Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Am Stufstock 6a
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 134.283,00 Euro zu gewähren.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2025.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Bei dem vorgenannten Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger betreibt die zweigruppige Kindertageseinrichtung Am Stufstock 6a.
Die Linoleumböden sind im Innenbereich - insbesondere im Eingangsbereich - durch Materialermüdung stark beschädigt. Es haben sich bereits Gefahrenstellen durch die dauerhafte Belastung (Stolperstellen) gebildet, so dass ein zwingender Austausch dringend erforderlich ist. Im Weiteren kommt es bei starken Regenfällen zu Wassereinbrüchen im Keller der Kindertageseinrichtung. Hierfür ist es erforderliche eine Außenwand auszuschachten und abzudichten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Jugendhilfeausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/003/2025