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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 69_2005_22524.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00069589.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:10:11 GMT
Number of Pages: 26
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
> 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
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Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Areal östlich des Gewerbegebietes Hellerhof-Ost - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll: - Erweiterung der gewerblichen Baufläche. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
Seite 2 von 26 Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.06.2005 -/- 2Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
Seite 3 von 26 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/69/2005
## Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße -
Ort: Evangelisches Gemeindezentrum Hellerhof Zeit: 27.06.2001, 17:00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Mauersberger (ab 17:20 Uhr) Herr Stellvertretender Bezirksvorsteher Sievers ca. 20 Bürgerinnen und Bürger Mitarbeiter der Verwaltung: Herr Lummert, Herr Buzzi, Herr Pöschel Herr Sievers eröffnet die Veranstaltung und begrüßt die Anwesenden. Herr Lummert erläutert das Formalverfahren im Rahmen der Bauleitplanung mit den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Anschließend stellt er das Plangebiet vor, welches derzeit als “Öffentliche Grünfläche -Zweckbestimmung Dauerkleingärten” ausgewiesen ist. 1991 wurde hier als Interims-Nutzung eine Container-Siedlung für Asylbewerber errichtet. Diese Nutzung geht in Kürze zu Ende. Da bei Firmen aus dem Gewerbegebiet Hellerhof-Ost Erweiterungsbedarf besteht, ist statt der wenigen möglichen Kleingärten eine Ausdehnung der gewerblichen Baufläche geplant. Die hierfür vom Stadtplanungsamt ausgearbeiteten Planvarianten werden ausführlich erläutert. Die Variante 1 hat den Vorteil, dass den östlich gelegenen Firmen auf der gesamten Grundstücksbreite Erweiterungsmöglichkeiten geboten werden. Dagegen ist Variante 2 aufgrund der geringeren Straßenlänge wirtschaftlicher. Im Anschluss an den Vortrag wird die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürger eröffnet. Die darin gestellten Fragen werden im folgenden zusammen mit den im Anschluss an die Veranstaltung schriftlich bei der Verwaltung eingegangenen Anregungen der angrenzenden Grundstückseigentümer wiedergegeben. Zusätzlich sind in der Diskussion Fragen aufgekommen, welche die Belange des Bebauungsplanes 6466/06 nicht berühren und daher an dieser Stelle nicht aufgeführt werden. Die Veranstaltung endet gegen 19:00 Uhr. 1. Verkehrliche Belange
Es wird nachgefragt, ob die Straßenbreite für Lieferfahrzeuge und als Feuerwehrzufahrt ausreichend breit sei. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
> 2Hinweis: Aufgrund der Entwässerungsproblematik konnte dieser Zeitplan nicht eingehalten werden.
Seite 4 von 26 Stellungnahme der Verwaltung Die Zufahrtsbreite für die neu zu erschließenden Gewerbegrundstücke ist bei beiden Varianten mit 8 m Gesamtbreite ausreichend dimensioniert. Die privaten Stellplätze sollen vor den Einfriedigungen in Senkrechtaufstellung angeordnet werden, so dass PKWs und kleinere Lieferfahrzeuge unter Zuhilfenahme der Stellplätze oder den dazwischen liegenden Grundstückszufahrten problemlos mit einmaligem Rückstoßen wenden können. Auf einen Wendeplatz mit 22 m Durchmesser wurde daher verzichtet. Für größere Zuliefer-LKW müssen die Firmen innerhalb der Grundstücke entsprechende Rangierflächen anlegen. Diese Praxis hat sich bereits im bestehenden Gewerbegebiet bewährt und soll aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch im Plangebiet umgesetzt werden. Die Feuerwehr wird im weiteren Beteiligungsverfahren angehört. 2. Nutzung der Grünfläche
Es wird angeregt, in der am Waldrand gelegenen, 35m breiten öffentlichen Grünfläche Dauerkleingärten anzusiedeln.
Stellungnahme der Verwaltung Da auf der öffentlichen Grünfläche Ersatzaufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft im GE-Gebiet durchgeführt werden sollen, ist eine Nutzung als Dauerkleingartenanlage nicht möglich. Vielmehr ist ein sog. “Waldmantel” anzulegen, um in Verbindung mit dem angrenzenden Wald auf Langenfelder Stadtgebiet trotz Ausweisung eines GE-Gebietes hochwertige Biotopflächen zu schaffen. Gleichzeitig kann so ein Ausgleich der Eingriffe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erreicht werden. 3. Zeitlicher Rahmen
Es wird nachgefragt, wann mit der Planfertigstellung gerechnet werden könne.
Stellungnahme der Verwaltung Der voraussichtliche Zeitplan sieht die Ämter- und Trägerbeteiligung bis ca. Februar 2002 vor. Nach Überarbeitung der Planungen und Beteiligung der entsprechenden politischen Gremien kann dann nach den Sommerferien die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Mit den Erschließungsarbeiten wird daher voraussichtlich frühestens im Oktober 2002 begonnen werden können. 24. Erweiterungswünsche der Anlieger
Der Eigentümer der angrenzenden Parzelle 254 (Duderstädter Straße 11) äußert Interesse an einer Erweiterung seines Betriebes und spricht sich unter der Voraussetzung, dass die Erweiterungsfläche direkt an das vorhandene Grundstück anschließt, für die Alternative 2 aus. Zudem bekundet der Eigentümer der Parzelle 297 (Duderstädter Straße 9) zwecks Betriebsvergrößerung Interesse an dem Erwerb eines Grundstückes. Er regt an, die Alternative 2 umzusetzen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
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Die übrigen vier direkt angrenzenden Eigentümer sind nicht an einer Erweiterung ihres Firmengrundstücks interessiert.
Stellungnahme der Verwaltung Da lediglich ein direkt angrenzender Grundstückseigentümer an einer Erweiterung seines Firmengrundstücks interessiert ist und überwiegend die Alternative 2 bevorzugt wird, soll das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage dieses Vorentwurfes weitergeführt werden. Die Länge der Erschließungsstraße wird im weiteren Verfahren mit dem Eigentümer der Parzelle 254 abgestimmt, um die Erweiterungswünsche der Firma ausreichend zu berücksichtigen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
Seite 6 von 26 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/69/2005
I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungs-plan-Vorentwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße - vorgebracht haben:
1. Staatliches Umweltamt Düsseldorf Schanzenstraße 90 40549 Düsseldorf 2. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf - Polizeiinspektion Süd -Jürgensplatz 5-7 40219 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
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II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße -
1. Staatliches Umweltamt Düsseldorf 1.1 Das Staatliche Umweltamt äußert Bedenken gegen die Entwässerung des Baugebietes, da nicht nachgewiesen sei, dass die Abwasseranlagen und die Einleitung in den Urdenbacher Altrhein dem Stand der Technik entspricht.
Antwort Die Bedenken des Staatlichen Umweltamtes konnten inzwischen ausgeräumt werden. Das Staatliche Umweltamt hat bereits dem Konzept, zeitlich befristet bestimmte Nutzungen und Materialien auszuschließen, zugestimmt, da die Belastungen dadurch so gering wie möglich gehalten werden und es bis zur Umsetzung des Regenklärbeckens nur eine kurze übersehbare Zeitspanne sein wird.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
1.2 Das Staatliche Umweltamt regt zur Reduzierung der versiegelnden Flächen an, im Plangebiet Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen gemäß § 12 und 14 BauNVO auszuschließen bzw. auf das notwendige Maß zu beschränken.
Antwort Der Anregung wird teilweise entsprochen. Zur Reduzierung der versiegelnden Flächen und zur Durchgrünung des Gewerbegebietes wird ein Großteil der nicht überbaubaren Flächen mit einem Pflanzgebot überlagert. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen können daher nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden. Auf eine mengenmäßige Beschränkung beispielsweise mit Bezug auf die Fläche des Baugrundstücks wird verzichtet, da sich der Umfang der Stellplätze etc. aus den innerbetrieblichen Nutzungen heraus entwickelt.
Dieser Stellungnahme wird teilweise stattgegeben.
2. Handwerkskammer Düsseldorf
Die Handwerkskammer regt an, die öffentliche Verkehrsfläche bereits an der nördlichen Grundstücksgrenze der Parzelle 254 enden zu lassen, um dem auf dieser Parzelle gelegenen Betrieb auf der gesamten Länge des bestehenden Gebäudes Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Antwort Der Anregung der Handwerkskammer wird zum Teil entsprochen. In Abstimmung mit dem angrenzenden Betrieb wurde die geplante Verkehrsfläche um ca. 12 m verkürzt. Dieses Maß berücksichtigt die internen Arbeitsabläufe des Betriebes und ermöglicht einen zweckmäßigen Erweiterungsbau. Ein Verkürzen der Stichstraße bis zur nördlichen Grundstücksgrenze würde nach Herausparzellierung der Erweiterungsfläche zu einem sehr großen, schlecht erschlossenen Restgrundstück führen.
Der Stellungnahme wird teilweise stattgegeben.
3. Polizeiinspektion Süd Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
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Die Polizeiinspektion Süd kritisiert das Fehlen von Angaben bezüglich der Widmung des Straßenraumes und der Anbindung des öffentlichen Verkehrsraumes an die Wendeanlage Duderstädter Straße.
Antwort Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, da diese nicht bebauungsplanrelevant ist. Vielmehr werden die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Anbindung der geplanten Stichstraße an den Wendehammer der Duderstädter Straße im Rahmen der Straßenausbauplanung konkretisiert und umgesetzt. Die Widmung des Straßenraumes wird ebenfalls nicht im Bebauungsplan geregelt, sondern erfolgt nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalens.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005
Seite 9 von 26 Stand: 25.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/69/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/69/2005
# B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6466/06 - Duderstädter Straße -Stadtteil Hellerhof Stadtbezirk 10 1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hellerhof-Ost, zwischen dem Gewerbegebiet an der Duderstädter Straße und Wald auf Langenfelder Stadtgebiet. Südlich angrenzend befindet sich die Sportanlage Eichsfelder Straße. Im Norden wird das Plangebiet durch den Grünzug entlang des Langforter Bachs begrenzt. Nordwestlich liegt in einem Abstand von ca. 200 m das Wohngebiet Nordhausener Straße. Im Norden des Plangebietes verbindet ein über Wiesenflächen geführter Fuß- und Radweg den Wendehammer der Duderstädter Straße mit dem Grünzug entlang des Langforter Bachs. Ein Teil dieser öffentlichen Grünfläche wurde von der Stadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement, im Rahmen der Erschließungsarbeiten für den Stadtteil Hellerhof als Lagerfläche genutzt und ist noch heute mit Füllboden aufgeschüttet. Der westlich der Grünfläche gelegene Parkplatz, der bereits seinerzeit für die vorgesehenen Dauerkleingärten ausgebaut worden ist, dient zur Zeit Spaziergängern und Besuchern des Gewerbegebietes sowie als Zufahrt für den nördlich gelegenen Betrieb. Die übrige Fläche des Plangebietes wurde bisher keiner endgültigen Nutzung zugeführt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 69/2005 - 10 -Stand: 25.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/69/2005 Wegen der Notsituation Anfang der 90er Jahre wurde auf dieser Fläche abweichend von den ausgewiesenen Dauerkleingärten eine Container-Wohnanlage für Asylbewerber errichtet. Seitdem die Gebäude 2002 beseitigt wurden, liegt das städtische Grundstück brach. Östlich und westlich der ehemaligen Containersiedlung besteht eine 10 m breite Gehölzpflanzung. Südlich hat sich ein ca. 40 m breiter Streifen Ruderalvegetation vornehmlich aus Weiden gebildet. Das Gelände ist überwiegend eben.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als “Öffentliche Grünfläche”, Zweckbestimmung “Dauerkleingärten” dar. Die planerische Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes bleibt durch die geringfügige Arrondierung des Gewerbegebietes Hellerhof-Ost unberührt. Im Rahmen der nächsten Überarbeitung wird
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