Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 178 44/2005
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Am Stufstock 19, Neubau einer Seniorenwohnanlage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Überschreitungen der
Geschossigkeit, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie der Baugrenzen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Am Stufstock 19 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5775/32, der das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf
(B.f.G.-Fläche) und zum Teil als öffentliche Grünfläche ausweist und u.a. Baugrenzen,
eine GFZ von 0,8 und eine I-Geschossigkeit festsetzt.
Geplant ist der Neubau einer III-geschossigen Seniorenwohnanlage mit Staffelgeschoss
und einer Tiefgarage. Insgesamt sollen 41 altengerechte Wohnungen neu entstehen. Das
Bauvolumen soll ca. 14.165 cbm betragen.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die geplante Nutzung nicht der festgesetzten Nutzung entspricht, die GFZ
von 0,8 um 0,7, die festgesetzte Geschossigkeit von I um zwei Geschosse und die
Baugrenzen überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die B .f.G-Fläche wir als
Versorgungsfläche für die Stadtwerke Düsseldorf AG nicht mehr benötigt. Zudem fand
eine Flächenaustausch zwischen der B.f.G.-Fläche und der öffentlichen Grünfläche statt,
so dass der Anteil der öffentlichen Grünfläche durch das Vorhaben nicht geschmälert
wird. Die Grundzüge der Planung und nachbarliche Interessen werden durch das
Bauvorhaben nicht berührt.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 41 Stellplätzen erforderlich. 34 Stellplätze sollen
in der geplanten Tiefgarage und 7 Stellplätze sollen oberirdisch auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansicht/Grundrisse
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 178 44/2005
Seite 2 von 2
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT