Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 75/2004

Christophstraße 27; Bauvoranfrage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Christophstraße 27 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. September 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich Überschreitungen der Geschossigkeit, der Baugrenze und der Geschossflächenzahl (GFZ).

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 173 75/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Christophstraße 27 -- Neubau eines Mehrfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich Überschreitungen der Geschossigkeit, der Baugrenze und der Geschossflächenzahl (GFZ). Sachdarstellung: Das Grundstück Christophstraße 27 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5573/24, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a. eine II-Geschossigkeit, eine GFZ von 0,8 und eine rückwärtige Baugrenze festsetzt. Geplant ist, das vorhandene Gebäude abzureissen und durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses zu ersetzen. Der Neubau soll die Trauf- und Firsthöhe des Nachbargebäudes Nr. 23 übernehmen. Hieraus ergibt sich eine III-Geschossigkeit. Aufgrund der Dachneigung des Dachgeschosses errechnet sich das Dachgeschoss als weiteres Vollgeschoss. Die Anzahl der geplanten Wohneinheiten wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Hinweis: Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung aus 1999 für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor. Die Gültigkeitsdauer wurde bis 2005 verlängert. Die in dieser Baugenehmigung von der Bezirksvertretung beschlossenen Befreiungen waren umfangreicher als die jetzt gewünschten. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die Geschossigkeit um zwei Vollgeschosse, die GFZ um 0,1 und die rückwärtige Baugrenze um eine Fläche von 1 m x 3 m überschritten werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der Neubau soll die Höhe des Nachbargebäudes übernehmen, was zwangsläufig zur Überschreitung der Geschossigkeit und der GFZ führt. Die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze ist als geringfügig anzusehen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 5 schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 75/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - B-Palan - Lageplan - Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 75/2004