Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004
Seite 1 von 32
Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 45
Aufstellung; Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV 7 Die Bezirksvertretung 07 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf)
- angehört und empfiehlt dem Au sschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen der Dreher Straße, der Torfbruchstraße, dem
Pillebach, der nördlichen Düssel, der Bertastraße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend
genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 -Am Quellenbusch- gemäß §
2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998
I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt , von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
abzusehen.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf
zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Am Quellenbusch- und
seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den
vorliegenden Entwurf als Plan zur Änder ung des
Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Eine Unterrichtung der Bürger über die grundlegenden Ziele der Planung sowie die
Erörterung derselben erfolgte am 16.12.1997 bereits auf der Basis des Bebauungs-
plan-Vorentwurfes Nr. 5977/49.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004
Seite 2 von 32
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 7 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004
Seite 3 von 32
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/62/2004
Erläuterungsbericht
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf)
Inhaltsübersicht
1. Örtliche Verhältnisse
2. Anlaß, Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
5. Umweltbericht - Zusammenfassung
6. Ziele der Flächennutzungsplanänderung
6.1 Bauflächen und -gebiete
6.2 Flächen für Gemeinbedarf
6.3 Verkehr
6.4 Ver- und Entsorgung
6.5 Grün- und Spielflächen
6.6 Grünordnung
6.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm und Luftverunreinigungen)
6.8 Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere
Einwirkungen und bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen
Naturgewalten zu treffen sind
7. Umweltbericht - ausführliche Fassung
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 4 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 5 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
Erläuterungsbericht
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf)
Stadtbezirk 7 Stadtteil Gerresheim
1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes und der näheren Umgebung
Das ca.34 ha große Plangebiet liegt zwischen
der Dreherstraße, der Torfbruchstraße,
dem verrohrten Pillebach,
der Nördlichen Düssel und der Bertastraße.
Das Plangebiet selbst steigt langsam nach Süden und Osten an. Im mittleren Teil des
Gebietes bildet eine ca. 3 ha große Altablagerung (ehemaliges "Kippengelände") einen
bis ca. 8 m hohen Hügel („Brombeerberg") mit steilen Böschungen, der mit der ehemali-
gen Trasse der Magdeburger Straße an die ca. 4 m höher gelegene Torfbruchstraße
anschließt. Abgrabungen und Aufschüttungen im nördlichen Teil des Plangebietes
bilden partiell Geländesprünge, Mulden und Erhöhungen, die zusammen mit dem hohen
Grundwasserstand eine besondere Beachtung bei der städtebaulichen Planung und der
späteren Durchführung der Baumaßnahmen erfordern.
Östlich der Torfbruchstraße steigt das Gelände als Übergang von der Rheinebene zur
Niederterrasse des Bergischen Landes markant an. Entlang des Hanges erstreckt sich
ein Waldstreifen, der in unterschiedlicher Breite von der Sichelstraße bis zum Grafen-
berger Wald reicht. Im Norden grenzt das Plangebiet an vorhandene Baugebiete, die
sich entlang der Dreherstraße und der Torfbruchstraße entwickelt haben.
1.2 Gegenwärtige Nutzungen
Das Plangebiet umfasst 3 unterschiedlich zu charakterisierende Teilgebiete:
1. Teilgebiet 1
zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, der Magdeburger
Straße und dem Nordrand des „Brombeerberges"
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 6 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
2. Teilgebiet 2 zwischen dem Nordrand des „Brombeerberges", der Torfbruchstraße,
der Karlsbader Straße und der Nördlichen Düssel
3. Teilgebiet 3 zwischen der Karlsbader Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach
und der Nördlichen Düssel
Das Teilgebiet 1 besteht überwiegend aus Grün- und Gartenland. Entlang der Dreher-
straße verläuft eine drei- und viergeschossige Bebauung mit überwiegender Wohnnut-
zung. An der Dreherstraße hat sich ein kleines Nahversorgungszentrum mit Supermärk-
ten und Läden gebildet.
Entlang der Torfbruchstraße befinden sich Wohngebäude, einige gewerblich genutzte
Grundstücke und eine Tankstelle. Bis vor kurzem lag im Innenbereich des Teilgebietes
1 nördlich der ehemaligen Magdeburger Straße ein größerer Autoverwertungsbetrieb.
Im Teilgebiet 2
befindet sich südlich angrenzend an den „Brombeerberg" seit ca.1965
ein Betrieb, in dem Elektroteile zusammengesetzt werden. An der Torfbruchstraße
befindet sich eine Tankstelle und ein Autohaus mit Reparaturwerkstatt.
Größere Teilflächen sind ebenso wie im Teilgebiet 1 als Grabelandparzellen verpachtet.
Die Grabelandpächter sind gekündigt und haben mehrheitlich nach einer Vereins-
gründung ein Dauerkleingartengelände außerhalb des Plangebietes erworben und
ausgebaut. Die nicht als Grabelandparzellen genutzten Freiflächen sind Brachflächen
oder werden zu einem geringen Teil noch als Pferdekoppeln oder Weideland genutzt.
Südlich des Weges Am Quellenbusch befindet sich eine Kleingartenanlage.
Das Teilgebiet 3
umfaßt im wesentlichen ein Gewerbegebiet. Hier befinden sich mehrere
Gewerbebetriebe. An das Gewerbegebiet grenzt südlich ein Grundstücksstreifen, in dem
der Pillebach ab der Torfbruchstraße unterirdisch verrohrt ist. Er wird etwa 250m weiter
westlich in die Nördliche Düssel eingeleitet. Süd-westlich des Weges Am Quellenbusch
liegt eine Kleingartenanlage.
Im Bereich der Dreherstraße befinden sich die folgenden Infrastruktureinrichtungen:
• Schulen
• Kirchen mit sozialen Einrichtungen wie Kindergarten und Altenheim
• öffentliche Grünanlagen entlang der Nördlichen Düssel
• ein Freizeitpark
Im Süden grenzen ein Baumarkt und ein Gartencenter an das Plangebiet. Beide Fach-
märkte werden über die Straße "Nach den Mauresköthen" erschlossen. Im Westen wird
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 7 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
das Plangebiet von der Kleingartenanlage Homburger Busch und der Nördlichen Düssel
begrenzt.
Folgende Nutzungen sind wegen der davon ausgehenden relevanten Vorbelastungen
besonders zu beachten:
! die ehemalige Kippe
Die nicht mehr genutzte Kippe der Gerresheimer Glashütte stellt eine Belastung für den
Naturhaushalt dar. Eine fast acht Meter hohe Aufschüttung mit provisorischen Ställen,
Koppeln und sonstigen Gebäuden innerhalb des Talraumes Düssel stellt eine Störung
des Landschaftsbildes mit Barrierewirkung dar, während der landschaftsökologische
Aspekt eine Erhaltung der Kippe erfordert.
! die Magdeburger Straße
Nördlich an die Kippe angrenzend liegt die Trasse der ehemaligen Magdeburger Straße.
Die geschotterte und als Damm ausgebildete Trasse wird als Lager- und Schuttplatz für
verschiedene Baustoffe genutzt.
! Schrottplatz und Altreifenlager
Nördlich der Magdeburger Straße existieren noch erhebliche Reste der früheren gewerb-
lichen Nutzungen (ehemalige Autoverwertung und Reifenhandel). Sie gefährden den
Naturhaushalt und das Grundwasser.
! die Torfbruchstraße
Die Torfbruchstraße ist eine Hauptverkehrsachse zwischen Düsseldorf und Erkrath/
Unterbach. Durch das hohe Verkehrsaufkommen wird das Plangebiet durch Emissionen
(Lärm, Schadstoffe, Abrieb) belastet. Auch die Barrierewirkung ist eine vorhandene
Beeinträchtigung, die noch durch den etwa 4 bis 5 m hohen Geländesprung in das
Plangebiet verschärft wird. Das Hintergelände ist nur über den Weg Am Quellenbusch
teilweise erlebbar. Zur Torfbruchstraße hin versperren Zäune den Zugang.
! die ausgebaute Düssel und der verrohrte Pillebach
Die Nördliche Düssel ist in ihrer ökologischen und landschaftsästhetischen Funktion
durch Ausbau und Begradigung stark eingeschränkt; der Pillebach ist heute nicht mehr
wahrnehmbar.
! sonstige Belastungen
Weitere Belastungen im Plangebiet existieren durch nicht genehmigte Nutzungen,
ungeordnete Brachflächen und durch die in weiten Teilen vorhandenen Ablagerungen
von Abfällen.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 8 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
1.4 Verkehr
1.4.1 Öffentlicher Personennahverkehr
Das Plangebiet wird über mehrere Buslinien erschlossen und mit dem Netz des Schie-
nennahverkehrs verbunden.
1.4.2 Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet wird über die Dreherstraße und die Torfbruchstraße (L404) an das
Hauptverkehrsstraßennetz der Netz der Landeshauptstadt Düsseldorf angebunden.
2. Anlaß, Ziel und Zweck der Änderung des Fläche nnutzungsplanes
2.1 Vorausgehende Planungen
1979 fasste der Rat der Stadt einen Beschluss zur Aufstellung von Bauleitplänen für den
Bereich Torfbruchstraße/Am Quellenbusch mit der Zielrichtung Wohngebiet.
Die aus diesen Planungszielen entwickelte Planentwürfe wurden nach der Bürgerbe-
teiligung im Jahre 1984 nicht mehr weitergeführt. Hierzu trug insbesondere ein ökologi-
sches Gutachten zum Grünordnungsplan von Brahe und Emonds (1980) bei, in dem die
Meinung vertreten wurde, dass es sich aufgrund der besonderen Topographie des
Gebietes bei der hohen Immissionsbelastung durch motorisierten Individualverkehr,
Glashütte und Müllverbrennungsanlage um ein Hochbelastungsgebiet handele.
Zwei neuere Gutachten, das Klimagutachten des Wetteramtes Essen und das lufthygie-
nische Gutachten der Firma Gertec in den Jahren 1986/1990 kamen zu dem Ergebnis,
dass die lufthygienische Belastung des Gebietes etwa dem städtischen Mittel der Stadt
Düsseldorf entspricht.
Auch die gesamtstädtische Klimaanalyse von 1995 bestätigt, dass eine - gegenüber der
früheren Planung - reduzierte Bebauung des Gebietes möglich und sinnvoll sei.
Der immer noch bestehende Wohnungsbedarf in Düsseldorf bewirkte eine Überprüfung
aller für Wohnnutzung geeigneten Flächenreserven innerhalb des Stadtgebietes und im
Stadtbezirk 7 (Gerresheim).
Die zuständige Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss für Planung und Stadtentwick-
lung beschlossen daraufhin die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für
das Torfbruchgebiet.
Im Februar und März 1993 wurde ein Rahmenplan mit der Zielrichtung, hier Wohn- und
Gewerbegebiete zu entwickeln, von den politischen Gremien beschlossen.
Im Jahr 1995 wurde anschließend ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt.
Aus den Entwürfen des ersten und dritten Preisträgers wurde ein städtebauliches
Konzept als Grundlage für diese Planung entwickelt.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 9 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
2.2 Vorhandene städtebauliche Qualitäten und Mi ssstände,
Ziele der Planung
Das Aneinanderstoßen der heterogenen Nutzungen in dem heute zum Teil ungeordne-
ten und untergenutzten Gelände stellt die städtebauliche Planung vor die Aufgabe,
durch ein differenziertes Planungskonzept ein Stück Stadtreparatur zu ermöglichen. Das
heute noch unwegsame und in großen Teilen anonyme Gelände soll deshalb zu einem
neuen, in den Stadtteil Gerresheim integrierten, attraktiven Wohn- und Gewerbestandort
umgewandelt werden, wobei sowohl die Belange der Bebauung als auch des Freirau-
mes angemessen berücksichtigt werden sollen.
Das Plangebiet besitzt eine hohe Freiraumqualität, weil sich im Auenbereich der westlich
angrenzenden Düssel in vielen Jahren ungehindert Vegetation entwickeln konnte und
sich auf den Grabelandparzellen teilweise dichter Baumbestand bildete. Die Erhaltens-
würdigkeit der Biotopstrukturen der Auenbereiche und ihre landschaftlichen Qualitäten
bieten besonders für die geplante Wohnbebauung einen hohen Wert für das Wohn-
umfeld.
Obwohl die landschaftlichen Qualitäten zunächst unverkennbar sind, gibt es bei genauer
Analyse des Plangebietes aufgrund der intensiven und vielfältigen Nutzungen in Vergan-
genheit und Gegenwart eine Vielzahl von Belastungen, die einer dringenden Beseiti-
gung oder Verbesserung bedürfen.
Die genannten Beeinträchtigungen, Belastungen und potenziellen Gefahren erfordern
eine städtebauliche Neuordnung des Gebietes. Die Ausweisung eines Wohngebietes für
ca. 2000 Einwohner schafft die Möglichkeiten, innerhalb des Stadtgebietes vorhandene
Infrastruktur zu nutzen und zu sichern sowie gleichzeitig mehr öffentlich nutzbare Grün-
und Freiflächen zu schaffen, da die Grundstücksflächen im
Plangebiet - mit Ausnahme
von Wegen und Straßen - bislang nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das ist
nur zu erreichen, wenn die oben genannten Vorbelastungen im Gebiet beseitigt oder
gemindert werden können.
Der heute verrohrte Pillebach soll freigelegt und in eine neue, gestaltete Auenlandschaft
integriert werden. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hält eine entsprechende
Fläche vor.
Durch die geplanten neuen Wohngebiete müssen die Grabelandparzellen im Nordosten
des Plangebietes entfallen, wofür im Nachbarbereich jedoch Ersatz geschaffen wurde
(Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5976/15). Hier steht den Grabelandpächtern ein
bislang nicht ausgebautes, rechtlich gesichertes Dauerkleingartengebiet zur
Verfügung.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 10 -
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004
Das Plangebiet soll nördlich und südlich des „Brombeerberges" Wohngebiete erhalten.
Durch ein vielfältiges Angebot v
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.