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Ö Vorlagen - Nr. 178 66/2004
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Betrifft:
Gumbert-Straßenfest im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung des 12. Gumbert-Straßenfestes am
04./05.09.2004 auf dem Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Gumbertstraße und der
Robertstraße als Jahrmarkt gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Öffnungszeit: Samstag von 10.00 bis 21.00 Uhr
Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung der oben genannten Veranstaltung im Jahre
2004. Es wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, für alle Veranstaltungstage eine
Öffnungszeit von 10.00 bis 21.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW ist
eine Öffnung am Sonntag vor 11.00 Uhr nicht möglich. Ferner hat die Bezirksvertretung 8 im
Jahr 2001 beschlossen, dass die Öffnungszeit am Sonntag auf 19.00 Uhr beschränkt wird.
Im vergangenen Jahr ist es während des Gumbert-Straßenfestes zu Beschwerden wegen lauter
Musik während des Gottesdienstes gekommen. Die mit der Durchführung der Veranstaltung
beauftragte Firma war zu keiner Stellungnahme bereit. Vielmehr hat diese fernmündlich
mitgeteilt, dass sie unter den gegeben Umständen zukünftig den Markt nicht mehr durchführen
wird. Es ist nunmehr ein anderer Veranstalter beauftragt worden, mit dem im Vorfeld der Ablauf
der Veranstaltung besprochen wurde. Die Veranstaltungsfläche wird auf den gesamten Bereich
der Gumbertstraße, von der Jägerstraße/Eller Bittweg bis zur Endhaltestelle Vennhauser Allee
erweitert.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch
durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt
werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten,
sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten.
3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten
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4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitz
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n.
5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
10.
Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche (11.00 bis 12.00 Uhr) darf keine
Musik gespielt werden.
11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten
Veranstaltungszeiten hinweisen.
12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich
nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250
- Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu
sperren.
14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicher ung des
Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden.
15.
Die an der Kirche liegende Straßenseite darf nur im gekennzeichneten und nicht
befahrbaren Bereich und nicht in den Eingangsbereichen genutzt werden. Der
Grünbereich ist mittels Flatterband abzusperren. Innerhalb diese Bereichs dürfen
keine Gegenstände abgestellt werden.
16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück
liegende Straßenseite freizuhalten.
17. Der gesamte Haltestellenbereich Anhalterstraße sowie die gegenüberliegende
Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten
Fahrzeugen freizuhalten.
18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hauswänden - also nicht in der ersten
Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden.
Amt: Ordnungsamt
Dezernent: Beigeordneter Leonhardt
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