Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 8/2005

BPl5682/13Theodorstr/A44ÄAuf;öff.Ausl.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schanzenstraße 90 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Dezember 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt für ein Gebiet zwischen Theodorstraße, der Straße Am Hülserhof und dem Grünzug des Schwarzbachgrabens entlang der A 44 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44-, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Gewerbegebieten - Ausweisung eines Sondergebietes - Ausweisung einer privaten Grünfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr.

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Seite 1 von 27 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5682/13 - Theodorstraße/A44 - Änderung Aufstellung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt für ein Gebiet zwischen Theodorstraße, der Straße Am Hülserhof und dem Grünzug des Schwarzbachgrabens entlang der A 44 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44-, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Gewerbegebieten - Ausweisung eines Sondergebietes - Ausweisung einer privaten Grünfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 27 Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - erfolgt erst dann, wenn der erforderliche Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag wirksam ist. - Die Beschlussfassung des Au sschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 08.05.2002 wird hiermit aufgehoben. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.05 -/- 2 Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 27 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/8/2005 Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - Ort: Aula der Joachim-Neander-Schule, Rather Markt 2, Düsseldorf Zeit: Montag, den 25. September 2000 von 17.30 bis 19.30 Uhr Anwesend: ca. 25 Bürgerinnen und Bürger Herr Bezirksvorsteher Schünke und 4 Mitglieder der Verwaltung Herr Schünke begrüßt die Anwesenden und dankt für ihr Interesse an den geplanten städtebaulichen Entwicklungen an der Theodorstraße. Er erläutert die Möglichkeiten der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern im Bebauungsplan-Verfahren und weist darauf hin, dass alle Anregungen im Protokoll zu dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung festgehalten werden und dieses vom Fachausschuss des Rates, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen und beschlossen wird. Seite 4 von 27 Mit der Bürgerbeteiligung zu diesem B-Plan wird gleichzeitig die Bürgerbeteiligung für das benachbarte Gelände des B-Planes Nr. 5682/12 - Südlich Theodorstraße - durchgeführt. Hierfür wird ein eigenes Protokoll erstellt. Anschließend erläutert Herr Stranzenbach vom Planungsamt das vorliegende städtebauliche Konzept. Er geht dabei auch auf die Gesamtplanung für den Bereich an der Theodorstraße ein. Für die drei großen überwiegend unbebauten Areale wurden von den jeweiligen Grundstückseigentümern Wettbewerbe durchgeführt. Die von Jurys ausgewählten Arbeiten wurden vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung als Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne beschlossen. Die vorliegende Masterplanung für den Bereich zwischen der Theodorstraße und der A 44 entwickelt die Konzeption des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5682/10 weiter: Die geplanten Grünzüge, die mit dem Ausbau des Schwarzbachgrabens entstehen werden, werden mit neuen Grünbereichen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes verknüpft, die überbaubaren Flächen werden etwas differenzierter als bisher festgesetzt und am Knotenpunkt Theodorstr. / Am Hülserhof soll mit einer besonderen Bauform ein städtebaulicher Akzent gesetzt werden. Hinter der Bebauung entlang der Theodorstraße kann in einem langgestreckten Grünbereich ein ruhiger Bereich mit Aufenthaltsqualität für die Beschäftigten entstehen. Die Form der verkehrlichen Erschließung bleibt im Grundsatz unverändert zur bisherigen Planung: Eine durch das Plangebiet verlaufende Straße führt von der Theodorstraße in weitem Bogen zur Straße Am Hülserhof; die Trassierung soll sich etwas verändern, so dass die Einmündung in den Hülserhof weiter nördlich als bisher festgesetzt erfolgen soll. Die Theodorstraße selbst wird als 4-spurige Haupterschließung ausgebaut werden - dies erfolgt jedoch in Richtung Süden, so dass die Lage der Straßenbegrenzungslinien in diesem B-Plan unverändert bleibt. In der folgenden Diskussion werden neben Verständnisfragen folgende Aspekte angesprochen: 1.Die gewachsene Grünfläche auf der westlichen Seite der Straße Am Hülserhof, die z. T. Biotopqualität hat, soll erhalten bleiben. Dieser Bereich ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. Der Erhalt der Grünfläche wird im Bebauungsplan, der für diesen Bereich erarbeitet wird, angestrebt. 2.Ein Straßenanschluss an die A 44 von der Theodorstraße wird zwar nicht konkret geplant, aber die Möglichkeit soll nicht "verbaut" werden. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, darauf zu achten, dass dann kein Durchgangsverkehr durch Rather Wohngebiete (z. B. Richtung Innenstadt) entsteht. Die Anregung deckt sich mit den Zielen der Planung. Seite 5 von 27 3.Wie ist der Planungsstand hinsichtlich der Ortsumgehung Rath? Es ist vorgesehen, dass der wichtige Abschnitt zwischen Theodorstraße und dem Anschluss an die Sankt-Franziskus-Straße zuerst geplant und gebaut wird; zu einem späteren Zeitpunkt kann eine Verbindung zur Lenaustraße erfolgen. Die Trasse soll in östlicher Verlängerung der Theodorstraße Richtung Bahnanlagen und dann parallel dazu hinter dem Gewerbegebiet Wahlerpark nach Süden verlaufen, unter dem Vorplatz Bahnhof Rath geführt werden und nach der Unterquerung der S-Bahn- Trasse über eine Rampe an die Sankt-Franziskus-Straße angebunden werden. Die Ortsumgehung Rath wird Bestandteil der großräumigen Verkehrsuntersuchung, die im Zusammenhang mit den Entwicklungen an der Theodorstraße in Kürze in Auftrag gegeben werden soll. 4.In den westlich des Entwicklungsgebietes angrenzenden Bereichen von Unterrath und Lichtenbrioch sind verkehrliche Auswirkungen zu erwarten. Werden diese in der beabsichtigten Verkehrsuntersuchung berücksichtigt? Die Betrachtung von verkehrlichen Auswirkungen hört nicht an den Enden der Theodorstraße auf, sondern wird auch die jeweils anschließenden Knotenpunkte mit einbeziehen - dies wird sicherlich z. B. für die Kreuzungen Hamborner Straße / Kürtenstraße und Hamborner Straße / Parsevalstraße / Unterrather Straße gelten. Seite 6 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/8/2005 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebau- ungsplan-Vorentwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44- vorgebracht haben: 1. Staatliches Umweltamt Düsseldorf Dez. 55 Schanzenstraße 90 40549 Düsseldorf 2. Rheinische Bahngesellschaft AG 40033 Düsseldorf Seite 7 von 27 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - 1. Staatliches Umweltamt Düsseldorf Dezernat 55 Weil für den nördlichen B-Planbereich der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Düsseldorf ein Sondergebiet darstelle, sei eine Anpassung des FNP erforderlich. Der nördliche Teil des Plangebietes liege im Bereich der beabsichtigten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Am Staad; die Wasserschutzgebietsverordnung sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Um die Besorgnis möglicher Gewässerverunreinigungen in diesem Bereich so gering wie möglich zu halten, wird eine Festsetzung im B-Plan angeregt, mit der Betriebe und Anlagen, die in erheblichem Umfang wassergefährdende Stoffe abstoßen oder in denen regelmäßig in erheblichem Umfang mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, auch ausnahmsweise nicht zulässig sein sollen. Es wird weiter angeregt, im Bereich der beabsichtigten Wasserschutzzone zur Minimierung der Flächenversiegelung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 statt 0,8 festzusetzen - durch die hohe Versiegelung könne sich nur eingeschränkt Grundwasser neu bilden. Das Plangebiet liege im Einzugsgebiet der Kläranlage Düsseldorf-Nord. Sollte der zusätzliche Schmutzwasseranfall noch nicht durch die Prognosen für die Kläranlage und die Abwasseranlagen im Netz erfasst sein, wird darauf hingewiesen, dass Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Das im FNP dargestellte Sondergebiet liegt außerhalb dieses B-Plangebietes und bleibt weiterhin mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5682 / 10 gesichert. Eine Änderung des FNP ist nicht erforderlich. Die gewünschte Sicherung der Grundwasserqualität durch Ausschluss der Betriebsarten wie oben beschrieben ist in die textlichen Festsetzungen übernommen worden. Einer Reduzierung der GRZ im nördlichen Planbereich auf 0,6 wird nicht gefolgt. Die Entwicklung des Bereiches beidseits der Theodorstraße hat mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze hier eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Dies begründet sich mit der Größe des Areals und der sehr guten Erreichbarkeit von Bundesautobahnen, Flughafen, Messe und dem Schi enenfernverkehr. Die Grund- wasserneubildung ist durch die Freiflächen im Plangebiet und die in direktem Anschluss gelegenen Grünzüge gewährleistet. Der Schmutzwasseranfall aus dem Plangebiet ist in den Netzplanungen berücksichtigt. Den Anregungen wird in Teilen gefolgt. 2. Rheinische Bahngesellschaft AG Hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln seien der Verwaltung zusätzliche Haltestellen für den Busbetrieb genannt worden: auf der Theodorstraße östlich der Einmündung Planstraße, auf der Straße Am Hülserhof nördlich der Einmündung Planstraße und auf der Planstraße an geeigneter Stelle in Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung. Die letztgenannte Haltestelle sollte Seite 8 von 27 zumindest in einer Richtung als Endhaltestelle genutzt werden können; die hierfür erforderlichen Flächen seien im B-Plan zu sichern. Die beiden ersten genannten Standorte liegen außerhalb des Bebauungsplangebietes; der dritte kann ermöglicht werden. Zusätzliche Flächen, die über die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche hinausgehen, werden auch bei einer Nutzung als Endhaltestelle nicht für erforderlich gehalten. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 9 von 27 Anlage zur Vorlage Nr. 61/8/2005 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5682/13 - Theodorstraße / A 44 - Stadtbezirk 6 Stadtteil Rath 1. Örtliche Verhältnisse Das ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Plangebiet ist zum größten Teil unbebaut. Lediglich die neue Erschließungsstraße, die die Theodorstraße mit der Straße Am Hülserhof verbindet, ist als Baustraße bereits fertiggestellt. Erste Bauvorhaben an dieser neuen Straße und an der Theodorstraße sind im Bau. Im mittleren Bereich besteht an der A 44 eine erhaltenswerte Baum- und Strauchgruppe. Das Plangebiet ist über die Theodorstraße und die Straße Am Hülserhof erschlossen. Eine Hochspannungsfreileitung des RWEverläuft parallel zur A 44. Ferngasleitungen der Ruhrgas AG verlaufen am Rand des Plangebietes neben der Theodorstraße und der Straße Am Hülserhof. In der Theodorstraße liegen eine Gashauptleitung und eine Hauptfernmeldeleitung. Die Flächen des Plangebietes befinden sich in privatem Eigentum. 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5682/10 aus Ö Vorlagen - Nr. 61/ 8/2005- 10 - dem Jahr 2000. Er weist großflächig Gewerbegebiete aus, die 5-geschossig bebaut werden können. Der Bebauungsplan ist aus dem gesamtstädtischen Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf von 1992 entwickelt worden. Dieser stellt das Plangebiet als Gewerbegebiet dar. In Absprache mit der Bezirksplanungsbehörde und der Städtebauaufsicht wird für das vorliegende Bebauungsplan-Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt kein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren parallel durchgeführt, da die städtebauliche Ordnung weiterhin gewährleistet ist. Um dies auch zukünftig sicherzustellen, wird wie folgt vorgegangen: 1. Der auf diesem Bebauungsplan aufbauende Bauantrag zur Errichtung des Gartencenters wird zusammen mit dem Bebauungsplan und einer Verpflichtungserklärung der Stadt Düsseldorf der Bezirksregierung vorgelegt werden. Darin verpflichtet sich die Stadt Düsseldorf, den Flächennutzungsplan nachträglich anzupassen, und zwar im größeren Gesamtzusammenhang mit der Flächennutzungsplanung nördlich und südlich der Theodorstraße 2. Überdies wurde die Entwicklung dieses SO-Gebietes - Gartencenter - mit der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, dem Einzelhandelsverband, dem Einzelhandelsverband Düsseldorf e.V. , der Nachbargemeinde Ratingen sowie dem Landkreis Mettmann in einem Moderationsverfahren abgestimmt. Bedenken gegen dieses oben dargestellte beabsichtigte Vorgehen der Stadt Düsseldorf wurden nicht vorgebracht. Das gesamte Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Bau- schutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf. Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B des Trinkwassereinzugsgebietes "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG. Im Osten und Süden grenzen rechtsverbindliche Bebauungspläne mit Festsetzungen als Industriegebiet an. Nordöstlich des Plangebietes verläuft die Autobahn A 44, deren Anbaubeschränkungszone (parallel im 100m Abstand verlaufend) in das Plangebiet hineinreicht. Die Theodorstraße ist als Landesstraße (L 49) und die Straße Am Hülserhof als Kreisstraße (K 2) klassifiziert. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 8/2005- 11 - 3. Anlass, Ziel und Zw eck des Bebauungsplanes Vorgeschichte Die Fläche nördlich der Theodorstraße war ursprün

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 8/2005