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Ö Vorlagen - Nr. 178 145/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Krippstraße 59 - Errichtung eines Mehrfam ilienhauses mit 8
Wohneinheiten
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Krippstraße 59 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen,
einfachen Bebauungsplanes Nr. 5974/04, der eine Baufluchtlinie festsetzt. Da es sich bei
diesem Bebauungsplan nicht um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im
übrigen nach § 34 Absatz 2 BauGB. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen
Wohngebiet.
Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Wohngebäudes mit ausgebautem
Dachgeschoss und Satteldach. Insgesamt sollen 8 Wohneinheiten mit einer
Gesamtwohnfläche von 690 m² entstehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 3150 m³. Die
Dachneigung und Traufhöhe des angrenzenden Gebäudes sollen übernommen werden.
Aufgrund des Standortes an der S-Bahnstrecke sollen die Schlafräume zur Straße hin
angeordnet werden. Im Giebel sind keine Öffnungen vorgesehen. Mit dem Bauantrag
müssen passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz gegen den Verkehrslärm
nachgewiesen werden.
Da das geplante Vorhaben in diesem Gebiet nach seiner Art zulässig ist, sich nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich, die auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden.
Satzungsgeschützte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
S Lageplan
S Ansichten
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT