Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178 66/2004

Jahrmärkte in Eller

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Reisholzer Straße 39 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 26. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung des 12. Gumbert-Straßenfestes am 04./05.09.2004 auf dem Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Gumbertstraße und der Robertstraße als Jahrmarkt gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 178 66/2004 Seite 1 von 2 Betrifft: Gumbert-Straßenfest im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung des 12. Gumbert-Straßenfestes am 04./05.09.2004 auf dem Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Gumbertstraße und der Robertstraße als Jahrmarkt gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Öffnungszeit: Samstag von 10.00 bis 21.00 Uhr Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung der oben genannten Veranstaltung im Jahre 2004. Es wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, für alle Veranstaltungstage eine Öffnungszeit von 10.00 bis 21.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW ist eine Öffnung am Sonntag vor 11.00 Uhr nicht möglich. Ferner hat die Bezirksvertretung 8 im Jahr 2001 beschlossen, dass die Öffnungszeit am Sonntag auf 19.00 Uhr beschränkt wird. Im vergangenen Jahr ist es während des Gumbert-Straßenfestes zu Beschwerden wegen lauter Musik während des Gottesdienstes gekommen. Die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Firma war zu keiner Stellungnahme bereit. Vielmehr hat diese fernmündlich mitgeteilt, dass sie unter den gegeben Umständen zukünftig den Markt nicht mehr durchführen wird. Es ist nunmehr ein anderer Veranstalter beauftragt worden, mit dem im Vorfeld der Ablauf der Veranstaltung besprochen wurde. Die Veranstaltungsfläche wird auf den gesamten Bereich der Gumbertstraße, von der Jägerstraße/Eller Bittweg bis zur Endhaltestelle Vennhauser Allee erweitert. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten, sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten. 3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten w e r d e n . RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 66/2004 Seite 2 von 2 4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitz uhalte n. 5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 10. Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche (11.00 bis 12.00 Uhr) darf keine Musik gespielt werden. 11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten Veranstaltungszeiten hinweisen. 12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. 13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250 - Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu sperren. 14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicher ung des Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden. 15. Die an der Kirche liegende Straßenseite darf nur im gekennzeichneten und nicht befahrbaren Bereich und nicht in den Eingangsbereichen genutzt werden. Der Grünbereich ist mittels Flatterband abzusperren. Innerhalb diese Bereichs dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. 16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück liegende Straßenseite freizuhalten. 17. Der gesamte Haltestellenbereich Anhalterstraße sowie die gegenüberliegende Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. 18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hauswänden - also nicht in der ersten Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden. Amt: Ordnungsamt Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 66/2004