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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 165_2004_20264.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073803.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:14:01 GMT
Number of Pages: 15
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004
> 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 15 Stand: 25.10.2004, Vorlage Nr. 61/165/2004
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg/Marler Straße -Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich d e r Z u stimmung des Ausschusses für Umwe l t sch u t z d e m Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
> Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 17.11.04 -/-2Bezirksvertretung 6 -/-1-/-2Ausschuss für Umweltschutz -/-1-/-2RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004
Seite 2 von 15 Stand: 25.10.2004, Vorlage Nr. 61/165/2004 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004
Seite 3 von 15 Stand: 25.10.2004, Vorlage Nr. 61/165/2004 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/165/2004
# Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße -
Ort: Aula des Rückert-Gymnasiums Rückertstraße 6 Zeit: Montag, den 02.12.2002 von 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr Anwesend: ca. 22 Bürgerinnen und Bürger Herr Bezirksvorsteher Schünke 2 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Bezirksvorsteher Schünke begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Nach einigen einleitenden Worten bittet er Herrn Stranzenbach, die geplante Bebauung vorzustellen. Herr Stranzenbach stellt die Ziele und Inhalte der Planung vor und erläutert den Ablauf des Planverfahrens sowie die weiteren Möglichkeiten der Einflussnahme für die Bürgerinnen und Bürger. In der folgenden Diskussion wurden neben Verständnisfragen folgende Anregungen vorgebracht:
1. Verkehrsbelastung - Der Rather Kreuzweg ist vom Hülsmeyerplatz beginnend in beiden Fahrtrichtungen vollkommen überbelastet. Es kommt zu Staus. - Der Verkehr weicht auf Nebenstraßen aus, dadurch werden die angrenzenden Wohnbereiche vom Verkehr und Lärm bereits heute schon sehr stark betroffen. - Der Rather Kreuzweg kann keinen weiteren Verkehr mehr aufnehmen. Abhilfe könnte hier nur die Ortsumgehung Rath schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung Der zu erwartende Verkehr zum geplanten Gewerbegebiet wird noch für zumutbar gehalten. Nach Auskunft des Fachamtes ist die maximale Verkehrsbelastung dort noch nicht erreicht. Eine Verbesserung wäre wünschenswert, wird aber später durch die Ortsumgehung Rath erfolgen.
2. Lichtzeichenanlagen - Um den sich stauenden Verkehr stadteinwärts zu entzerren, sollten die Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004
Seite 4 von 15 Stand: 25.10.2004, Vorlage Nr. 61/165/2004
Wartezeiten an den Ampeln - Verlängerung der Rotphase - geändert werden.
Stellungnahme der Verwaltung Eine Veränderung der Lichtzeichensteuerung wird den Verkehrsfluss nicht wesentlich verbessern. Eine Umleitung der Durchgangsverkehre über die Theodorstraße wird nach ihrer Fertigstellung zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen.
3. Erweiterungsmaßnahme Um einen zügigen Verkehrsfluss zum und vom Gewerbegebiet zu ermöglichen, sollte eine zusätzliche Abbiegespur in beide Fahrtrichtungen auf dem Rather Kreuzweg errichtet werden.
Stellungnahme der Verwaltung Der Verkehrsfluss auf dem Rather Kreuzweg würde durch eine zusätzliche Abbiegespur wesentlich verbessert, deshalb wurde zugesagt, die Anregung positiv zu prüfen.
4. Nutzungsvorstellungen Es wird angeregt, dort eine Fastfood-Kette (z. B. Mc Donald’s) oder eine Tankstelle einschließlich einer Autowaschanlage zu errichten. Ein weiterer Vorschlag wäre ein Getränkemarkt. Büros werden dort als weniger wünschenswert angesehen.
Stellungnahme der Verwaltung Zu den Betrieben, die sich zukünftig im Plangebiet niederlassen werden, kann von hier aus und heute keine Aussage erfolgen. Die jeweilige Bebauung der noch vorhandenen Gewerbeflächen wird von der Nachfrage der Investoren abhängig sein. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004
Seite 5 von 15 Stand: 25.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/165/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/165/2004
# B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5581/35 - Rather Kreuzweg / Marler Straße -Stadtbezirk 6 Stadtteil Rath 1. Örtliche Verhältnisse
Das ca. 2 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Rath, ca. 1 km vom Zentrum Rath ent-fernt. Das Plangebiet, das in der Vergangenheit zur Gänze als Parkplatz für die Beschäftigten des benachbarten Röhrenwerkes diente, wird von dem Rather Kreuzweg und der Marler Straße erschlossen. Zwischenzeitlich wurden im Plangebiet ein Lebensmittelmarkt und ein Autofahrer-Fachmarkt errichtet. Das Gelände ist eben. Die unmittelbare Umgebung wird geprägt durch das nordöstlich des Rather Kreuzweges bestehende Werksgelände und durch die südwestlich das Plangebiet umgebenden Dauerkleingärten und einem dahinter gelegenen Wohngebiet.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist das Plangebiet als Gewerbegebiet dargestellt. Entlang des Rather Kreuzweges existiert ein Fluchtlinienplan. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004 - 6 -Stand: 25.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/165/2004 Für den Planbereich selbst bestehen keine planungsrechtlichen Festsetzungen durch einen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf. Das Plangebiet ist durch den Rather Kreuzweg, der als Landesstraße (L 392) klassifiziert ist, erschlossen.
3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan weist Gewerbegebiete aus, mit denen die planungsrechtliche Grund-lage für eine der Lage angemessene bauliche Nutzung geschaffen wird. Nach dem Verkauf einer Teilfläche des ehemaligen Parkplatzes wurde auf dem Grund-stück der Marler Straße 4 ein Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche unter 700 m²) mit einem großen Parkplatz errichtet. Der Markt deckt mit seinem nahversorgungsrelevanten Sorti-ment den Bedarf der Bevölkerung in den benachbarten Wohngebieten vollständig ab. Auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück im Plangebiet wurde ein Autofahrer-Fachmarkt mit Verkauf und Montage errichtet. Dieser Fachmarkt bietet keine nahversorgungs-relevanten Sortimente an. Als für den übrigen Teil der Parkplatzfläche die Planung für einen weiteren Verbraucher-markt gleicher Art und Größe zur Genehmigung vorlag, hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 20.02.2002 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlos-sen, mit dem eine Entscheidung zu der Planung zurückgestellt werden konnte. Zwischen-zeitlich wurde eine Veränderungssperre erlassen. Die Ansiedlung eines weiteren Einzelhandelsbetriebes würde über den Bedarf der Nah-versorgung aus der Umgebung hinausgehen und würde zu einem städtebaulich nicht erwünschten Einzelhandelsschwerpunkt außerhalb des bestehenden Stadtteilzentrums Rath (in ca. 1 km Entfernung) führen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004 - 7 -2 Landeshauptstadt Düsseldorf, Zentren- und Einzelhandelskonzepte mit Aussagen zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet, Gutachten und Konzepte, zurzeit in der Entwurfsphase 3 Landeshauptstadt Düsseldorf, Entwicklungsperspektiven für zukünftige gewerbliche Nutzungen u. a. Ausbau von Wohnberei-chen und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrserschließung Stand: 25.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/165/2004 Dies stünde dem städtischen Ziel der Stärkung der Kaufkraft und Sicherung des Stadtteil-zentrums Rath an der Westfalenstraße und der nahen Umgebung entgegen. Diese städtebaulichen Ziele sind im Zentrenkonzept 2 für die Stadt Düsseldorf und im Rahmen-plan Rath 3 dokumentiert. Ziel ist es, Einzelhandel nur auf dem Grundstück Marler Straße 4 zuzulassen und damit den bereits vorhandenen Verbrauchermarkt in seinem Bestand zu sichern. Der Bebau-ungsplan weist dieses Grundstück als GE 1-Gebiet aus und trifft dafür die entsprechenden textlichen Festsetzungen.
4. Umweltbericht - Zusammenfassung (gemäß § 2 a Abs. 3 BauGB)
Die Realisierung der in diesem Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten wird voraussichtlich keine relevanten negativen Umweltauswirkungen haben, denn der über-wiegende Teil der Flächen ist bereits bebaut und als Schutzmaßnahme für die umliegen-den Wohnnutzungen werden solche Betriebe ausgeschlossen, die in den Abstands-klassen I bis VII des Abstandserlasses NRW von 1998 aufgeführt sind. Zulässig sind nur Betriebe, die keine wesentlichen Erschütterungen und Lärmbelästigungen hervorrufen. Für die Nutzungen im Plangebiet selbst werden als Schutz gegen den Verkehrslärm auf dem Rather Kreuzweg passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen entsprechend der DIN 4109 festgesetzt. Zum Schutz vor Belastungen durch Luftschadstoffe sind Tiefgaragen über das Dach der aufstehenden oder angrenzenden Gebäude zu entlüften. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen es, den Anteil der versiegelten Flächen gering zu halten und mit einem Flächenanteil von ca. 20%, der nicht überbaubar und zu begrünen ist, kleinklimatische positive Effekte zu stärken. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004 - 8 -Stand: 25.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/165/2004 Zusätzlich ist je 250 m² nicht überbauter Fläche und je 4 ebenerdig angelegte Stellplätzen ein heimischer Laubbaum zu pflanzen und es sind Außenwände zu begrünen, die zu-sammenhängend mindestens eine Fläche von 25 m² aufweisen. Die Gestaltung der Stellplätze ist mit Rasengittersteinen oder ähnlich durchzuführen, um auch hier einen wirksamen begrünten Anteil zu erreichen.
5. Abwägung, Inhalt des Bebauungsplanes
5.1 Gewerbegebiete Das Plangebiet bietet einen guten Standort zur Festsetzung von Gewerbegebieten für nicht störende Gewerbe- und Handelsbetriebe. Der im Plangebiet bestehende Lebensmittelmarkt und der Autofahrer-Fachmarkt werden in ihrem Bestand gesichert, mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind jedoch umfangreichere Nutzungen möglich. Aufgrund der Nähe zum benachbarten Industriebetrieb ist die Festsetzung einer Wohnnut-zung hier nicht möglich. Die festgesetzte Gebäudehöhe von maximal 15,0 m orientiert sich an der Umgebung, somit kann der Straßenraum des Rather Kreuzweges an diesem Abschnitt baulich gefasst werden. Lagerplätze, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke werden ausgeschlossen, um Störungen für die benachbarten Wohngebiete zu verhindern. Vergnügungsstätten werden nicht zugelassen. Die durch solche Nutzungen ausgelösten Trading-down-Effekte, Lärmbelästigungen und Beeinträchtigungen des Stadt- und Stra-ßenbildes, insbesondere durch mögliche Spielhallenkonzentrationen, sollen verhindert werden. Das Planungsziel, in dem Gebiet Gewerbebetriebe anzusiedeln, soll durch die Zulässigkeit derartiger Einrichtungen generell nicht gefährdet werden. Auch Bordelle bewirken einen Niveauverlust ihrer Umgebung und sollen ebenfalls nicht zugelassen werden. Sie gehören an Standorte, die außerhalb der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit liegen. In geringer Entfernung und unmittelbarer Umgebung des Plangebietes befinden sich jedoch Kleingartenanlagen und Wohngebiete. Diese Nutzungen sollen nicht gestört werden. 5.2 Stellplätze und Tiefgaragen Oberirdische Stellplätze sind entlang des Rather Kreuzweges und an den seitlichen Grundstücksgrenzen, hier bereits bestehend, festgesetzt. Weitere sind innerhalb der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 165/2004 - 9 -Stand: 25.10.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/165/2004 überbaubaren Flächen oder in Tiefgaragen möglich. 5.3 Verkehr Durch den zu erwartenden Zielverkehr in das Plangebiet ist mit einer Mehrbelastung an Verkehr zu rechnen, der vom Rather Kreuzweg aufgenommen werden kann. Das Plangebiet ist gut erreichbar aus der Innenstadt und der Region: Für den Pkw-Ver-kehr von der Anschlussstelle Rath der A 52, für den öffentlichen Verkehr von den S-Bahn-Haltepunkten Rath-Mitte und Unterrath mit dem Bus (Linie 730). Die Bushaltestellen befinden sich direkt am Plangebiet. 5.4 Ver- und Entsorgung Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung erfolgen durch Anschlüsse an die vorhandenen Netze. 5.5 Grünflächen / Bepflanzung Der entlang des Rather Kreuzweges bestehende Grünstreifen (im Mittel ca. 3,50 m breit) bleibt im wesentlichen mit der Festsetzung als Pflanzfläche gesichert. Die im südlichen Bereich des Plangebietes wachsenden Platanen bleiben erhalten. Neubepflanzungen mit Solitärbäumen (Platanen, Ahorn, Linden, Eschen sowie Zier-gehölzen) können in größerem Umfang auf den Grünstreifen erfolgen, die entlang den südlichen und westlichen Plangebietsgrenzen festgesetzt sind. 5.6 Gestalterische Festsetzungen Die Gebäude sollen in Materialien erstellt werden, die sich den bestehenden in der Umgebung anpassen. Daher sind spiegelnde Fassadenmaterialien als unzulässig festge-setzt. Auch Werbeanlagen mit wechselnder Werbung oder bewegtem Licht würden stadtgestalterisch ein unpassendes Element in dem Gebiet darstellen und zudem die benachbarte Wohnbebauung beeinträchtigen.
6. Umweltbericht - ausführliche Fassung
6.1 Beschreibung des Vorhabens (§ 2 a Abs. 1 BauGB) Das ca. 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Norden Düsseldo
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.