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Ö Vorlagen - Nr. 173 92/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Sternwartstraße 40 u.a. -- Neubau von Mehrfamilienhäusern mit 190
Wohneinheiten und 2 Tiefgaragen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich
der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung
der festgesetzten Baugrenzen und des Abweichens von den Baulinien.
Zudem beschließt sie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Abstandflächen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Sternwartstraße 40 u.a. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5374/65, der u.a. Baugrenzen, Baulinien, GRZ von
0,6, GFZ von 1,6, Geschossigkeit und Dachform (Flachdach) festsetzt. Das Gebiet ist als
Mischgebiet ausgewiesen.
Das Gesamtbauvorhaben Sternwartstraße 36ff wurde der Bezirksvertretung bereits im
Rahmen einer Bauvoranfrage in der Sitzung am 24.08.99 vorgestellt. Die
Bezirksvertretung hat seinerzeit die Erteilung des Vorbescheides beschlossen. Eine Kopie
der damaligen Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt.
Da sich Planänderungen ergeben haben, die von der Bauvoranfrage aus dem Jahr 99
abweichen, ist eine erneute Beteiligung der Bezirksvertretung erforderlich.
Die Änderungen betreffen den südlichen Bereich (Häuser 5-9). Statt der geplanten
Bürobebauung (Haus 7) soll dort ein Wohnhaus entstehen. Das bestehende Bürogebäude
Sternwartstraße 42 (Haus 8) soll abgerissen werden; statt dessen soll dort ebenfalls ein
Wohnhaus errichtet werden. Insgesamt entstehen so 190 Wohnungen (Häuser 1-9) mit IV
bis VI Geschossen (Eckturm Haus 7: VII). Die Baulücke in Höhe Sternwartstraße 54 (Haus
9) wird nur teilweise geschlossen. Der ursprünglich an das Gebäude 9 anschließende
rückwärtige Riegel, soll nicht errichtet werden.
Das Gebäude 6 wird mit einem größeren Grenzabstand als ursprünglich geplant errichtet.
Dadurch ergeben sich bessere Bebauungsvoraussetzungen für die Gebäude 5 und 6
sowie für eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Sternwartstraße 52.
Die Ausformung der Baukörper und die Gestaltung der Dächer und Fassaden bleiben dem
Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Die GRZ und die GFZ werden insgesamt eingehalten.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die Baugrenzen teilweise überschritten werden sollen und
von der Baulinie teilweise abgewichen werden soll.
RSD AllVorlg.WPT
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Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht war zu prüfen, ob eine Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann, da sich die
Abstandflächen der Gebäude 3/4 und 7 überlagern. Die Überlagerung beträgt an der
größten Stelle ca. 7,50 m.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann. Die
Überlagerung der Abstandflächen ist im vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen
vereinbar. Nachbarschützende Belange sind nicht tangiert.
Das Gesamtbauvorhaben macht den Nachweis von 190 Stellplätzen erforderlich. Der
Stellplatznachweis erfolgt in der Tiefgarage, die über die Grundstücke Fleher Straße 1-3
und Sternwartstraße 40 erschlossen wird. Während der Bauphase erfolgt die Zufahrt nur
über die Fleher Straße. In dieser Tiefgarage erfolgt auch der Stellplatznachweis
Fleherstraße 1-3 und Martinstraße 101. Das Gebäude Sternwartstraße 54 (Haus 9) erhält
eine eigene Tiefgarage. Eine Verbindung mit der großen Tiefgarage ist nicht geplant.
Insgesamt werden für die Vorhaben Fleher Straße 1-3, Martinstraße 101 und
Sternwartstraße ca. 320 Stellplätze errichtet.
Schützenswerte Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht betroffen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll, das Bauvolumen mehr als 7.000 m³ beträgt
und das Grundstück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
S Auszug aus dem Bebauungsplan
S Lageplan
S Übersichtspläne (Befreiungen/Abweichungen)
S Bezirksvertretungsvorlage aus 1999
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 07.12.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin