Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/003/2025

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Am Stufstock 6a

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 10. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 134.283,00 Euro zu gewähren.

Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

Der Träger betreibt die zweigruppige Kindertageseinrichtung Am Stufstock 6a.

Die Linoleumböden sind im Innenbereich - insbesondere im Eingangsbereich - durch Materialermüdung stark beschädigt. Es haben sich bereits Gefahrenstellen durch die dauerhafte Belastung (Stolperstellen) gebildet, so dass ein zwingender Austausch dringend erforderlich ist. Im Weiteren kommt es bei starken Regenfällen zu Wassereinbrüchen im Keller der Kindertageseinrichtung. Hierfür ist es erforderliche eine Außenwand auszuschachten und abzudichten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/003/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Am Stufstock 6a Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 15.01.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 134.283,00 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2025. Maßnahme(n):  Baumaßnahme (Sanierung) Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Kath. KGV Eller-Lierenfeld handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger betreibt die zweigruppige Kindertageseinrichtung Am Stufstock 6a. Die Linoleumböden sind im Innenbereich - insbesondere im Eingangsbereich - durch Materialermüdung stark beschädigt. Es haben sich bereits Gefahrenstellen durch die dauerhafte Belastung (Stolperstellen) gebildet, so dass ein zwingender Austausch dringend erforderlich ist. Im Weiteren kommt es bei starken Regenfällen zu Wassereinbrüchen im Keller der Kindertageseinrichtung. Hierfür ist es erforderliche eine Außenwand auszuschachten und abzudichten. Seite 2 Das Gelände im Eingangsbereich ist abgesackt und bildet bei Regen großflächige, tiefe Wasserpfützen im Zugangsbereich. Das Pflaster muss aufgenommen und mit Gefällte neu verlegt werden. Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025) stehen in der Einrichtung 6 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 36 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1 (45), T3 (45) zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Lierenfeld zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 149.203,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 149.203,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10% -14.920,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 134.283,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/003/2025