Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 138/2004

BPl5475/54DdorfArcadenAufstBerichteöff.Ausl.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 138_2004_19515.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071354.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:47 GMT Number of Pages: 112 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 1 von 112 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan nr. 5475/54 - Düsseldorf Arcaden -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5475/54 - Düsseldorf Arcaden - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5475/54 - Düsseldorf Arcaden - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten. ” AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5475/54 - Düsseldorf Arcaden - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. ” AWM Die Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr.5475/54 - Düsseldorf Arcaden - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Bachstraße, der Friedrichstraße und der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG (Bahnhof Bilk) - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5475/54 - Düsseldorf Arcaden -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 2 von 112 “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebiet - Ausweisung von öffentlichen Grünflächen (Parkanlage, Kinder-spielplätze) - Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt einer Abstufung der Kruppstraße L85 (u.a. Bachstraße) zu einer Gemeindestraße zwischen der Kruppstraße (B8) und der Völklinger Straße (B1) zu. Die Verwaltung wird um entsprechende Veranlassung bei der zuständigen Bezirksregierung gebeten. V. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5475/54 - Düsseldorf Arcaden - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu, vorbehaltlich der Zustimmung des AUS, des AWM und des OVA. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung wird erst nach Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrages durchgeführt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 3 von 112 Anlagen: > Nr. Ort Anlage 1beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 4 von 112 Anlage 1 zur Vorlage 61/ 138/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5475/54 „Düsseldorf-Arcaden“ Ort: Gemeindesaal der evangelischen Friedenskirchengemeinde, Florastraße 55 b Zeit: Mittwoch, den 19.05.2004 von 17.30 Uhr bis 19.45 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Endrejath Mitarbeiter der Verwaltung: Herr Erben, Herr Baackmann , Planungsamt Vertretung des Investors: Herr Delorme, mfi Architekt: Herr Wappner, Architekten ASW ca. 150 Bürger Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 5 von 112 Stand: 07.06.2004, Vorlage Nr. 61/138/2004 Herr Bezirksvorsteher Endrejath begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Areals ehemaliger Containerbahnhof Bilk sowie für den Bebauungsplan „Düsseldorf Arcaden“ durchgeführt wird. Er stellt die Vertreter der Verwaltung, des Investors und der Architekten vor, die den Projektstand erläutern und anschließend Fragen der Bürger beantworten sowie Anregungen entgegen nehmen werden. Er übergibt das Wort zur Erläuterung des Projektes an Herrn Erben, Leiter des Planungsamtes der Stadt Düsseldorf. Herr Erben geht auf die bisherige Vorgeschichte des Projektes ein. Die Abendveranstaltung stehe in Folge einer Reihe von Veranstaltungen zur Integration der Bürger in den Planungsprozess, die mit dem Bürgermarkt begonnen habe. In diesem Bürgermarkt seien die Interessen der Bürger und ihre Vorschläge für die Planung auf dem Areal zusammengetragen worden. Diese seien anschließend in ein Werkstattverfahren unter der Beteiligung von 6 namhaften Planungsteams eingegangen. Dieses Werkstattverfahren habe wiederum einerseits mit einem öffentlichen Zwischenkolloquium andererseits mit einer Schlusspräsentation so statt gefunden, dass die Bürger sich über den Stand der Dinge haben informieren können. Die Auswahl zwischen den Beiträgen der Planungsteams im Werkstattverfahren sei von einer Empfehlungskommission entschieden worden, die aus Fachleuten sowie aus Vertretern der Bürger, der Verwaltung und der Politik zusammengesetzt war. Die Empfehlungskommission habe als Abschluss ihrer Arbeit eine Reihe von Punkten für den weiteren Planungsprozess aufgegeben, die aus dem Bürgermarkt und aus sonstigen Erwägungen hervor gegangen waren. Im weiteren Verfahren sind Prüfungen der unterschiedlichen Aspekte mit der Zielsetzung vorgenommen worden, möglichst viele Anregungen aufzunehmen. Dies kann zum Teil durch Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen, andere Ziele sollen in der weiteren Umsetzung des Projektes Berücksichtigung finden. Herr Erben geht darauf ein, dass die Abendveranstaltung im Rahmen des gesetzlichen Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan stattfindet und den Bürgern Gelegenheit geben soll, ihrer Anregung zum Planverfahren zu geben. Dies können die Bürger durch mündlichen Vortrag in der Veranstaltung oder im Anschluss an die Veranstaltung im Laufe der kommenden 14 Tage schriftlich bei der Verwaltung tun. Über alle vorgebrachten Anregungen wird ein Protokoll verfasst, welches anschließend der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. In dieser ersten Stufe der Bürgerbeteiligung wird es keine schriftliche Benachrichtigung der Bürger über den Eingang und die Behandlung ihrer Anregungen geben. In einem zweiten Schritt der Bürgerbeteiligung werden die weiterentwickelten Pläne für insgesamt einen Monat öffentlich ausgelegt, so dass jeder Bürger Einsicht in die Planungen nehmen kann. In diesem Schritt können die Bürger ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. In der zweiten Phase werden die Bürger darüber unterrichtet, wie der Rat der Stadt Düsseldorf über ihre Anregungen entschieden hat. Bevor der Architekt und Herr Baackmann näheres zum Projekt im Einzelnen darlegen, übergibt Herr Erben das Wort an Herrn Delorme, den Vertreter des Investors für das Projekt. Herr Delorme betont, dass von Seiten des Investors ein großes Interesse daran bestehe, dass das Projekt von der Bürgerschaft mitgetragen werde. Die Projektseite habe daraufhin den Bürgermarkt mit großem Interesse mitgestaltet und die sehr lange Liste von Wünschen, die als Ergebnis aus dem Bürgermarkt heraus gekommen sei, für die weitere Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 6 von 112 Stand: 07.06.2004, Vorlage Nr. 61/138/2004 Planung sehr ernst genommen. Herr Delorme stellt klar, dass von Seiten des Investors nicht alle Wünsche dieser Liste erfüllt werden können, betont aber, dass jeder der Punkte ernst genommen und geprüft worden sei und Möglichkeiten gesucht würden, die Wünsche in das Projekt zu integrieren. Herr Delorme führt aus, dass obwohl Hauptbeschäftigungsfeld der mfi sei, Einkaufszentren zu betreiben, sie an diesem Standort dafür sorgen werde, dass neben den Düsseldorf Arcaden ca. 240 Wohneinheiten gebaut, ein Bürgerzentrum mit Räumlichkeiten des Bezirksrathauses und weiteren stadtteilbezogenen Dienstleistungen integriert sowie ein Stadtteilpark eingerichtet werden. Bestandteile dieses Stadtteilparks werden eine Reihe von Spielplätzen und sonstigen Nutzungsangeboten für die Bürger. Herr Delorme übergibt das Wort an Herr Wappner von den Architekten Allmann Sattler W appner aus München, die als Sieger aus dem Werkstattverfahren für das Einkaufszentrum hervorgegangen sind. Herr Wappner erläutert die wesentlichen Entwurfsgedanken für das Gesamtareal und geht kurz auf den derzeitigen Stand der Planung ein. Die Grundsatzentscheidung für den Entwurf bestand darin, dass gegenüber dem umliegenden Stadtraum hochgelegene Plateau des Containerbahnhofes als besonderen Ort innerhalb des Stadtteils zu erhalten und seine Qualitäten - die Weite der Fläche, der Zusammenhang mit der Bahntrasse und die Blickmöglichkeiten aus der erhöhten Position - zu entwickeln. Auf diese Weise war es möglich, das Einkaufszentrum in das Plateau hinein zu schieben, so dass es sich mit seiner Haupteingangsseite zur Friedrichstraße und zum ÖPNV-Haltepunkt präsentiert. Entlang der Bachstraße soll das identitätsstiftende Merkmal der langen Mauer erhalten bleiben bzw. in einer neuen Form wieder entstehen. Die Bachstraße selbst soll jedoch vom Wohnungsbau geprägt sein, der auf dem oberen Niveau aufgeständert als Gebäuderiegel entlang der Straße errichtet werden soll. Eine bewusste Entscheidung im Rahmen der Konzeption war es, eine Ergänzung des Grünangebotes durch die Herstellung eines zweiten Parks auf dem oberen Niveau vorzusehen und keine Erweiterung des historischen Floragartens anzustreben. Inhalt des Konzept sei es, den Charakter des Floragartens unangetastet zu lassen und das Freiflächenangebot mit neuen Nutzungsmöglichkeiten und Wahrnehmungsqualitäten in einen von den Qualitäten des erhöhten Standortes geprägten neuen Park zu ergänzen. Auch der Übergang vom Floragarten über den für den Verkehr gesperrten Abschnitt der Bachstraße mit ihrer charakteristischen Platanenallee und den Aufgang auf das neue Gelände stellt ein wichtiges Element in der Freiraumkonzeption für den Stadtteil dar. Im Zuge der Konkretisierung der Planung habe man sich auch mit dem Wunsch aus dem Bürgermarkt auseinandergesetzt, die Barrierewirkung der Bahn in Nordsüdrichtung zu verringern. Ein diesbezügliches Angebot soll eine Verlängerung des bereits vorhandenen Zugangs zu den Bahnsteigen von der Burghofstraße bis in das Einkaufszentrum hinein darstellen. So besteht die Möglichkeit, von Süden her auf kurzem Wege auch in das Einkaufszentrum zu gelangen. Im Einkaufszentrum kann der Höhenunterschied zum Niveau der Platte überwunden werden, um in den neuen Park zu treten. Weitere Möglichkeiten der Nordsüdquerung unter dem Bahndamm wurden jedoch verworfen, da keine Lösungen gefunden werden konnten, die nicht Angsträume schaffen würden, deren soziale Kontrolle nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Um so wichtiger war es für die Projektentwicklung, eine Vielzahl von Wegeverbindungen anzubieten, die das neue Projekt im Stadtteil verankern. Zu nennen ist hierbei eine Wegeberbindung entlang der Bahn, die sowohl im Osten wie im Westen über Rampen auf das obere Niveau führen und insbesondere auch für Fahrradfahrer zur Verfügung stehen. Weiterhin ist eine Ö Vorlagen - Nr. 61/ 138/2004 Seite 7 von 112 Stand: 07.06.2004, Vorlage Nr. 61/138/2004 Rampenverbindung unmittelbar aus dem Vorplatzbereich an der Friedrichstraße über das Dach der Garage zum Einkaufszentrum in den Park vorgesehen, die neben der fußläufigen bereits eine optische Anbindung vom Vorplatz zum oben gelegenen Parkniveau herstellt. Diese wichtigen Verbindungen existieren neben dem Hauptaufgang von der Bachstraße auf das obere Niveau, der gleichzeitig den Floragarten mit dem neuen Stadtteilpark verbindet. Dieser erfolgt über den bereits erwähnten gesperrten Abschnitt der Bachstraße und eine Treppen- und Rampenanlage, die den Höhenunterschied bewusst erlebbar macht und gleichzeitig eine behindertengerechte Erschließung des oberen Parkes erlaubt. Die öffentlich zugänglichen Flächen auf dem oberen Niveau teilen sich grundsätzlich in drei unterschiedliche Bereiche: - Zwischen der Riegelbebauung gibt es entlang der Bachstraße und dem Einkaufszentrum sowie den weiteren Bereichen des Parks ein grünes Band, das als topografisch gestaltetes Pflanzkissen mit geneigten Rasenflächen und Bäumen gestaltet ist. - Im zentralen Bereich im Anschluss an den Aufgang zum Floragarten ist ein Baumhain vorgesehen, der die unterschiedlichen Aktivitäten unter einem Kronendach ermöglichen soll. Unter anderem wäre an dieser Stelle in den Sommermonaten ein Biergarten, wie er im Bürgermarkt gewünscht wurde, möglich. - Als dritter Nutzungsbereich der Parkanlage sind unterschiedliche Spielangebote für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters, z.B. ein Bolzplatz oder Streetballanlagen sowie Kleinkinderspielplätze vorgesehen. Die Randbebauung entlang der Bachstraße soll aus dreigeschossigen überwiegend aufgeständerten Wohngebäuden entstehen, so dass sich durch das Luftgeschoss immer wieder Bezüge in die baumbestandene Bachstraße und den Floragarten einstellen.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 138/2004