Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr; Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW) für das Jahr 2025
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, 20 % der ÖPNV - Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW im Jahr 2025 für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Rat der LHD hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (Drs -Nr. 001/ 20/2014). Die anteilige ÖPNV-Pauschale für die LHD beträgt nach Änderung der ÖPNV-Pauschalen- Verordnung ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres jährlich rd. 11,8 Mio. €. Die Aufgabenträger können bis zu 20 % der ÖPNV -Pauschale (für die LHD somit rd. 2,4 Mio. €) für eigene Zwecke des ÖPNV beanspruchen. Es wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze von 20 % auszuschöpfen. Die der LHD zugeführten Mittel werden eingesetzt, um die bestehenden ÖPNV-Infrastrukturausbaubedarfe der LHD (insbesondere zum Bau von Bushaltestellen im Rahmen der Umsetzung von Netzplanungen und für den gesetzlich geforderten Ausbau barrierefreier Haltestellen) sowie erforderliche Aufträge im Zusammenhang mit der Ausführung der ÖPNV - Aufgabenträgerschaft zu finanzieren.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/005/2025