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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 173/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 62
- Flemingweg -
Aufstellung; Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 - Flemingweg -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet südwestlich des Dechenweges in Verlängerung des
Flemingweges
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 - Flemingweg -, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 62 (Entwurf) - Flemingweg -
gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der
UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien
zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs.
2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-
Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom
24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) aufzustellen, die vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Wohnbauflächen.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwickl ung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung Nr.62 - Flemingweg - und dem
Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen.
Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB
abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörterung
der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-
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Vorentwurfes Nr. 5672/22 - Flemingweg - stattgefunden hat.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/173/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- Flemingweg -
Stadtbezirk 9 Stadtteil Wersten
1. Lage des Plangebietes
Das ca. 1,3 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wersten am Flemingweg
im Bereich zwischen Dechenweg und Scheideweg.
Das nördlich angrenzende Gebiet ist durch eine aufgelockerte
Einzelhauswohnbebauung geprägt. Südöstlich angrenzend befindet sich die
Bezirkssportanlage, die der Sportverein Wersten 04 nutzt. Nordöstlich grenzt das
katholische Gemeindezentrum mit Kirche und Kindertagesstätte an, westlich eine
große öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen.
Das städtische Grundstück liegt zurzeit brach.
2. Planungsanlass
Die bislang ausgewiesene Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
"Sportplatz/Sportanlage" wird nicht mehr benötigt und kann deshalb aufgegeben
werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Fläche einer anderen Nutzung zu-
zuführen.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
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Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Änderungsbereich als Grünfläche mit
der Signatur "Sportplatz / Sportanlage" dargestellt.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5672/11 aus dem Jahr 1983 weist
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage mit Zubehörbauten
aus. Die Wohnbereiche sind als allgemeine Wohngebiete festgesetzt.
Der südwestliche Bereich des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 5672/10 aus dem Jahr 1978. Er ist als öffentliche Grünfläche
mit der Zweckbestimmung "Kinderspielplatz" ausgewiesen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage
Flehe der Stadtwerke Düsseldorf AG.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt
das gesamte Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie als Bereich
mit Grundwasser- und Gewässerschutz dar.
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken vorgebracht.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Die Nachfrage großer Teile der Bevölkerung nach Einfamilienhäusern macht die
Ausweisung von entsprechenden Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu
einer dringlichen Aufgabe der Stadtplanung. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist
geplant, hier ein Wohngebiet auszuweisen. Im Hinblick auf die umgebende
Bebauung sollen Einfamilienhäuser, aber auch Geschosswohnungsbau mit max. II
Vollgeschossen möglich sein.
In den Jahren 1989 - 1999 befand sich auf dem Gelände eine
Containerwohnanlage für Spätaussiedler und Obdachlose, zu deren Erschließung
bereits eine befestigte Straße mit Stellplätzen angelegt wurde.
Auch für die Aufstellung der Containerwohnanlage hat es Versiegelungen für
Fundamente und Zuwegungen gegeben.
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Grundsätzlich wird die weitere Versiegelung von Grundstücksflächen für die
Ausweisung eines Wohngebietes mit überwiegend aufgelockerter
Einfamilienhausbebauung in Anlehnung an die benachbarten
Einfamilienhausgebiete für städtebaulich sinnvoll und vertretbar erachtet.
6. Auswirkungen der Planung
Verkehr
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Ickerswarder Straße als
Hauptverkehrsstraße und den Dechenweg.
Für den Kfz-Verkehr erfolgt eine direkte Erschließung über den zu verlängernden
Flemingweg.
Das Plangebiet wird über die Haltestelle "Guerickeweg" mit der Buslinie 735
ausreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Hierdurch
ist eine direkte Anbindung an den Stadtteil Eller gegeben. Über den Umstieg am
Verknüpfungspunkt "Ickerswarder Straße" besteht per Stadtbahn die direkte
Verbindung in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof.
Die Straße "Dechenweg" ist Bestandteil des geplanten Radbezirkswegenetzes.
Eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung des Plangebietes zu den
angrenzenden Grünachsen sowie zum Scheideweg wird gesichert.
Lärm
Die Realisierung der Wohnnutzung ist nur möglich, wenn der Lärm von den
benachbarten Sportanlagen so abgeschirmt wird, dass die Immissionsrichtwerte
der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BimSchV) eingehalten werden. Als
Ergebnis eines schalltechnischen Gutachtens werden im parallel aufgestellten
Bebauungsplan Nr. 5672/22 verschiedene Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.
Stadtklima
Das Plangebiet selbst ist Teil eines "innerstädtischen Grünzuges mit bio- und
immissionsklimatischer Bedeutung". Von allen denkbaren Nutzungen des
Plangebietes ist die derzeitige Nutzung als Freifläche aus immissionsklimatischer
Sicht die günstigste.
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Die Realisierung der Planung wird dazu führen, dass im Plangebiet vergleichbare
klimatische Verhältnisse herrschen werden, wie diejenigen im Bereich der
umgebenden Bebauung. Nach Aussagen der Klimaanalyse Düsseldorf aus dem
Jahr 1996 ist das Gebiet dem "Lastraum der überwiegend offen und locker
bebauten Wohngebiete" zuzuordnen.
Im Einzelnen bebeutet das: Die Bebauung des Gebietes wird zu einer Erhöhung
der Rauhigkeit führen. Dies schlägt sich wiederum in einer geringeren
Windgeschwindigkeit nieder. Dies wird in Verbindung mit dem veränderten
Aufheizungsverhalten der künftigen Baumassen zu einer geringen Überwärmung
führen. Insgesamt verschlechtert sich die klimatische Situation und der
Wärmeinsel-Effekt nimmt zu.
Boden
Im Plangebiet befinden sich keine Altstandorte und Altablagerungen.
Da somit keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vorliegen, ist davon
auszugehen, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
und den vorsorgenden Gewässerschutz erfüllt sind.
Wasser
a) Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III A des
Wasserschutzgebietes Flehe. Die gültige Wasserschutzgebietsverordnung ist zu
beachten.
Die höchsten gemessenen Grundwasserstände liegen zwischen ca. 33 m ü.NN
(HGW 1988 - höchster periodisch wiederkehrender Grundwasserstand) und ca. 35
m ü.NN (HHGW 1926 - höchster der Stadt Düsseldorf, Umweltamt, bekannter
Grundwasserstand). Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist bei einer
Geländehöhe von 35,8 bis 36 m ü.NN von einem minimalen
Grundwasserflurabstand von 0,8 m auszugehen. Hierdurch ist mit einem erhöhten
planerischen, technischen und finanziellen Aufwand zu rechnen.
Die Qualität des Grundwassers wird durch erhöhte Chlorid-, Nitrat- und
Sulfatkonzentrationen gekennzeichnet; außerdem liegen leicht erhöhte
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polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoff (PAK)- und chlorierte
Kohlenwasserstoff (CKW)-Konzentrationen vor.
b) Niederschlags- und Abwasserbeseitigung
Aufgrund der hohen Grundwasserstände ist die Voraussetzung für eine ortsnahe
Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung nicht gegeben.
Luft
Die lufthygienischen Umweltauswirkungen werden maßgeblich von zusätzlichem
Kfz-Verkehr und von Hausbrand hervorgerufen. Diese können durch geeignete
Festsetzungen im begleitenden Bebauungsplan minimiert werden. Das Gebiet wird
sich von einem lufthygienischen Ausgleichsraum in einen, wenn auch mäßigen,
Lastraum entwickeln.
Natur und Landschaft
Aus Sicht der Grünordnung bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Ausweisung eines Wohngebietes.
Als Ausgleich für entfallende Gehölzstreifen sollen im Bebauungsplan
Pflanzmaßnahmen für Sträucher, Hecken und Bäume festgelegt werden.
Wegen bereits bestehender planungsrechtlicher Ausweisung in einem
Bebauungsplan entfällt rechtlich die Ausgleichspflicht.
Mit der Ausweisung und Realisierung einer Wohnbaufläche ist der überwiegende
Verlust der bestehenden Biotopstrukturen verbunden; im parallel laufenden
Bebauungsplan 5622/22 werden Festsetzungen zu Pflanzbindungen getroffen, die
die Kompensation sowie die grünordnerische Einbindung zum Ziel haben.
Erhebliche Umweltauswirkungen für die Bereiche Arten- und Biotopschutz,
Erholung und Spielen sowie Orts- und Landschaftsbild sind durch die geplante
Flächennutzungsplanänderung - von der heutigen Situation aus betrachtet -
nicht
zu erwarten.
Ver- und Entsorgung
Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind über den
Anschluss an die städtischen Netze sichergestellt.
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Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanes werden in allen Straßen
geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der
Telekommunikationsanlagen festgesetzt.