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OVA/068/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2024
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
07.05.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Einleitung
Die Unfallkommission ist ein gesetzlich verpflichtendes Gremium unter Federführung
der Straßenverkehrsbehörden mit den Straßenbaubehörden sowie der Polizei,
welches in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV -StVO)
verankert ist. In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben der Unfallkommission i n
Form eines Runderlasses konkretisiert.
Das Ziel der Unfallkommission besteht darin, die Verkehrssicherheit zu steigern.
Hierdurch sollen sowohl die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle verringert als auch
deren Auswirkungen gemindert werden. Besonderes Aug enmerk liegt auf Unfällen
mit schweren Personenschäden und der frühzeitigen Erkennung negativer
Entwicklungen im Bereich der Verkehrsunfälle. Zu diesem Zweck sind regelmäßige
ortsbezogene Auswertungen von Straßenverkehrsunfällen durchzuführen.
Mithilfe dieser Auswertungen sollen Unfallhäufungsstellen und -linien sowie andere
auffällige Bereiche und Strecken im Straßennetz frühzeitig identifiziert werden.
Hierdurch können mögliche Zusammenhänge zwischen den Unfällen und den
baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich
seiner Umgebung erkannt werden.
Die Auswertungen werden innerhalb des Gremiums besprochen und geeignete
Maßnahmen beschlossen.
Die beteiligten Behörden sind an die Beschlüsse der Unfallkommission gebunden un d
somit zur Umsetzung verpflichtet.
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Die Maßnahmen sind vielfältig und können verkehrsregelnder, verkehrslenkender,
oder verkehrsüberwachender Natur sein oder auch straßenbauliche Anpassungen
bedeuten.
Darüber hinaus wirkt die Unfallkommission bei der Fes tlegung von stationären
Geschwindigkeitsmessstellen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes mit.
Unfallhäufungsstellen
Signifikante Unfallbereiche können in Form einer Unfallhäufungslinie, also auf einem
Streckenabschnitt, oder innerhalb eines Kreuzungsbereichs als Unfallhäufungsstelle
auftreten. Im Folgenden werden vereinfachend diese beiden Formen als
Unfallhäufungsstellen bezeichnet.
Unfallhäufungen werden im Rahmen einer 1 -Jahres-Betrachtung sowie einer 3-
Jahres-Betrachtung auf unterschiedliche Weise ermittelt.
In der 1-Jahres-Auswertung werden gleichgeartete Unfälle mit örtlichem
Zusammenhang betrachtet. Treten i.d.R. drei oder mehr Unfälle pro Jahr mit einem
schweren Sachschaden oder Personenschaden auf, so wird diese als 1-Jahres-
Unfallhäufungsstelle bezeichnet. Die Auswertung erfolgt fortlaufend. Der Schwellwert
von drei Unfällen kann sich bei hohen Verkehrsmengen auf bis zu 6 Unfälle pro Jahr
erhöhen.
Einmal jährlich werden alle Unfälle mit Beteiligung von Rad- und Fußverkehr über
einen Zeitraum von drei Jahren ausgewertet. Bei drei oder mehr Unfällen mit
Personen- oder schwerem Sachschaden mit örtlichem Zusammenhang wird diese als
Unfallhäufungsstelle definiert. Die 3-Jahres-Betrachtung ist erst seit einigen Jahren
Bestandteil der Auswertung und führt seitdem zu einem deutlichen Anst ieg der zu
bewertenden Bereiche.
Eine besondere Stellung nehmen Unfälle mit Todesfolge ein. Je nach Bedarf wird in
diesem Fall die Unfallkommission direkt einberufen.
Örtliche Unfallkommission in Düsseldorf
Die lokale Unfallkommission in Düsseldorf setzt sich aus Vertretern des Amtes für
Verkehrsmanagement als lokale Straßenbaubehörde und Straßenverkehrsbehörde,
dem Ordnungsamt, der Polizei, der Bezirksregierung sowie b ei Bedarf dem
Landesbetrieb Strassen.NRW und Verkehrsträgern wie der Rheinbahn AG zusammen.
Die Leitung ist im Amt für Verkehrsmanagement angesiedelt.
Die Unfallauswertung erfolgt durch die Polizei. Von hier aus werden die erkannten
Unfallhäufungsstellen sowie Unfälle mit Todesfolge direkt an die Leitung der
Unfallkommission übermittelt. Unfallhäufungsstellen werden innerhalb von drei
Monaten nach Auftreten im Rahmen der Quartals -Sitzung des Gremiums bearbeitet.
Bei Unfällen mit Todesfolge wird bei Bedarf kurzfristig ein Ortstermin einberufen.
Gemäß dem Erlass des Landes NRW sind die Beschlüsse der Unfallkommission für die
Verwaltung der Stadt Düsseldorf verbindlich.
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Unfallhäufungsstellen für die Jahre 2023 und 2024
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 82 Unfallhäufungsstellen identifiziert, davon sind 22
Bereiche in der 1-Jahres Betrachtung und 64 Bereiche in der 3-Jahres-Betrachtung
erkannt worden. 4 Bereiche sind in beiden Betrachtungen aufgetreten.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 87 Unfallhäufungsstellen iden tifiziert, davon sind 24
Bereiche in der 1-Jahres Betrachtung und 73 Bereiche in der 3-Jahres-Betrachtung
erkannt worden. 10 Bereiche sind in beiden Betrachtungen aufgetreten. In
Darstellung 1 sind die Unfallhäufungsstellen nach Jahren dargestellt.
Darstellung 1: Darstellung Unfallhäufungsstellen nach Jahren
Insgesamt wurden somit in den letzten zwei Jahren 169 Bereiche identifiziert. 47
Bereiche traten in beiden Jahren auf, so dass insgesamt für die Jahre 2023 und 2024
122 unterschiedliche Örtlichkeiten identifiziert wurden. Ein Großteil dieser
Unfallhäufungsstellen sind signalisierte Knotenpunkte. Unfalllinien treten im
städtischen Bereichen nur vereinzelt auf.
Ein Großteil der Bereiche, die in beiden Jahren als Unfallhäufungsstellen aufgetreten
sind, stammt aus der 3 -Jahres-Betrachtung. Dies ist vor allem der
Auswertungssystematik geschuldet. Zum einen ist die Schwelle mit 3 Unfällen in drei
Jahren sehr niedrig. Zum anderen ist eine solche Unfallhäufungsstelle auf Grund des
längeren Betrachtungszeitraums in der Regel länger als ein Jahr auffällig, da die
Unfälle oft nicht gleichmäßig über die Jahre zu verzeichnen sind. Das bedeutet, wenn
sich im Jahr 2023 zum Beispiel 3 Rad- und Fußunfälle an einer Kreuzung in einem
Jahr ereignen, so ist dieser Bereich über einen Betrachtungszeitraum von 3 Jahren
eine Unfallhäufungsstelle.
Aus der bezirksscharfen Auswertung der Unfallhäufungsstellen ist zu erkennen, dass
ein Großteil der Unfallbereiche im Bezirk 1 und 3 verortet sind. Vor Allem die 3 -
Jahres-Betrachtung hebt sich deutlich von den anderen Bezirken ab. Insgesamt
befinden sich 54 der 87 Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2024 in diesen Bezirken.
Grund hierfür ist die zentrale Lage der Bezirke und dem daraus folgenden hohen
Verkehrsaufkommen inkl. des Rad - und Fußverkehrs. In Darstellung 2 sind die
bezirksscharfen Auswertungsergebnisse dargestellt.
Darstellung 2: Darstellung Unfallhäufungsstellen nach Bezirken für das Jahr
2022
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Maßnahmen der Unfallkommission
Von den 122 unterschiedlichen Unfallhäufungsstellen der letzten zwei Jahre wurden
durch die Unfallkommission insgesamt 122 Bereiche bewertet. 7 Bereiche sind nach
der letzten Quartalssitzung im Dezember aufgetreten und wurden in der
Quartalssitzung im März 2025 betrachtet.
Mit Bewertung der Unfallhäufungsstellen werden entsprechende Maßnahmen
abgestimmt und als bindender Beschluss formuliert. Insgesamt sind die Maßnahmen
in unterschiedliche Kategorien zu unterteilen.
Die Ergänzung/Sanierung der verkehrstechnischen Möblierung wie Beschilderun g und
Markierung sowie die Überwachung durch Polizei und ggf. Ordnungsamt sind
Maßnahmen, die in der Regel kurzfristig erfolgen können.
Auf Grund des bereits gegebenen hohen Standards in der Infrastruktur ist oftmals
die verkehrstechnische Möblierung bereits im hohen Maße vorhanden.
Neben der Erweiterung des Handwerkszeugs wie beispielswiese die Rotmarkierung
von Radfurten an signalisierten Knotenpunkten werden zunehmend Zeit - und
kostenintensivere Maßnahmen erforderlich. So werden verstärkt Prüf - und
Planungsaufträge zur Anpassung des Straßenentwurfs oder der Überarbeitung der
Signalsteuerung durch das Gremium erteilt. Die weitere Bearbeitung erfolgt
außerhalb des Gremiums, Fortschritte werden jedoch regelmäßig an das Gremium
zurückgespielt. Natürlich werden hier durch entsprechende Priorisierung in den
Fachabteilungen der Verwaltung Synergieeffekte erreicht. So fließen bei ÖPNV -
Beschleunigungsmaßnahmen an LSA die Anforderungen der Unfallkommission direkt
in die Planung ein. Umsetzungen werden entsprechen d priorisiert. Ähnlich erfolgt
dies bei Radwegemaßnahmen. An den 122 betrachteten Unfallhäufungsstellen der
letzten zwei Jahre wurden verschiedenste Maßnahmen abgestimmt. Die Verteilung
der Maßnahmen auf die unterschiedlichen Kategorien ist in Darstellung 3 abgebildet.
Maßnahme Anzahl UHS
Beleuchtung 5
Beschilderung 7
Grünarbeiten 3
Verstärkte Kontrolle 1
LSA 14
Markierung 21
Möblierung 4
Reinigung 2
Verkehrsversuch 1
Darstellung 3: Darstellung der Unfallhäufungsstellen (UHS) nach Verteilung auf die
unterschiedlichen Maßnahmen
Weitere Beobachtung
An einigen Unfallhäufungsstellen konnten keine unfallbegünstigenden Faktoren
ermittelt und somit auch keine geeigneten Gegenmaßnahmen gefunden werden.
Diese Bereiche werden jedoch weiter beobachtet.
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Weitere Aufgaben der Unfallkommission
Bewertung von Unfällen mit Todesfolge
Neben der Betrachtung von Unfallhäufungsstellen erfolgt die Bewertung von Unfällen
mit Todesfolge. So wurde zum Beispiel auf Grund eines Unfalls im Bereich Pariser
Straße sowie des allgemeinen Anstieges von Straßenbahnunfällen im Jahr 2024 als
Maßnahme ein Testfeld für einen Verkehrsversuch mit Bordstein im Gleisbereich
durch die Unfallkommission empfohlen. Eine entsprechende politische Vorlage hierzu
ist anvisiert.