Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 126/2004

BPl5187/16Kehrbesen Aufst.Ber.Bübezt u. Träger öA.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pastoratsweg 21 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwickl ung beschließt, vorbehaltlich der Empfehlung der BV 5 sowie der Zustimmung des AUS für ein Gebiet beiderseits des Weges "Am Kehrbesen" nördlich Einbrunger Straße zwischen Duisburger Landstraße und Trasse der Stadtbahnlinie U 79 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 "Am Kehrbesen", der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.

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Seite 1 von 50 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5187/16 - Am Kehrbesen - Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung, Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwickl ung beschließt, vorbehaltlich der Empfehlung der BV 5 sowie der Zustimmung des AUS für ein Gebiet beiderseits des Weges "Am Kehrbesen" nördlich Einbrunger Straße zwischen Duisburger Landstraße und Trasse der Stadtbahnlinie U 79 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 "Am Kehrbesen", der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Wohngebieten - Ausweisung eines Mischgebietes - Ausweisung von einer Fläche für den Gemeinbedarf (Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe) RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 50 - Ausweisung von öffentlichen Grünflächen - Parkanlage und Kinderspielplatz - Ausweisung von Verkehrsflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 "Am Kehrbesen" und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - erfolgt erst dann, wenn der städtebauliche Vertrag wirksam ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/- 2 Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 50 Oberbürgermeister Erwin Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/126/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - Ort: Kath. Kindergarten Düsseldorf-Wittlaer Pastoratsweg 21 Zeit: Dienstag, den 12.11.2002 Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Hoymann ca. 40 Bürgerinnen und Bürger 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Stadtplanungsamt: Frau Dohmen, Frau Hoffmann, Frau Schake, Herr Faust, Herr Wackerl Herr Asmus als Mitarbeiter des vom Investor beauftragten Fachplaners Herr Bezirksvorsteher Hoymann eröffnet die Veranstaltung und begrüßt die Anwesenden, verweist auf das Ziel der Veranstaltung und stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie des Fachplanungsbüros vor, die Inhalte zum vorgestellten Planverfahren und Informationen zu dessen Verfahrensablauf vortragen. Frau Hoffmann erläutert die Möglichkeiten, wie die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Planung nehmen können. Sie verweist darauf, dass innerhalb der dieser Veranstaltung folgenden zwei Wochen weitere schriftliche Anregungen beim Stadtplanungsamt eingebracht werden können, deren Abwägung in dem Bericht über die Bürgerbeteiligung und damit in die weitere Planung einflössen. Frau Dohmen vom Stadtplanungsamt erläutert zunächst die Notwendigkeit, parallel zum Bebauungsplan-Verfahren ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchführen zu müssen. Sie schildert die geänderten zeitbedingten aktuellen Planungsvorstellungen für das Gelände. Die Erfordernisse, in Düsseldorf Wohnbauflächen für Familien mit Kindern bereitzustellen, sowie die besonderen Sachzwänge des Trinkwasserschutzes durch die Lage innerhalb des Wassereinzugsgebietes haben geboten, von einer gewerblichen Nutzung des Plangebietes abzusehen. Herr Asmus vom Fachplanungsbüro erläutert die Inhalte der vorgestellten Planung, mit Seite 4 von 50 der Beschreibung der verschiedenen Teilbereiche und deren unterschiedlichen Verdichtungsstufen des Wohnungsbaues. Er umreißt die Möglichkeiten der Entwicklung des Versorgungsbereiches im südlichsten Planbereich und beschreibt die geplante Infrastruktur. Im Zusammenhang mit der Erschließung wird die besondere Lage des Plangebietes zwischen Verkehrsträgern des Individualverkehrs auf der Duisburger Landstraße (heutige B 8) - als einer Hauptverkehrsstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt - sowie des öffentlichen Personennahverkehrs - der U 79 Strecke Düsseldorf - Duisburg auf freier Strecke - erläutert. Es wird das Erfordernis benannt, diese Restriktionen, die die Lärmbelastungen zur Folge haben, innerhalb des Bauleitplanverfahrens planerisch durch die Anordnung von Lärmschutzwänden zu bewältigen. Herr Hoymann gibt anschließend den Anwesenden die Möglichkeit, Anregungen zu geben sowie Fragen zu Planungsinhalten zu stellen. Die Behandlung der Fragen sind im Folgenden in Sachthemen gebündelt: 1. Wohnungsbau in Wittlaer 1.1Vor ca. 4 Jahren seien für den Planbereich etwa 300 Wohneinheiten im Gespräch gewesen sowie ein dritter Supermarkt. Was ist aus diesen Planungsüberlegungen geworden? 1.2Wenn der vorgesehene Wohnungsbau potenziell für junge Familien gedacht sei, stelle sich die Frage, wie das in der dargestellten Form aus der wirtschaftlichen Lage junger Leute finanziert werden solle? Wo ist ein bezahlbares Angebot an Wohnraum und Eigentum besonders für junge Familien? 1.3Nach dem Eingemeindungsvertrag 1975 sollte die Baustruktur und der Charakter Wittlaers beibehalten werden. Erkennbar wäre das jedoch nicht eingehalten, sondern die letzten Flächen würden zugebaut. Zu 1.1: Planungsüberlegungen haben sich weiter entwickelt; die aktuelle Anzahl liegt etwa bei 130 WE, auch ist ein zweiter Supermarkt hier am Bahnhof Wittlaer gemäß der Ausgestaltung der überbaubaren Flächen nicht vorgesehen. Zu 1.2: Es gibt eine Studie der Stadt Düsseldorf, die aufgibt, für Maßnahmen zu sorgen, die die zuwandernde Bevölkerung an die Stadt bindet und, die die Abwanderung aus der Stadt in das Umland stoppen kann. Die vorgestellte Planung zeigt eine Möglichkeit auf. Zu 1.3: Der Eingemeindungsvertrag kann die Stadt nicht an einer Weiterentwicklung hindern und Seite 5 von 50 Neuplanungen entgegenstehen. Schon bei der Aufstellung des benachbarten Bebauungsplanes "Einbrungen" war der Sachverhalt Gegenstand kommunalpolitischer Erörterung und juristischer Prüfung. 2. Infrastruktureinrichtungen 2.1Es wird die Sorge geäußert, dass neben der Grundschule in Wittlaer auch die Sportstätten (z. B. die Turnhalle) für den wachsenden Bedarf, der durch die zuziehenden Jugendlichen ausgelöst wird, nicht mehr ausreichen könnten. Schon heute sei die Turnhalle überfüllt. 2.2Es wird die Frage gestellt, ob in dem Baugebiet ein Jugendheim vorgesehen sei. 2.3Es wird gefragt, wie groß die Fußwegentfernung etwa von den nördlichst gelegenen Wohnhäusern zur geplanten Kindertagesstätte sei. Zu 2.1: Die Grundschule Wittlaer wird zur Zeit mit 3 Klassen erweitert, ebenso der Verwaltungsbereich. Die Kapazitäten, die mit Fertigstellung geschaffen sind, reichen aus. Zur sportlichen Auslastung der Turnhalle / Sporthalle ist eine Diskussion mit dem Verein über ein breiteres Zeitangebot zu führen. Zu 2.2: Die Einrichtung eines eigenständigen Jugendheimes ist innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Inwieweit das Mieten von Räumen für diesen Zweck im südlichsten Baugebiet in Frage kommen könnte, bedarf einer Prüfung. Zu 2.3: Die Entfernung beträgt etwa 550 m. 3. Einrichtungen der gastronomischen Versorgung Es wird die Frage gestellt, ob die Planung die Unterbringung von Kleingastronomie (wie z. B. Schnellimbisse, Pizza-Läden u. ä.) erlaube. Es ist nichts Konkretes vorgesehen, diese Detailbetrachtung ist nicht Gegenstand planungsrechtlicher Festsetzungen, Kleingastronomie ist aber im Versorgungsbereich rechtlich möglich. 4. Flächen öffentlicher Einrichtungen und Eigentumsverhältnisse Es wird der Sorge Ausdruck verliehen, dass der südlichste Eigentümer des Plangebietes unverhältnismäßig viel Flächen - seines anteilig kleinsten Geländes - bereitstellen muss, die für die öffentliche Versorgung des gesamten Plangebietes (Anteil an der Kindertagesstätte und der gesamten Fläche Kinderspielplatz) notwendig Seite 6 von 50 sind und gefragt, wie eine gerechtere Lastenverteilung erreicht werden könne. Seite 7 von 50 Die Lage der notwendigen öffentlichen Einrichtungen für den gesamten Geltungsbereich bestimmt sich nach städtebaulich planerischen Erfordernissen. Sie kann sich nicht an Eigentumsverhältnissen orientieren. Generell muß eine gleichwertige Kostenverteilung im Rahmen der Kostenregelung durch den städtebaulichen Vertrag erreicht werden. 5. Lärmschutz Es wird die Frage gestellt, wie die Lärmschutzmaßnahmen an der B 8 als Abschirmung zum geplanten Wohngebiet ausgestaltet werden, wenn sie denn derzeitig unabdingbar erforderlich seien und der Wunsch an die Planung gerichtet, gefälligere Lösungen, als sie an der Einbrunger Straße in Form von Bretterzäunen gebaut seien, vorzusehen. Die tatsächlich gegebene Lärmbelastung und der derzeitige rechtliche Status erfordern den baulichen Lärmschutz für die geplante Wohnbebauung zwingend. Die Ausgestaltung wird nach dem Ergebnis des noch zu erstellenden Lärmgutachtens erfolgen. 6. Verkehrserschließung 6.1Es wird die Frage gestellt, ob die Wegeverlängerung "Am Kehrbesen" nach Osten über die Gleise der U 79 weiter geöffnet bleibt für den landwirtschaftlichen Verkehr, für Fußgänger und für die Durchführung von Prozessionen. 6.2Es wird die Frage gestellt, ob die Planstraßen beidseitig von "Am Kehrbesen" für Umzüge in ihrer vorgesehenen Breite ausreichend seien. 6.3Es wird nach ergänzenden Bushaltestellen (zusätzlich zur vorhandenen westl. des Bahnhofes Wittlaer) gefragt. 6.4Es wird nachgefragt, wie Fußgänger - im besonderen Schulkinder und Ältere - die B 8 auf dem Weg in die Ortslage Wittlaer werden überqueren können, wenn die Linksabbieger aus dem Gebiet nach Süden zu beachten seien, bei gleichbleibenden KFZ-Bewegungen auf der B 8. 6.5Es wird die Frage gestellt, ob die vorgesehenen Parkierungsflächen ausreichen würden. Zu 6.1: Die Querungsmöglichkeit soll eingeschränkt für den angefragten Nutzerkreis offengehalten bleiben. Die notwendigen Regelungen dazu müssen noch ausgehandelt Zu 6.2: Seite 8 von 50 Die geplanten Breiten der öffentlichen Straßenflächen erlauben das Befahren mit LKW´s. Zu 6.3: Die Rheinische Bahngesellschaft ist mit den heutigen Nutzeraufkommen an der neuen Bushaltestelle auf der Westseite des "Bahnhof Wittlaer" zufrieden. Weitere zusätzliche Haltestellen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Zu 6.4: Die Thematik ist Gegenstand einer Fachplanung, die für diese Kreuzung erstellt werden muß. Im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes ist auch eine Beampelung der Vollkreuzung denkbar und muß abgeprüft werden. Zu 6.5: Der Nachweis über die Unterbringung erforderlicher privater Stellplätze auf den eigenen Grundstücken und der notwendigen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens über einen sogenannten Stellplatzschlüssel ermittelt und die Unterbringung auch gesichert. 7. Grundwasser und Gründungstiefen 7.1Es wird nachgefragt, ob auch die Stadtwerke Duisburg AG als Wasserwerksbetreiber am Bebauungsplanverfahren beteiligt würden. 7.2Es wird angenommen, dass ähnlich, wie im benachbarten Baugebiet Einbrungen, die Eingriffstiefe in den gewachsenen Boden auf nur 1,0 m begrenzt sei und daher die Frage gestellt, wie hoch die Gebäude aus dem Boden herausragen und welche Geschossigkeit sie haben würden. Zu 7.1: Die Verwaltung bestätigt, dass die Stadtwerke Duisburg AG im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligt werden und führt bestätigend aus, dass ein Ergänzungsgutachten zur "Wasserstudie Einbrungen" erstellt werden muß, dessen Bindungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind. Zu 7.2: Die Annahme des Bürgers wird von Seiten der Planungsverwaltung bestätigt und zu seiner Frage der Geschossigkeit wird ausgeführt, dass im gesamten Plangebiet eine Bauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Dach vorgesehen sei. Die Form der Dächer sei noch nicht festgelegt. 8. Entwässerung Es wird die Frage gestellt, ob für die Gesamtplanung eine ausreichende Abwasserbeseitigung gewährleistet sei, da Wittlaer im Trennverfahren entwässern würde. Seite 9 von 50 Das gesamte Thema ist im weiteren Planungsprozess abzuarbeiten. 9. Versorgung mit Energie und Wärme Es wird angefragt, ob für das vorgestellte Plangebiet die Errichtung eines eigenen Heizkraftwerkes vorgesehen sei. Die Verwaltung verneint die Frage und führt aus, dass nach derzeitigem Kenntnisstand der Anschluss dieses neuen Areals an das Fernwärmenetz des Baugebietes Einbrungen vorgesehen sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zur vorgestellten Planung erfolgen, bedankt sich Herr Hoymann bei den Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Interesse an der Veranstaltung und weist nochmal darauf hin, dass Anregungen noch zwei Wochen lang schriftlich an das Stadtplanungsamt gerichtet werden können. Während der zweiwöchigen nachfolgenden Zeit wurden keine schriftlichen Anregungen zur Planung vorgebracht. Seite 10 von 50 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/126/2004 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - vorgebracht haben und denen nicht gefolgt wird: 1. Polizeipräsident Düsseldorf - Dez. GS 3 Verkehr - Postfach 101110 40002 Düsseldorf 2. AWISTA GmbH Postfach 10 11 36 40002 Düsseldorf 3. St

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 126/2004