Beschlussvorlage Aktenzeichen HFA/005/2025

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr; Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW) für das Jahr 2025

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, 20 % der ÖPNV - Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW im Jahr 2025 für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der LHD hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (Drs -Nr. 001/ 20/2014). Die anteilige ÖPNV-Pauschale für die LHD beträgt nach Änderung der ÖPNV-Pauschalen- Verordnung ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres jährlich rd. 11,8 Mio. €. Die Aufgabenträger können bis zu 20 % der ÖPNV -Pauschale (für die LHD somit rd. 2,4 Mio. €) für eigene Zwecke des ÖPNV beanspruchen. Es wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze von 20 % auszuschöpfen. Die der LHD zugeführten Mittel werden eingesetzt, um die bestehenden ÖPNV-Infrastrukturausbaubedarfe der LHD (insbesondere zum Bau von Bushaltestellen im Rahmen der Umsetzung von Netzplanungen und für den gesetzlich geforderten Ausbau barrierefreier Haltestellen) sowie erforderliche Aufträge im Zusammenhang mit der Ausführung der ÖPNV - Aufgabenträgerschaft zu finanzieren.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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HFA/005/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr; Abwicklung der ÖPNV -Pauschale nach § 11 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein- Westfalen (ÖPNVG-NRW) für das Jahr 2025 Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Haupt- und Finanzausschuss 27.01.2025 Vorberatung Rat 06.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, 20 % der ÖPNV - Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW im Jahr 2025 für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. 2. Der Rat der LHD beschließt, 30 % der ÖPNV-Pauschale für das Jahr 2025 als Anreiz zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge für investive Zwecke zu gewähren. Können die Mittel investiv nicht ausgereicht werden, sollen die Mittel konsumtiv gewährt werden. 3. Der Rat der LHD beschließt, die restlichen 50 % der ÖPNV-Pauschale für das Jahr 2025 an die öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen nach der Alternative A - Invest - zu gewähren. Können die Mittel nicht nach dieser Alternative ausgereicht werden, sollen die Mittel nach der Alternative A gewährt werden. Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der LHD hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (Drs -Nr. 001/ 20/2014). Die anteilige ÖPNV-Pauschale für die LHD beträgt nach Änderung der ÖPNV-Pauschalen- Verordnung ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres jährlich rd. 11,8 Mio. €. Die Aufgabenträger können bis zu 20 % der ÖPNV -Pauschale (für die LHD somit rd. 2,4 Mio. €) für eigene Zwecke des ÖPNV beanspruchen. Es wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze von 20 % auszuschöpfen. Die der LHD zugeführten Mittel werden eingesetzt, um die bestehenden ÖPNV-Infrastrukturausbaubedarfe der LHD (insbesondere zum Bau von Bushaltestellen im Rahmen der Umsetzung von Netzplanungen und für den gesetzlich geforderten Ausbau barrierefreier Haltestellen) sowie erforderliche Aufträge im Zusammenhang mit der Ausführung der ÖPNV - Aufgabenträgerschaft zu finanzieren. Das ÖPNVG NRW gibt vor, mindestens 30 % der Pauschale als Anreiz zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge an öffentliche und private Verkehrsunter- nehmen weiterzuleiten. Der Mindestanteil hierfür beträgt rd. 3,5 Mio. €. Die restlichen Mittel in Höhe von maximal 50 % der ÖPNV-Pauschale (rd. 5,9 Mio. €) sind vom ZV VRR an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Dabei bestehen folgende Verwendungsmöglichkeiten: Alternative A: Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV). Alternative A Invest: Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV für investive Maßnahmen. Alternative B: Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif. Der ZV VRR ermöglicht mit der Alternative A Invest die Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen des bestehenden Finanzierun gssystems. Die unter Punkt 2 und 3 der Beschlussdarstellung aufgeführten Mittel sind im Sinne eines „Zuschusses für investive Maßnahmen im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen" über das Instrument des lokalen Anhörungsgesprächs zwischen der LHD und den Verkehrsunternehmen auszureichen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/005/2025