Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 68/2005

FNPÄ 45 Am Quellenbusch Anreg. Plan

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Am Quellenbusch · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 6. April 2005veröffentlicht

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Am Quellenbusch – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 68_2005_22426.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00067053.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:08:06 GMT Number of Pages: 46 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 1 von 46 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 45 - Am Quellenbusch -Anregungen; Plan Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 - Am Quellenbusch - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Ra h me n se iner Vorberatung gem. § 2 Ab s. 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat I. D e r R a t d e r S t a d t n i m m t K e n n t n i s v o n d e n z u r Flächenutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) - Am Quellenbusch -während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet zwischen der Dreher Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach, der nördlichen Düssel und der Bertastraße - ma ß g e b e n d i s t d e r r ä u ml i c h e G e l t u n g s b e r e i c h d e r Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) - Am Quellenbusch-am 31.03.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 2 von 46 IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 - Am Quellenbusch - mit dem Erläuterungsbericht vom 31.03.2005. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.05.2005 -/- 2Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 3 von 46 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/68/2005 Anregungen aus der öffentlichen Auslegung vom 11.05.2004 bis 16.06.2004 zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) - Am Quellenbusch -A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 4 von 46 Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr. 61/68/2005 A. Behandlung der Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 (Entwurf) - Am Quellenbusch - 1. Geologischer Dienst NRW Es wird angemerkt, dass die teilweise notwendige Sanierung der vorhandenen Altlasten rechtlich noch nicht abgesichert sei. Antwort der Verwaltung: Das Thema der Altablagerungen und Altstandorte im Plangebiet wird im Umweltbericht in der Begründung unter den Nummern 7.2.3.1 und 7.2.3.2 ausführlich erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung von Grundstücken vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abgeschlossen, oder die Sanierung bis dahin zeitlich befristet rechtlich gesichert sein muss. Die Anregung ist im Erläuterungsbericht berücksichtigt. Es wird angemerkt, dass eine Niederschlagsversickerung aufgrund der hohen Grundwasserstände nicht in Betracht komme. Antwort der Verwaltung: Dieses Thema wird im Erläuterungsbericht unter Punkt 6.4.3 -Niederschlagswasser-ausführlich behandelt. Zusätzlich wird im Textteil des Bebauungsplanes unter II Hinweise darauf verwiesen. Die Anregung ist im Erläuterungsbericht berücksichtigt. Es wird angemerkt, dass die Baugrundsituation als sehr ungünstig zu bewerten sei und es aufgrund der Beschaffenheit des vorhandenen Bodens, der geplanten Aufschüttungen und dem hohen Grundwasserstand zu Setzungsunterschieden kommen könne. Die sich daraus ergebenden Einwirkungen (Setzungen) seien bei der Konstruktion der Gebäude zu berücksichtigen. Antwort der Verwaltung: Der hohe Grundwasserstand im Plangebiet, die daraus resultierenden notwendigen Aufschüttungen und die Baugrundverhältnisse sind in der Begründung zum Bebauungsplan (5.13 Höhenlage baulicher Anlagen, 5.13.1 Gebäude, 6.3.2.1 Baugrundverhältnisse, 6.2.4.1 Grundwasser) und im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 45 im Abschnitt 6.8 ausführlich erläutert worden. Bauinteressierte werden also durch den Bebauungsplan bereits auf die schwierigen Baugrundverhältnisse hingewiesen. Die genaue Baugrundprüfung eines Baugrundstückes obliegt den Bauherren und Architekten, derartige Darstellungen können wegen des Maßstabs im Flächennutzungsplan nicht getroffen werden. Die Anregung ist für den Flächennutzungsplan gegenstandslos. 2. PLEdoc GmbH, Netzverwaltung Es wird angeregt, die Ferngasleitung Nr. 2/60 der Ruhrgas AG ebenfalls nachrichtlich in Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 5 von 46 Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr. 61/68/2005 den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Antwort der Verwaltung: Die genannte Ferngasleitung verbindet die parallel zur Nördlichen Düssel verlaufende Ferngasleitung mit einer Gasregleranlage im Plangebiet innerhalb der öffentlichen Grünfläche. Die Gasregleranlage wird mit Beginn der Baumaßnahmen im Quellenbusch abgebaut; diese Maßnahme ist mit den Stadtwerken Düsseldorf abgesprochen und der Ruhrgas AG ebenfalls bekannt. Da die Zuleitung dann ebenfalls nicht mehr benötigt und entsprechend ebenfalls entfernt wird, ist die Sicherung des Leitungsrechtes somit nicht mehr nötig. Der Anregung wird nicht gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 6 von 46 Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr. 61/68/2005 B. Liste der Einsprechenden zur Flächennutzungsplanänderung - Nr. 45 (Entwurf) -Am Quellenbusch- (aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht abgebildet) Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 Seite 7 von 46 Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr.61/68/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/68/2005 # E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t gemäß § 5 Abs. (5) BauGB zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 - Am Quellenbusch -Stadtbezirk 7 Stadtteil Gerresheim 1. Örtliche Verhältnisse 1.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes und der näheren Umgebung Das ca.34 ha große Plangebiet liegt zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, dem verrohrten Pillebach, der Nördlichen Düssel und der Bertastraße. Das Plangebiet selbst steigt langsam nach Süden und Osten an. Im mittleren Teil des Gebietes bildet eine ca. 3 ha große Altablagerung (ehemaliges “Kippengelände”) einen bis ca. 8 m hohen Hügel („Brombeerberg“) mit steilen Böschungen, der mit der ehemali-gen Trasse der Magdeburger Straße an die ca. 4 m höher gelegene Torfbruchstraße anschließt. Abgrabungen und Aufschüttungen im nördlichen Teil des Plangebietes bilden partiell Geländesprünge, Mulden und Erhöhungen, die zusammen mit dem hohen Grundwasserstand eine besondere Beachtung bei der städtebaulichen Planung und der späteren Durchführung der Baumaßnahmen erfordern. Östlich der Torfbruchstraße steigt das Gelände als Übergang von der Rheinebene zur Niederterrasse des Bergischen Landes markant an. Entlang des Hanges erstreckt sich ein Waldstreifen, der in unterschiedlicher Breite von der Sichelstraße bis zum Grafen-berger Wald reicht. Im Norden grenzt das Plangebiet an vorhandene Baugebiete, die Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 - 8 -Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr.61/68/2005 sich entlang der Dreherstraße und der Torfbruchstraße entwickelt haben. 1.2 Gegenwärtige Nutzungen Das Plangebiet umfasst 3 unterschiedlich zu charakterisierende Teilgebiete: 1. Teilgebiet 1 zwischen der Dreherstraße, der Torfbruchstraße, der Magdeburger Straße und dem Nordrand des „Brombeerberges“ 2. Teilgebiet 2 zwischen dem Nordrand des „Brombeerberges“, der Torfbruchstraße, der Karlsbader Straße und der Nördlichen Düssel 3. Teilgebiet 3 zwischen der Karlsbader Straße, der Torfbruchstraße, dem Pillebach und der Nördlichen Düssel Das Teilgebiet 1 besteht überwiegend aus Grün- und Gartenland. Entlang der Dreher-straße verläuft eine drei- und viergeschossige Bebauung mit überwiegender Wohnnut-zung. An der Dreherstraße hat sich ein kleines Nahversorgungszentrum mit Supermärk-ten und Läden gebildet. Entlang der Torfbruchstraße befinden sich Wohngebäude, einige gewerblich genutzte Grundstücke und eine Tankstelle. Bis vor kurzem lag im Innenbereich des Teilgebietes 1 nördlich der ehemaligen Magdeburger Straße ein größerer Autoverwertungsbetrieb. Im Teilgebiet 2 befindet sich südlich angrenzend an den „Brombeerberg“ seit ca.1965 ein Betrieb, in dem Elektroteile zusammengesetzt werden. An der Torfbruchstraße befindet sich eine Tankstelle und ein Autohaus mit Reparaturwerkstatt. Größere Teilflächen sind ebenso wie im Teilgebiet 1 als Grabelandparzellen verpachtet. Die Grabelandpächter sind gekündigt und haben mehrheitlich nach einer Vereins-gründung ein Dauerkleingartengelände außerhalb des Plangebietes erworben und ausgebaut. Die nicht als Grabelandparzellen genutzten Freiflächen sind Brachflächen oder werden zu einem geringen Teil noch als Pferdekoppeln oder Weideland genutzt. Südlich des Weges Am Quellenbusch befindet sich eine Kleingartenanlage. Das Teilgebiet 3 umfaßt im wesentlichen ein Gewerbegebiet. Hier befinden sich mehrere Gewerbebetriebe. An das Gewerbegebiet grenzt südlich ein Grundstücksstreifen, in dem der Pillebach ab der Torfbruchstraße unterirdisch verrohrt ist. Er wird etwa 250m weiter westlich in die Nördliche Düssel eingeleitet. Süd-westlich des Weges Am Quellenbusch liegt eine Kleingartenanlage. Im Bereich der Dreherstraße befinden sich die folgenden Infrastruktureinrichtungen: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 - 9 -Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr.61/68/2005 • Schulen • Kirchen mit sozialen Einrichtungen wie Kindergarten und Altenheim • öffentliche Grünanlagen entlang der Nördlichen Düssel • ein Freizeitpark Im Süden grenzen ein Baumarkt und ein Gartencenter an das Plangebiet. Beide Fach-märkte werden über die Straße “Nach den Mauresköthen” erschlossen. Im Westen wird das Plangebiet von der Kleingartenanlage Homburger Busch und der Nördlichen Düssel begrenzt. Folgende Nutzungen sind wegen der davon ausgehenden relevanten Vorbelastungen besonders zu beachten: ! die ehemalige Kippe Die nicht mehr genutzte Kippe der Gerresheimer Glashütte stellt eine Belastung für den Naturhaushalt dar. Eine fast acht Meter hohe Aufschüttung mit provisorischen Ställen, Koppeln und sonstigen Gebäuden innerhalb des Talraumes Düssel stellt eine Störung des Landschaftsbildes mit Barrierewirkung dar, während der landschaftsökologische Aspekt eine Erhaltung der Kippe erfordert. ! die Magdeburger Straße Nördlich an die Kippe angrenzend liegt die Trasse der ehemaligen Magdeburger Straße. Die geschotterte und als Damm ausgebildete Trasse wird als Lager- und Schuttplatz für verschiedene Baustoffe genutzt. ! Schrottplatz und Altreifenlager Nördlich der Magdeburger Straße existieren noch erhebliche Reste der früheren gewerb-lichen Nutzungen (ehemalige Autoverwertung und Reifenhandel). Sie gefährden den Naturhaushalt und das Grundwasser. ! die Torfbruchstraße Die Torfbruchstraße ist eine Hauptverkehrsachse zwischen Düsseldorf und Erkrath/ Unterbach. Durch das hohe Verkehrsaufkommen wird das Plangebiet durch Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Abrieb) belastet. Auch die Barrierewirkung ist eine vorhandene Beeinträchtigung, die noch durch den etwa 4 bis 5 m hohen Geländesprung in das Plangebiet verschärft wird. Das Hintergelände ist nur über den Weg Am Quellenbusch teilweise erlebbar. Zur Torfbruchstraße hin versperren Zäune den Zugang. ! die ausgebaute Düssel und der verrohrte Pillebach Die Nördliche Düssel ist in ihrer ökologischen und landschaftsästhetischen Funktion durch Ausbau und Begradigung stark eingeschränkt; der Pillebach ist heute nicht mehr wahrnehmbar. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 - 10 -Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr.61/68/2005 ! sonstige Belastungen Weitere Belastungen im Plangebiet existieren durch nicht genehmigte Nutzungen, ungeordnete Brachflächen und durch die in weiten Teilen vorhandenen Ablagerungen von Abfällen. 1.3 Verkehr 1.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet wird über mehrere Buslinien erschlossen und mit dem Netz des Schie-nennahverkehrs verbunden. 1.3.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet wird über die Dreherstraße (L54) und die Torfbruchstraße (L404) an das Hauptverkehrsstraßennetz der Netz der Landeshauptstadt Düsseldorf angebunden. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes 2.1 Vorausgehende Planungen 1979 fasste der Rat der Stadt einen Beschluss zur Aufstellung von Bauleitplänen für den Bereich Torfbruchstraße/Am Quellenbusch mit der Zielrichtung Wohngebiet. Die aus diesen Planungszielen entwickelte Planentwürfe wurden nach der Bürgerbe-teiligung im Jahre 1984 nicht mehr weitergeführt. Hierzu trug insbesondere ein ökologi-sches Gutachten zum Grünordnungsplan von Brahe und Emonds (1980) bei, in dem die Meinung vertreten wurde, dass es sich aufgrund der besonderen Topographie des Gebietes bei der hohen Immissionsbelastung durch motorisierten Individualverkehr, Glashütte und Müllverbrennungsanlage um ein Hochbelastungsgebiet handele. Zwei neuere Gutachten, das Klimagutachten des Wetteramtes Essen und das lufthygie-nische Gutachten der Firma Gertec in den Jahren 1986/1990 kamen zu dem Ergebnis, dass die lufthygienische Belastung des Gebietes etwa dem städtischen Mittel der Stadt Düsseldorf entspricht. Auch die gesamtstädtische Klimaanalyse von 1995 bestätigte, dass eine - gegenüber der früheren Planung - reduzierte Bebauung des Gebietes möglich und sinnvoll sei. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 68/2005 - 11 -Stand: 31.03.2005, Vorlage Nr.61/68/2005 Der immer noch bestehende Wohnungsbedarf in Düsseldorf bewirkte eine Überprüfung aller für Wohnnutzung geeigneten Flächenreserven innerhalb des Stadtgebietes und im Stadtbezirk 7 (Gerresheim). Die zuständige Bezirksvertretung 7 und der Ausschuss für Planu

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 68/2005