße und Torfbruchstraße. Diese Straßenverbindung wird für den Schleichverkehr aufgrund von Versätzen in der Straßenführung, zahlreichen Parkbuchten sowie ggf. Aufpflasterungen und Tempo 30 Regelung jedoch unattraktiv sein.
Ein Fragenkomplex bezieht sich auf die Altlasten im Plangebiet und wie damit umgegangen wird.
Antwort der Verwaltung: Es wird dargestellt, dass die „Kippe“ der Gerresheimer Glashütte nicht überbaut wird und dass hier keine Veränderungen der Topographie stattfinden. In anderen belasteten Bereichen werden die Grundstückseigentümer vertraglich zur Entsorgung der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 6 von 103 Stand: 01.03.2004, Vorlage Nr. 61/34/2004 Verunreinigungen verpflichtet. Herr Pruchniewski bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Interesse an der Veranstaltung und weist darauf hin, dass noch zwei Wochen lang Fragen und Anregungen schriftlich an das Planungsamt gerichtet werden können, die dann in den Bericht über die Bürgerbeteiligung eingearbeitet werden. Es wurden keine schriftlichen Äußerungen vorgebracht. Während der folgenden Planungsphase wurden mit betroffenen Eigentümern auf deren Wunsch hin zeitweise intensive Beteiligungen an der Planung und am Abwägungsprozess durchgeführt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004
Seite 7 von 103 Stand: 01.03.2004, Vorlage Nr. 61/34/2004
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ Inhaltsübersicht
1. Örtliche Verhältnisse 2. Gegenwärtiges Planungsrecht 3. Anlaß, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 4. Umweltbericht - Zusammenfassung 5. Abwägung und Inhalt des Bebauunsplanes 5.1 Baugebiete 5.2 Stellplätze und Garagen 5.3 Flächen für Gemeinbedarf 5.4 Verkehr 5.5 Ver- und Entsorgung 5.6 Grün- und Spielflächen 5.7 Grünordnung 5.8 Ausgleichsflächen 5.9 Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 5.10 Flächen für Gemeinschaftsanlagen 5.11 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen - Luftverunreinigungen und Lärm 5.12 Anschluss der Grundstücke an die Verkehrsflächen 5.13 Höhenlage der baulichen Anlagen 5.14 Gestaltungskonzept und bauordnungsrechtliche Festsetzungen 6. Umweltbericht - ausführliche Fassung 7. Bodenordnende Maßnahmen 8. Soziale Maßnahmen 9. Kosten für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Anlagen
Anlage 1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Tabelle) Anlage 2 exemplarische Systemgrundrisse mit Lärmschutzgrundrissen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004 - 8 -Stand: 01.03.2004, Vorlage Nr. 61/34/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/34/2004
# B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch -Stadtbezirk 7 Stadtteil Gerresheim 1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes und der näheren Umgebung Das ca.34 ha große Plangebiet liegt zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, dem verrohrten Pillebach, dem Weg “Am Quellenbusch”, der Nördlichen Düssel und der Bertastraße. Östlich der Torfbruchstraße steigt das Gelände als Übergang von der Rheinebene zur Niederterrasse des Bergischen Landes markant an. Entlang des Hanges erstreckt sich ein Waldstreifen, der in unterschiedlicher Breite von der Sichelstraße bis zum Grafen-berger Wald reicht. Über die Sichelstraße und die Dreherstraße, die den Hang etwas einschneiden, sind vom Plangebiet aus die beiden Nebenzentren Gerresheims (Ortskern und Heyestraße) in ca. 10 bis 15 Minuten zu Fuß erreichbar. Im Norden grenzt das Plangebiet an vorhandene Baugebiete, die sich entlang der Dreherstraße und der Torfbruchstraße entwickelt haben. An der Dreherstraße hat sich ein kleines Nebenzen-trum mit Supermärkten und Läden gebildet, die der Versorgung der angrenzenden Wohngebiete mit Gütern des täglichen Bedarfs dienen. Im Bereich der Dreherstraße befinden sich die folgenden Infrastruktureinrichtungen: • eine Waldorfschule, eine Grund- und Tagesschule und eine Schule für geistig Behinderte • eine evangelische und eine katholische Kirche mit sozialen Einrichtungen wie Kinder-garten und Altenheim • öffentliche Grünanlagen entlang der Nördlichen Düssel und ein Freizeitpark östlich der Diepenstraße. Im Süden grenzen ein Baumarkt und ein Gartencenter an das Plangebiet. Beide Fach-Ö Vorlagen - Nr. 61/ 34/2004 - 9 -Stand: 01.03.2004, Vorlage Nr. 61/34/2004 märkte werden über die Straße “Nach den Mauresköthen” erschlossen. Im Westen wird das Plangebiet von der Kleingartenanlage Homburger Busch und der Nördlichen Düssel begrenzt. Das Plangebiet selbst steigt langsam nach Süden und Osten von ca. 40 m ü. NN auf ca. 42 m ü. NN an. Im mittleren Teil des Gebietes bildet eine ca. 3 ha große Altablagerung (ehemaliges “Kippengelände”) einen bis ca. 8 m hohen Hügel („Brombeerberg“) mit steilen Böschungen, der mit der ehemaligen Trasse der Magdeburger Straße an die ca. 4 m höher gelegene Torfbruchstraße anschließt. Abgrabungen und Aufschüttungen im nördlichen Teil des Plangebietes bilden partiell Geländesprünge, Mulden und Erhöhun-gen, die zusammen mit dem hohen Grundwasserstand eine besondere Beachtung bei der städtebaulichen Planung und der späteren Durchführung der Baumaßnahmen erfordern. 1.2 Gegenwärtige Nutzungen Das Plangebiet umfasst die Teilgebiete 1, 2 und 3 (siehe Abbildung auf der folgenden Seite): • Teilgebiet 1 zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, der Magdeburger Straße und dem Nordrand des „Brombeerberges“ • Teilgebiet 2 zwischen dem Nordrand des „Brombeerberges“, der Torfbruchstraße, der Karlsbader Straße, dem Weg Am Quellenbusch und der Nördlichen Düssel • Teilgebiet 3 zwischen der Karlsbader Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach und der Nördlichen Düssel Gegenwärtige Nutzungen - Abgrenzung der Teilgebiete 1 - 3 Das Teilgebiet 1 ist nur zu einem geringen Teil bebaut und besteht überwiegend aus Grün- und Gartenland (Grabeland- und sonstige Pachtparzellen). Entlang der Dreher-straße verläuft eine drei- und viergeschossige Bebauung mit überwiegender Wohnnut-zung und Läden in den Erdgeschossen. Diese Bebauung ist bereits planungsrechtlich durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5977/35 gesichert. Da kein Ände-rungsbedarf besteht, wurden diese Grundstücke auch nicht in das Plangebiet inte-griert. Entlang der Torfbruchstraße befinden sich Wohngebäude, einige gewerblich genutzte Grundstücke und
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