Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 92/2004

Sternwartstraße; Bauvorhaben

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sternwartstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 23. November 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen und des Abweichens von den Baulinien. Zudem beschließt sie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Abstandflächen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Sternwartstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 173 92/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Sternwartstraße 40 u.a. -- Neubau von Mehrfamilienhäusern mit 190 Wohneinheiten und 2 Tiefgaragen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen und des Abweichens von den Baulinien. Zudem beschließt sie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Abstandflächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Sternwartstraße 40 u.a. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5374/65, der u.a. Baugrenzen, Baulinien, GRZ von 0,6, GFZ von 1,6, Geschossigkeit und Dachform (Flachdach) festsetzt. Das Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen. Das Gesamtbauvorhaben Sternwartstraße 36ff wurde der Bezirksvertretung bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage in der Sitzung am 24.08.99 vorgestellt. Die Bezirksvertretung hat seinerzeit die Erteilung des Vorbescheides beschlossen. Eine Kopie der damaligen Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt. Da sich Planänderungen ergeben haben, die von der Bauvoranfrage aus dem Jahr 99 abweichen, ist eine erneute Beteiligung der Bezirksvertretung erforderlich. Die Änderungen betreffen den südlichen Bereich (Häuser 5-9). Statt der geplanten Bürobebauung (Haus 7) soll dort ein Wohnhaus entstehen. Das bestehende Bürogebäude Sternwartstraße 42 (Haus 8) soll abgerissen werden; statt dessen soll dort ebenfalls ein Wohnhaus errichtet werden. Insgesamt entstehen so 190 Wohnungen (Häuser 1-9) mit IV bis VI Geschossen (Eckturm Haus 7: VII). Die Baulücke in Höhe Sternwartstraße 54 (Haus 9) wird nur teilweise geschlossen. Der ursprünglich an das Gebäude 9 anschließende rückwärtige Riegel, soll nicht errichtet werden. Das Gebäude 6 wird mit einem größeren Grenzabstand als ursprünglich geplant errichtet. Dadurch ergeben sich bessere Bebauungsvoraussetzungen für die Gebäude 5 und 6 sowie für eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Sternwartstraße 52. Die Ausformung der Baukörper und die Gestaltung der Dächer und Fassaden bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Die GRZ und die GFZ werden insgesamt eingehalten. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die Baugrenzen teilweise überschritten werden sollen und von der Baulinie teilweise abgewichen werden soll. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 92/2004 Seite 2 von 2 Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht war zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann, da sich die Abstandflächen der Gebäude 3/4 und 7 überlagern. Die Überlagerung beträgt an der größten Stelle ca. 7,50 m. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann. Die Überlagerung der Abstandflächen ist im vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbarschützende Belange sind nicht tangiert. Das Gesamtbauvorhaben macht den Nachweis von 190 Stellplätzen erforderlich. Der Stellplatznachweis erfolgt in der Tiefgarage, die über die Grundstücke Fleher Straße 1-3 und Sternwartstraße 40 erschlossen wird. Während der Bauphase erfolgt die Zufahrt nur über die Fleher Straße. In dieser Tiefgarage erfolgt auch der Stellplatznachweis Fleherstraße 1-3 und Martinstraße 101. Das Gebäude Sternwartstraße 54 (Haus 9) erhält eine eigene Tiefgarage. Eine Verbindung mit der großen Tiefgarage ist nicht geplant. Insgesamt werden für die Vorhaben Fleher Straße 1-3, Martinstraße 101 und Sternwartstraße ca. 320 Stellplätze errichtet. Schützenswerte Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht betroffen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll, das Bauvolumen mehr als 7.000 m³ beträgt und das Grundstück über 1.000 m² groß ist. Anlagen: S Auszug aus dem Bebauungsplan S Lageplan S Übersichtspläne (Befreiungen/Abweichungen) S Bezirksvertretungsvorlage aus 1999 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 07.12.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 92/2004