Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 145/2004

Bauvoranfrage Krippstraße 59

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Krippstraße 59 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 145/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Krippstraße 59 - Errichtung eines Mehrfam ilienhauses mit 8 Wohneinheiten Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Krippstraße 59 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen, einfachen Bebauungsplanes Nr. 5974/04, der eine Baufluchtlinie festsetzt. Da es sich bei diesem Bebauungsplan nicht um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen nach § 34 Absatz 2 BauGB. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Wohngebäudes mit ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach. Insgesamt sollen 8 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 690 m² entstehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 3150 m³. Die Dachneigung und Traufhöhe des angrenzenden Gebäudes sollen übernommen werden. Aufgrund des Standortes an der S-Bahnstrecke sollen die Schlafräume zur Straße hin angeordnet werden. Im Giebel sind keine Öffnungen vorgesehen. Mit dem Bauantrag müssen passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz gegen den Verkehrslärm nachgewiesen werden. Da das geplante Vorhaben in diesem Gebiet nach seiner Art zulässig ist, sich nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Das Vorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich, die auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Satzungsgeschützte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: S Lageplan S Ansichten Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 145/2004