Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 50
Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5187/16
- Am Kehrbesen -
Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung, Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen
- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr.
5187/016 - Am Kehrbesen - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4
der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Hinweis:
Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem.
§ 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwickl ung beschließt,
vorbehaltlich der Empfehlung der BV 5 sowie der Zustimmung des AUS
für ein Gebiet beiderseits des Weges "Am Kehrbesen" nördlich
Einbrunger Straße zwischen Duisburger Landstraße und Trasse der
Stadtbahnlinie U 79
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 5187/016 "Am Kehrbesen", der Bestandteil dieses Beschlusses
ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl.
I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur
Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Wohngebieten
- Ausweisung eines Mischgebietes
- Ausweisung von einer Fläche für den Gemeinbedarf (Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe)
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 50
- Ausweisung von öffentlichen Grünflächen - Parkanlage und
Kinderspielplatz
- Ausweisung von Verkehrsflächen
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/016 "Am Kehrbesen" und seiner
Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Satzung zu beschließen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen -
erfolgt erst dann, wenn der städtebauliche Vertrag wirksam ist.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Ausschuss für Umweltschutz -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung
3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT
Seite 3 von 50
Oberbürgermeister Erwin
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/126/2004
Bericht über die Bürgerbeteiligung
für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5187/016
- Am Kehrbesen -
Ort: Kath. Kindergarten
Düsseldorf-Wittlaer
Pastoratsweg 21
Zeit: Dienstag, den 12.11.2002
Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Hoymann
ca. 40 Bürgerinnen und Bürger
5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung
Stadtplanungsamt: Frau Dohmen, Frau Hoffmann, Frau Schake,
Herr Faust, Herr Wackerl
Herr Asmus als Mitarbeiter des vom Investor beauftragten Fachplaners
Herr Bezirksvorsteher Hoymann eröffnet die Veranstaltung und begrüßt die Anwesenden,
verweist auf das Ziel der Veranstaltung und stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verwaltung sowie des Fachplanungsbüros vor, die Inhalte zum vorgestellten
Planverfahren und Informationen zu dessen Verfahrensablauf vortragen.
Frau Hoffmann erläutert die Möglichkeiten, wie die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf
die Planung nehmen können. Sie verweist darauf, dass innerhalb der dieser
Veranstaltung folgenden zwei Wochen weitere schriftliche Anregungen beim
Stadtplanungsamt eingebracht werden können, deren Abwägung in dem Bericht über die
Bürgerbeteiligung und damit in die weitere Planung einflössen.
Frau Dohmen vom Stadtplanungsamt erläutert zunächst die Notwendigkeit, parallel zum
Bebauungsplan-Verfahren ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchführen zu
müssen.
Sie schildert die geänderten zeitbedingten aktuellen Planungsvorstellungen für das
Gelände. Die Erfordernisse, in Düsseldorf Wohnbauflächen für Familien mit Kindern
bereitzustellen, sowie die besonderen Sachzwänge des Trinkwasserschutzes durch die
Lage innerhalb des Wassereinzugsgebietes haben geboten, von einer gewerblichen
Nutzung des Plangebietes abzusehen.
Herr Asmus vom Fachplanungsbüro erläutert die Inhalte der vorgestellten Planung, mit
Seite 4 von 50
der Beschreibung der verschiedenen Teilbereiche und deren unterschiedlichen
Verdichtungsstufen des Wohnungsbaues. Er umreißt die Möglichkeiten der Entwicklung
des Versorgungsbereiches im südlichsten Planbereich und beschreibt die geplante
Infrastruktur.
Im Zusammenhang mit der Erschließung wird die besondere Lage des Plangebietes
zwischen Verkehrsträgern des Individualverkehrs auf der Duisburger Landstraße (heutige
B 8)
- als einer Hauptverkehrsstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt - sowie des öffentlichen
Personennahverkehrs
- der U 79 Strecke Düsseldorf - Duisburg auf freier Strecke - erläutert.
Es wird das Erfordernis benannt, diese Restriktionen, die die Lärmbelastungen zur Folge
haben, innerhalb des Bauleitplanverfahrens planerisch durch die Anordnung von
Lärmschutzwänden zu bewältigen.
Herr Hoymann gibt anschließend den Anwesenden die Möglichkeit, Anregungen zu geben
sowie Fragen zu Planungsinhalten zu stellen.
Die Behandlung der Fragen sind im Folgenden in Sachthemen gebündelt:
1. Wohnungsbau in Wittlaer
1.1Vor ca. 4 Jahren seien für den Planbereich etwa 300 Wohneinheiten im Gespräch
gewesen sowie ein dritter Supermarkt.
Was ist aus diesen Planungsüberlegungen geworden?
1.2Wenn der vorgesehene Wohnungsbau potenziell für junge Familien gedacht sei, stelle
sich die Frage, wie das in der dargestellten Form aus der wirtschaftlichen Lage junger
Leute finanziert werden solle?
Wo ist ein bezahlbares Angebot an Wohnraum und Eigentum besonders für junge
Familien?
1.3Nach dem Eingemeindungsvertrag 1975 sollte die Baustruktur und der Charakter
Wittlaers beibehalten werden. Erkennbar wäre das jedoch nicht eingehalten, sondern
die letzten Flächen würden zugebaut.
Zu 1.1:
Planungsüberlegungen haben sich weiter entwickelt; die aktuelle Anzahl liegt etwa bei
130 WE, auch ist ein zweiter Supermarkt hier am Bahnhof Wittlaer gemäß der
Ausgestaltung der überbaubaren Flächen nicht vorgesehen.
Zu 1.2:
Es gibt eine Studie der Stadt Düsseldorf, die aufgibt, für Maßnahmen zu sorgen, die die
zuwandernde Bevölkerung an die Stadt bindet und, die die Abwanderung aus der Stadt in
das Umland stoppen kann.
Die vorgestellte Planung zeigt eine Möglichkeit auf.
Zu 1.3:
Der Eingemeindungsvertrag kann die Stadt nicht an einer Weiterentwicklung hindern und
Seite 5 von 50
Neuplanungen entgegenstehen. Schon bei der Aufstellung des benachbarten
Bebauungsplanes "Einbrungen" war der Sachverhalt Gegenstand kommunalpolitischer
Erörterung und juristischer Prüfung.
2. Infrastruktureinrichtungen
2.1Es wird die Sorge geäußert, dass neben der Grundschule in Wittlaer auch die
Sportstätten (z. B. die Turnhalle) für den wachsenden Bedarf, der durch die
zuziehenden Jugendlichen ausgelöst wird, nicht mehr ausreichen könnten. Schon
heute sei die Turnhalle überfüllt.
2.2Es wird die Frage gestellt, ob in dem Baugebiet ein Jugendheim vorgesehen sei.
2.3Es wird gefragt, wie groß die Fußwegentfernung etwa von den nördlichst gelegenen
Wohnhäusern zur geplanten Kindertagesstätte sei.
Zu 2.1:
Die Grundschule Wittlaer wird zur Zeit mit 3 Klassen erweitert, ebenso der
Verwaltungsbereich. Die Kapazitäten, die mit Fertigstellung geschaffen sind, reichen aus.
Zur sportlichen Auslastung der Turnhalle / Sporthalle ist eine Diskussion mit dem Verein
über ein breiteres Zeitangebot zu führen.
Zu 2.2:
Die Einrichtung eines eigenständigen Jugendheimes ist innerhalb des Plangebietes nicht
vorgesehen. Inwieweit das Mieten von Räumen für diesen Zweck im südlichsten
Baugebiet in Frage kommen könnte, bedarf einer Prüfung.
Zu 2.3:
Die Entfernung beträgt etwa 550 m.
3. Einrichtungen der gastronomischen Versorgung
Es wird die Frage gestellt, ob die Planung die Unterbringung von Kleingastronomie
(wie z. B. Schnellimbisse, Pizza-Läden u. ä.) erlaube.
Es ist nichts Konkretes vorgesehen, diese Detailbetrachtung ist nicht Gegenstand
planungsrechtlicher Festsetzungen, Kleingastronomie ist aber im Versorgungsbereich
rechtlich möglich.
4. Flächen öffentlicher Einrichtungen und Eigentumsverhältnisse
Es wird der Sorge Ausdruck verliehen, dass der südlichste Eigentümer des
Plangebietes unverhältnismäßig viel Flächen - seines anteilig kleinsten Geländes -
bereitstellen muss, die für die öffentliche Versorgung des gesamten Plangebietes
(Anteil an der Kindertagesstätte und der gesamten Fläche Kinderspielplatz) notwendig
Seite 6 von 50
sind und gefragt, wie eine gerechtere Lastenverteilung erreicht werden könne.
Seite 7 von 50
Die Lage der notwendigen öffentlichen Einrichtungen für den gesamten Geltungsbereich
bestimmt sich nach städtebaulich planerischen Erfordernissen. Sie kann sich nicht an
Eigentumsverhältnissen orientieren.
Generell muß eine gleichwertige Kostenverteilung im Rahmen der Kostenregelung durch
den städtebaulichen Vertrag erreicht werden.
5. Lärmschutz
Es wird die Frage gestellt, wie die Lärmschutzmaßnahmen an der B 8 als
Abschirmung zum geplanten Wohngebiet ausgestaltet werden, wenn sie denn
derzeitig unabdingbar erforderlich seien und der Wunsch an die Planung gerichtet,
gefälligere Lösungen, als sie an der Einbrunger Straße in Form von Bretterzäunen
gebaut seien, vorzusehen.
Die tatsächlich gegebene Lärmbelastung und der derzeitige rechtliche Status erfordern
den baulichen Lärmschutz für die geplante Wohnbebauung zwingend.
Die Ausgestaltung wird nach dem Ergebnis des noch zu erstellenden Lärmgutachtens
erfolgen.
6. Verkehrserschließung
6.1Es wird die Frage gestellt, ob die Wegeverlängerung "Am Kehrbesen" nach Osten
über die Gleise der U 79 weiter geöffnet bleibt für den landwirtschaftlichen Verkehr, für
Fußgänger und für die Durchführung von Prozessionen.
6.2Es wird die Frage gestellt, ob die Planstraßen beidseitig von "Am Kehrbesen" für
Umzüge in ihrer vorgesehenen Breite ausreichend seien.
6.3Es wird nach ergänzenden Bushaltestellen (zusätzlich zur vorhandenen westl. des
Bahnhofes Wittlaer) gefragt.
6.4Es wird nachgefragt, wie Fußgänger - im besonderen Schulkinder und Ältere - die B
8 auf dem Weg in die Ortslage Wittlaer werden überqueren können, wenn die
Linksabbieger aus dem Gebiet nach Süden zu beachten seien, bei gleichbleibenden
KFZ-Bewegungen auf der B 8.
6.5Es wird die Frage gestellt, ob die vorgesehenen Parkierungsflächen ausreichen
würden.
Zu 6.1:
Die Querungsmöglichkeit soll eingeschränkt für den angefragten Nutzerkreis
offengehalten bleiben. Die notwendigen Regelungen dazu müssen noch ausgehandelt
Zu 6.2:
Seite 8 von 50
Die geplanten Breiten der öffentlichen Straßenflächen erlauben das Befahren mit LKW´s.
Zu 6.3:
Die Rheinische Bahngesellschaft ist mit den heutigen Nutzeraufkommen an der neuen
Bushaltestelle auf der Westseite des "Bahnhof Wittlaer" zufrieden. Weitere zusätzliche
Haltestellen sind zur Zeit nicht vorgesehen.
Zu 6.4:
Die Thematik ist Gegenstand einer Fachplanung, die für diese Kreuzung erstellt werden
muß. Im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes ist auch eine Beampelung der
Vollkreuzung denkbar und muß abgeprüft werden.
Zu 6.5:
Der Nachweis über die Unterbringung erforderlicher privater Stellplätze auf den eigenen
Grundstücken und der notwendigen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wird im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens über einen sogenannten Stellplatzschlüssel
ermittelt und die Unterbringung auch gesichert.
7. Grundwasser und Gründungstiefen
7.1Es wird nachgefragt, ob auch die Stadtwerke Duisburg AG als Wasserwerksbetreiber
am Bebauungsplanverfahren beteiligt würden.
7.2Es wird angenommen, dass ähnlich, wie im benachbarten Baugebiet Einbrungen, die
Eingriffstiefe in den gewachsenen Boden auf nur 1,0 m begrenzt sei und daher die
Frage gestellt, wie hoch die Gebäude aus dem Boden herausragen und welche
Geschossigkeit sie haben würden.
Zu 7.1:
Die Verwaltung bestätigt, dass die Stadtwerke Duisburg AG im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens beteiligt werden und führt bestätigend aus, dass ein
Ergänzungsgutachten zur "Wasserstudie Einbrungen" erstellt werden muß, dessen
Bindungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind.
Zu 7.2:
Die Annahme des Bürgers wird von Seiten der Planungsverwaltung bestätigt und zu
seiner Frage der Geschossigkeit wird ausgeführt, dass im gesamten Plangebiet eine
Bauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Dach vorgesehen sei. Die Form der Dächer
sei noch nicht festgelegt.
8. Entwässerung
Es wird die Frage gestellt, ob für die Gesamtplanung eine ausreichende
Abwasserbeseitigung gewährleistet sei, da Wittlaer im Trennverfahren entwässern
würde.
Seite 9 von 50
Das gesamte Thema ist im weiteren Planungsprozess abzuarbeiten.
9. Versorgung mit Energie und Wärme
Es wird angefragt, ob für das vorgestellte Plangebiet die Errichtung eines eigenen
Heizkraftwerkes vorgesehen sei.
Die Verwaltung verneint die Frage und führt aus, dass nach derzeitigem Kenntnisstand
der Anschluss dieses neuen Areals an das Fernwärmenetz des Baugebietes Einbrungen
vorgesehen sei.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zur vorgestellten Planung erfolgen, bedankt
sich Herr Hoymann bei den Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Interesse an der
Veranstaltung und weist nochmal darauf hin, dass Anregungen noch zwei Wochen lang
schriftlich an das Stadtplanungsamt gerichtet werden können.
Während der zweiwöchigen nachfolgenden Zeit wurden keine schriftlichen Anregungen
zur Planung vorgebracht.
Seite 10 von 50
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/126/2004
I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - vorgebracht haben
und denen nicht gefolgt wird:
1. Polizeipräsident Düsseldorf
- Dez. GS 3 Verkehr -
Postfach 101110
40002 Düsseldorf
2. AWISTA GmbH
Postfach 10 11 36
40002 Düsseldorf
3. St
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.