Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 44/2005

Bauvoranfrage Am Stufstock 19

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Stufstock 19 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitungen der Geschossigkeit, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie der Baugrenzen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 178 44/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Am Stufstock 19, Neubau einer Seniorenwohnanlage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitungen der Geschossigkeit, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie der Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Grundstück Am Stufstock 19 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5775/32, der das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf (B.f.G.-Fläche) und zum Teil als öffentliche Grünfläche ausweist und u.a. Baugrenzen, eine GFZ von 0,8 und eine I-Geschossigkeit festsetzt. Geplant ist der Neubau einer III-geschossigen Seniorenwohnanlage mit Staffelgeschoss und einer Tiefgarage. Insgesamt sollen 41 altengerechte Wohnungen neu entstehen. Das Bauvolumen soll ca. 14.165 cbm betragen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die geplante Nutzung nicht der festgesetzten Nutzung entspricht, die GFZ von 0,8 um 0,7, die festgesetzte Geschossigkeit von I um zwei Geschosse und die Baugrenzen überschritten werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die B .f.G-Fläche wir als Versorgungsfläche für die Stadtwerke Düsseldorf AG nicht mehr benötigt. Zudem fand eine Flächenaustausch zwischen der B.f.G.-Fläche und der öffentlichen Grünfläche statt, so dass der Anteil der öffentlichen Grünfläche durch das Vorhaben nicht geschmälert wird. Die Grundzüge der Planung und nachbarliche Interessen werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Das Vorhaben macht den Nachweis von 41 Stellplätzen erforderlich. 34 Stellplätze sollen in der geplanten Tiefgarage und 7 Stellplätze sollen oberirdisch auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansicht/Grundrisse Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 44/2005 Seite 2 von 2 Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 44/2005