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Ö Vorlagen - Nr. 173 75/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Christophstraße 27 -- Neubau eines Mehrfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich Überschreitungen der Geschossigkeit, der Baugrenze und der
Geschossflächenzahl (GFZ).
Sachdarstellung:
Das Grundstück Christophstraße 27 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5573/24, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a.
eine II-Geschossigkeit, eine GFZ von 0,8 und eine rückwärtige Baugrenze festsetzt.
Geplant ist, das vorhandene Gebäude abzureissen und durch den Neubau eines
Mehrfamilienhauses zu ersetzen. Der Neubau soll die Trauf- und Firsthöhe des
Nachbargebäudes Nr. 23 übernehmen. Hieraus ergibt sich eine III-Geschossigkeit.
Aufgrund der Dachneigung des Dachgeschosses errechnet sich das Dachgeschoss als
weiteres Vollgeschoss.
Die Anzahl der geplanten Wohneinheiten wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt.
Hinweis:
Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung aus 1999 für die Errichtung eines
Mehrfamilienhauses vor. Die Gültigkeitsdauer wurde bis 2005 verlängert. Die in dieser
Baugenehmigung von der Bezirksvertretung beschlossenen Befreiungen waren
umfangreicher als die jetzt gewünschten.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die Geschossigkeit um zwei Vollgeschosse, die GFZ um 0,1 und die
rückwärtige Baugrenze um eine Fläche von 1 m x 3 m überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der Neubau soll die Höhe des
Nachbargebäudes übernehmen, was zwangsläufig zur Überschreitung der Geschossigkeit
und der GFZ führt. Die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze ist als geringfügig
anzusehen.
Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück
nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 5 schützenswerte Bäume gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 173 75/2004
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- B-Palan
- Lageplan
- Ansicht
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin