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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 4/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 108
- Bahnhof Oberkassel/südlich Schanzenstraße -
Aufstellung; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Flächennutzungssplan-Vorentwurf Nr. 108 - Bahnhof
Oberkassel / Schanzenstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der
Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen
Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
" BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 108
- Bahnhof Oberkassel / Schanzenstraße - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Flächennutzungsplan-Vorentwurf Nr. 108 - Bahnhof Oberkassel /
Schanzenstraße - und beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) auf dieser
Grundlage durchzuführen.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet südlich der Hansaallee, östlich der Brüsseler Straße, nördlich
der Düsseldorfer Straße/Belsenstraße sowie westlich des Belsenplatzes
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend
genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 108 (Vorentwurf) - Bahnhof
Oberkassel / Schanzenstraße - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in
der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen, die
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Kerngebieten
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Ausweisung von Mischgebieten
- Ausweisung von Grünflächen
RSD AllVorlg.WPT
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- Ausweisung von Verkehrsflächen
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.05 -/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Begründung zur FNP-Änderung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/4/2005
B e g r ü n d u n g
zur 108. Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf)
- Bahnhof Oberkassel / Schanzenstraße -
Stadtbezirk 4 Stadtteil Oberkassel
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 4 im Stadtteil Oberkassel. Es wird von der
Hansaallee im Norden, der Brüsseler Straße im Westen sowie der Düsseldorfer
Straße/Belsenstraße im Süden begrenzt. Den östlichen Rand des Plangebietes
bildet der Belsenplatz.
Der zentrale Teil des Plangebietes umfasst die Flächen des ehemaligen Güter-
bahnhofs Oberkassel. Die heutige Bebauung ist durch Büro-, Gewerbe- und
Lagerflächen geprägt. Ein Teil der Flächen wird derzeit nicht genutzt. Im südli-
chen sowie nordwestlichen Bereich befinden sich Wohnbauflächen.
Im Plangebiet liegt die Hauptverwaltung der Rheinbahn sowie ein Umspann-
werk der Stadtwerke Düsseldorf AG. Eine Holzhandlung befindet sich im
Westen des Plangebietes.
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2. Planungsanlass
Das Gelände des früheren Güterbahnhofs Oberkassel liegt seit Aufgabe des
Bahnhofs im Jahr 1972 brach. Zwischenzeitlich haben sich Nutzungen angesie-
delt, die der Lagegunst der Fläche und ihren Potenzialen nicht gerecht werden.
Ein Investor, der im Besitz von großen Teilen des ehemaligen Bahngeländes
ist, möchte nun auf der Fläche ein hochwertiges Stadtquartier mit den Nut-
zungen Wohnen, Büros und Einzelhandel sowie einer Parkanlage entwickeln.
Das Stadtplanungsamt Düsseldorf erstellt z.Zt. in Zusammenarbeit mit dem
Investor einen Rahmenplan für den Bereich des Bahnhofs Oberkassel.
Südlich der Schanzenstraße soll eine Wohnbebauung realisiert werden. Hierfür
werden
parallel zur Flächennutzungsplanänderung die Bebauungspläne Nr. 5177/42
"Südlich Schanzenstraße" und Nr. 5177/55 "Bahnhof Oberkassel" aufgestellt.
Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung geht über die Geltungsbereiche
dieser Bebauungspläne hinaus.
Des Weiteren macht die Neugestaltung der verkehrlichen Situation im Plan-
gebiet, die sich aus dem "Verkehrskonzept Heerdt" (Grundsatzbeschluss im
OVA am 24.06.2004 und im Rat der Stadt Düsseldorf am 15.07.2004) ergibt,
eine Änderung des zurzeit wirksamen Flächennutzungsplans notwendig.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992 stellt das Plan-
gebiet in großen Bereichen als Wohnbaufläche dar. Daneben sind im westli-
chen und mittleren Teil des Plangebietes sowie im östlichen Teil, südlich der
Hansaallee, Kerngebietsflächen dargestellt. Im östlichen Teil, südlich des
Greifweges, ist ein besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Der Flächennut-
zungsplan stellt im Plangebiet zudem Hauptverkehrsstraßen sowie mehrere
Grünflächen dar. Im zentralen Bereich des Plangebietes, südlich der Schanzen-
straße, ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spiel-
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platz dargestellt.
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Im westlichen sowie im mittleren Bereich liegen Gemeinbedarfsflächen mit der
Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltung. Im nördlichen Teil, südlich der
Hansaallee, ist eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung
Elektrizität ausgewiesen.
Durch das Plangebiet verläuft eine Trasse der Stadtbahn mit mehreren Halte-
stellen. Der nördliche Teil des Bereiches wird durch zwei Richtfunkstrecken
gekreuzt. Im Flächennutzungsplan ist eine Fußwegeverbindung von der Han-
saallee zu der Grünfläche im Süden dargestellt. Das Plangebiet liegt innerhalb
der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Lörick der Stadtwerke Düsseldorf
AG.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Sektors 33 der Querwindbahn des für
den Verkehrsflughafen Düsseldorf festgesetzen Bauschutzbereiches gemäß §
12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom
27.03.1999 (BGBI. I S. 530) (6 km-Radius). Differenziertere Festsetzungen und
Hinweise über die zulässige oder genehmigungsbedürftige Höhe sowie weitere
Genehmigungserfordernisse gemäß Luftverkehrsgesetz erfolgen im Bebau-
ungsplan, da sie die Darstellungsschärfe des Flächennutzungsplanes über-
schreiten.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf von 1999 ist
das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Der
westliche Teil des Plangebietes ist zudem als Grundwasser- und Gewässer-
schutzbereich ausgewiesen. Die Brüsseler Straße (B 7) dient vorwiegend dem
überörtlichen Verkehr.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes dient im wesentlichen
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dazu, das ehemalige Bahngelände einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Flä-
chennutzungsplan soll zum einen eine Kerngebietsnutzung am Belsenplatz und
entlang der Hansaallee dargestellt werden.
Der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan sieht in diesem Bereich
des Plangebietes eine bauliche Nutzung für Büros, Dienstleistungen, Einzel-
handel und Gastronomie vor.
Zum anderen ist die Ausweisung von Wohnbauflächen geplant. Ziel dieser
Planung ist es, die Wohnfunktion in innerstädtischen Lagen zu stärken. Da-
durch entfällt die Darstellung von Kerngebietsflächen sowie ein Teilbereich der
südlich der Schanzenstraße gelegenen Grünfläche. Um die Wohnbereiche
entlang der Brüsseler Straße vor Immissionen zu schützen, ist ein Lärmschutz-
konzept zu entwickeln. Ein Ausgleich für die Reduzierung der Grünfläche
südlich der Schanzenstraße und den Wegfall der Zweckbestimmung Park-
anlage erfolgt durch die Ausweisung einer zentral im Plangebiet gelegenen
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage.
Um attraktive Wohnstandorte an der Parkanlage im zentralen Bereich des
Plangebietes zu schaffen, soll ein Teilbereich des besonderen Wohngebietes
als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Die Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität
südlich der Hansaallee soll grundsätzlich bestehen bleiben. Da ein Teilbereich
der Fläche jedoch nicht mehr als Versorgungsfläche genutzt wird, soll dieser
Bereich als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Darstellung der Fußwege-
verbindung von der Hansaallee in Richtung Rhein bleibt ebenfalls erhalten.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im mittleren Plangebiet Haupt-
verkehrsstraßen und Stadtbahntrassen dar. Da diese Planung jedoch nicht
mehr aktuell ist und auch künftig nicht mehr realisiert werden soll, entfällt ihre
Darstellung. An ihrer Stelle sollen der Teil der Hansaallee, der bisher als
Grünfläche dargestellt war sowie die Belsenstraße und Düsseldorfer Straße als
Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die Trassen der Stadtbahn sollen,
entsprechend des heutigen Verlaufes, entlang der Hansaallee sowie der Bel-
senstraße und der Düsseldorfer Straße ausgewiesen werden. Im westlichen
Teil des Plangebietes, im Bereich der Brüsseler und Pariser Straße, ergibt sich
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durch das Verkehrskonzept Heerdt eine geänderte Darstellung der Verkehrsflä-
chen.