Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 174/2004

BPl5672/22-Flemingweg-Aufst BerBübet+Tr öAusl

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flemingweg · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 25. Oktober 2004veröffentlicht

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Flemingweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 174_2004_20370.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071609.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:12:00 GMT Number of Pages: 24 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 > 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 24 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5672/22 - Flemingweg -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg -angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des AUS für ein Gebiet am Flemingweg - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg - der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 2 von 24 IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 3 von 24 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/174/2004 # Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg - Ort: Henri-Dunant-Schule Rheindorfer Weg Zeit: Dienstag, 22.06.2004 17.00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Schuth ca. 40 Bürgerinnen und Bürger 4 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Haase - Architekt des Investors Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 4 von 24 1. Eine Bürgerin fragt nach der Schall-Reflektion der neu zu bebauenden Lärmschutzwand. Sie befürchtet, dass der vorhandene hohe Lärmpegel durch Sportplatz und Verkehr in andere Bereiche umgeleitet werden könnte. Stellungnahme der Verwaltung: Die Schall-Reflexion hängt in erster Linie von der Oberflächen-Gestaltung der Lärmschutzwand ab: aufgerauhte Flächen absorbieren mehr Schall als glatte. Es wird daher eine möglichst rauhe Oberfläche (z. B. Holz, Bepflanzung) verwendet, um die Schall-Reflexion zu minimieren. Diese Aspekte werden beim begleitenden Schall-Gutachten berücksichtigt werden, so dass keinerlei Verschlechterung für die Umgebung zu befürchten ist. 2. Es wird gefragt, ob das Neubaugebiet oder der bereits vorhandene Sportplatz der Auslöser für die Schallschutzmaßnahme ist. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den rechtlichen Regelungen zum Schallschutz müssen im Neubaugebiet die maßgebenden Immissions-Richtwerte eingehalten sein, um ein störungsfreies Wohnen zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall ist die bestehende Bebauung außerhalb des Plangebietes von der Problematik nicht betroffen. 3. Ein Bürger erwähnt die Verkehrsproblematik. Er befürchtet durch die Neubau-Maßnahme einen signifikanten Verkehrs- und Lärmzuwachs im Bereich des Dechenwegs. Stellungnahme der Verwaltung: Das Baugebiet umfasst lediglich ca. 50 Wohneinheiten. Eine signifikante Änderung der bestehenden Verhältnisse ist daher nicht zu befürchten. 4. Eine Bürgerin fragt nach der Finanzierung der Lärmschutzwand. Sie schlägt aus Gestaltungsgründen vor, einige Glasfelder in diese Wand zu integrieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Lärmschutzwand gehört ebenso wie der Straßenbau zur Erschließung des Baugebiets und wird daher vom Investor erstellt und finanziert, der das Grundstück von der Stadt erwirbt. Die Verwendung von Glas ist zwar gestalterisch wünschenswert, erhöht jedoch auch die Gefahr von Schall-Reflektionen. Außerdem ist fraglich, ob die dadurch entstehende Transparenz von allen Anliegern und Sportplatznutzern gewollt wird. Die genaue Gestaltung der Lärmschutzwand ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens, sondern der Ausbauplanung. 5. Es wird angemerkt, dass die Höhe der Lärmschutzwand (5,50 m) durch die 2-Geschossigkeit der neuen Bebauung bedingt ist. Der Bürger schlägt eine Reduzierung auf 1 Geschoss vor, um eine weniger hohe Wand realisieren zu können. Stellungnahme der Verwaltung: Um die gleiche Wohnfläche zu erhalten, müßten die niedrigeren Häuser dafür in der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 5 von 24 Grundfläche erweitert werden. Die Vermarktbarkeit einer solchen Bebauung würde durch die Vergrößerung der Grundstücksfläche und der damit einhergehenden Verteuerung jedoch sehr stark leiden und daher das Projekt in Frage stellen. 6. Ein Bürger befürchtet, dass die Gebietsausweisung auch Gewerbe umfassen könnte. Stellungnahme der Verwaltung: Das Plangebiet soll überwiegend als allgemeines Wohngebiet (WA) nach der BauNVO ausgewiesen werden. Dieses unterscheidet sich von einem reinen Wohngebiet (WR) unter anderem durch etwas erhöhte Schall-Immissionswerte, wie sie wegen der Nähe zum Sportplatz gegeben sind. Ein weiterer Unterschied ist jedoch, dass sich auch “nicht störende Gewerbebetriebe” ausnahmsweise ansiedeln dürfen. Da die geplanten Baukörper hinsichtlich ihres Zuschnittes jedoch nicht Gewerbezwecken entsprechen, ist mit einer signifikanten Ansiedlung von Gewerbe nicht zu rechnen. Außerdem sind in zahlreichen Bebauungsplänen in der umgebenden Nachbarschaft ebenfalls WA - Gebiete ausgewiesen. Hier habe sich kein Gewerbe, sondern lediglich Arztpraxen und Anwalts-Kanzleien angesiedelt. Eine solche Nutzung würde dem Neubaugebiet nicht schaden. 7. Es wird nach der Nutzung des solitärhaften Gebäudes gefragt. Stellungnahme der Verwaltung: Das freistehende Gebäude mit der quadratischen Grundfläche stellt ein besonders gestaltetes Doppelhaus dar. 8. Ein Bürger ist verwundert, warum im Plangebiet auch die Bebauung mit einem seiner Meinung nach zu hohen Geschosswohnungsbau vorgeschlagen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Höhe des Geschosswohnungsbaus wird 2 Geschosse plus Pultdach betragen, so dass mit einer Firsthöhe von maximal 10 m zu rechnen ist. Diese Höhe findet sich auch bei Gebäuden in der unmittelbaren Umgebung wieder, so dass kein Maßstabssprung in der Bebauungshöhe zu befürchten ist. 9. Es wird nach dem Status der Zufahrtsstraße gefragt. Stellungnahme der Verwaltung: Zur Zeit ist diese Straße als Teil des Grundstücks mit der Zweckbestimmung Öffentliche Grünanlage (Sportplatz) ausgewiesen. In dem neuen Bebauungsplan wird sie künftig in veränderter Linienführung den Status einer Privatstraße haben. 10. Ein Bürger kritisiert die mangelnde Anbindung des Plangebiets an den benachbarten Grünzug und den Zugang zum vorhandenen Spielplatz. Stellungnahme der Verwaltung: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 6 von 24 Der Ausbau des Grünzugs wird zur Zeit konkret angegangen, so dass eine ausreichende Verknüpfung mit dem Plangebiet gegeben sein wird. Diese Anbindung wird über Flächen für Geh-/, Fahr- und Leitungsrechte gesichert, nur die untergeordneten Wege werden nicht für eine Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben. 11. Es wird auf die Stellplatzfrage verwiesen. Es wird befürchtet, dass die Anwendung der städtischen Stellplatz-Satzung (1 Parkplatz pro Wohneinheit) nicht ausreichen wird, um die zusätzlichen Autos der neuen Bewohner und das bereits bestehende Parkplatzproblem (Sportveranstaltungen, Kirchenbesuche) in den Griff zu bekommen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Entwurf sieht einen durchschnittlichen Besatz mit 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit vor, außerdem gibt es einen Zuschlag von 25% für Besucherstellplätze. Es werden daher keine Probleme innerhalb des Plangebiets erwartet. Fremdnutzer werden aufgefordert, andere (vorhandene) Parkmöglichkeiten zu nutzen. 12. Ein Bürger wundert sich, dass das Neubaugebiet einen Kinderspielplatz vorsieht, obwohl es in der direkten Nachbarschaft bereits einen Bolzplatz gibt. Stellungnahme der Verwaltung: Kinderspielplätze werden nach Altersklassen klassifiziert. Der benachbarte Bolzplatz ist eher für ältere Kinder eines weiteren Umkreises gedacht. Die Kleinkinder, die innerhalb des Plangebiets im Geschosswohnungsbau wohnen werden, benötigen jedoch einen Spielplatz in der direkten Umgebung. Zum Bau dieses Spielplatzes ist der Investor verpflichtet. 13. Es wird gefragt, wer für die Kosten bezüglich Pflege und Wartung der Lärmschutzwand aufkommen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Als Veranlasser ist zunächst der Investor für die Pflege und Wartung zuständig. Diese Kosten werden auf die Erwerber der Häuser im Baugebiet umgelegt. Denkbar ist z. B. eine E i g e n t ü me r - G e me i n s c h a f t f ü r d i e L ä r m s c h u t z wa n d ( ä h n l i c h wi e b e i Eigentumswohnungen), in die alle Eigentümer des Plangebiets einen jährlichen Beitrag einzuzahlen haben. 14. Die Absperrung der Durchgangsstraße durch Abpollerungen erscheint einem Bürger fraglich bezüglich der Organisation Stellungnahme der Verwaltung: Die Abpollerung ist nötig, um keinen Durchgangsverkehr durch das Plangebiet zu generieren. Lediglich Rettungsfahrzeuge, Müllfahrzeuge u. ä. sollen direkt durchfahren können. Auf diese W eise brauchen diese Fahrzeuge nicht zu wenden. Der Wendehammer kann somit drastisch reduziert werden, da er für große Fahrzeuge 22 m betragen müsste. Für die Abpollerung bietet die Industrie verschiedene Systeme an, um zu gewährleisten, dass nur Großfahrzeuge die Durchfahrt nutzen können. Eine Regelung kann im B-Plan-Verfahren jedoch nicht getroffen werden. Hierzu wird auf den Kaufvertrag Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 7 von 24 zwischen Investor und Stadt verwiesen. 15. Es wird befürchtet, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen die Anbindung Guerickeweg / Dechenweg weiter belasten wird (Schleichverkehre). Stellungnahme der Verwaltung: Eine signifikante Mehrbelastung und Verschärfung der Situation wird nicht befürchtet. 16. Von einem Anwohner des Curieweges wird befürchtet, dass aufgrund des Lärmschutzwalls eine “Schallwelle” genau sein Grundstück trifft und es daher zu einer stärkeren Lärmbelastung kommt als heute. Stellungnahme der Verwaltung: Wegen der Nähe der Bebauung am Curieweg wird der Schall durch die Lärmschutzwand auch über diese Häuser hinweggehen. Im übrigen mindert die Neubebauung auch die Schalleinwirkung auf die Häuser am Curieweg und am Dechenweg. Eine negative Auswirkung des Lärmschutzwalls ist hier nicht zu befürchten. 17. Eine Bürgerin findet es nicht gut, dass innerhalb der Bebauung Straßen geplant sind und empfiehlt stattdessen, eine Tiefgarage am Flemingweg, damit das Wohngebiet autofrei bleiben kann. Stellungnahme der Verwaltung: Zum zeitgemäßen Nutzwert eines Einfamilienhauses gehört, da, wo es auf den Grundstücken möglich ist, die Anordnung einer Garage in den Abstandflächen oder den überbaubaren Flächen. Eine Tiefgarage ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar und schafft auch gestalterische Probleme. Die Bürgerin regt weiterhin an, die Straßen nicht im Trennprofil mit separatem Bürgersteig anzulegen, sondern als farblich gestaltete Mischfläche, die nur durch die Bewohner befahren werden dürfen. Stellungnahme der Verwaltung: Den Anregungen wird im Rahmen der Umbauplanung Rechnung getragen. Weiterhin gibt sie zu bedenken, dass die Gärten zu klein, die Bebauung zu dicht und die Verkehrsflächen zu umfangreich seien. Stellungnahme der Verwaltung: Die Grundstücke sind mit bis zu 350 m 2 relativ groß. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird vielfach nicht einmal erreicht. Von zu dichter Bebauung und kleinen Gärten kann nicht gesprochen werden. Die Verkehrsflächen sind im aktuellen B-Plan-Entwurf reduziert worden. Das Maß der notwendigen Erschließung der Häuser ist städtebaulich vertretbar. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 8 von 24 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/174/2004 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg - vorgebracht haben: 1. Polizeipräsidium Düsseldorf Städtebauliche Kriminalprävention Karl-Rudolf-Straße 180 40215 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 Seite 9 von 24 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5672/22 - Flemingweg - Zu 1.: Polizeipräsidium Düsseldorf Die Dienststelle vorbeugende Kriminalität regt an, die Hecke an der nordwestlichen Grenze sollte aus Gründen der Sicherheit auf einen Meter Höhe begrenzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die geplante Hecke soll eine deutliche Sichtschutzfunktion zu den Grundstücken des benachbarten Wohngebiets haben, um die Akzeptanz dieses B-Planes zu erhöhen. Dazu ist eine Höhe von ca. 1,80 m erforderlich. Dies ist an dieser Stelle auch unter Sicherheitsaspekten vertretbar, da durch die Hauseingänge eine hohe soziale Kontrolle gegeben ist. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 174/2004 - 10 -Stand: 20.10.2004, Anlage zur Vorlage 61/174/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/174/2004 # B e g r ü n d u n g zum Bebauungsp

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 174/2004