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RAT/444/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Bewerbung um Olympische und
Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044
Fachbereich :
12 - Amt für Statistik und Wahlen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßt weiterhin die Bewerbung um Olympische und
Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der
Voraussetzung der überwiegenden Zustimmung der Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:
1. Über die folgende Fragestellung wird ein Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1
Gemeindeordnung NRW durchgeführt:
„ Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung
der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040
oder 2044 beteiligt? "
2. Für das gemäß § 13 Absatz 5 der Satzung zu erstellende Informationsheft wird die unter der
laufenden Nummer 1 in der Sachdarstellung enthaltene Begründung übernommen.
3. Als Abstimmungs- und Auszählungstag wird gemäß § 5 der Satzung der Landeshauptstadt
Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der 19. April
2026 festgelegt.
4. Gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung wird die Abstimmung ausschließlich durch
Abstimmungsschein per Brief erfolgen. Die Abstimmungsberechtigten erhalten die Unterlagen
hierfür ohne Antrag automatisch. Die Abstimmungsbriefe müssen am Abstimmungstag bis 16
Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein.
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5. Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides in Höhe
von 1.320.000 Euro und der begleitenden Kommunikationskampagne in Höhe von 360.000
Euro (Gesamtkosten von 1.680.000 Euro) sowie die Kostenerstattung durch das Land NRW in
Höhe von 85 % der Durchführungskosten (1.122.000 Euro) zur Kenntnis und beschließt, die
Gesamtkosten sowie die Kostenerstattung des Landes NRW in den Haushalt 2026
einzustellen. Da die Kosten für die begleitende Kommunikationskampagne die
Landeshauptstadt Düsseldorf selbst trägt, liegt der städtische Eigenanteil bei voraussichtlich
558.000 Euro. Dieser kann durch bereits veranschlagte, aber nicht verausgabte
Aufwandsmittel 2025 sowie Mehrerträge im Produkt Wahlen gedeckt werden.
Sachdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 die Bewerbung
um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr (SPOA/021/2025) begrüßt und die
Durchführung eines Ratsbürgerentscheides beschlossen, um die Zustimmung der Bevölkerung
sicherzustellen.
1. Begründung für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides
Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt, bei
der alle vier Jahre rund 15.000 Athletinnen und Athleten aus etwa 200 Nationen teilnehmen.
Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris im Jahr 2024 haben gezeigt, dass
dieses Ereignis nachhaltig organisiert werden kann und nicht nur sportliche Bestleistungen
fördert, sondern zu Völkerverständigung und Toleranz beiträgt. Die Landeshauptstadt
Düsseldorf erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten
Sportveranstaltung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber
mitzuwirken.
Am 28.05.2025 hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit den
Spitzen der beteiligten Städte und den Präsidenten des Landessportbundes NRW sowie des
Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW dem DOSB im Deutschen Sport- und
Olympiamuseum (DSOM) das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein
und Ruhr vorgestellt. Die eingereichte Bewerbung, die in enger Abstimmung zwischen
Kommunen, Fachleuten und Athletinnen und Athleten entstanden ist, basiert auf dem Konzept
„ Rhein Ruhr City 2032", das mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit von Olympischen
und Paralympischen Spielen seinerzeit große Zustimmung erfuhr.
Das Konzept der Region Rhein-Ruhr bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-
Westfalen: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten,
Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim,
Recklinghausen und Wuppertal. Diese werden für die Wettbewerbe im Segeln um die Stärken
von Kiel oder Warnemünde und für Kanu-Slalom von Markkleeberg ergänzt. Auf diese Weise
kann der Verbund Rhein-Ruhr für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ein
Konzept anbieten, dass zu 100 % bereits bestehende, oder temporär errichtete oder
ertüchtigte Sportstätten zurückgreift.
Neben etablierten Sportstätten ist das Konzept in der Lage, rund 95 % der Sportlerinnen und
Sportler im Olympischen und Paralympischen Dorf unterzubringen und damit die vom
Internationalen Olympischen Komitee geforderten maximalen Reisezeiten zu den
Wettkampfstätten einhält. Darüber hinaus wirbt der Verbund mit der Sportbegeisterung,
Leidenschaft und Expertise der Menschen im Rheinland und im Ruhrgebiet. In den
vergangenen zehn Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen rund 30 Welt- und
Europameisterschaften sowie Weltcups durchgeführt. Erstmals in der olympischen und
paralympischen Geschichte sollen für die Spiele an Rhein und Ruhr rund 14 Millionen Tickets
angeboten werden. Das bedeutet eine sehr hohe Teilhabe der Menschen aus allen
Bevölkerungsschichten, da die Ticketpreise entsprechend gestaltet werden können.
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Im Rahmen seiner Präsidiumssitzung Ende September 2025 hat der Deutsche Olympische
Sportbund (DOSB) nach intensiver Prüfung bestätigt, dass das von der Region Rhein-Ruhr
eingereichte Konzept zur Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen alle
sportfachlichen Anforderungen erfüllt. Das Konzept wurde dabei in Zusammenarbeit mit der
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landessportbund NRW und dem
Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW federführend durch D.SPORTS
erarbeitet. Somit hat die Region Rhein-Ruhr die zweite Stufe im insgesamt dreistufigen,
nationalen Bewerbungsprozess erreicht. Schritt zwei sieht die Durchführung von
Bürgerbeteiligungen in den jeweiligen Bewerberregionen bis Ende Juni 2026 vor. Der dritte
Schritt ist dann die Entscheidung des DOSB für eines der vier Bewerberkonzepte im Rahmen
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung voraussichtlich im September 2026.
Die Landesregierung, die Landeshauptstadt Düsseldorf und alle weiteren am Konzept
beteiligten Kommunen sind überzeugt: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht
gegen den Willen der Menschen im Land geben. Deshalb hat die Landesregierung die
Federführung für die weiteren Schritte, insbesondere in Vorbereitung der kommunikativen
Maßnahmen zur Bewerbung der Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und
Ruhr übernommen. Gemeinsam setzt man auf die verbindliche Bürgerbeteiligung aller am
Konzept beteiligten Kommunen, setzt sich damit bewusst von den anderen Bewerbern ab, und
macht die Unterstützung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen
Bestandteil des selbst gewählten Bewerbungsprozesses.
2. Aktueller Sachstand
Die Federführung für die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und
Ruhr hat die Staatskanzlei des Landes NRW. Hier wurde ein zentrales Projektteam
eingerichtet.
Neben der Region Rhein-Ruhr haben auch Berlin, Hamburg und München ihre Bewerbungen
fristgerecht beim DOSB eingereicht. Der Bürgerentscheid in der Stadt München, die am
26.10.2025 als erste Bewerberregion eine Bürgerbeteiligung durchgeführt hat, fiel mit 66,4 %
deutlich positiv aus. Ein Bürgerentscheid in Hamburg ist für den 31.05.2026 geplant. Berlin
beabsichtigt rein auf Beteiligungsformate und nicht auf einen Bürgerentscheid zu setzen.
Am 2. Dezember 2025 ist Köln im Gesamtkonzept als sog. „ Leading City " benannt worden.
Hintergrund ist, dass einem Konzept, das mit einer einzigen Stadt verbunden ist, gerade
international höhere Chancen eingeräumt werden. Im gleichen Zug wurde festgelegt, dass das
Olympische und Paralympische Dorf sowie das (temporäre) Olympiastadion in Köln sein
sollen. Die bislang bestehende weitere Option in der Stadt Essen fällt damit weg. Die weitere
Verteilung der Sportarten im Gesamtkonzept ändert sich dadurch nicht. Aktuell ist noch kein
neuer Titel bekannt, unter dem die Bewerbung läuft. Es soll weiterhin eine Bewerbung der
Region Rhein Ruhr bleiben (Beispiel: „ Köln Rhein-Ruhr " ).
Die Austragungsjahre, für die sich der DOSB bewerben will, wurden von 2036 und 2040 nun
auch auf 2044 erweitert. Hintergrund ist, dass eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen
könnte und somit dieses Jahr nicht mehr in Frage kommen würde. Vergangene
Bewerbungsprozesse haben zudem gezeigt, dass es zielführend ist, eine Bewerbung über
mehre Entscheidungszyklen beim IOC aufrecht zu erhalten, um die Wahrscheinlichkeit eines
Zuschlags zu erhöhen.
Die Entscheidung, mit welchem Konzept sich der DOSB um die Ausrichtung Olympischer und
Paralympischer Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben wird, soll im September
2026 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fallen.
Das Konzept für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele sieht aktuell
für Düsseldorf folgende Sportarten und Standorte vor.
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Messe Düsseldorf : Badminton, Fechten, Judo, Taekwondo, Wrestling, Tischtennis
PSD Bank Dome & Castello : Basketball
Merkur Spiel-Arena : Ballsport-Finals (Basketball, Handball und Volleyball)
Stadtgebiet : Triathlon, Beachvolleyball und 3x3 Basketball
3. Durchführung Ratsbürgerentscheid
Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides sind § 26 Abs. 1 Satz
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der
Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
(Bürgerentscheid DVO) sowie die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die
Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 27. Oktober 2025.
Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In
der Landeshauptstadt Düsseldorf sind somit rund 470.000 Düsseldorfer Bürgerinnen und
Bürger abstimmungsberechtigt.
Nach den Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ratsbürgerentscheid in den
teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 2026 durchgeführt werden. Zur Festlegung
dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 5 der Satzung eines entsprechenden
Beschlusses des Rates.
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief, ohne dass es seitens
der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung
der Abstimmungsunterlagen bedarf.
Nach §§ 12 und 13 der Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der
Abstimmungsbenachrichtigung auf das im Internet abrufbare Informationsheft hingewiesen.
Die Informationshefte sind auch in ausgewählten städtischen Dienststellen erhältlich und
können auf Anforderung auch postalisch zugeschickt werden. Das Informationsheft enthält
unter anderem eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters sowie auf ihren Wunsch hin,
kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen, Gruppen und
Einzelratsmitglieder. Dabei werden nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen
aufgenommen, die der Verwaltung (Amt für Statistik und Wahlen) bis zum 55. Tag vor der
Abstimmung in geeigneter Form vorliegen (Montag, 23. Februar 2026).
Nach der Abstimmung und der anschließenden Auszählung der Stimmen zum
Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 stellt der Rat das amtliche Endergebnis in seiner
Sitzung am 7. Mai 2026 fest.
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4. Kosten
a) Ratsbürgerentscheid
Nach aktuellen Schätzungen liegt die Kostenprognose für die Durchführung des
Ratsbürgerentscheides als Briefwahl ohne Antragsverfahren wie oben bereits beschrieben bei
1.320.000 Euro.
Hierzu zählen im Wesentlichen:
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Abstimmungshelfende
Personalkosten für befristet Beschäftigte
Kosten für die Infrastruktur (Auszählungsräumlichkeiten)
Druck-, Kuvertier- und Versandkosten
Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit 85% an den in den Städten entstehenden
Durchführungskosten. Die Kostenerstattung erfolgt im Nachgang. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen werden durch Vereinbarungen mit jeder Kommune festgelegt.
b) Begleitende Kommunikationskampagne
Die Federführung für die Kommunikationskampagne für die Bewerbung für Olympische und
Paralympische Spiele hat das Land NRW. Die eigens für die Bewerbung vom Land ins Leben
gerufene Projektgruppe hat zur Koordinierung der Maßnahmen in den Kommunen eine AG
Kommunikation ins Leben gerufen, die Ende November erstmalig getagt hat. Für Düsseldorf
nehmen Düsseldorf Marketing und D.SPORTS teil. Für eine erfolgreiche Begleitung der
Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele ist eine fortlaufende Kommunikation an
die Bürgerinnen und Bürger mit Beginn des Jahres 2026 geplant, um eine möglichst große
Teilnahme an der Abstimmung per Briefwahl zu erzielen. Die Projektgruppe des Landes NRW hat
angekündigt am 19. Januar 2026 mit einer flächendeckenden Kampagne in NRW und den
beteiligten Kommunen zu starten.
Mediaplanung und Motive werden durch das Land gestellt. Die Kommunen stellen analoge und
digitale Werbemöglichkeiten zur Verfügung.
Eine breit aufgestellte Kommunikationskampagne, die möglichst alle Alters- und Zielgruppen in
der Landeshauptstadt Düsseldorf anspricht, umfasst u.a. Öffentlichkeitskampagnen über Out-of-
Home Medien, digitale Werbemittel und Social Media Kanäle. Weitere Maßnahmen wie
Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger beispielsweise im Rahmen von
kommenden Events sind bereits angelaufen bzw. geplant und werden durch die Projektgruppe
durchgeführt.
Zur Ausrollung der Kampagne in Düsseldorf und begleitende Maßnahmen sind 360.000 Euro
vorgesehen. Aufgrund der noch relativ unbekannten Thematik auf Seiten der Öffentlichkeit und
des kurzen Zeitraums ist es erforderlich, eine intensive Kommunikation in den verbleibenden
Wochen bis zur Abstimmung zu betreiben.
Ein Mindestmaß der Erfüllung des Informationsauftrages erfordert eine
Kommunikationskampagne vor, während und nach dem Ratsbürgerentscheid, die transparent
das geplante Vorhaben darstellt, um die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung aufzurufen und
eine Informationsbasis als Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung zu geben. Hinsichtlich
weiterer Maßnahmen und auch bezüglich finanzieller Unterstützung sind die Kommunen mit dem
Land NRW im Austausch.
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5. Besondere Bedeutung für die Region Rhein-Ruhr für die Ausrichtung der
Olympischen und Paralympischen Spiele
Gesellschaftlicher Mehrwert und volkswirtschaftlicher Nutzen
Die Olympische
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.