Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 62/2004

FNP-Ä Nr. 45 - Am Quellenbusch - Bürgerbeteiligung

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Am Quellenbusch · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV 7 Die Bezirksvertretung 07 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) - angehört und empfiehlt dem Au sschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Dreher Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach, der nördlichen Düssel, der Bertastraße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 -Am Quellenbusch- gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt , von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Am Quellenbusch- und seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änder ung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Eine Unterrichtung der Bürger über die grundlegenden Ziele der Planung sowie die Erörterung derselben erfolgte am 16.12.1997 bereits auf der Basis des Bebauungs- plan-Vorentwurfes Nr. 5977/49.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004 Seite 1 von 32 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 45 Aufstellung; Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV 7 Die Bezirksvertretung 07 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) - angehört und empfiehlt dem Au sschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Dreher Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach, der nördlichen Düssel, der Bertastraße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 -Am Quellenbusch- gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt , von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Am Quellenbusch- und seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änder ung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Eine Unterrichtung der Bürger über die grundlegenden Ziele der Planung sowie die Erörterung derselben erfolgte am 16.12.1997 bereits auf der Basis des Bebauungs- plan-Vorentwurfes Nr. 5977/49. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004 Seite 2 von 32 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004 Seite 3 von 32 S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/62/2004 Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) Inhaltsübersicht 1. Örtliche Verhältnisse 2. Anlaß, Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung 5. Umweltbericht - Zusammenfassung 6. Ziele der Flächennutzungsplanänderung 6.1 Bauflächen und -gebiete 6.2 Flächen für Gemeinbedarf 6.3 Verkehr 6.4 Ver- und Entsorgung 6.5 Grün- und Spielflächen 6.6 Grünordnung 6.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm und Luftverunreinigungen) 6.8 Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen und bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten zu treffen sind 7. Umweltbericht - ausführliche Fassung Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 4 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 5 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) Stadtbezirk 7 Stadtteil Gerresheim 1. Örtliche Verhältnisse 1.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes und der näheren Umgebung Das ca.34 ha große Plangebiet liegt zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, dem verrohrten Pillebach, der Nördlichen Düssel und der Bertastraße. Das Plangebiet selbst steigt langsam nach Süden und Osten an. Im mittleren Teil des Gebietes bildet eine ca. 3 ha große Altablagerung (ehemaliges "Kippengelände") einen bis ca. 8 m hohen Hügel („Brombeerberg") mit steilen Böschungen, der mit der ehemali- gen Trasse der Magdeburger Straße an die ca. 4 m höher gelegene Torfbruchstraße anschließt. Abgrabungen und Aufschüttungen im nördlichen Teil des Plangebietes bilden partiell Geländesprünge, Mulden und Erhöhungen, die zusammen mit dem hohen Grundwasserstand eine besondere Beachtung bei der städtebaulichen Planung und der späteren Durchführung der Baumaßnahmen erfordern. Östlich der Torfbruchstraße steigt das Gelände als Übergang von der Rheinebene zur Niederterrasse des Bergischen Landes markant an. Entlang des Hanges erstreckt sich ein Waldstreifen, der in unterschiedlicher Breite von der Sichelstraße bis zum Grafen- berger Wald reicht. Im Norden grenzt das Plangebiet an vorhandene Baugebiete, die sich entlang der Dreherstraße und der Torfbruchstraße entwickelt haben. 1.2 Gegenwärtige Nutzungen Das Plangebiet umfasst 3 unterschiedlich zu charakterisierende Teilgebiete: 1. Teilgebiet 1 zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, der Magdeburger Straße und dem Nordrand des „Brombeerberges" Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 6 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 2. Teilgebiet 2 zwischen dem Nordrand des „Brombeerberges", der Torfbruchstraße, der Karlsbader Straße und der Nördlichen Düssel 3. Teilgebiet 3 zwischen der Karlsbader Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach und der Nördlichen Düssel Das Teilgebiet 1 besteht überwiegend aus Grün- und Gartenland. Entlang der Dreher- straße verläuft eine drei- und viergeschossige Bebauung mit überwiegender Wohnnut- zung. An der Dreherstraße hat sich ein kleines Nahversorgungszentrum mit Supermärk- ten und Läden gebildet. Entlang der Torfbruchstraße befinden sich Wohngebäude, einige gewerblich genutzte Grundstücke und eine Tankstelle. Bis vor kurzem lag im Innenbereich des Teilgebietes 1 nördlich der ehemaligen Magdeburger Straße ein größerer Autoverwertungsbetrieb. Im Teilgebiet 2 befindet sich südlich angrenzend an den „Brombeerberg" seit ca.1965 ein Betrieb, in dem Elektroteile zusammengesetzt werden. An der Torfbruchstraße befindet sich eine Tankstelle und ein Autohaus mit Reparaturwerkstatt. Größere Teilflächen sind ebenso wie im Teilgebiet 1 als Grabelandparzellen verpachtet. Die Grabelandpächter sind gekündigt und haben mehrheitlich nach einer Vereins- gründung ein Dauerkleingartengelände außerhalb des Plangebietes erworben und ausgebaut. Die nicht als Grabelandparzellen genutzten Freiflächen sind Brachflächen oder werden zu einem geringen Teil noch als Pferdekoppeln oder Weideland genutzt. Südlich des Weges Am Quellenbusch befindet sich eine Kleingartenanlage. Das Teilgebiet 3 umfaßt im wesentlichen ein Gewerbegebiet. Hier befinden sich mehrere Gewerbebetriebe. An das Gewerbegebiet grenzt südlich ein Grundstücksstreifen, in dem der Pillebach ab der Torfbruchstraße unterirdisch verrohrt ist. Er wird etwa 250m weiter westlich in die Nördliche Düssel eingeleitet. Süd-westlich des Weges Am Quellenbusch liegt eine Kleingartenanlage. Im Bereich der Dreherstraße befinden sich die folgenden Infrastruktureinrichtungen: • Schulen • Kirchen mit sozialen Einrichtungen wie Kindergarten und Altenheim • öffentliche Grünanlagen entlang der Nördlichen Düssel • ein Freizeitpark Im Süden grenzen ein Baumarkt und ein Gartencenter an das Plangebiet. Beide Fach- märkte werden über die Straße "Nach den Mauresköthen" erschlossen. Im Westen wird Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 7 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 das Plangebiet von der Kleingartenanlage Homburger Busch und der Nördlichen Düssel begrenzt. Folgende Nutzungen sind wegen der davon ausgehenden relevanten Vorbelastungen besonders zu beachten: ! die ehemalige Kippe Die nicht mehr genutzte Kippe der Gerresheimer Glashütte stellt eine Belastung für den Naturhaushalt dar. Eine fast acht Meter hohe Aufschüttung mit provisorischen Ställen, Koppeln und sonstigen Gebäuden innerhalb des Talraumes Düssel stellt eine Störung des Landschaftsbildes mit Barrierewirkung dar, während der landschaftsökologische Aspekt eine Erhaltung der Kippe erfordert. ! die Magdeburger Straße Nördlich an die Kippe angrenzend liegt die Trasse der ehemaligen Magdeburger Straße. Die geschotterte und als Damm ausgebildete Trasse wird als Lager- und Schuttplatz für verschiedene Baustoffe genutzt. ! Schrottplatz und Altreifenlager Nördlich der Magdeburger Straße existieren noch erhebliche Reste der früheren gewerb- lichen Nutzungen (ehemalige Autoverwertung und Reifenhandel). Sie gefährden den Naturhaushalt und das Grundwasser. ! die Torfbruchstraße Die Torfbruchstraße ist eine Hauptverkehrsachse zwischen Düsseldorf und Erkrath/ Unterbach. Durch das hohe Verkehrsaufkommen wird das Plangebiet durch Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Abrieb) belastet. Auch die Barrierewirkung ist eine vorhandene Beeinträchtigung, die noch durch den etwa 4 bis 5 m hohen Geländesprung in das Plangebiet verschärft wird. Das Hintergelände ist nur über den Weg Am Quellenbusch teilweise erlebbar. Zur Torfbruchstraße hin versperren Zäune den Zugang. ! die ausgebaute Düssel und der verrohrte Pillebach Die Nördliche Düssel ist in ihrer ökologischen und landschaftsästhetischen Funktion durch Ausbau und Begradigung stark eingeschränkt; der Pillebach ist heute nicht mehr wahrnehmbar. ! sonstige Belastungen Weitere Belastungen im Plangebiet existieren durch nicht genehmigte Nutzungen, ungeordnete Brachflächen und durch die in weiten Teilen vorhandenen Ablagerungen von Abfällen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 8 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 1.4 Verkehr 1.4.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet wird über mehrere Buslinien erschlossen und mit dem Netz des Schie- nennahverkehrs verbunden. 1.4.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet wird über die Dreherstraße und die Torfbruchstraße (L404) an das Hauptverkehrsstraßennetz der Netz der Landeshauptstadt Düsseldorf angebunden. 2. Anlaß, Ziel und Zweck der Änderung des Fläche nnutzungsplanes 2.1 Vorausgehende Planungen 1979 fasste der Rat der Stadt einen Beschluss zur Aufstellung von Bauleitplänen für den Bereich Torfbruchstraße/Am Quellenbusch mit der Zielrichtung Wohngebiet. Die aus diesen Planungszielen entwickelte Planentwürfe wurden nach der Bürgerbe- teiligung im Jahre 1984 nicht mehr weitergeführt. Hierzu trug insbesondere ein ökologi- sches Gutachten zum Grünordnungsplan von Brahe und Emonds (1980) bei, in dem die Meinung vertreten wurde, dass es sich aufgrund der besonderen Topographie des Gebietes bei der hohen Immissionsbelastung durch motorisierten Individualverkehr, Glashütte und Müllverbrennungsanlage um ein Hochbelastungsgebiet handele. Zwei neuere Gutachten, das Klimagutachten des Wetteramtes Essen und das lufthygie- nische Gutachten der Firma Gertec in den Jahren 1986/1990 kamen zu dem Ergebnis, dass die lufthygienische Belastung des Gebietes etwa dem städtischen Mittel der Stadt Düsseldorf entspricht. Auch die gesamtstädtische Klimaanalyse von 1995 bestätigt, dass eine - gegenüber der früheren Planung - reduzierte Bebauung des Gebietes möglich und sinnvoll sei. Der immer noch bestehende Wohnungsbedarf in Düsseldorf bewirkte eine Überprüfung aller für Wohnnutzung geeigneten Flächenreserven innerhalb des Stadtgebietes und im Stadtbezirk 7 (Gerresheim). Die zuständige Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss für Planung und Stadtentwick- lung beschlossen daraufhin die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für das Torfbruchgebiet. Im Februar und März 1993 wurde ein Rahmenplan mit der Zielrichtung, hier Wohn- und Gewerbegebiete zu entwickeln, von den politischen Gremien beschlossen. Im Jahr 1995 wurde anschließend ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Aus den Entwürfen des ersten und dritten Preisträgers wurde ein städtebauliches Konzept als Grundlage für diese Planung entwickelt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 9 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 2.2 Vorhandene städtebauliche Qualitäten und Mi ssstände, Ziele der Planung Das Aneinanderstoßen der heterogenen Nutzungen in dem heute zum Teil ungeordne- ten und untergenutzten Gelände stellt die städtebauliche Planung vor die Aufgabe, durch ein differenziertes Planungskonzept ein Stück Stadtreparatur zu ermöglichen. Das heute noch unwegsame und in großen Teilen anonyme Gelände soll deshalb zu einem neuen, in den Stadtteil Gerresheim integrierten, attraktiven Wohn- und Gewerbestandort umgewandelt werden, wobei sowohl die Belange der Bebauung als auch des Freirau- mes angemessen berücksichtigt werden sollen. Das Plangebiet besitzt eine hohe Freiraumqualität, weil sich im Auenbereich der westlich angrenzenden Düssel in vielen Jahren ungehindert Vegetation entwickeln konnte und sich auf den Grabelandparzellen teilweise dichter Baumbestand bildete. Die Erhaltens- würdigkeit der Biotopstrukturen der Auenbereiche und ihre landschaftlichen Qualitäten bieten besonders für die geplante Wohnbebauung einen hohen Wert für das Wohn- umfeld. Obwohl die landschaftlichen Qualitäten zunächst unverkennbar sind, gibt es bei genauer Analyse des Plangebietes aufgrund der intensiven und vielfältigen Nutzungen in Vergan- genheit und Gegenwart eine Vielzahl von Belastungen, die einer dringenden Beseiti- gung oder Verbesserung bedürfen. Die genannten Beeinträchtigungen, Belastungen und potenziellen Gefahren erfordern eine städtebauliche Neuordnung des Gebietes. Die Ausweisung eines Wohngebietes für ca. 2000 Einwohner schafft die Möglichkeiten, innerhalb des Stadtgebietes vorhandene Infrastruktur zu nutzen und zu sichern sowie gleichzeitig mehr öffentlich nutzbare Grün- und Freiflächen zu schaffen, da die Grundstücksflächen im Plangebiet - mit Ausnahme von Wegen und Straßen - bislang nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das ist nur zu erreichen, wenn die oben genannten Vorbelastungen im Gebiet beseitigt oder gemindert werden können. Der heute verrohrte Pillebach soll freigelegt und in eine neue, gestaltete Auenlandschaft integriert werden. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hält eine entsprechende Fläche vor. Durch die geplanten neuen Wohngebiete müssen die Grabelandparzellen im Nordosten des Plangebietes entfallen, wofür im Nachbarbereich jedoch Ersatz geschaffen wurde (Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5976/15). Hier steht den Grabelandpächtern ein bislang nicht ausgebautes, rechtlich gesichertes Dauerkleingartengebiet zur Verfügung. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 62/2004- 10 - S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 62_2004_18542.wpd Stand: 11.03.2004 Das Plangebiet soll nördlich und südlich des „Brombeerberges" Wohngebiete erhalten. Durch ein vielfältiges Angebot v

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 62/2004