Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 27
Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5682/13
- Theodorstraße/A44 -
Änderung Aufstellung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße
/ A 44 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt
für ein Gebiet zwischen Theodorstraße, der Straße Am Hülserhof und
dem Grünzug des Schwarzbachgrabens entlang der A 44
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44-, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl.
I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
- Ausweisung von Gewerbegebieten
- Ausweisung eines Sondergebietes
- Ausweisung einer privaten Grünfläche
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - und seiner
Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 27
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Satzung zu beschließen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5682/13 -
Theodorstraße / A 44 - erfolgt erst dann, wenn der erforderliche
Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag wirksam ist.
- Die Beschlussfassung des Au sschusses für Planung und
Stadtentwicklung vom 08.05.2002 wird hiermit aufgehoben.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.05 -/-
2
Bezirksvertretung 6 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung
3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
Seite 3 von 27
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/8/2005
Bericht über die Bürgerbeteiligung
für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5682/13
- Theodorstraße / A 44 -
Ort: Aula der Joachim-Neander-Schule,
Rather Markt 2, Düsseldorf
Zeit: Montag, den 25. September 2000
von 17.30 bis 19.30 Uhr
Anwesend: ca. 25 Bürgerinnen und Bürger
Herr Bezirksvorsteher Schünke und
4 Mitglieder der Verwaltung
Herr Schünke begrüßt die Anwesenden und dankt für ihr Interesse an den geplanten
städtebaulichen Entwicklungen an der Theodorstraße.
Er erläutert die Möglichkeiten der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern im
Bebauungsplan-Verfahren und weist darauf hin, dass alle Anregungen im Protokoll zu
dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung festgehalten werden und dieses vom
Fachausschuss des Rates, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur
Kenntnis genommen und beschlossen wird.
Seite 4 von 27
Mit der Bürgerbeteiligung zu diesem B-Plan wird gleichzeitig die Bürgerbeteiligung für das
benachbarte Gelände des B-Planes Nr. 5682/12 - Südlich Theodorstraße - durchgeführt.
Hierfür wird ein eigenes Protokoll erstellt.
Anschließend erläutert Herr Stranzenbach vom Planungsamt das vorliegende
städtebauliche Konzept. Er geht dabei auch auf die Gesamtplanung für den Bereich an
der Theodorstraße ein.
Für die drei großen überwiegend unbebauten Areale wurden von den jeweiligen
Grundstückseigentümern Wettbewerbe durchgeführt. Die von Jurys ausgewählten
Arbeiten wurden vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung als Grundlage für die
Erstellung der Bebauungspläne beschlossen.
Die vorliegende Masterplanung für den Bereich zwischen der Theodorstraße und der A 44
entwickelt die Konzeption des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5682/10 weiter:
Die geplanten Grünzüge, die mit dem Ausbau des Schwarzbachgrabens entstehen
werden, werden mit neuen Grünbereichen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes
verknüpft, die überbaubaren Flächen werden etwas differenzierter als bisher festgesetzt
und am Knotenpunkt Theodorstr. / Am Hülserhof soll mit einer besonderen Bauform ein
städtebaulicher Akzent gesetzt werden. Hinter der Bebauung entlang der Theodorstraße
kann in einem langgestreckten Grünbereich ein ruhiger Bereich mit Aufenthaltsqualität für
die Beschäftigten entstehen.
Die Form der verkehrlichen Erschließung bleibt im Grundsatz unverändert zur bisherigen
Planung: Eine durch das Plangebiet verlaufende Straße führt von der Theodorstraße in
weitem Bogen zur Straße Am Hülserhof; die Trassierung soll sich etwas verändern, so
dass die Einmündung in den Hülserhof weiter nördlich als bisher festgesetzt erfolgen soll.
Die Theodorstraße selbst wird als 4-spurige Haupterschließung ausgebaut werden - dies
erfolgt jedoch in Richtung Süden, so dass die Lage der Straßenbegrenzungslinien in
diesem B-Plan unverändert bleibt.
In der folgenden Diskussion werden neben Verständnisfragen folgende Aspekte
angesprochen:
1.Die gewachsene Grünfläche auf der westlichen Seite der Straße Am Hülserhof, die z.
T. Biotopqualität hat, soll erhalten bleiben.
Dieser Bereich ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. Der Erhalt der Grünfläche
wird im Bebauungsplan, der für diesen Bereich erarbeitet wird, angestrebt.
2.Ein Straßenanschluss an die A 44 von der Theodorstraße wird zwar nicht konkret
geplant, aber die Möglichkeit soll nicht "verbaut" werden. Die Verwaltung wird in
diesem Zusammenhang gebeten, darauf zu achten, dass dann kein
Durchgangsverkehr durch Rather Wohngebiete (z. B. Richtung Innenstadt) entsteht.
Die Anregung deckt sich mit den Zielen der Planung.
Seite 5 von 27
3.Wie ist der Planungsstand hinsichtlich der Ortsumgehung Rath?
Es ist vorgesehen, dass der wichtige Abschnitt zwischen Theodorstraße und dem
Anschluss an die Sankt-Franziskus-Straße zuerst geplant und gebaut wird; zu einem
späteren Zeitpunkt kann eine Verbindung zur Lenaustraße erfolgen.
Die Trasse soll in östlicher Verlängerung der Theodorstraße Richtung Bahnanlagen und
dann parallel dazu hinter dem Gewerbegebiet Wahlerpark nach Süden verlaufen, unter
dem Vorplatz Bahnhof Rath geführt werden und nach der Unterquerung der S-Bahn-
Trasse über eine Rampe an die Sankt-Franziskus-Straße angebunden werden.
Die Ortsumgehung Rath wird Bestandteil der großräumigen Verkehrsuntersuchung, die im
Zusammenhang mit den Entwicklungen an der Theodorstraße in Kürze in Auftrag
gegeben werden soll.
4.In den westlich des Entwicklungsgebietes angrenzenden Bereichen von Unterrath und
Lichtenbrioch sind verkehrliche Auswirkungen zu erwarten. Werden diese in der
beabsichtigten Verkehrsuntersuchung berücksichtigt?
Die Betrachtung von verkehrlichen Auswirkungen hört nicht an den Enden der
Theodorstraße auf, sondern wird auch die jeweils anschließenden Knotenpunkte mit
einbeziehen - dies wird sicherlich z. B. für die Kreuzungen Hamborner Straße /
Kürtenstraße und Hamborner Straße / Parsevalstraße / Unterrather Straße gelten.
Seite 6 von 27
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/8/2005
I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebau-
ungsplan-Vorentwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44- vorgebracht haben:
1.
Staatliches Umweltamt Düsseldorf
Dez. 55
Schanzenstraße 90
40549 Düsseldorf
2.
Rheinische Bahngesellschaft AG
40033 Düsseldorf
Seite 7 von 27
II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 -
1. Staatliches Umweltamt Düsseldorf
Dezernat 55
Weil für den nördlichen B-Planbereich der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Düsseldorf ein Sondergebiet darstelle, sei eine Anpassung des FNP erforderlich.
Der nördliche Teil des Plangebietes liege im Bereich der beabsichtigten
Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Am Staad; die
Wasserschutzgebietsverordnung sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Um die Besorgnis
möglicher Gewässerverunreinigungen in diesem Bereich so gering wie möglich zu
halten, wird eine Festsetzung im B-Plan angeregt, mit der Betriebe und Anlagen, die
in erheblichem Umfang wassergefährdende Stoffe abstoßen oder in denen
regelmäßig in erheblichem Umfang mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen
wird, auch ausnahmsweise nicht zulässig sein sollen.
Es wird weiter angeregt, im Bereich der beabsichtigten Wasserschutzzone zur
Minimierung der Flächenversiegelung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 statt 0,8
festzusetzen - durch die hohe Versiegelung könne sich nur eingeschränkt
Grundwasser neu bilden.
Das Plangebiet liege im Einzugsgebiet der Kläranlage Düsseldorf-Nord. Sollte der
zusätzliche Schmutzwasseranfall noch nicht durch die Prognosen für die Kläranlage
und die Abwasseranlagen im Netz erfasst sein, wird darauf hingewiesen, dass
Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
müssen.
Das im FNP dargestellte Sondergebiet liegt außerhalb dieses B-Plangebietes und bleibt
weiterhin mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5682 / 10 gesichert. Eine
Änderung des FNP ist nicht erforderlich.
Die gewünschte Sicherung der Grundwasserqualität durch Ausschluss der Betriebsarten
wie oben beschrieben ist in die textlichen Festsetzungen übernommen worden.
Einer Reduzierung der GRZ im nördlichen Planbereich auf 0,6 wird nicht gefolgt. Die
Entwicklung des Bereiches beidseits der Theodorstraße hat mit der Schaffung neuer
Arbeitsplätze hier eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.
Dies begründet sich mit der Größe des Areals und der sehr guten Erreichbarkeit von
Bundesautobahnen, Flughafen, Messe und dem Schi enenfernverkehr. Die Grund-
wasserneubildung ist durch die Freiflächen im Plangebiet und die in direktem Anschluss
gelegenen Grünzüge gewährleistet.
Der Schmutzwasseranfall aus dem Plangebiet ist in den Netzplanungen berücksichtigt.
Den Anregungen wird in Teilen gefolgt.
2. Rheinische Bahngesellschaft AG
Hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln seien
der Verwaltung zusätzliche Haltestellen für den Busbetrieb genannt worden: auf der
Theodorstraße östlich der Einmündung Planstraße, auf der Straße Am Hülserhof
nördlich der Einmündung Planstraße und auf der Planstraße an geeigneter Stelle in
Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung. Die letztgenannte Haltestelle sollte
Seite 8 von 27
zumindest in einer Richtung als Endhaltestelle genutzt werden können; die hierfür
erforderlichen Flächen seien im B-Plan zu sichern.
Die beiden ersten genannten Standorte liegen außerhalb des Bebauungsplangebietes;
der dritte kann ermöglicht werden. Zusätzliche Flächen, die über die festgesetzte
öffentliche Verkehrsfläche hinausgehen, werden auch bei einer Nutzung als
Endhaltestelle nicht für erforderlich gehalten.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Seite 9 von 27
Anlage zur Vorlage Nr. 61/8/2005
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13
- Theodorstraße / A 44 -
Stadtbezirk 6 Stadtteil Rath
1. Örtliche Verhältnisse
Das ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Plangebiet ist zum größten Teil unbebaut.
Lediglich die neue Erschließungsstraße, die die Theodorstraße mit der Straße Am
Hülserhof verbindet, ist als Baustraße bereits fertiggestellt. Erste Bauvorhaben an
dieser neuen Straße und an der Theodorstraße sind im Bau.
Im mittleren Bereich besteht an der A 44 eine erhaltenswerte Baum- und
Strauchgruppe.
Das Plangebiet ist über die Theodorstraße und die Straße Am Hülserhof erschlossen.
Eine Hochspannungsfreileitung des RWEverläuft parallel zur A 44. Ferngasleitungen
der Ruhrgas AG verlaufen am Rand des Plangebietes neben der Theodorstraße und
der Straße Am Hülserhof. In der Theodorstraße liegen eine Gashauptleitung und eine
Hauptfernmeldeleitung.
Die Flächen des Plangebietes befinden sich in privatem Eigentum.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5682/10 aus
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 8/2005- 10 -
dem Jahr 2000. Er weist großflächig Gewerbegebiete aus, die 5-geschossig bebaut
werden können.
Der Bebauungsplan ist aus dem gesamtstädtischen Flächennutzungsplan der Stadt
Düsseldorf von 1992 entwickelt worden. Dieser stellt das Plangebiet als Gewerbegebiet
dar.
In Absprache mit der Bezirksplanungsbehörde und der Städtebauaufsicht wird für das
vorliegende Bebauungsplan-Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt kein
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren parallel durchgeführt, da die städtebauliche
Ordnung weiterhin gewährleistet ist. Um dies auch zukünftig sicherzustellen, wird wie
folgt vorgegangen:
1. Der auf diesem Bebauungsplan aufbauende Bauantrag zur Errichtung des
Gartencenters wird zusammen mit dem Bebauungsplan und einer
Verpflichtungserklärung der Stadt Düsseldorf der Bezirksregierung vorgelegt
werden. Darin verpflichtet sich die Stadt Düsseldorf, den Flächennutzungsplan
nachträglich anzupassen, und zwar im größeren Gesamtzusammenhang mit der
Flächennutzungsplanung nördlich und südlich der Theodorstraße
2. Überdies wurde die Entwicklung dieses SO-Gebietes - Gartencenter - mit der
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, dem Einzelhandelsverband, dem
Einzelhandelsverband Düsseldorf e.V. , der Nachbargemeinde Ratingen sowie
dem Landkreis Mettmann in einem Moderationsverfahren abgestimmt. Bedenken
gegen dieses oben dargestellte beabsichtigte Vorgehen der Stadt Düsseldorf
wurden nicht vorgebracht.
Das gesamte Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Bau-
schutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf.
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B des
Trinkwassereinzugsgebietes "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG.
Im Osten und Süden grenzen rechtsverbindliche Bebauungspläne mit Festsetzungen
als Industriegebiet an. Nordöstlich des Plangebietes verläuft die Autobahn A 44, deren
Anbaubeschränkungszone (parallel im 100m Abstand verlaufend) in das Plangebiet
hineinreicht.
Die Theodorstraße ist als Landesstraße (L 49) und die Straße Am Hülserhof als
Kreisstraße (K 2) klassifiziert.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 8/2005- 11 -
3. Anlass, Ziel und Zw eck des Bebauungsplanes
Vorgeschichte
Die Fläche nördlich der Theodorstraße war ursprün
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.